Hiermit initiiere ich in Funktion als einer der ältesten Senatoren die Abstimmung über: PROZESSKOSTEN Der Kläger wird verpflichtet mit dem einreichen der Klage am Gericht eine Prozessgebühr in Höhe von 500 Sesterzen an die Staatskasse zu entrichten. Ist der Kläger mit seiner Klage am Gericht durchgekommen, hat der Kläger die Möglichkeit, die von ihm bezahlten Prozesskosten vom Angeklagten einzufordern. Von dieser Regelung ist der Staat als Kläger ausgenommen! Dies ist im Codex Iuridicialis zu vermerken! Zu stimmen mit: Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit:
ABSTIMMUNG
DECRETUM SENATUS
IN HÖHE VON 500 SESTERZEN
Ja - Nein - Enthaltung
60% des Senates
/Edit: Formfehler...
Anhang...
Anhang 2 Codex