Exedra Municipii - Sitzungssaal der Curia Municipalis

  • Nach dem Vortrag des Aedils folgte abgesprochenermaßen ein gewisser Beifall, während es jedoch auch kritische Stimmen gab:
    "Also ich finde ja, dass die Qualität meiner Waren die Stadtverwaltung rein garnichts angeht, wenn ich den Käufer über etwaige Mängel meiner Schreinerei-Produkte ausreichen aufkläre! Dass da gar die Entscheidung über die Qualität voll und ganz bei der Stadtverwaltung liegen soll, finde ich da nicht nur bedenklich, sondern schlichtweg falsch!", meldete sich ein Handler für Holzwaren zu Wort. Er fürchtete ganz klar darum, dass ihm ein schlecht gesonnener Aedil die Preise drücken würde. - Und wie mancheiner hier nur allzu gut wusste, hatte es in der Vergangenheit bereits Aedile gegeben, die ihre Macht tatsächlich auszunutzen versucht hatten.
    "Vielleicht könnte man ja ergänzen 'im Zweifelsfall'? Ginge das?", versuchte sich der cassische Duumvir im Vermitteln, bevor der nächste Decurio seine Stimme erhob:
    "Dann würde ich auch gleich den 21. Punkt umschreiben wollen. Die Stadtverwaltung sollte sich nicht selbst etwas in einer Verordnung erlauben, finde ich. Das liest sich etwas komisch. Vielmehr 'behält sie sich vor'... in diesem Fall einen entgültigen Standplatzentzug auszusprechen.", gab ein weitesgehend unbekannter Anwalt des Ordo Decurionum seinen Senf dazu.
    "Ich möchte bemerken, dass bei Punkt 20 nach der 20 ein Punkt fehlt. Und ebendort fehlt auch ganz am Ende dieser Regel ein Punkt.", gab ein fülliger Glatzkopf, der traditionsgemäß nur einmal im Quartal die Kraft hatte sich und seinen Körper für ein kurzes Statement zu erheben (so munkelte man), ebendieses zur Sache ab. Dann setzte er sich mit wichtiger Miene wieder. Bis zu den nächsten Wahlen war von ihm folglich keine Wortmeldung mehr zu erwarten.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Ocella nahm den Applaus nickend zu Kenntnis und hörte sich dann die ersten Kritikpunkte der der Decuriones an. Es beruhigte ihn dabei, dass es bislang keine prinzipielle Kritik an der Marktordnung gab, sondern einzelne Punkte oder auch nur Formulierungen kritisiert wurden. So erhob er sich und wandte sich dann mit seinen Antworten an den jeweiligen Decurio, der die Kritik angebracht hat.


    Werte Decurionen! Die beiden Punkte bei Nummer Zwanzig werden selbstverständlich noch eingefügt.


    Sodann kam ein anwesender Schreiber dem nach und ergänzte die Punkte.


    Was die Qualität der Ware angeht, kann ich den Beitrag des ehrenwerten Decurio gut verstehen. Es ist sicherlich nicht im Sinne der Stadtverwaltung, sich ungefragt in die Fragen zur Warenqualität einzuschalten. Es wäre hier möglich den Vorschlag des ehrenwerten Duumvirs Cassius aufzunehmen, also die Formulierung "im Zweifelsfall". Alternativ möchte ich noch die Formulierung "im Streitfall" vorschlagen.


    führ er dann fort und machte dann eine kurze Pause, um die Reaktionen des angesprochenen Decurios im besonderen abzuwarten. Bevor er sich dann dem nächsten Decurio zuwandte.


    Was hält der ehrenwerte Decurio (den Ocella bislang auch nicht namentlich kannte) von folgender Formulierung:

      Bei wiederholten Verstößen gegen die Marktordnung kann die Stadtverwaltung einen endgültigen Entzug des Standplatzes aussprechen. In diesem Fall ist eine Wiedererlangung eines Standplatzes nicht möglich.


    In diesem Fall wäre die Formulierung geändert und gleichzeitig deutlich vereinfacht.


    Hiernach setzte er sich wieder auf seinen Platz und schaute, ob der Scriba auch fleißig mitschrieb. Denn letztlich müsste dieser die Änderungswünsche noch in die endgültige Fassung einfügen.

