Hauptverhandlung Sinona Matinia vs. Gaius Scribonius Curio IUD PRIM XV/DCCCLV

  • Macer nickte lächelnd, blickte zu einer kleinen Tür an der Seitenwand des Gerichtssaals und wie auf Kommando öffnete sich diese und der Gerichtsdiener trat wieder ein mit einer Schriftrolle unter dem Arm.


    "Dann wollen wir mal sehen, was die Gerichtsakten sagen", meinte Macer und studierte das Schriftstück: Klage gegen Quintus Caecilius Metellus Creticus wegen Verlobungsbruch


    "Wir stellen also fest, dass zum Zeitpunkt der damaligen Klageeinrechung bereits vom damaligen Prätor festgestellt wurde, dass die Aussage der Klägerin vor dem Beschluß des Collegium Pontificum getätigt wurde.


    Das unpräzise datierte Beweisstück Phi ist daher nicht weiter von Belang, das Gerichtsprotokoll vom 14. Oktober tritt an seine Stelle.


    Möchte die Verteidigung die grundsätzliche Verwendbarkeit weiterer Beweisstücke besprechen?"

  • Wenn ich ehrlich sein soll, würde ich gerne sämtlichen Beweisstücken jegliche rechtliche Relevanz abreden...


    Auch jetzt konnte sich Hungaricus einen kleinen Grinser nicht verkneifen...


    Mein Mandant hat sich über den Zeitpunkt der Nichtigerklärung der Verlobung wohl geirrt. Nicht jedoch hat er sich über die Tatsache geirrt, daß die Klägerin besagte Aussage am 14. Oktober NACH der Überbringung des Gesuches von Creticus getan hat. Der Anwalt der Klägerin möchte das gerne überprüfen. Wenn ich mich nicht ganz irre, hat Creticus das Gesuch über die Feststellung dieser Verlobung am 6. Oktober dem Pontifex Maximus überbracht. Der Rex Sacrorum möge sich gerne davon überzeugen.


    Worauf ich hinauswill, ist folgendes: Curio mag sich zwar über ein relativ unbedeutendes Detail geirrt haben, doch nicht geirrt hat er jedoch über die Bedeutung der Aussage der Klägerin am 14. Oktober. Und daß die Aussage wahrlich bedeutend ist, sollte wohl einem jeden einleuchten, denn ansonsten würden wir nicht hier sitzen.

  • "Da die Verteidigung die Sache herunterspielen möchte wird sich die Anklage die Zeit nehmen das Elaborat des Scribonius zu sezieren.


    Wieder trete ich vor dich und wieder ist es keine angenehme Sache, die ich vorbringen muss.
    Nicht irgendwer, sondern der Quaestor Sacrii Palati, tritt vor den Kaiser und zeigt sich aufgebracht.


    Doch es muss sein, auch wenn es gegen ein Mitglied meiner eigenen politischen Richtung geht.
    Er zeigt sich als integrer Mann, der sich seiner Verantwortung im Amt bewusst ist.


    Aber ich kann nicht anders, mein Gewissen treibt mich.

    Sim-Off:

    Frei nach Luther nehme ich an...


    Erst kürzlich kam mir zu Ohren, dass es in der Casa Decima zu ungebührlichen Aktivitäten kam.
    Auf die Quelle seiner Informationen sind wir schon alle gespannt, der Denunziant sollte gekreuzigt werden.


    Betreffend der Vestalin Matinia Sinona.
    Es ward viel Alkohol getrunken und wohl viel nackes Fleisch gezeigt.
    Diese Aussage ist, wie durch die Aussage des Senators Meridius bewiesen, GELOGEN!


    Weiter verweise ich auf gewisse zur Schau getragene Nippel in der ehrenhaften Casa Decima.
    Auch dies ist eine glatte LÜGE!


    Als wäre dies nicht genug, kam mir eine sehr alte Äusserung ins Gedächtnis, deren Sinn sich mir erst jetzt langsam zu erschliessen beginnt. Als die da wäre: Zitat: Original von Sinona Matinia
    Jetzt werden die ERLOGENEN Aussagen mit einer wahren Begebenheit verknüpft. Sehr geschickt, der Pontifex Maximus konnte die Dreistigkeit der Aktion ja nicht erahnen.


    NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde, spricht sie davon, dass die Karriere nun inzwischen verunmöglicht ist.
    Es scheint dem Scribonius an dieser Stelle wichtig zu sein zu betonen das die Verlobung aufgelöst wurde, dies ist zum Zeitpunkt der Aussage erwiesenerweise falsch.


    Was anderes, als der Verlust der Jungfräulichkeit, könnte sie zu diesem Schluss geführt haben?
    Die vom Pontifex Maximus verfasste Expertise dazu kann dem Gericht vorgelegt werden.


    Zusammengefasst: Scribonius fischt falsche Informationen aus einer noch zu ermittelnden Quelle, reichert diese mit Lügen an, verdreht Daten, verschleiert Kausalitäten und verknüpft dies mit der Aussage eine Frau die überzeugt war ihre religiöse Karriere auf dem Altar ihrer Liebe geopfert zu haben da sie sich verheiratet wähnte.


    Wenn dieses Lügengespinst von Scribonius nicht absichtlich herbeigeführt wurde um meiner Mandantin einen grausamen Tod durch lebendig begraben zu beschehren, so ist dieser Mann zumindestens völlig unzurechnungsfähig. Die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden."

  • Nun gut, da die Anklage noch immer darauf besteht, daß alles von meinem Mandanten Gesagtes bzw. Geschriebenes eine glatte Lüge ist, wird die Verteidigung auch darauf antworten...


    Zitat

    Wieder trete ich vor dich und wieder ist es keine angenehme Sache, die ich vorbringen muss.
    Nicht irgendwer, sondern der Quaestor Sacrii Palati, tritt vor den Kaiser und zeigt sich aufgebracht.


    Ja, Curio ist der Quaestor Sacrii Palati. Jedoch weiß ich nicht, was das Amt meines Mandanten mit der Sache an sich zu tun haben soll.


    Zitat

    Es ward viel Alkohol getrunken und wohl viel nackes Fleisch gezeigt.
    Diese Aussage ist, wie durch die Aussage des Senators Meridius bewiesen, GELOGEN!


    Einen Moment! Es wurde Alkohol getrunken, Curio berichtet von viel, Meridius von "in Maßen". Kann der Rex Sacrorum ein allgemeingültigen Maßstab entwerfen, wann viel und wann in Maßen getrunken wurde? Ich denke nicht, denn der eine verträgt mehr und der andere weniger.
    Und bezüglich dem "nackten Fleisch": der Rex Sacrorum hat meinen Mandanten richtig zitiert, nämlich "wohl", es wurde "wohl" nacktes Fleisch gezeigt. Das sagt uns, daß Curio sich in dieser Sache nicht gewiß war, und wie kann man lügen über eine Sache, in der man sich nicht gewiß ist?


    Zitat

    Weiter verweise ich auf gewisse zur Schau getragene Nippel in der ehrenhaften Casa Decima.
    Auch dies ist eine glatte LÜGE!


    Ist sie das? Kann es nicht vielleicht sein, daß zwar Meridius keinem Anblick der äußerlichen Weiblichkeit, jedoch vielleicht anderen Besuchern dies vergönnt war? Wir wissen es nicht...


    Zitat

    Als wäre dies nicht genug, kam mir eine sehr alte Äusserung ins Gedächtnis, deren Sinn sich mir erst jetzt langsam zu erschliessen beginnt. Als die da wäre: Zitat: Original von Sinona Matinia
    Jetzt werden die ERLOGENEN Aussagen mit einer wahren Begebenheit verknüpft. Sehr geschickt, der Pontifex Maximus konnte die Dreistigkeit der Aktion ja nicht erahnen.


    Ich weise nochmals darauf hin, daß es immer noch nicht erwiesen ist, ob mein Mandant gelogen hat oder nicht. Seid nicht vorschnell, werter Kollege.


    Zitat

    NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde, spricht sie davon, dass die Karriere nun inzwischen verunmöglicht ist.
    Es scheint dem Scribonius an dieser Stelle wichtig zu sein zu betonen das die Verlobung aufgelöst wurde, dies ist zum Zeitpunkt der Aussage erwiesenerweise falsch.


    Ja, wir wissen alle, daß die Verlobung nicht existent war... Wie oft wollt Ihr den Irrtum meines Mandanten noch erwähnen?


    Zitat

    Was anderes, als der Verlust der Jungfräulichkeit, könnte sie zu diesem Schluss geführt haben?
    Die vom Pontifex Maximus verfasste Expertise dazu kann dem Gericht vorgelegt werden.


