• Bürger, Wähler, Volk von Rom!


    Die Wahl ist hiermit (das heißt, gleich) eröffnet.


    Wahlvorgang:
    Auf dieser Seite : Wahlen zum Cursus Honorum könnt Ihr Eure Stimme abgeben.


    1. Zunächst müßt ihr euch mit den Benutzerdaten des Forums einloggen. Dazu auf "Nicht eingeloggt" auf der rechten Seite klicken und Eure Benutzerdaten eingeben.


    2. Ihr klickt bei den jeweiligen Ämtern auf Wählen.


    3. Ihr gebt Eure Stimme für Eure Kandidaten ab.


    Bitte beachtet: Für das Amt des Prätors könnt Ihr 2 Stimmen abgeben, für das des Quästors 4 Stimmen (es versteht sich von selbst, daß es verschiedene Personen sind und ihr nicht 2 mal den gleichen wählen könnt).
    Bei den Ämtern des Tribunus Plebis und des Aedilis Plebeii könnt ihr nur FÜR oder GEGEN den Kandidaten stimmen.


    Die Wahl dauert von Sonntag, dem 23. Jänner 01:00 bis Dienstag, dem 25. Jänner 01:00. (Die Verschiebung um eine Stunde hat technische Ursachen).


    Geht zahlreich zur Wahl, denn Ihr bestimmt die Politiker von morgen!


    M. Vinicius Hungaricus
    Consul

  • In den Wahlstuben herrscht reger Betrieb. Der Großteil der wahlberechtigten Bürger hat bereits seine Stimmzettel abgegeben, und fleissige Scribae und deren Helfer zählen die Stimmen.


    Und sind damit schon recht weit fortgeschritten.


    Es sind bereits deutliche Trends erkennbar. Manches das vor der Wahl offensichtlich schien scheint sich zu bestätigen - doch nicht ohne die eine oder andere Überraschung, die sich langsam aber stetig anbahnt...
    Es bilden sich souveräne Sieger heraus, doch nicht überall. Wird es eine Stichwahl geben? Oder gar zwei?

  • Ich denke schon, so denn die Stimmen bis dahin ausgezählt sind!


    Sim-Off:

    Die Wahl-Software *sollte* ab Mitternacht das Wahlergebnis anzeigen (und niemanden mehr wählen lassen. :)

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Bin mir nicht sicher ob dies die richtige stellen zum Fragen ist aber ich wage es mahl darrauf..
    § 26 Gültigkeit der Wahl
    (1) Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
    (2) Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder wider sie gestimmt.
    (3) Bei Stimmengleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt.
    (4) Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet der Statthalter.
    Auf gründ diesser satz würde ich meinen das die wahl des Consul Flavia Oryxa ungültich ist da man nur FÜR sie aber nicht gegen sie Stimmen kann.
    Falls ich falsch liege bitte ich inständig um korrectur/Berichigung.

  • Zitat

    Original von Sabbatia Kyria
    (2) Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder wider sie gestimmt.


    Auf gründ diesser satz würde ich meinen das die wahl des Consul Flavia Oryxa ungültich ist da man nur FÜR sie aber nicht gegen sie Stimmen kann.
    Falls ich falsch liege bitte ich inständig um korrectur/Berichigung.


    Der von dir zitierte Satz an sich sollte deine Frage beantworten.
    Es steht drin, dass "für oder wider" den Kandidaten gestimmt wird.
    Das Wort "wider" hat die Bedeutung "gegen".

  • Ich danke dir zur so späte stunde für dein antwort.
    In diessem falle wäre die Wahl des Consul(in) Ungultig....sowas!
    Den ,wie gesagt...man kann nur (könnte nur) Für sie stimmen und nicht Gegen sie.. 8o
    Oder war das nur ein versehen bei der Programmtur?? naturlich auch möchlig.

  • Entschuldige bitte vielmahls aber es war nur an zu kreutzen das sie zur wahl stand also für sie aber nicht ein Viereck mit den text das man gegen sie stimmen wohlte also habe ich nicht gestimmt ... ;(


    Sonst würde ich nicht auf die Frage gekommen sein.
    Leider ist der Wahl gelauffen und kann ich das nicht mehr zeigen.

  • Man muss auch die richtigen Gesetze nachschlagen. Der hier zitierte § 26 stammt aus der Lex Provincialis und bezieht sich somit auf die Wahlen der Stadt- und Regionalverwaltung.


    Die Wahlen zum Cursus Honorum werden durch § 45 des CODEX UNIVERSALIS reglementiert:


    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • -.^Hmm dan hatt sie 22 der 92 Stimmen bekommen...ist also 23,91%
    Wie kann sie dan 36,67%haben??? das verstehe ich irgendwo nicht.??
    Ist es so zu sehen das 36.67% der 22... tatsächlich für sie gestimmt haben?..8,016 Stimmen.
    Wer hilft mir hier aus dem Treibsand... :)

  • 92 Bürger dürften wählen
    22 haben gewählt
    36.67% haben für sie gestimmt (Diese Zahl ist natürlich auf 2 Dezimalstellen gerundet, was dazu führt, dass du auf 8.016 kommst. Es werden 8 Stimmen gewesen sein.)

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  • Dan kann sie nur über :
    § 45 Wahl und Gültigkeit
    (1) Die Wahl ist gültig, wenn 50% der wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgegeben haben. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Kaiser über die Gültigkeit der Wahl und eventuelle Nachwahlen oder Sonderregelungen.
    Die Wahl als Siegerin abschliessen ,richtig?
    Ich finde 8 von 92 möchlige stimmen doch....ein Zeichen würde ich sagen.

  • Wenn du das vor dem Komma auch liest, siehst dass das nach dem Komma, was du rot unterlegt hast, gar nicht zum Tragen kommt. Da mehr als 50% aller wahlberechtigten abgestimmt haben. Denn es haben 60 Leute und damit 65% aller Wahlberechtigen abgestimmt.
    Wohlgemerkt: Es kommt nich darauf an, dass 50% der LEute für SIE sind, sondern, dass 50% ÜBERHAUPT wählen gehen, egal ob für oder gegen den Kandidaten.


    Ich glaube, so müsste das stimmen.

  • Tut mir Leid, aber da irrst du, denke ich.


    Bei der Wahl zur Consulin haben nur 22 Leute eine Stimme abgegeben. Das ist deutlich weniger als 50% von 92 möglichen. ;)

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