  • Während der füllige Glatzkopf nur bedeutungsschwer nickte, ließ sich der Händler für Holzwaren erneut das Wort erteilen:
    "Zweifel...", schüttelte er zunächst den Kopf. "... Nein, ich würde die Streitfall-Formulierung klar präferieren! Und darüber hinaus sollte dieser Zusatz durch die Einfügung an einer exponierten Stelle, auch gleich besonders betont werden. Ich möchte deshalb vorschlagen, dass der Punkt gleich damit beginnen sollte: 'IM STREITFALL unterliegt die Entscheidung über die Qualität der Waren der Stadtverwaltung.' Da weiß dann auch jeder gleich, woran er ist.", erklärte der Decurio überzeugt von seinem Vorschlag und hoffte, dass er damit auch wenigstens etwas überzeugend war.
    "Also ich kann mit deiner Neuformulierung des 21. Punktes eigentlich ganz gut leben, Helvetius. Zum besseren Lesefluss nach dem 20. Punkt würde ich vielleicht noch ein 'auch' einfügen, sodass es letztlich hieße: 'Bei wiederholten Verstößen gegen die Marktordnung kann die Stadtverwaltung auch einen endgültigen Entzug des Standplatzes aussprechen. In diesem Fall und so weiter.' Damit wäre ich für meinen Teil zufrieden.", antwortete der Decurio, der natürlich davon ausging, dass man seinen Namen nach beinahe einem Jahr kannte.


    "Nundenn können wir uns vielleicht auf eine der vorgeschlagenen Formulierungen einigen und den Antrag anschließend dann zur Abstimmung bringen, oder?", erkundigte sich der iulische Duumvir hernach mit wechselndem Blick zwischen dem Aedil und den anderen Decurionen, die hierzu Wortbeiträge gemacht hatten. Denn gerade bei Gesetzes- und Verordnungswerken war das beschleunigte Verfahren à la stilles Einverständnis sicherlich mehr als ungeeignet.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • So schnell konnte sowas gehen. Ocella erhob sodann und fasste sich entsprechend kurz.


    Duumvir, von meiner Seite sollen die besprochenen Punkte noch geändert werden. Danach können wir von mir aus die Abstimmung einleiten.


    Sprachs und nickte dem anwesenen Scriba zu, der noch mal die letzten Änderungen im Text vornahm.



    Titel: Marktordnung der Civitas Ostia



    I. Jeder römischer Bürger oder Peregrinus ist berechtigt einen Marktstand auf dem Marktplatz zu führen.
    II. Jeder, der einen solchen Stand öffnen will, benötigt die Genehmigung der Stadtverwaltung. Der Handel auf dem Marktplatz ist nur an Ständen und nur in den Marktzeiten erlaubt.
    III. Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass eine angemessene Zahl von Ständen für reisende Händler zur Verfügung steht.
    IV. Die Stadtverwaltung ordnet jedem Händler einen nummerierten Standplatz zu und führt eine Liste über die registrierten Händler und deren Standnummern.
    V. Die Stadtverwaltung behält sich vor, jeden Stand ohne Angabe eines Grundes temporär zu schließen.
    VI. Den Anordnungen der Vertreter der Stadtverwaltung ist Folge zu leisten.
    VII. Die Stadtverwaltung garantiert die Sicherheit auf dem Marktplatz. Davon ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeiten von Seiten der Händler.
    VIII. Die Marktzeit erstreckt sich von der zweiten bis zur siebten Stunde.
    IX. Der Abstand zwischen den Ständen muss mindestens zwei Passus betragen.
    X. Durchgänge zu Haustüren und Gassen sind freizuhalten.
    XI. Jeder Marktstand hat zwei Eimer Wasser zum Brandschutz bereitzuhalten.
    XII. Die Bewegung von Karren und Kutschen ist während der Marktzeiten auf dem Forum verboten.


    XIII. Das Angebot von Waren erfolgt nach der Lex Mercatus.
    XIV. Der Verkauf von mangelhafter Ware ist verboten.
    XV. Im Streitfall unterliegt die Entscheidung über die Qualität der Waren der Stadtverwaltung.
    XVI. Der Handel mit Raubgut ist strengstens verboten.
    XVII. Der Handel mit Waffen ist nur mit einer besonderen Lizenz der Stadtverwaltung erlaubt.
    XVIII. Glücksspiele sind auf dem Marktplatz verboten.
    XIX. Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen.
    XX. Bei einmaligem Verstoß gegen die Marktordnung werden durch die Stadtverwaltung Geldstrafen verhängt und/oder ein temporärer Entzug des Standplatzes vollzogen. Höhe und Art der Bestrafung liegen im Ermessen der Stadtverwaltung.
    XXI. Bei wiederholten Verstößen gegen die Marktordnung kann die Stadtverwaltung auch einen endgültigen Entzug des Standplatzes aussprechen. In diesem Fall ist eine Wiedererlangung eines Standplatzes nicht möglich.
    XXII. Besucher des Marktplatzes haben sich an die Regeln dieser Marktordnung zu halten. Verstöße gegen die Marktordnung und Handlungen gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf dem Marktplatz werden mit Platzverweisen oder Geldstrafen bestraft. Art und Höhe der Strafe liegen im Ermessen der Stadtverwaltung.
    XXIII. Änderungen an der Marktordnung sind öffentlich bekanntzumachen.

