§ 83 Beleidigung
(1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 200 Sz. und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 400 Sz. bestraft.
(2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann das Gericht beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären
ZitatWelche Gedanken? Du meinst mein Murmeln über den Verdacht von Inzucht in der Gens Tiberia?
Sie kamen mir, als ich schon zum wiederholten Male meine Beweggründe erklärte, immer langsamer, immer genauer, sodass sie wirklich ein jeder verstehen sollte ... und du, Vibullius, sie noch immer nicht verstanden hast.
Vielleicht unterstelle ich dir deine Begriffsstutzigkeit zu unrecht und du möchtest mich mit Absicht in den Wahnsinn treiben, wer weiß ... ,)
ZitatIch habe mich für die Aussage entschuldigt? Tatsächlich? Ich dachte ich hätte sie nur verständlicher ausgelegt.
Ich werde sicherlich nicht reuig meine Aussage zurücknehmen, wenn ihr darauf wartet. Es war nicht beabsichtigt, dass sich die gesamte Gens gleich bedroht fühlt, und andere verschwägerte Gentes gleich dazu.
Der einzige, der mein Kommentar eventuell ernst nehmen könnte, ist Vibullius, auf den ich es auch bezog.
ZitatIch wollte damit keinen der Gens Tiberia, außer dich, und schon gar nicht jemanden der Octavia beleidigen.
Hiermit reiche ich Klage wegen Beleidigung gegen Adria Vinicia ein.
Mehrere außergerichtliche Versuche zur Versöhnung scheiterten, obwohl ihr Gatte ebenfalls ihre Schuld ansah.
ZitatWenn ich dir allerdings noch etwas sagen darf: Es war wahrscheinlich nur ein Ausrutscher, ob zur Klärung dafür wirklich eine Klage sein muß oder ein Reinigungsopfer, sei euch überlassen.
Zum Strafmaß:
Ich beantrage gegen Adria Vinicia eine gerichtliche Anweisung zur Durchführung der Opferzermonie für die Prosperina zur Besänftigung der Geister der beleidigten Verstorbenen und der Carna zum Schutze der Familie der Tiberia und Octavia.
Ebenfalls beantrage ich, die Stimmen für die Adria Vinicia zu ihrer Kandidatur als Praetorin diese Wahlperiode für ungültig zu erklären.
Eine Strafzahlung, außer die verauslagten 500 Sesterzen wird nicht gefordert. Ausdrücklich wird erklärt, daß eine außergerichtliche Einigung bei Erfüllung der Forderungen angestrebt wird.
edit:/ Ergänzung eingefügt.