Postkasten der Gens Vinicia

  • Ein älterer Sklave kam zum Briefkasten.


    An Senator Marcus Vinicius Hungaricus



    Hochgeschätzter Senator,


    am ANTE DIEM XIV KAL APR DCCCLVI A.U.C. (19.3.2006/103 n.Chr.) findet in der Villa Flavia Felix ein Ereignis statt.
    Ein Ereignis von tragweite und immenser Bedeutung. Ein Ereignis, welches die Verbindung zweier patrizischer Gentes für die Zukunft besiegeln soll.


    So seid ihr herzlichst zur Sponsalia von
    Tiberia Claudia et Lucius Flavius Furianus
    eingeladen.


    Beehrt das Paar mit eurer Anwesenheit und seid willkommen.


  • Na doll. Diesmal kein Efeu. Dafür Wasser. Scheinbar hatte dieser Römer eindeutig zu viele Sesterzen auf seinem Konto. Eine Art Mini-Aquädukt schlängelte sich durch den Vorgarten und bewässerte den grünen Rasen. Ich seufzte, nahm wie immer meine Abkürzung und setzte kurzerhand über das schmale Teil hinweg - nur um auf der anderen seite der Wasserrinne auf einer feuchten Stelle auszurutschen und der Länge nach in den Matsch zu fallen. Als ich mich wieder aufrichtete, war ich so sauer, dass ich den Dreck nicht einmal von dem Martius-Bericht abputzte, sondern ihn gleich so in den Kasten warf - mit einer gehörigen Portion nassem Dreck. Dann stapfte ich wutentbrannt und dreckig wie eine Opfersau davon.





    Beförderte Dreck Briefe insgesamt: 15 Dreck


    davon
    Dreck Eilpost: Dreck 8
    Normal: 7


    ITA: 10
    GER: 5
    JWD: 0 Dreck


    Quittungen: 0
    Einsch Dreck reiben: 0
    ___________________________________


    Gesamteinn Dreck ahme: 195 Sz.
    (Davon Abbuchungen von Wertkarten: 75 Sz) Dreck


    Sim-Off:

    :D :D 8)

  • Ein Sklave trat an den Briefeinwurfschlitz und steckte ein Schriftstück an den amtierenden Quästor Consulum Marcus Vinicius Lucianus ein .


    Salve Quästor Marcus Vinicius Lucianus,


    Als amtierender Consul würde ich dich bitten mir eine kurze Selbsteinschätzung deiner erledigten Arbeit in der Amtszeit als Quästor Consulum zukommen zu lassen. Diese sei in der Casa Germanica abzugeben.


    Aus Gründen der bevorstehenden Wahlen und der damit einher gehenden Beurteilungen der abdankenden Magistrate bitte ich dich dies zeitnah zu veranlassen.


    Nebenbei erwarte ich einen Bericht über die Arbeiten an der Kanalisation.


    mit Grüßen


    http://www.ostheim21.de/Imperium/PS_Medicus.gif

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    An Marcus Vinicius Hungaricus
    Praefectus Praetorio
    Roma
    Casa Vinicia



    Salve Praefectus Praetorio,


    der Imperator Caesar Augustus,
    lässt euch mitteilen das er eurer Einladung,
    mit Freuden folgen wird.


    Vale,



    Marcus Claudius Constantius
    Magister Memoriae – Officium Imperatoris


    [Blockierte Grafik: http://pages.imperiumromanum.net/wiki/images/5/5d/Siegel_Administratio_Impera.gif]

  • Ein Bote gab folgende Nachricht ab:


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    An Marcus Vinicius Hungaricus
    Casa Vinicia, Roma


    Der Kasier hat ein Consilum Principes einberufen und Ihr seid wie immer geladen. Bitte findet Euch schnellst möglich in der Aula Regia ein, um den Imperator dort zu treffen.


    Gaius Decimus Maior
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris


  • Paulus wirft ein.



    An
    Livia und Hungaricus
    Casa Vinicia
    ROMA


    Salve Senatores und Freunde,


    nachdem wir berichten können, daß Lucilla und Avarus sich verlobt haben. Möchten wir euch beide zu einer Sponsalia einladen. Diese wird am ANTE DIEM IX KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (23.4.2006/103 n.Chr.) in die Taverna Apicia in Rom stattfinden und wir beide würden uns sehr freuen euch dabei begrüßen zu dürfen.