  • Nun, damit ging dieser Tagesordnungspunkt wohl tatsächlich recht fix, wenn Ocella die Änderungswünsche sogleich berücksichtigen wollte.
    "Nundenn: Es wird im Folgenden abgestimmt über den Antrag des Aedilis Mercatuum Titus Helvetius Ocella auf Verabschiedung einer neuen Marktordnung für die Civitas Ostia.", leitete der iulische Duumvir ein, ließ sich die geänderte Finalfassung der ausgearbeiteten Marktordnung von dem Schreiber reichen, um sie sodann noch einmal Punkt für Punkt in angemessenem Tempo vorzulesen. Danach war die Abstimmung eröffnet...


    Als nicht nur von der Verordnung, sondern auch vom antragstellenden Aedil überzeugter Decurio gab Dives selbst auch einmal als einer der ersten seine Stimme ab: :dafuer:


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich 17.07.2013.
    Abgestimmt wird wie folgt:
    Für die Marktordnung des vorherigen Beitrags :dafuer:
    gegen die Marktordnung des vorherigen Beitrags :dagegen:
    oder Enthaltung.


    Stimmberechtigte Decuriones sind:
    - Marcus Iulius Dives
    - Paullus Germanicus Aculeo (via NSC)
    - Titus Helvetius Ocella

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Es dauerte eine Weile bis alle Decurionen ihre Stimme abgegeben oder sich, wie beispielsweise dieser Accius Sidicinus, zu einer Enthaltung entschlossen hatten. Dann verkündete der iulische Duumvir:
    "Ich stelle fest, dass der Antrag des Aedilis Mercatuum Titus Helvetius Ocella angenommen wurde. Damit gilt die letzte Fassung der Marktordnung als beschlossen und tritt mit ihrer Veröffentlichung nach dieser Sitzung in Kraft.", erklärte er und schaute teils anerkennend und teils auffordernd zum erfogreichen Antragsteller. Nach einer kurzen Pause fuhr Dives, dem diese Sitzung mittlerweile wirklich etwas lang vorkam, mit dem nächsten Punkt fort.


    "Damit kommen wir nun, werte Decurionen, zu unserem letzten Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung. Dabei geht es angekündigtermaßen um einige kleinere Feinkorrekturen unserer Lex Municipalis Ostiensis.", führte er ein und machte eine kurze Zäsur, in der einige Wachstafeln von fleißigen Helfern in die Reihen gegeben wurden:

    ~~ OBROGATIO LEGIS ~~


    [strike]LEX[/strike]
    [strike]MVNICIPALIS OSTIENSIS[/strike]
    CIVITAS OSTIA - LEX COLONIAE


    Praeambel
    Im Rahmen [strike]des[/strike] der Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex [strike]Municipalis[/strike] Coloniae Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex [strike]Municipalis[/strike] Coloniae und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia [strike]Municipalis[/strike] Coloniae. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia [strike]Municipalis[/strike] Coloniae inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.



    Pars Tertia - Wahlen


    §2 - Durchführung
    (4) [strike]Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen[/strike] Kandidaten, die mindestens fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, gelten als zum Amt zugelassen. Werden mehr [strike]Männer[/strike] Kandidaten zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den [strike]geringsten[/strike] niedrigsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.



