Anhörung lex academia secunda flaviae

  • Sehr geehrte Senatoren.


    Ich sehe, dass wir für die Akademie nicht nur ein Gesetz für die Schüler, sondern auch für die Lehrkörper brauchen. Dies wäre mein Vorschlag:


    §1 Organe der Akademie


    a) die Akademie gliedert in:
    -Vorstand
    -Professoren
    -Doktoren
    -Ehrendoktoren
    -Gastdozenten


    §2 Vorstand der Akademie


    a) Der Akademie steht der Praefectus Academiae (PA)vor.
    b) der Vorstand ist die Versammlung aller eingetragenen Professoren.
    c) der PA wird in einer Versammlung aller Professoren gewählt aus ihrer Mitte gewählt.
    d) der PA hat das Recht, einen Stellvertreter zu ernennen.
    e) Die Amtszeit des PA beträgt 1 Jahr
    e) die Amtszeit eines PA


    §3 Professoren


    a) Professoren werden vom PA ernannt.
    b) Professoren verpflichten sich, in jedem Cursus mindestens eine Vorlesung zu halten.
    c) Die Professur gilt bis zum Tode oder dem eigenen Rücktritt.
    d) Beim Rücktritt erhält man den Titel professor emeritus


    §4 Doktoren


    a) Man erhält den Doktorentitel der Akademie, wenn man sie nach vier Cursi und einer Dissertation erfolgreich abgeschlossen hat.
    b) ein Doktor kann Gastdozent werden, d.h. er darf mit Erlaubnis des PA Vorlesungen halten


    §5 Ehrendoktoren
    a) der PA darf für außergewöhnliche Leistungen oder Kompetenzen auf einem Gebiet die Ehrendoktorwürde der Akademie verleihen
    b)auch ein Dr. h.c. darf Gastdozent werden


    §6 Gastdozenten
    a) Jeder darf mit Erlaubnis des PA Gastdozent werden.
    b) Gastdozenten können an beratenden Sitzungen des Vorstandes teilnehmen, haben aber keine Stimme und dürfen nicht zum PA kandidieren.


    PATER FAMILIAS GENTIS FLAVIA
    PRAEFECTUS ACADEMIAE MILITARIS

  • Übersehe ich die Stelle, wer den Praefectus Academiae wählt? Und könnten wir die Dozentenposten ein wenig zusammenfassen? Ich bezweifle arg, dass wir die jemals auffüllen werden.


    Mein Gegenvorschlag ist, dass alle ab Legatus Legionis an der Academia lehren sollten! Der Rest auf Einladung des PA!


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Ja, die übersiehst du. §2c:
    aus den professoren und von ihnen


    Ich will die Dozenten eben gerade nicht an den Rang, sondern an Wissen und Willigkeit koppeln.
    Du wirst z.B. eine Professur erhalten und wegen deiner Vertretung von mir sowohl meinen Stellvertreterposten als auch einen Ehrendoktortitel.


    Die Proconsuln und den praefectus classis würde ich z.B. auch gerne lehren lassen, obwohl sie keine akademische Karriere hinter sich haben. Sie bekämen entweder die Professur oder würden Gastdozenten, wenn sie lust hätten. keiner aber den Doktorentitel.


    Es sind einfach die Unterschiede an Bildungs- und Ausbildungsgrad, die die Titel ausdrücken sollen, weshalb ich sie so gewählt habe.
    Das höchste einer Ausbildung ist ein Prof. Dr. Dr. h.c. Der mann hat die Akademie erfolgreich durchlaufen(dr.), eine außergewöhnliche Leistung erbracht (Dr. h.c.) und sich zugleich noch der Lehre verpflichtet.


    Dieser sollte abgegrenzt werden von einem Gastdozenten, der nur, nach ansicht des PA klug genug erscheint, das er lehren darf, wenn er dazu lust hat.


    PATER FAMILIAS GENTIS FLAVIA
    PRAEFECTUS ACADEMIAE MILITARIS

  • Alle Deine Posten sind als Amt, nicht als Rang zu sehen? Korrekt?


    Anders wäre die Besetzung zu schwierig, denn nur neben einem besetzen Rang kann ich mir das vorstellen.

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