    Mit hoffnungsvollen Grüßen


    http://www.ostheim21.de/udo/Imperium/Medicus_Sig_n.gif


  • ------ Maximus Decimus Meridius ------
    ------ Legatus Augusti Pro Praetore ------



    An TIBERIA LIVIA ET MARCUS VINICIUS HUNGARICUS
    Casa Vinicia Roma


    Salve liebe Freunde,


    voller Freude vernahm ich die Nachricht eurer anstehenden Vermählung, die von euch gesandte Einladung ehrt mich sehr.


    Doch bindet mich die jüngst vom Kaiser übertragene Verantwortung unabdinglich in Germania, so dass ich euren Feierlichkeiten leider selbst nicht beiwohnen kann. Lasst mich jedoch auf diesem Wege meine Glückwünsche ausrichten, ich wünsche euch für die Zukunft, Zeit euer junges Glück zu genießen und wunderschöne Lebensjahre in Zweisamkeit.


    Vale


    Maximus Decimus Meridius
    http://www.imperium-romanum.in…/siegel-lapp-Meridius.gif

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    An Marcus Vinicius Lucianus, Tribunus Plebis
    Casa Vinicia, Roma



    Hiemit werden alle neugewählten Magistrate des Cursus Honorum zu ihrem Amtsantritt in den Palatium Augusti zur Amtsantrittsaudienz geladen.



    Gaius Decimus Maior
    Magister Officiorum – Officium Imperatoris



  • An: Princeps Senatus Marcus Venicius Hungaricus/Provincia Italia/Roma/Casa Vinicia
    Von: Marcus Matinius Metellus/Provincia Hispania/Regio Tarraconensis/Tarraco/Casa Matinia



    Bericht aus der Provincia Hispania


    1. Bericht aus der Curia Provincialis


    Der von Rom gesandte Procurator wurde herzlichst in Tarraco und in der Curia empfangen und besitzt Beisitzerstatus in der Curia, für den sich alle Mitglieder ausgesprochen haben.
    In der Curia herrscht eine rege Diskussion über die Einrichtung von Vigiles in den Städten. Vor allem bei den Befugnissen des Regionarius und die der Duumviri ging die Meinung stark auseinander.


    Der Duumvir Marcus Matinius Metellus hat den Vorschlag gemacht, in Hispania einen Tempel für den Kaiserkult zu errichten und ein provinziales Priesteramt hierfür einzurichten, welches von einem Mitglied des Ordo Decurionum besetzt werden soll. Der Vorschlasg wurde durch die Mehrheit der Curia angenommen. Nun findet eine Spendensammlung unter der Leitung von Marcus Matinius Metellus in Hispania statt.
    Die Curia berät nun abschließend über die Überarbeitung der Lex Provincialis. Der entsprechende Vorschlag liegt diesem Bericht für den Senat bei.


    Die Curia Provincialis hat die neuen Beamten gewählt und kam dabei zu folgendem Ergebnis:


    Comes: Gaius Didius Sevycius
    Magister Scriniorum: Lucius Didius Crassus
    Duumvir Tarraco: Marcus Matinius Metellus
    Duumvir Carthago Nova: Marcus Matinius Gratianus
    Magistratus Carthago Nova: Flavia Calpurnia


    Als Magistrati für Tarraco wurden Apius Redivivus Romanus und Tertius Atius Iunianus gewählt, beide haben ihr Standesgeld noch nicht überwiesen und können so noch nicht ernannt werden.


    Die Curia berät über die Stellen im Sicherheitsbereich der Provinz und berät über eine öffentliche Ausschreibung und eine Prämienzahlung um diesen unterbesetzten Bereich zu besetzen.