    "Moment, sprach ich von einer Lex Municipalis? Versammelte Honoratioren dieser Colonia civium Romanorum Ostia, ich frage euch: Seit wann ist unsere Hafenstadt, die erste Colonia der glorreichen Geschichte unseres Imperiums, nur ein Municipium, so wie die große Masse der italischen Landstädte? Seit wann verkauft sich diese Stadt so unter Wert? Und seit wann zu guter Letzt geben wir uns in Ostia mit dem Mittelmaß zufrieden?", stellte Dives drei rhetorische Fragen am Stück und ließ dem eine spannungsteigernde Pause folgen.
    "Werte Decurionen, bitte denkt zurück an die republikanischen Zeiten, als Ostia noch lediglich die Importe aus dem und Exporte in das westliche Mare Nostrum dominierte, während wir es im Handel mit den östlichen Provinzen lange Zeit nicht mit Puteoli, der bedeutenden Hafenstadt zwischen Misenum und Neapolis, aufnehmen konnten. Heben wir uns in jener Vergangenheit mit dem halben Kuchen begnügt und Puteoli Puteoli sein lassen?" Erneut schaute Dives stumm durch die Reihen.
    "Nein! Nein, wir haben dafür gesorgt, dass in der frühen Kaiserzeit OSTIA ein neues, großes Hafenbecken bekommen hat und mit der Eröffnung dieses Portus Augusti auch zur Nummer Eins in Italia für den Osthandel geworden ist! Diese Civitas braucht sich folglich nicht zu verstecken und kann ihre wahre Größe und Bedeutung auch in Worte zu fassen. Ich gehe sogar soweit und sage, dass sie genau dies machen MUSS, um allen bedeutenden Persönlichkeiten der Stadtgeschichte wirklich gerecht zu werden!", beendete Dives den ersten Teil seiner Rede, den er persönlich für den wichtigeren und bedeutenderen Teil hielt. Was jetzt kam, diente letztlich in erster Linie dem Zweck zu zeigen, dass so oder so die Lex einer Änderung bedurfte:


    "Ferner beantrage ich, dass die Formulierung zur Bestimmung der gewählten Kandidaten etwas abgeändert und... richtiger gemacht wird. So sollen nicht nur die Kandidaten mit exakt fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen gelten, sondern selbstredend auch jene mit mehr als fünfzig Prozent." Punkt eins dazu.
    "Ebenfalls erachte ich es nicht zuletzt im Sinne meiner eigenen Tante Iulia Helena als wichtig, dass die eine Bezeichnung der Kandidaten als Männer gestrichen und wieder durch das neutrale Wort Kandidaten ersetzt wird. Wie einige von euch vielleicht wissen, ist es zwar eine absolute Ausnahme, aber dennoch in Theorie möglich, dass außerhalb Romas weibliche Pontifices ernannt werden. Dies bedeutet ganz logisch, dass es möglich sein muss, dass es auch weibliche Decurionen in unserem Gremium geben darf, was mit der hier gerade besprochenen Lex bedeutet, dass sie wenigstens für eine untere Magistratur wählbar sein müssen. - BEVOR jetzt aber eine große Unruhe und Panik in diesen heiligen Hallen ausbricht, möchte ich versichern, dass ich keinerlei Absicht hege hier auch nur eine Frau zur Magistrata zu machen. Nein, ich möchte im Gegenteil lediglich, dass wir auch und gerade im Rückblick auf die Persönlichkeiten, die diese Stadt in der Vergangenheit prägten, alle möglichen Optionen auch offen gehalten werden, die dann im Falle eines Falles mit dem Curator Rei Publicae oder seiner ritterlichen Vertretung durch den Curator Kalendarii diskutiert werden können." Punkt zwei dazu. Wenn sich die Civitas Ostia die Optionen bewusst offen hielt, hatte nämlich nicht sie, sondern der entsprechende Curator das Problem auf seinem Schreibtisch.


    Zu den beiden anderen, eher unbedeutenden Korrekturen sagte der Iulier nichts weiter, sondern schaute sich stattdessen nach Wortmeldungen aus dem Ordo Decurionum Ostiensis um.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Dem Gemurmel bei gleichzeitig ausbleibenden Wortmeldungen nach zu urteilen gab es einerseits Redebedarf in dieser Sache, andererseits aber wohl auch die Befürchtung, dass man bei diesen durchaus rechtlichen Thema etwas sachlich Falsches kundtat. Dies zumindest war der Eindruck, den diese Situation auf den iulischen Duumvir machte. Doch nach einer Weile fand sich glücklicherweise doch noch jemand, der sich zu Wort meldete - wie sollte es auch anderes sein, ein kleinkarrierter Jurist:
    "Werte Decurionen, ich habe eine ganze Weile hin und her überlegt. Offensichtlich. Dabei bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich sowohl der kleinen grammatischen Korrektur in der Praeambel, wie auch der kleinen Richtigstellung bei der Wahldurchführung in der Form zustimmen kann. Nichtzustimmen kann ich hingegen dem Vorschlag aus der Lex Municipalis eine Lex Coloniae zu machen - und ich sage euch auch warum.", begann der Jurist, nach dessen ersten Worten sich der Iulier bereits still und heimlich etwas gefreut hatte und kam nun also mit einem Aber um die Ecke.
    "Meines Erachtens nach sollten wir und noch einen weiteren Abschnitt der Lex näher zu Gemüte führen, den Paragraph zwei der Pars Prima. Dort heißt es über den rechtlichen Status des Oppidum Ostia: 'Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.'", führte der Decurio aus und machte nach seinem Zitat des Gesetzestextes eine kleine Wirkungspause. Als einer der Menschen, die praktisch im Schlaf etwa 90 Prozent aller relevanten Gesetze wortwörtlich wiedergeben konnte, war das unvorbereitete Zitieren dabei natürlich kein Problem für ihn.


