Macer nickte lächelnd, blickte zu einer kleinen Tür an der Seitenwand des Gerichtssaals und wie auf Kommando öffnete sich diese und der Gerichtsdiener trat wieder ein mit einer Schriftrolle unter dem Arm.
"Dann wollen wir mal sehen, was die Gerichtsakten sagen", meinte Macer und studierte das Schriftstück: Klage gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus wegen Verlobungsbruch
"Wir stellen also fest, dass zum Zeitpunkt der damaligen Klageeinrechung bereits vom damaligen Prätor festgestellt wurde, dass die Aussage der Klägerin vor dem Beschluß des Collegium Pontificum getätigt wurde.
Das unpräzise datierte Beweisstück Phi ist daher nicht weiter von Belang, das Gerichtsprotokoll vom 14. Oktober tritt an seine Stelle.
Möchte die Verteidigung die grundsätzliche Verwendbarkeit weiterer Beweisstücke besprechen?"