    Es gibt eine Expertise? Damit kommt Ihr erst JETZT? Werter Prätor, das ist eine Farce! Von einer solchen Expertise war bisher nie die Rede, und jetzt kommt die Klagseite damit. Ich frage mich, warum das bisher zurückgehalten wurde...


    Zitat

    Wenn dieses Lügengespinst von Scribonius nicht absichtlich herbeigeführt wurde um meiner Mandantin einen grausamen Tod durch lebendig begraben zu beschehren, so ist dieser Mann zumindestens völlig unzurechnungsfähig. Die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden."


    Einspruch! Anscheinend ist der Anwalt der Klägerin in seinen eigenen Gesetzen nicht besonders bewandert. Sinona Matinia ist am 18. 11. dem Orden der Vestalinnen beigetreten. Sollte Sinona Matinia VOR diesem Zeitpunkt nicht mehr Jungfrau gewesen sein, kommt folgender Passus zum Zuge: Ich zitiere aus der Lex Iunia et Scribonia de Vestalibus, Pars Prima: "Sollte sich nachträglich herausstellen dass eine Vestalin, der Jungfräulichkeit beraubt, dem Orden beigetreten ist wird sie aus dem Orden verstoßen und verbannt."
    Das bedeutet, von Tod durch lebendig begraben war nie, ich wiederhole NIE, die Rede.

  • "Das Geschrei seines Anwaltes macht das Elaborat des Scribonius auch nicht wahrer!

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Ja, Curio ist der Quaestor Sacrii Palati. Jedoch weiß ich nicht, was das Amt meines Mandanten mit der Sache an sich zu tun haben soll.


    Was es mit der Sache zu tun hat ist einfach:

    Zitat

    Original aus dem Tabularium
    Der Quaestor Sacri Palatii ist der Justizreferent am Hof des Kaisers. Er steht in Kontakt zu den Praetoren und den Justizbeamten der Provinzen und Regionen und unterrichtet den Kaiser über wichtige Ereignisse.


    Von einem Manne der dieses Amt ausübt kann in einem viel größeren Maße erwartet werden, daß er zwischen Wahrheit, Lüge, Mutmaßung, Rufmord und Verleumdung unterscheiden kann, als von einem hispanischen Olivenpflücker."


    Antistes lag eine weitere Berkung auf der Zunge die er sich allerdings verkniff.


    "Wir legen hiermit eine Expertise des Pontifex Maximus zum Thema "Das Hymen im Allgemeinen" vor und bitten diese als Beweisstück Iota zu den Akten zu nehmen."


    Antistes legte eine Schriftrolle auf den Pult des Senators Macer.


    "Die Verteidigung bittet inständig darum die Intimität meiner Mandatin zu wahren und an diesem Punkt des Verfahrens zu einer Schritt für Schritt Analyse des Elaborats überzugehen. Wenn dies auch im Sinne des Praetors ist möchte ich mit Punkt VE1 beginnen:

    Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    Erst kürzlich kam mir zu Ohren, dass es in der Casa Decima zu ungebührlichen Aktivitäten kam.


    Wie kam dieses vermeindliche Wissen an die Ohren des Scribonius? Kam es überhaupt an seine Ohren oder hat er es sich vielmehr zusammengereimt und zusammengelogen?"

  • Macer bat sich einen Moment Ruhe aus um das überreichte Schriftstück zu lesen. Mit einem nur äußerst schwer zu deutenden Gesichtsausdruck legte er es dann zu den Akten und erlaubte mit einem Kopfnicken die Fortsetzung des Prozesses. "Ich nehme an, der Verteidiger möchte sich zu der Frage des Klageanwalts äußern."

  • "Hohes Gericht. Die Anklage merkt an, das die Anwältin der Anklägerin unter der Patria Potestas des Iudex Secundus Flavius Felix steht und bittet das Gericht zu prüfen ob dadurch die Unvoreingenommenhait des Gerichtes gewahrt bleibt."

    Einmal editiert, zuletzt von Flavia Messalina Oryxa ()

  • Zu Macer: Natürlich will sich der Verteidiger zu der Frage äußern. Vorher möchte ich aber auch einen Einblick in diese Expertise.


    Dann wurde er jäh unterbrochen durch den Einwurf des Antistes und der Meldung der Messalina.


    Ah Messalina. Wie geht es dir?