    "Gehen wir also genau von dieser Regelung aus, so komme ich nicht umhin festzustellen, dass Ostia zwar derzeit eine Colonia civium Romanorum ist, die explizite Verankerung dieser Tatsache jedoch genauso im Widerspruch zu dem eben ausgeführten Paragraphen steht, wie auch die Rede vom Municipium Ostia." Kritikpunkt eins.
    "Ferner kommt hinzu, dass diese Lex doch nicht nur auf das Oppidum Ostia, den Hauptort der Civitas, beschränkt sein, sondern in der gesamten Civitas Gültigkeit haben soll." Kritikpunkt zwei. Es folgt die Conclusio als finaler Punkt drei:
    "Daher bin ich der Auffassung, dass wir hier von einer Lex Civitatis sprechen sollten, statt einer Lex Municipalis auf der einen oder einer Lex Coloniae auf der anderen Seite. Die Curia in diesem Zusammenhang sollte meines Erachtens nach viel trefflicher als Curia Ostiensis bezeichnet werden, statt als Curia Municipalis oder Curia Coloniae." Zu diesem letzten Satz nickte der Jurist noch einmal bedeutungsschwer, bevor er sich anschließend wieder setzte. Damit wurde es nun erst recht unruhig in den Reihen des Sitzungssaals, sodass sich Dives zu einer Reaktion aufgefordert sah, die aufgrund seiner Rechtskenntnisse natürlich nur eine Kurskorrektur beinhalten konnte.


    "Ich danke dem werten Decurio für seine fachmännische Einschützung und die ausgesprochene Empfehlung.", lächelte Dives. Es konnte ja eigebtlich nur gut sein, wenn er die entstandene Lücke zwischen ihren Schultern auf diese Weise rhetorisch wieder etwas schloss, um mehr Stimmen für sein Vorhaben zu bekommen. Jetzt musste der Iulier die Sache nur noch erneut als seinen eigenen Erfolg darstellen und verkaufen - und hatte natürlich auch schon eine Idee.
    "In der Tat will mir aus dieser Betrachtungsrichtung scheinen, dass weder eine Lex Coloniae, noch eine Curia Coloniae die besten Alternativformulierungen für die Lex Municipalis Ostiensis wären. Umso mehr freue ich mich jedoch, dass ich mit meinem Antrag nun nicht nur dafür sorgen kann, dass die kleineren Missstände aufgedeckt und besprochen werden, sondern im Folgenden auch gleich im Sinne der Civitas Ostia und ihrer Bürger geändert werden kann.", was zweifellos so ganz genau nicht stimmte, da eine hier beschlossene inhaltliche Änderung erst noch ihren Segen von der kaiserlichen Kanzlei benötigen würde, um voll rechtskräftig zu werden.
    "Fall es also keine Gegenmeinungen zur Wortmeldung unseres werten Mitdecurio gibt, so möchte ich seiner Empfehlung in Gänze folgend die entsprechende Änderung der Lex Municipalis Ostiensis beantragen.", richtete der Duumvir letztlich das Wort erneut an den versammelten Ordo Decurionum und war sich nicht sicher, ob er nun auf mehr Beteiligung hoffte. Zweifelsohne stünde ihm eine zweite Wende sicherlich kaum gut zu Gesicht...




    PRAECEPTOR - SCHOLA ATHENIENSIS
    DECURIO - OSTIA
    SODALIS FACTIO VENETA - FACTIO VENETA

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Nun erhob sich Vaticanus und bat um das Wort. Er zog kurz seine Toga glatt und erhob dann die Stimme.


    Werte Decuriones!


    Die Änderungsvorschläge des ehrenwerten Decurio finden auch bei mir Zustimmung und ich freue mich, dass der ehrenwerte Duumvir diese auf aufnehmen möchte. Der vorliegende Antrag beseitigt kleinere Probleme des Gesetzestextes und betont den Status Ostias. Ich rufe die ehrenwerten Decurionen daher auf, dem Entwurf mit den vom Dummvir aufgenommen Änderungen zuzustimmen.


