Original von Adria Vinicia
Für mich schließt „Beteiligung von Peregrini“ nicht unbedingt den Fall Peregrinus gegen Peregrinus aus. Könnte man umformulieren „... immer wenn ein Bürger des Imperium Romanum beteiligt ist“ oder "auch für Fälle mit Beteiligung von Peregrini"?
Kleine historische Frage: Galt das Römische Recht für Peregrini, die vor der Generalverleihung des Bürgerrechts ja ne ganze Menge waren, untereinander auch? Oder wer richtete dabei? Es kann Rom ja nicht völlig egal gewesen sein, wenn in Lugdunum einen nen anderen umbringt. Oder doch?
Zitat§ 4
(3) Iudex Prior beim Iudicium Minor ist der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus Iudex Prior.
(5) Sollte kein Praetor Peregrinus gewählt worden sein, wird dieser durch einen Iudex ersetzt.
Heißt für mich: wenn kein PP, wird er durch Iudex ersetzt und bei Beteiligung von Peregrini dieser dann Iudex Prior
Hm, besser wäre: (5) Sollte kein Praetor Peregrinus gewählt worden sein, wird dieser durch einen Iudex ersetzt und der Praetor Urbanus ist dann auch in Fällen mit Peregrini Iudex Prior.
???
Zitat§13
(9) Die Absätze 1-8 finden analog auf die Praetoren Anwendung. Die Position eines ausgeschlossen Praetors ist von einem durch den Imperator Caesar Augustus zu nominierenden Iudex auszuführen. Iudex Prior ist, wenn vorhanden der verbliebene Praetor.
Wenn nur ein Praetor vorhanden und dieser ausgeschlossen wird, wird Iudex von Imperator bestimmt?
Ja.
Zitat§ 20
(3) Ein Zusammenhang ist dann vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer, der Begünstigung oder Strafvereitelung beschuldigt werden.
Kann mir das jemand erklären?
Hungaricus kann das viel juristischer als ich.
Nicht das Gericht muss sich der Untersuchung unterziehen.
Umformulierung: das mit der Untersuchung und Entscheidung betraut wird
Wurde so geändert.
Angeklagter und Nebenbeteiligter haben gemeinsam nur einen Advocatus?
Es wurde ein "jeweiligen" ergänzt.
Zitat§ 30
(4) Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Verletzter und Beschuldigter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden.
Wieso wird hier Verletzter und nicht Kläger verwendet?
Ich ging davon aus, das zum Zeitpunkt der "Ersten Anhörung" noch keine Anklage erhoben wurde. Es soll ja noch gütlich entschieden werden, ergo muss der Richter sich noch an kein Strafmaß halten.
Nicht nur Veröffentlichung sondern auch Weitergabe sollte reingenommen werden.
Ein "und Weitergeben" wurde ergänzt.
Wahlen zum Cursus Honorum und in Factio?
Soll das mit rein?
Zitat§ 114 Bestechlichkeit
Ein Magistrat oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 4 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft.
...auch wenn Diensthandlung unterlassen werden soll...
Wurde ergänzt.