    Er beugt sich zu ihr rüber und flüstert:


    Du bist der Anwalt der Klägerin, nicht der Verteidigung. Außerdem: gemäß Codex Iuridicialis Pars Prima Subpars Tertia besteht kein Grund, die Unvoreingenommenheit des Gerichts zu überprüfen, du bist Anwältin, nicht die Klägerin.

  • "Die Anklage lehnt jeden Einblick in Beweisstück Iota rigoros ab da dieser Eingriff in die Privatspäre meiner Mandantin nicht zurechtfertigen ist. Die Verteidigung soll bitte auf die vom Rex Sacrorum gestellte Frage antworten."


    Mit den Worten
    "Salve Hungaricus, mir geht es sehr gut, und selbst?" reichte ich dem Consul die Hand und fügte lächelnd
    "Die Unvoreingenommenheit des Gerichtes sollte trotzdem festgestellt werden, nicht das hinterher Klagen aus dem Mamertin kommen." hinzu



    Sim-Off:

    Anklage/Verteidigung kommt davon wenn man Texte kopiert...

  • Bezüglich der Unvoreingenommenheit: Wie du willst, notwendig ist es nicht.


    Bezüglich Beweisstück Iota: Wie kann etwas als Beweisstück zugelassen werden, wenn die Verteidiung dieses Beweisstück nicht einmal sehen darf? Ja, wenn es so ist, dann sprechen wir gleich meinen Mandanten schuldig, denn dann ist das römische Recht ja gleich obsolet geworden...

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Wie kann etwas als Beweisstück zugelassen werden, wenn die Verteidiung dieses Beweisstück nicht einmal sehen darf?


    Indem der kommisarische Praetor Spurius Purgitius Macer sagt 'Das Beweisstück ist zugelassen' zum Beispiel. Das Beweisstück stellt die Rechtsauffassung des Pontifex Maximus zur Jungfräulichkeit dar und die Anklage möchte vermeiden hier eine Diskussion zu diesem Thema zu führen, scheut aber auch nicht davor zurück. Lassen wir doch Senator Macer entscheiden!"

  • Mit den Worten
    "Ich verlasse mich auf das Wort des Consuls" gab ich Marcus Vinicius Hungaricus eine Kopie des Beweismittels Iota.

  • Ich danke für den Erhalt.


    Hungaricus las es sich kurz durch.


    Gut. Ich verstehe zwar nicht, warum man das nicht öffentlich zeigen kann, aber es soll mir recht sein.


    Wie sieht es nun mit der Unvoreingenommenheit des Gerichtes aus?

  • "Das Verfahren wird unterbrochen, bis die beiden neu gewählten Praetoren den Fall übernehmen können. Über die Unvoreingenommenheit des Gerichts kann dann gleich mit entschieden werden."

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    "Das Verfahren wird unterbrochen, bis die beiden neu gewählten Praetoren den Fall übernehmen können. Über die Unvoreingenommenheit des Gerichts kann dann gleich mit entschieden werden."


    "Die Anklage erhebt Einspruch gegen die Übernahme des Falles durch die neugewählten Praetoren. Adria Vinicia ist die Ehefrau des Verteidigers und eine persönliche Freundin des Angeklagten, Publius Matinius Agrippa ist der Adoptivvater der Klägerin, beide Praetoren werden somit wegen Befangenheit abgelehnt. Die Anklage bittet den komissarischen Praetor Spurius Purgitius Macer um persönliche Weiterfürhrung des Verfahrens."

  • Die Verteidigung weist folgendes zurück: Erstens ist Adria Vinicia bald meine Ex-Frau, zweitens ist es irrelevant, ob der Prätor mit dem Anwalt verwandt oder verschwägert ist, es geht rein um die Parteien.
    Gegen den Einspruch der Klägerin bezüglich Publius Matinius Agrippa hat die Verteidigung keine Einwände.
    Ich bitte also darum: Adria Vinicia als Prätorin zuzulassen und Spurius Purgitius Macer als Iudex zu benennen, da er ohnehin mit dem Fall bereits vertraut ist.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    [..]ist es irrelevant, ob der Prätor mit dem Anwalt verwandt oder verschwägert ist, es geht rein um die Parteien.


    "Auch aus diesem Grund wird Adria Vinicia als Praetorin abgelehnt, sie ist, genau wie der Verteidiger, Mitglied der Factio Veneta."

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