    So setzte er sich wieder und blickte dann in die Gesicht der übrigen Decurionen. Bei Ocell fand der Antrag ebensolche Zustimmung, sodass er sowohl bei der Rede des Duumvirs, als auch jener seines Collega zustimmend nickte.

  • Da sich offenbar spätestens nach der Zustimmung zur Änderung niemand kritisch zur Sache äußern wollte, leitete Dives letztlich einfach die Abstimmung ein, um die Sitzung dann hoffentlich auch bald hinter sich gebracht zu haben. Gefühlt steckte er nämlich bereits zwei Monate und sechs Tage hier drin...


    "Nun, wenn es keine weiteren kritischen Stimmen gibt, dann können wir die Diskussion in diesem Punkt wohol schließen.", stellte der Duumvir fest und schaute sich noch einmal um. Niemand sprang spontan von seinem Platz auf, um sich zu Wort zu melden.
    "Es wird abgestimmt über den Antrag des Duumvir Ostiensis Marcus Iulius Dives auf Änderung der bisherigen Lex Municipalis Ostiensis.", verkündete der Iulier und verlas anschließend die Änderungen, die er mit seinem Antrag nun also bewirken wollte:

    ~~ OBROGATIO LEGIS ~~


    [strike]LEX[/strike]
    [strike]MVNICIPALIS OSTIENSIS[/strike]
    CIVITAS OSTIA - LEX CIVITATIS


    Praeambel
    Im Rahmen [strike]des[/strike] der Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex [strike]Municipalis[/strike] Civitatis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex [strike]Municipalis[/strike] Civitatis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.



    Pars Tertia - Wahlen


    §2 - Durchführung
    (4) [strike]Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen[/strike] Kandidaten, die mindestens fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, gelten als zum Amt zugelassen. Werden mehr [strike]Männer[/strike] Kandidaten zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den [strike]geringsten[/strike] niedrigsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.



    Nicht als Erster, aber doch als einer der ersten gab der iulische Duumvir seinem eigenen Vorschlag natürlich auch seine eigene Stimme: :dafuer:.


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich 07.08.2013.
    Abgestimmt wird wie folgt:
    Für die Einrichtung einer Bürgerwehr unter diesem Bedingungen :dafuer:
    gegen die Einrichtung einer Bürgerwehr unter diesem Bedingungen :dagegen:
    oder Enthaltung.


    Stimmberechtigte Decuriones sind:
    - Marcus Iulius Dives
    - Paullus Germanicus Aculeo (via NSC)
    - Titus Helvetius Ocella



    PRAECEPTOR - SCHOLA ATHENIENSIS
    DECURIO - OSTIA
    SODALIS FACTIO VENETA - FACTIO VENETA

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Und abermals wurde der gesamte Abstimmungszeitraum benötigt, bevor sich eine kleine Gruppe von Honoratioren, unter ihnen auch ein gewisser Decurio Appius Accius Sidicinus, zur Enthaltung ihrer Stimme entschieden. Doch davon ließ sich der iulische Duumvir nicht weiter stören, da das Ergebnis dennoch ganz respektabel aussah:
    "Ich stelle fest, dass der Antrag des Duumvir Marcus Iulius Dives angenommen wurde. Das heißt, dass ich mich auch darum kümmern werde, dass die beschlossenen Änderungen von der Administratio Imperatoris bestätigt werden, damit sie anschließend voll in Kraft treten können.", erklärte Dives und schaute sich anschließend um. Meldete sich noch jemand und wollte in dieser Sitzung noch irgendetwas besprochen wissen? Nein?
    "Damit ist die Sitzung für heute geschlossen. Ich wünsche allen Honoratioren einen guten Heimweg.", verabschiedete der Iulier die Decurionen und begab sich kurz darauf inmitten einer kleinen Gruppe cassischer Freunde aus dem Sitzungssaal.


    Sim-Off:

    @ Ocella: Da du den Wink mit dem Zaunpfahl im ersten Absatz hier scheinbar überlesen hast (^^), war ich mal so frei und habe die Marktordnung veröffentlicht, damit sie in Kraft treten kann. ;)
    Im Archiv müssten die Marktordnung und die veränderte Lex jedoch noch in die Übersicht ganz vorn mit den entsprechenden Links eingepflegt werden...



    PRAECEPTOR - SCHOLA ATHENIENSIS
    DECURIO - OSTIA
    SODALIS FACTIO VENETA - FACTIO VENETA

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • [Blockierte Grafik: http://www.romanempire.net/rom…mages/PolCht/curia_in.jpg]


    Sitzung des Ordo Decurionum am PRIDIE ID NOV DCCCLXIII A.U.C.


