CODEX CULTUS DEORUM
PARS PRIMA – Allgemeines
Die meisten der sakralen Aufgaben gelten laut Gesetz des Imperium Romanum als Rang, bilden hierbei also neben militärischer und ziviler Säule die dritte und haben eine eigene Signatur und schließen nichtreligiöse Zweitränge aus. Politische Ämter allerdings nur in einigen Fällen. Die Zugehörigkeit zu den Kultvereinen steht allerdings jedem götterfürchtigen Römischen Bürger frei, sofern die Statuten dieses Vereins dies zulassen, sie wird nur durch Eintrag in die Signatur angezeigt.
Bei Gebeten, Gelübden, Opfern und Weihen ist die korrekte Wortwahl ausschlaggebend dafür ist, ob die Handlung als korrekt gilt. Bei Formfehlern des zelebrierenden Priesters, sei es in Wort, Bewegung oder Geste, kann das für eine religiöse Handlung bedeuten, dass sie bis zu einem Dutzend Mal wiederholt werden muss. Im privaten Bereich sind die Auflagen nicht derart streng.
PARS SECUNDA – Aufbau
SUBPARS PRIMA – COLLEGIUM PONTIFICUM
Die Pontifices sind in einem Collegium zusammengefasst, das im Imperium Romanum als oberste sakrale Behörde eingesetzt ist. Das sechzehnköpfige Collegium Pontificum setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
I. Pontifex Maximus
II. Rex Sacrorum
III. Flamen Dialis
IV. Flamen Martialis
V. Flamen Quirinalis
VI. Flamen Traianalis
VII. Flamen Furrinalis
VIII. Flamen Carmentalis
IX. Flamen Volcanalis
X. Flamen Cerealis
XI. Flamen Portunalis
XII. Flamen Volturnalis
XIII. Flamen Palatualis
XIV. Flamen Floralis
XV. Flamen Falacer
XVI. Flamen Pomonalis
Dem Collegium Pontificum steht der Pontifex Maximus vor und vertritt dort ebenfalls die Interessen der Vestalinnen. Jedes Mitglied des Gremiums ist auch als Pontifex zu bezeichnen und wird durch den Pontifex Maximus ernannt und ins Collegium berufen, jedoch hört dieser im Usus das Collegium vorher dazu an. Hierbei sind die unteren Collegien wie das Collegium Augurum, das Collegium Haruspicum, die Quindecimviri und die Septemviri der Kandidatenkreis, die Vestalinnen fallen hierbei weg. Das Collegium tritt in der alten Regia zusammen, nahe dem Vestatempel.
Den Pontifices obliegt die Überwachung und Einhaltung aller religiösen Riten sowohl im Öffentlichen als auch im privaten Bereich. Bei Problemen, Streitigkeiten oder neu aufgeworfenen Fragen in diesem Bereich dienen sie als Gutachter. Auch legen sie die Trauerzeit für hohe verstorbene Persönlichkeiten fest, sowie den für diese zu zelebrierenden Totenkult. Alle Entscheidungen der Pontifices werden in den Libri Pontificii (Akten der Pontifices) gesammelt und aufbewahrt. Das Collegium entscheidet darüber welche Entscheidungen veröffentlicht werden und welche nicht. Des weiteren obliegt ihnen die Festlegung von Feiertagen und die Festsetzung von Sühneopfern bei bösen Vorzeichen. Sie wachen explizit darüber, dass alle religiösen Handlungen absolut fehlerfrei ablaufen. Deshalb bestimmen sie alle Regeln der Kulte für alle Feste des Kalenders, diese müssen sie nicht selber erstellt haben, müssen sie aber genehmigen.
SUBPARS SECUNDA – COLLEGIUM PONTIFICUM - Mitglieder
PONTIFEX MAXIMUS
Der Pontifex Maximus ist Vorsteher des Collegium Pontificum und vertritt es nach außen, ist also oberster Priester. Der Pontifex Maximus ist immer der amtierende Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum. Er hat die Aufsicht über alle sakralen Ränge, Collegien und Kulte, und übt als Pontifex Vestae auch Disziplinarrecht über die Vestalinnen aus.
