Sehr geehrte Senatoren.
Ich sehe, dass wir für die Akademie nicht nur ein Gesetz für die Schüler, sondern auch für die Lehrkörper brauchen. Dies wäre mein Vorschlag:
§1 Organe der Akademie
a) die Akademie gliedert in:
-Vorstand
-Professoren
-Doktoren
-Ehrendoktoren
-Gastdozenten
§2 Vorstand der Akademie
a) Der Akademie steht der Praefectus Academiae (PA)vor.
b) der Vorstand ist die Versammlung aller eingetragenen Professoren.
c) der PA wird in einer Versammlung aller Professoren gewählt aus ihrer Mitte gewählt.
d) der PA hat das Recht, einen Stellvertreter zu ernennen.
e) Die Amtszeit des PA beträgt 1 Jahr
e) die Amtszeit eines PA
§3 Professoren
a) Professoren werden vom PA ernannt.
b) Professoren verpflichten sich, in jedem Cursus mindestens eine Vorlesung zu halten.
c) Die Professur gilt bis zum Tode oder dem eigenen Rücktritt.
d) Beim Rücktritt erhält man den Titel professor emeritus
§4 Doktoren
a) Man erhält den Doktorentitel der Akademie, wenn man sie nach vier Cursi und einer Dissertation erfolgreich abgeschlossen hat.
b) ein Doktor kann Gastdozent werden, d.h. er darf mit Erlaubnis des PA Vorlesungen halten
§5 Ehrendoktoren
a) der PA darf für außergewöhnliche Leistungen oder Kompetenzen auf einem Gebiet die Ehrendoktorwürde der Akademie verleihen
b)auch ein Dr. h.c. darf Gastdozent werden
§6 Gastdozenten
a) Jeder darf mit Erlaubnis des PA Gastdozent werden.
b) Gastdozenten können an beratenden Sitzungen des Vorstandes teilnehmen, haben aber keine Stimme und dürfen nicht zum PA kandidieren.