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Wie es von der Administratio Imperatoris empfohlen worden war, hatte der iulische Duumviralicius die ihm zugesandte Post umgehend nach Ostia an seinen Klienten und dortigen Mitdecurio Potitus Asinius Celer weitergeleitet. Jener wiederum bat für die am folgenden Tag stattfindende Sitzung des Ordo Decurionum Ostiensis beim Duumvirn Aterius Marcellinus, dem Collega des Helvetius Ocella, um einen eigenen Tagesordnungspunkt - den er letztlich auch bekommen sollte. Denn immerhin handelte es sich hier - über kleinere Umwege - um einen Brief des Augustus! Und das selbstredend war dann doch wichtig genug, um auch kurzfristig noch diesen Punkt in die Tagesordnung einzubauen...


    | Potitus Asinius Celer


    Pünktlich zu Sitzungsbeginn am Tag vor den Novemberiden erschien folglich auch Celer in bester Aufmachung und leicht nervös im Sitzungssaal der Curia Ostiensis. Eigentlich mochte er die politische Tätigkeit hier kaum und hatte sich folglich in letzter Zeit nicht selten mit seiner Bauaufsicht des neuen Iuppiter-Serapis-Tempels entschuldigen lassen. Doch heute kam er nicht um diese Sitzung herum. Sein Patron war dahingehend recht deutlich in seinem Brief gewesen und erwartete, dass hier seine Interessen würdig durch seinen asinischen Klienten vertreten wurden.
    So wartete jener Klient also nach Beginn der Sitzung vergleichsweise ruhig ab, bis man 'seinen' Tagesordnungspunkt erreicht hatte und er das Wort dazu erhielt. Er erhob sich, begab sich an die Rednerposition, atmete ein letztes Mal tief durch und begann hernach:


    "Verehrte Duumviri, Magistratus und werte Honoratiores von Ostia! Wie der Duumvir bereits richtig sagte, möchte ich an dieser Stelle zur am Ende des vergangenen Amtsjahres beschlossenen Änderung der Lex Municipalis Ostiensis sprechen. Dabei, auch dies vorweg, vertrete ich hier meinen Patron, den zweifach gewesenen Duumvirn Marcus Iulius Dives, der jene Gesetzesänderung überhaupt erst in diesen ehrenwerten Hallen zur Sprache brachte.", erklärte er und machte eine erste Pause. Sich auf einen bekannteren Namen als seinen eigenen zu berufen war der erste Schritt.
    "Jener Decurio Iulius nun, der uns damals versprach, dass er sich an die Administratio Imperatoris wenden und sich darum kümmern würde, dass die beschlossenen Änderungen der Lex von dort auch bestätigt würden, hat mir jüngst geschrieben. Er berichtete von seinem Termin beim zuständigen Procurator a cognitionibus und davon, dass der amtierende Procurator WEDER mit der alten NOCH der neuen Fassung unserer Lex sonderlich glücklich sei. Statt zu verklausulieren, dass sich der rechtliche Status unserer Stadt gemäß der Weisungen des Imperator Caesar Augustus bestimmt, riet er im Sinne einer dauerhaften Rechtssicherheit für Ostia, dass wir eben eine solche Weisung vom Princeps erbitten, um anschließend aufbauen darauf unsere Lex zu fußen." Nach diesen Worten folgte erneut eine kurze Zäsur und der Asinier winkte einen Gehilfen herbei. Jener überreichte ihm sodann ein Papyrus, das Celer anschließend mit der linken Hand in die Höhe hielt:

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    BESTÄTIGE ICH DER
    CIVITAS OSTIA


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM III ID NOV DCCCLXIII A.U.C.
    (11.11.2013/110 n.Chr.)
    .


    IHREN STATUS ALS
    COLONIA CIVIUM ROMANORUM




    "Und seht her, mein Patron kümmerte sich! Mit diesem Schriftstück bestätigt uns der Imperator Caesar Cornelius Palma Augustus höchst selbst, dass die Civitas Ostia selbstverständlich eine Colonia civium Romanorum ist und damit natürlich den höchsten rechtlichen Status einer Stadt besitzt!", betonte Celer insbesondere die Worte 'selbstverständlich' und 'natürlich', um aufzuzeigen, dass mit diese Aktion, die zugegebenermaßen an der Curia und dem Ordo Decurionum etwas vorbei gelaufen war, nichts verloren gegangen war, sondern im Gegenteil die Sicherheit ob des hohen Rechtsstatus Ostias gewonnen wurde. Anschließend überreichte der Asinier dem sitzungsführenden Duumvirn publikumswirksam das Schriftstück, bevor er fortfuhr:
    "Nachdem nun dieser erste Schritt bereits erfolgreich gegangen wurde, ist es nun an der Zeit über den nächsten Schritt zu beraten und später dann abzustimmen: die Lex Coloniae für die Civitas Ostia! Auch hier hat sich der Decurio Iulius bereits seine Gedanken gemacht, die ich euch im Folgenden vorstellen möchte.", kündigte der Decurio an, ließ abermals seinen Gehilfen antanzen und verlas im Anschluss den iulischen Vorschlag besagter Lex Coloniae...