    2. Berichte aus Tarraco


    Der Magistrat Publius Decimus Flaccus ist verstorben. Seine Stelle blieb bis zur Wahl unbesetzt. Decimus Flaccus hatte sich um die Marktaufsicht gekümert und arbeitete zusätzlich für den Regionarius. Das Projekt des gemeinsamen Marktes von Tarraco und Carthago Nova verzögert sich durch diesen Verlust.
    Die vom Duumvir bestellten Sklaven aus den Minen von Baetica sind in Tarraco angekommen. Sie sollen beim Bau des Capitols helfen. Als Standort wurde das Provinzial-Forum gewählt, ein Augur muss noch den genauen Standort bestimmen. Der Duumvir selbst agiert als Architekt.
    Das Projekt eine Vigiles für die Stadt entstehen zu lassen, verzögert sich aufgrund der Diskussion in der Curia Provincialis.


    Die Gens Decima des neu ernannten Legatus Augusti pro Praetore verlässt ihren Stammsitz in Tarraco und zieht nach Germanie. Der Verlust wird durch eine neue Gens kompensiert, die sich in Hispania zusammengefunden hat: die Gens Rediviva, aus welcher der Pontifex von Hispania stammt.


    Der Regionarius Flavius Prudentius Balbus verlässt Hispania und kehrt nach Germanien zur Legio zurück.


    Für die Stadt Tarraco gibt es nun eine Lex Tarraconis, die vor allem das Bauwesen in und um der Stadt regelt.


    3. Berichte aus Carthago Nova


    In Carthago Nova ist es in letzter Zeit recht ruhig geworden und es liegen keine besonderen Vorkommnisse vor. Carthago Nova bemüht sich mit der Stadt Tarraco zusammen, gemeinsame Markttage einzurichten.


    Für den Proconsul von Hispania


    -Publius Matinius Agrippa-


    http://www.imperium-romanum.in…igs/provhis-proconsul.png


    Marcus Matinius Metellus



    Anlage


    Lex Provincialis Hispania


    Pars Prima - Allgemeines


    §1 Verwaltungsform


    (1) Die senatorische Provinz Hispania wird durch einen Proconsul verwaltet.
    (2) Änderungen diesbezüglich können jeder Zeit durch den Kaiser veranalasst werden.


    § 2 Decretum Provinciale


    (1) Ein Decretum Provinciale ist eine auf dem Gebiet der betreffenden Provinz gültige Bestimmung.
    (2) Hierbei gibt es zwei Unterscheidungen: Mandata Provincialia und Leges Provinciales.
    (3) Decreta Provincialia können imperiumsweite Bestimmungen an die Provinz anpassen, diese Decreta dürfen jenen Bestimmungen jedoch nicht entgegenstehen.
    (4) Decreta Provincialia können sowohl von der Curia Provincialis als auch vom Statthalter erlassen und jederzeit aufgehoben werden.
    (5) Ein Decretum Provinciale kann in jedem Fall und jederzeit durch den Imperator Caesar Augustus außer Kraft gesetzt werden.
    (6) Im Falle einer senatorisch verwalteten Provinz kann ein Decretum Provinciale jederzeit durch den Senat außer Kraft gesetzt werden.
    (7) Decreta Provincialia müssen durch Aushang in der Regia Proconsulis veröffentlicht werden. Ihre Gültigkeit beginnt ab dem Zeitpunkt des Aushangs.


    Pars Secunda – Ämter in der Provinz Hispania


    §1 Proconsul


    (1) Der Proconsul der Provinz wird durch den Senat ernannt und für jeweils 2 Monate ernannt.
    (2) Es ist dem Senat jederzeit gestattet, den Proconsul der Provinz Hispania abzusetzen.
    (3) Der Proconsul has Recht Amtshandlungen jedes Beamten in der Regio- und Stadtverwaltung zu unterbinden und jedem Beamten Weisungen zu erteilen. Dies gilt nicht für Beamte des Cursus Honorum.
    (4) Der Statthalter kann zu jeder Zeit Beamte der Regio- und Stadtverwaltung ernennen oder aus ihrem Amt entlassen. Dies muss öffentlich geschehen. Dies gilt nicht für Beamte des Cursus Honorum.
    (5) Er kann für gewählte Ämter jederzeit Neuwahlen anordnen. Dies gilt nicht für Beamte des Cursus Honorum.
    (6) Der Proconsul hat keine militärische Weisungsbefugnis.
    (7) Der Proconsul übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus.
    (8) Zur Ausübung dieser Tätigkeit kann er Regionarii ernennen.
    (9) Bei einem Rechtsstreit unter Bürgern der Provinz kann der Proconsul die erste Anhörung vornehmen. Hiefür tagt das Gericht in der Regia Proconsulis.


