ABSTIMMUNG
DECRETUM SENATUS
Hiermit initiiere ich in Funktion als einer der ältesten Senatoren die Abstimmung über:
PROZESSKOSTEN
IN HÖHE VON 500 SESTERZEN
Der Kläger wird verpflichtet mit dem einreichen der Klage am Gericht eine Prozessgebühr in Höhe von 500 Sesterzen an die Staatskasse zu entrichten.
Ist der Kläger mit seiner Klage am Gericht durchgekommen, hat der Kläger die Möglichkeit, die von ihm bezahlten Prozesskosten vom Angeklagten einzufordern.
Von dieser Regelung ist der Staat als Kläger ausgenommen!
Dies ist im Codex Iuridicialis zu vermerken!
Zu stimmen mit:
Ja - Nein - Enthaltung
Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit:
60% des Senates
/Edit: Formfehler...
Anhang...
Anhang 2 Codex