    ~~ OBROGATIO LEGIS ~~


    [strike]LEX[/strike]
    [strike]MVNICIPALIS OSTIENSIS[/strike]
    CIVITAS OSTIA - LEX COLONIAE


    Praeambel
    Im Rahmen [strike]des[/strike] der Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex [strike]Municipalis[/strike] Coloniae Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex [strike]Municipalis[/strike] Coloniae und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet [strike]das Oppidum[/strike] die Colonia Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status [strike]des Oppidum[/strike] Ostias [strike]bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus[/strike] ist der einer Colonia civium Romanorum.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.



    Pars Tertia - Wahlen


    §2 - Durchführung
    (4) [strike]Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen[/strike] Kandidaten, die mindestens fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, gelten als zum Amt zugelassen. Werden mehr [strike]Männer[/strike] Kandidaten zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den [strike]geringsten[/strike] niedrigsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.



    Nachdem er geendet hatte, blickte Asinius Celer durch die Reihen der ostiensischen Honoratioren. Gab es Anmerkungen, Fragen, Kritik oder sonstige Kommentare?


    Sim-Off:

    Anwesende stimmberechtigte Decuriones:
    Iullus Quintilius Sermo via Narrator Italiae-ID (bei Interesse)
    Marcus Iulius Dives via Potitus Asinius Celer-NSC
    Paullus Germanicus Aculeo
    Titus Helvetius Ocella



    DECURIO - OSTIA
    KLIENT - MARCUS IULIUS DIVES

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • | Potitus Asinius Celer


    Gemurmel hier, Getuschel dort, doch Nachfragen selbst schienen auszubleiben.
    "Da dem offenbar nicht so ist, bitte ich den sitzungsleitenden Duumvirn darum, eine Abstimmung über diesen Änderungsentwurf meines Patrons Marcus Iulius Dives einzuleiten.", erklärte also der Asinier, nicht ohne noch einmal einen bekannteren als seinen eigenen Namen einzuwerfen, an den entsprechenden Duumvirn gewandt. Und jener kam letztlich der Bitte nach und leitete die Abstimmung über zuvor vorgestellten Entwurf ein: Celer seinerseits stimmte selbstredend ganz im Sinne seines Patrons dafür! :dafuer:


    Sim-Off:

    Die Abstimmung läuft bis einschließlich 03.12.2013.
    Abgestimmt wird, wie folgt:
    Für die obige Gesetzesänderung :dafuer:
    gegen die obige Gesetzesänderung :dagegen:
    oder Enthaltung.


    Anwesende stimmberechtigte Decuriones:
    Iullus Quintilius Sermo via Narrator Italiae-ID (bei Interesse)
    Marcus Iulius Dives via Potitus Asinius Celer-NSC
    Paullus Germanicus Aculeo
    Titus Helvetius Ocella



    DECURIO - OSTIA
    KLIENT - MARCUS IULIUS DIVES

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • | Potitus Asinius Celer


    Die Zeit war 'rum, gezählt war aus, selbst Celer leis' wie eine Maus
    gespannt dem Stimmergebnis harrte - und halt noch... warte... warte...
    Da trat der Sitzungsleiter vor und Celers Nachbarn wie im Chor
    erleichtert schnauften einmal auf und gaben sich die Hände drauf:


    Obgleich sehr viele sich enthielten, dem Sitzungsend' entgegenschielten,
    der Antrag dennoch durchgekommen und von den Leuten angenommen!


    Blieb Celer nur ein Brief zu schreiben, den eignen Anteil übertreiben,
    und Dives freundlich mitzuteilen, dass der sich könnte wieder eilen
    mit Post an Kaiser? An Kanzlei? - Asinius war es einerlei.
    Mit einem Lächeln im Gesicht er sich nach Haus' aufmacht, der Wicht.




    DECURIO - OSTIA
    KLIENT - MARCUS IULIUS DIVES

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

    Einmal editiert, zuletzt von Marcus Iulius Dives ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!