    §2 Procurator


    (1) Ein Procurator unterstützt den Statthalter bei der Finanzverwaltung innerhalb einer Provinz. Er kann als Finanzprocurator entweder mit der allgemeinen Steuererhebung betraut oder als kaiserlicher Procurator für die Verwaltung des kaiserlichen Vermögens in der Provinz zuständig sein. Der Rang muss nicht besetzt sein.
    (2) Er untersteht dem Statthalter, kann aber auch direkte Anweisungen vom kaiserlichen Hof (nur kaiserliche Provinzen) oder vom Senat (nur senatorische Provinzen) erhalten. Der Statthalter ist in Belangen etwaiger Anweisungen aus Rom nicht weisungsbefugt.
    (3) Der Finanzprocurator wird im Falle einer senatorischen Provinz vom Senat, im Falle einer kaiserlichen Provinz vom Imperator Caesar Augustus ernannt. Der kaiserliche Procurator wird in jedem Fall ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus ernannt.


    §3 Iuridiculus


    (1) Ein Iuridiculus unterstützt den Statthalter bei den juristischen Aufgaben innerhalb einer Provinz. Der Rang muss nicht zwangsläufig besetzt sein und kann auch nur zeitlich befristet zugeteilt werden.
    (2) Ein Iuridiculus ist Vorgesetzter der Regionarii der untergeordneten Regionen.
    (3) Der Iuridiculus wird im Falle einer senatorischen Provinz vom Senat, im Falle einer kaiserlichen Provinz vom Imperator Caesar Augustus ernannt.


    § 4 Comes


    (1) Der Comes ist der höchste zivile Verwalter eines Bezirks und direkt dem Statthalter unterstellt.
    (2) Dem Comes stehen die Magistri Scriniorum als Assistenten zur Verfügung.


    § 5 Magister Scriniorum


    (1) Ein Magister Scriniorum ist ein Beamter eines Bezirks und Assistent des Comes. Dieser teilt ihm seinen Aufgabenbereich zu.


    § 6 Regionarius


    (1) Der Regionarius ist für die Sicherheit und Ordnung seines Bezirkes verantwortlich.
    (2) Um dieser Funktion nachzukommen sind nur Offiziere des Exercitus Romanus für diese Position zugelassen.


    § 7 Centurio Statorum


    (1) Der Centurio Statorum ist für den Justizvollzugsdienst seines Bezirks zuständig. Ihm unterstehen Gefängnisse und er ist zuständig für die Vollstreckung von Haftbefehlen.
    (2) Sein Vorgesetzter ist der Regionarius.
    (3) Um dieser Funktion nachzukommen sind nur Soldaten des Exercitus Romanus für diese Position zugelassen.


    § 8 Duumvir


    (1) Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    (2) Die Duumviri sind zuständig für die Belange der Stadt, Schlichter bei Streitigkeiten, finanziellen und religiösen Angelegenheiten.
    (3) Der Statthalter legt fest, wieviele Duumviri eine Stadt benötigt, maximal dürfen es zwei sein.
    (4) Den Duumviri stehen die Magistrati als Assistenten zur Verfügung.


    § 9 Magistratus


    (1) Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumviri.
    (2) Er hat die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt, wie etwa die Bauaufsicht oder die Marktaufsicht.
    (3) Der Statthalter legt fest, wieviele Magistrati eine Stadt benötigt, maximal dürfen es vier sein.



    Pars Tertia - Ordo Decurionum


    §1 Allgemeines


    (1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.


    §2 Mitgliedschaft


    (1) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
    a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
    b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt.
    (2) Unfrei geborenen oder Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwährt.
    (3) Der Pontifex der Provinz Hispania ist nach Hinterlegung des Standesgeldes bei der Provinzkasse ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum.
    (4) Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied in einem anderen Ordo Decurionum ist.
    (5) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in den Theatern und Arenen zu zuweisen.