REX SACRORUM
Der Rex Sacrificulus oder schlicht Rex, wie er auch genannt wird ist der eigentliche „Opferkönig“ und Leiter der Religion, um den Pontifex Maximus und Kaiser hierbei zu entlasten, dieser bestimmt auch den Umfang der Prokura in diesem Bereich. Der Rex steht traditionell dem Gott Ianus sehr nahe. Seine Aufgaben umfassen ein Widderopfer samt Weihe von Zweigen an den Gott Ianus in der Regia am Fest der Agonalia am 09. Januar, zusammen mit den Flamines die Ausgabe von religiösen Reinigungsgegenständen an die Pontifices für ein Sühnefest im Februar und die Res Divinae (Weihehandlung auf dem Comitium) an einigen speziellen Tagen im Jahr (24. März, 24. Mai, 24. Februar). Er vollzieht zu jeden Kalenden und Nonen eine Opferung, bei der Nonenopferung verkündet er die im Folgemonat anstehenden Feiertage, Kulthandlungen und Festtage. Die Vestalinnen sind angehalten den Rex Sacrorum am Morgen dieser Opfer mit den Worten Vigilasne, rex? Vigila! (Wachst du, König? Wache!) zu wecken.
Die Frau des Rex wird Regina Sacrorum genannt und opfert zu den Kalenden der Göttin Iuno ein Schaf oder Schwein.
Der Rex Sacrorum wird vom Pontifex Maximus in Abstimmung mit dem Collegium Pontificum erwählt und ernannt. Es ist ihm nicht gestattet ein politisches Amt innezuhaben und der Rang gilt auf Lebenszeit und ist unantastbar. Er untersteht aber dem Disziplinarrecht des Pontifex Maximus. Es ist ihm wegen seiner regen Opfertätigkeit gestattet auch während des Tages Rom mit einem Wagen zu befahren.
Wegen seiner sakralen Wichtigkeit mussten alle weltlichen und gewöhnlichen Dinge von seiner Person ferngehalten werden. Somit gelten für ihn folgende regeln:
- Der Rex darf die Stadt Rom niemals verlassen.
- Der Rex darf niemals mit Eisen in Berührung kommen.
- Der Rex darf keiner körperlichen Arbeit zusehen.
Der Rex Sacrorum ist eine der angesehensten Persönlichkeiten des Imperium Romanum.
FLAMINES - Allgemein
Die Flamines werden in zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen die Flamines Maiores (hohe Priesterschaften), zum anderen die Flamines Minores (niedere Priesterschaften). Zu erster Gruppe gehören drei Priester:
· Flamen Dialis (Priester des Iuppiter)
· Flamen Martialis (Priester des Mars)
· Flamen Quirinalis (Priester des Quirinus)
Die niederen Priesterschaften umfassen folgende Einzelpriester:
· Flamen Traianalis (Priester des vergöttlichten Kaisers Trajan)
· Flamen Furrinalis (Priester der Furrina)
· Flamen Carmentalis (Priester der Carmenta)
· Flamen Volcanalis (Priester des Volcanus)
· Flamen Cerealis (Priester der Ceres)
· Flamen Portunalis (Priester des Portunus)
· Flamen Volturnalis (Priester des Volturnus)
· Flamen Palatualis (Priester der Palatua)
· Flamen Floralis (Priester der Flora)
· Flamen Falacer (im Zusammenhang mit dem Ort Falacrinae)
· Flamen Pomonalis (Priester der Pomona)
Die Einzelpriester (Flamines) tragen als Amtstracht den Pileus (aus dem Fell eines Opfertieres hergestellte Filzkappe). An Kleidung tragen sie eine weiße doppelt gefaltete Toga (die von deren Frau gewoben und genäht sein muss) mit Bronzespange und eine weiße Kappe. Der Priester trägt sein Haupt bar jeder Frisur. Die abrasierten Haare (und geschnittenen Fingernägel) werden bei Einsetzung zum Flamen unter einem „Arbor Felix“ (Glücksbaum) vergraben. Dies muss entweder ein vom Blitz getroffener oder durch außerhalb der normalen Jahreszeit blühender Baum sein.
Die religiösen Vorschriften des Rex Sacrorum gelten eingeschränkt auch für die anderen Flamines. So dürfen die drei Flamines Maiores an Feiertagen keiner körperlichen Arbeit zusehen.
Alle vier Flamines Maiores opfern gemeinsam am 01. Oktober der Fides Publica Populi Romani (der staatlichen Treue des Römischen Volkes) am Capitol. Dort hat die Göttin einen eigenen Tempel. Der Flamen Dialis muss dabei mit verdeckter rechter Hand (als Schwurhand) die Zeremonien vornehmen.
Die Flamines Maiores dürfen keinerlei politische Ämter innehaben, wie auch der Rex Sacrorum. In Kultvereinen können sie allerdings wie jeder römische Bürger Mitglied sein.