    §3 Ämter und Laufbahn in den Verwaltungen der Städte, Regionen und der Provinz


    (1) Die Reihenfolge der Ämter ist wie folgt:Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes. Die Amtszeit beträgt 2 Monate.
    (2) Eine Kandidatur ist möglich für:
    a.) das dasselbe Amt
    b.) das nächst höhere Amt
    c.) jedes bereits innegehabte Amt
    3.2.1) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.
    3.2.2) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.
    (3) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    a.) Die Höhe des Amtes
    b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt.


    Pars Quarta – Curia Provincialis


    §1 Allgemeines


    (1) Die Curia Provincialis ist neben dem Statthalter das zweite Organ derGesetzgebung in den Provinzen.
    (2) Die Curia Provincialis unterstützt den Statthalter bei seiner Arbeit.


    §2 Zusammensetzung


    (1) Die Curia Provincialis setzt sich aus stimmberechtigten Vollmitgliedern und Beisitzern zusammen.
    (2) Die Mitglieder des Ordo Decurionum sind die stimmberechtigten Vollmitglieder der Curia Provincialis.
    (3) Der Statthalter ist Mitglied der Curia ohne Stimmrecht, außer bei der Wahl des Princeps Curia. Ferner erhält er ein Vetorecht gegenüber allen Entscheidungen der Curia Provincialis.
    (4) Der Iuridiculus oder, falls unbesetzt, die Regioanrii der Provinz erhalten Beisitzerstatus.
    (5) Der Statthalter kann jeder Zeit weitere Beisitzer ernennen oder entlassen.


    §3 Gesetzgebung


    (1) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen.
    (2) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben.
    (3) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.


    §4 Princeps Curiae


    (1) Der Princeps Curiae ist der Vorsitzende der Curia Provincialis und sorgt für Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin.
    (3) Er initiiert und beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
    (4) Der Princeps Curiae wird durch den Vicarius Principis Curiae bei angekündigter oder unangekündigter Abwesenheit vertreten. Dieser wird wie der Princeps Curiae gewählt.
    (5) Der Princeps Curiae darf nicht gleichzeitig das Amt des Princeps Senatus ausüben, ist sonst in seiner beruflichen Tätigkeit jedoch nicht eingeschränkt.
    (6) Der Princeps Curiae wird aus den Abgeordneten der Curia Provincialis alle 2 Monate neu gewählt.
    (7) Das Amt des Princeps Curiae darf mehrmals bekleidet werden, auch die Wiederwahl ist möglich.
    (8) Stimmberechtigt sind alle Vollmitglieder sowie der Statthalter.
    (9) Die Wahl des Princeps Curiae findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt.
    (10) Bei Stimmengleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt.Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet der Statthalter.
    (11) Die offizielle Ernennung des Princeps Curiae erfolgt durch den Statthalter.


    § 5 Geschäftsordnung


    (1) Die Curia Provincialis ist berechtigt, die für die Ausgestaltung ihrer Arbeit erforderliche Geschäftsordnung unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Lex selbst zu erlassen.
    (2) Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.


    Pars Quinta – Curia municipii


    (1) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.
    (2) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.
    (3) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate der Stadt unterliegt dem Duumvir.
    (4) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.


    Pars Sexta- Wahlbestimmungen


    §1 Wahlrecht


    (1) Wahlberechtigt sind ausschließlich römische Bürger.
    (2) Die Wahlen der Bezirks- und der Stadtämter können öffentlich aber auch innerhalb der Curia durchgeführt werden. Hierüber bestimmt die Curia im Einverständnis mit dem Statthalter der Provinz (Veto).
    (3) Bei Wahlen zu Ämtern der Bezirksverwaltung haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger des Bezirks einschließlich der dort stationierten Soldaten aktives Wahlrecht.
    (4) Bei Wahlen zu Ämtern der Stadtverwaltung haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger der betreffenden Stadt aktives Wahlrecht. In Städten stationierte Soldaten sind von den Wahlen ausgeschlossen.
    (5) Das passive Wahlrecht kann nur unter Beachtung Pars Tertia §3 in Anspruch genommen werden. Ferner ist das Standesgeld vor der Wahl zu hinterlegen, falls man noch kein Mitglied des Ordo Decurionum ist.


    §2 Wahlleiter


    (1) Werden die Wahlen öffentlich durchgeführt, übernimmt der Comes die Wahlleitung für Ämter der Stadtverwaltung in seiner Region. Bei Wahlen der Bezirksverwaltung wählt der Statthalter einen Wahlleiter.
    (2) Werden die Wahlen in der Curia Provincialis durchgeführt, übernimmt der Princeps Curiae die Wahlleitung.
    (3) Zur Wahl des Princeps Curiae übernimmt der Statthalter selbst die Wahlleitung. Ferner kann er selbst die Wahlleitung bei allen Wahlen für sich beanspruchen.


    §3 Ablauf der Wahlen


    (1) Die Provinz betreffende Wahlen sollten nicht zeitgleich mit denen des Cursus Honorum stattfinden.
    (2) Die Wahlen zu den Ämtern der Stadtverwaltung und die der Bezirksverwaltung sollten zeitgleich stattfinden.
    (3) Der Wahltermin wird vom Wahlleiter in Absprache mit dem Comes und den Duumviri gemeinsam festgesetzt. Dies geschieht mindestens 2 Wochen vor der Wahl in Absprache mit dem Statthalter.
    (4) Kandidaturen zu einem Amt der Stadtverwaltung sind in der betreffenden Stadt, Kandidaturen zu einem Amt der Bezirksverwaltung in der Bezirkshauptstadt bekanntzugeben. Dies geschieht mindestens eine Woche vor der Wahl, andernfalls ist die Kandidatur als nicht gültig anzusehen (Sonderzulassung durch den Statthalter). Gleiche Frist gilt auch für die Hinterlegung des Standesgeldes.
    (5) Bei einer Wahl durch die Curia Provincialis ist die Kandidatur unter der selben Frist bei der Curia Provincialis einzureichen.
    (6) Die Wahl beginnt immer um 0:00 Uhr eines Sonntags, dauert mind. 2 Tage und endetet um 24:00 Uhr des letzten Wahltages.
    (7) Die Wahlleitung veröffentlicht das Ergebnis frühestmöglich und wahrheitsgemäß.
    (8) Der Stadthalter ernennt die gewählten Beamten, wenn er die Wahl für gültig befindet.


  • Ein Dienstbote der Stadt Misenum überbrachte an der Pforte einen Brief des Magistraten

    MANIVS TIBERIVS DURUS MAGISTRATVS MISENI CREATVS
    SENATORI TIBERIAE LIVIAE S.


    Ehrenwerte Senatorin Tiberia Livia, Bezug nehmend auf dein Schreiben vom NON MAI DCCCLVI A.U.C. (7.5.2006/103 n.Chr.) möchte ich dich über den Fortgang der Bauarbeiten für die Landhäuser in Misenum informieren:


    Die angebotenen Anwesen werden sich auf einer Halbinsel in unmittelbarer Nähe zur Stadt befinden. Die genauen Parzellenplätze werden sich die Käufer je nach Vertragsabschluss wählen können. Die Stadt Misenum bietet jedem Käufer für die Planung der Villa die Dienste des Architekten Apollonius von Samothrake an, sollte dies gewünscht sein. Alternativ kann jeder Käufer sich seinen eigenen Architekten anstellen, der dann die Villa planen und die Pläne der Stadtverwaltung zur Bewilligung zukommen lassen muss, wobei die Größe der eigenen Parzelle zu berücksichtigen ist.
    Zur Zeit sind noch alle Wünsche erfüllbar, da das Baugebiet lediglich gerodet und begradigt wurde.
    Falls du noch weitere Fragen hast, werde ich gern bereit sein, dich in der Casa Vinicia aufzusuchen, um Genaueres zu klären.


    Vale.


    Manius Tiberius Durus



  • Patres conscripti
    Curia Iulia
    Roma


    S.V.L.Q.V.V.B.E.E.V.
    [= si vos liberique vestri valetis, bene est; ego valeo]


    Als Rei nummariae peritus schicke ich euch alle Einkünfte und Ausgaben der Curia Italica.


    Januar: IV Woche
    Februar: I Woche, II Woche, III Woche, IV Woche
    März: I Woche, II Woche, III Woche, IV Woche
    April: I Woche, II Woche, III Woche, IV Woche


    etiam atque etiam vale


    gez. Lucius Octavius Detritus http://www.imperiumromanum.net/images/sigs/itrit-comes.png
    D. Id Mai Roma - (15.5.2006/103 n.Chr.)

  • Ein Bote warf einen Brief ein.



    Salve Hungaricus,


    hier das von dir gewünschte Gutachten,


    Vale


    Mattiacus



    Gutachen zur Lex Octavia Solidaritatis Patriciarum


    Die Frage, welche dieses Gutachten klären soll, ist, ob die Lex Octavia Solidaritatis Patriciarum gegen Dekrete des Princeps verstößt, die Ordo Patricius Steuerfreiheit gewährt.
    Dazu sollte zunächst die Stellung der Patrizier im Imperium Romanum betrachtet werden. Sie ist in § 17 CodUni geregelt. Dort heisst es in Absatz 3 „Angehörige des Ordo Patricius haben neben einigen Bevorzugungen im Cursus Honorum und im Cultus Deorum keine Vorrechte im Imperium Romanum“ . So muss man zunächst festellen, dass Patrizier keine Steuerfreiheit haben.
    Jedoch befreit der Princeps im Dekret vom ANTE DIEM X KAL OCT DCCCLV A.U.C. (22.9.2005/102 n.Chr.)
    alle Patrizier von der Steuer. Daher waren bis zu den Comitien alles Patrizier steuerberfreit. Die Comitien fanden vom ANTE DIEM V ID NOV DCCCLV A.U.C. (9.11.2005/102 n.Chr.) bis zur Abstimmung am ID NOV DCCCLV A.U.C. (13.11.2005/102 n.Chr.) statt, wobei bei 88 wahlberechtigten Bürgern 30 Stimmen für den Plebiszit stimmten und 8 dagegen.
    Eine Mehrheit von über 60 % kamen zustande so dass nach § 7.1 CodUni der Plebiszit gültig war. Es kann davon ausgegangen werden dass eine genügende Anzahl der Plebejer anwesen waren, da eine Rekonstruktion der Stimmen, die für Enthaltung waren, nicht möglich ist. Ein Veto des Imperators liegt nicht vor, so dass der Plebiszit Gültigkeit erlangt.
    Fraglich ist nun wie das Verhältnis von Dekret und Plebiszit ist. Das Dekret hat nach § 6 CodUni nach Ratifizierung gesetzeskraft wie in § 2 CodUni geschrieben. Ebenso hat nach Beschluss der Plebiszit gesetzeskraft. So stehen sich beide in Gültigkeit gegenüber. Eine Lösung dieses Problems bringt nun der § 2 I CodUni. Dort heißt es in Satz 3 „Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.“.
    Das Dekret des Imperators ist zweifelsohne ein Dekret im Sinne von § 6 CodUni und hat daher Anwendungsvorang vor dem Plebiszit.
    Im Ergebnis muss daher festgestellt werden, dass die Lex Octavia Solidaritatis Patriciarum gegen das Dekret des Imperators zwar nicht verstößt, da es formell rechtmässig zustande gekommen ist, aber dennoch hinter ihm zurücksteht und nicht angewendet werden kann.


    Marcus Decimus Mattiacus, Quaestor Sacrii Palati


  • Ein Sklave gab den folgenden Brief in der Casa Vinicia ab.


    An
    Marcus Vinicius Lucianus
    Tribunus Plebis


    Salve!


    Ich möchte dich gerne um ein persönliches Gespräch über die Cohortes Urbanae in der Casa Octavia hier in Rom bitten. Wenn du ANTE DIEM VIII KAL IUN DCCCLVI A.U.C. (25.5.2006/103 n.Chr.) Zeit hast, so teil mir dies bitte durch einen Boten mit.


    Vale!


  • Eine exotische, aber vermummte Sklavin gibt in der Casas Vinicia folgenden Brief ab und zahlt für das Versprechen den Brief nur Hungaricus selbs zu geben einen Preis von 20 Sesterzen an den Postsklaven.


    Salve Hungaricus!


    Möchtest du dir deine intimsten Wünsche erfüllen?


    Möchtest du alle deine erotischen Vorstellungen ausleben?


    Verlangt es dich nach einem unwiderstehlichem Abenteuer?


    Dann komme des Nachts auf das Forum und komme allein, du wirst es nicht bereuen.


    Einer dir noch unbekannte Freundin.


  • Marcus Vinicius Hungaricus - Tiberia Livia - Marcus Vinicius Lucianus
    Casa Vinicia - Roma
    Provincia Italia



    Einladung zur Hochzeit von
    Maximus Decimus Meridius
    und Iulia Severa


    Salvete,


    Es ist uns eine Ehre und Freude Euch zu unseren Hochzeitsfeierlichkeiten ANTE DIEM IV ID IUN DCCCLVI A.U.C. (10.6.2006/103 n.Chr.) in die Regia Legati Augusti Pro Praetore nach Mogontiacum in die Provincia Germania einzuladen. Für eine Unterbringung wird gesorgt, gerne könnt Ihr auch noch eine Begleitung mitbringen. Teilt uns bitte mit, ob Ihr erscheinen könnt. Über Euer Kommen würden wir uns freuen.


    ANTE DIEM V KAL IUN DCCCLVI A.U.C.
    (28.5.2006/103 n.Chr.)
    Maximus Decimus Meridius


    [Blockierte Grafik: http://img65.imageshack.us/img65/3633/siegelmeri225rv.png]

  • Ein schmächtiger Sklave in doch sehr sauberer Kleidung gibt einen Brief in der Casa Vinicia ab.


    An
    Marcus Vinicius Lucianus
    Tribunus Plebis


    Salve, Vinicius Lucianus,


    entsprechend unserer Vereinbarung konnte ich als möglichen Termin für ein Geschäftsessen Ostias Zukunft betreffend den Abend in zwei Tagen ausmachen, hast Du die Vorauswahl der in Frage kommenden Betriebe schon getroffen? Eine baldige Rückmeldung an die Casa Iulia wäre erfreulich.


    Vale,
    Iulia Helena

  • Hulc, der Sklave der Valeria, kommt am Haus der Vinicia an und gibt einen Brief für Vinicius Lucianus ab.


    An Marcus Vinicius Lucianus
    Casa Vinicia, Rom



    Salve Vinicius Lucianus,


    Innherhalb kurzer Zeit zog es zwei meiner Cousins in die heimische Casa nach Rom zurück. Beide haben Pläne bezüglich ihrer Zukunft, der eine sieht sich in der Verwaltung, der andere auf lange Sicht in der Politik. In beiden Bereichen haben die Valerier weder Ahnung noch Kontakte, daher bin ich auf der Suche nach einem guten Patron für sie. Und wer wäre geeigneter als Patron für einen Valerius, als ein Vinicius? Wenn es in deinem Interesse liegt, beide, oder auch nur einen von beiden, in den Kreis deiner Klienten aufzunehmen, lass uns bitte eine Nachricht in die Casa Valeria zukommen, ich werde sie dann vorbeischicken.



    Vale,
    Vibius Valerius Victor

  • Titus, der riesige Soldat, kommt im Auftrag seines Tribuns an die Casa Vinicia und gibt eine Nachricht für Tiberia Livia.



    Sen. Tiberia Livia
    Casa Vinicia


    Salve geschätzte Cousine,


    ich habe mich dazu entschlossen, den Schritt in die Politik anzutreten und für das Amt eines Quaestors zu kandidieren.
    Leider konnte ich dich nicht vor meiner Abreise nach Roma unterrichten, doch ich würde mich geehrt fühlen, dich und deinen Gemahl ANTE DIEM III ID IUN DCCCLVI A.U.C. (11.6.2006/103 n.Chr.) zu einem kleinen Abendessen in die Villa Tiberia einzuladen.


    Vale bene,


    Quintus T. Vitamalacus


  • An
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Casa Vinicia
    Rom


    Salve Marcus Vinicius Hungaricus!


    Der Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus ruft die Mitglieder des Consilium Principes zum Conventus.
    Du wirst deshalb gebeten, dich umgehend im Palatium Augusti einzufinden.
    Solltest Du aus dringlichen Gründen verhindert sein, so bitte ich dich, mir dieses mitzuteilen.


    gez. Lucius Aelius Quarto
    ----- MAGISTER DOMUS AUGUSTI -----



    ROM - ANTE DIEM VII ID IUN DCCCLVI A.U.C. (7.6.856/103 n.Chr.)

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