Änderung Codex Universalis - Cursus Honorum (2)

  • Erweiterung des


    § 38 Ämterlaufbahn


    mit:


    (x) Zwischen der Beendigung der Amtszeit als Tribunus Plebis oder Aedil und dem Antreten zur Praetur muß eine Amtsperiode pausiert werden.



    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Adria Germanica
    Titus Helvetius Geminus
    Marcus Didius Falco
    Marcellus Claudius Macrinius
    Secundus Flavius Felix
    Publius Matinius Agrippa
    Publius Decimus Lucidus


    verspätet eingetroffen:
    Traianus Germanicus Sedulus


    Damit ist der Senat beschlussfähig

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Sim-Off:

    Ich lasse noch einen Tag Stunden verstreichen, dass Macrinius sich äussern kann.
    Ist wohl wieder eine Ermahnung nötig ;)

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • "Da sich eine Zustimmung für den von Senator Lucidus eingebrachten Vorschlag zur Ergänzung des § 38 Ämterlaufbahn des Codex Universalis abzeichnet, mache ich vom ius intercedendi des Tribunus Plebis Gebrauch und lege mein Veto gegen die Annahme dieser Gesetzesänderung ein.


    Der Verlauf der dazu geführten Diskussion ergab klar, das keine Notwendigkeit einer besonderen Pause nur zwischen der Beendigung der Amtszeit als Tribunus Plebis oder Aedil und dem Antreten zur Praetur besteht und sie daher überflüssig ist. Pausen zwischen den Ämtern des Cursus Honorum machen meines Erachtens nur dann einen Sinn, wenn sie zwischen allen Stufen des CH eingeführt werden.



    Ich nutze die Gelegenheit und bitte den Senator Felix als ältesten Senator und damit stellvertretendem Princeps Senatus darum, die Abstimmung über den folgenden Vorschlag zur Ergänzung des Codex Universalis zu eröffnen.


    Erweiterung des § 38 Ämterlaufbahn des Codex Universalis mit:
    (5) Zwischen der Beendigung eines jeden Amtes im Cursus Honorum bis zum Antritt des nächsten Amtes im Cursus Honorum muß eine Pause von mindestens einer Wahlperiode eingehalten werden."

  • Senator Hungaricus ist verblüfft über diese Unverfrorenheit...


    Meine Damen und Herren Mitsenatoren! Jetzt haben wir gesehen, was passiert, wenn jemand in seinem Stolz gekränkt ist.


    Unser Herr Volkstribun spricht ein Veto aus! Und das nicht etwa zu Gunsten des Volkes von Rom! Nein! Er meint, es sei ungerecht, eine Pause zu machen, stattdessen will er die größere Ungerechtigkeit, nämlich ÜBERALL PAUSEN!


    Ich sage Euch: Dieses Veto ist eine Unverschämtheit sondergleichen! Denn einen guten Grund hat er nicht dargelegt, es sei denn, die eigene Meinung sei ein sehr guter Grund! Und ich bezweifle, daß das Veto gut überlegt war!


    Nun, Falco! Sagt mir Euren guten Grund, den Ihr nach § 55 Codex Universalis Abs 1 benötigt, um ein Veto einzulegen! Und erzählt mir nicht, daß Eurer Vorschlag gerechter sei!


    Hungaricus setzte sich hochrot nieder...

  • Wie gesagt ....


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen. Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch das Iudicium Imperatoris aufgehoben werden.


    So sehen wir uns das doch einmal an. Das Interesse des Volkes? Ich zitiere Euch ....


    "machen meines Erachtens nur dann einen Sinn"


    .... Eures Erachtens? Seid ihr in persona das Römische Volk? Ich sage deutlich und mit Nachdruck, was ihr hier vertretet ist EURE Meinung, nicht die des Volkes! Der fast vollständige Senat unterstützt dieses Decret in der vorgeschlagenen Form und ihr als einziger seht dessen himmelschreiende Unmöglichkeit? Geht in Euch!


    Ich schlage vor, dass ihr obige Volksversammlung einberuft und das Volk einfach einmal fragt, ob es so denkt wie ihr und versucht die Eingangsfrage wenigstens etwas wertneutral zu formulieren. Ich würde sogar bis zum Ende dieser Versammlung waren, bevor ich dem Kaiser antrage, das Veto aufzuheben.


    Mal hören was das Volk sagt."

  • Das gerade Hungaricus kurz nach Verkündigung meines Vetos wie von der Tarantel gestochen aufsprang verwunderte mich wenig. ;) Hatte er doch den Vorschlag von Lucidus als einer der wenigen vehement verteidigt. Ich glaubte auch den wahren Grund dafür zu wissen.


    So antwortete ich ihm mit ruhiger und fester Stimme.


    "Was maßt du dich an, Senator Hungaricus, von gekränktem Stolz als Grund für mein Veto zu sprechen? Bist nicht du selbst es, der in seiner Eitelkeit gekränkt ist? Da es deine Idee war, den Cursus Iuris als eine der Voraussetzungen für die Praetur einzuführen? Nun, ich kann dir sagen, du fühlst dich zu Unrecht verletzt. Ich schätze deine Arbeit und der Cursus Iuris ist sehr sinnvoll, auch das seine Absolvierung die Voraussetzung für das Antreten der Praetur darstellt. Jedoch rechtfertigt dies ebenso keine Extra-Zwangspause vor der Praetur, genauso wenig wie es andere Gründe tun.


    Du fragst nach dem guten Grund für mein Veto, obwohl ich ihn doch bereits nannte? Extra für dich wiederhole ich ihn aber nochmals gern."


    Besonders laut und deutlich wiederholte ich die Begründung für mein Veto in Richtung von Hungaricus.


    "Der Verlauf der Diskussion zu der von Senator Lucidus vorgeschlagenen Gesetzesänderung ergab klar, das keine Notwendigkeit einer besonderen Pause nur zwischen der Beendigung der Amtszeit als Tribunus Plebis oder Aedil und dem Antreten zur Praetur besteht und sie daher überflüssig ist."


    Ich ließ meine Worte ein wenig auf Hungaricus einwirken, bevor ich weitersprach.


    "Ist für dich die Verhinderung einer nicht notwendigen, also überflüssigen Gesetzesänderung kein ausreichender Grund? Für mich schon!


    Gut, Hungaricus, das du auch die Frage der Gerechtigkeit ansprichst.
    Selbstverständlich ist dies ebenfalls ein Grund für mein Veto!


    Hältst DU es denn nicht auch für deutlich gerechter, wenn es entweder - so wie bisher - keine vorgeschriebene Pause zwischen den Ämtern des Cursus Honorum gibt, oder wenn - wie von mir vorgeschlagen - es eine Pause zwischen allen Ämtern des Cursus Honorum gibt, als wenn es nur eine - noch dazu überflüssige - Zwangspause vor einer einzigen Stufe des Cursus Honorum gibt? Ich schon!"

  • Sim-Off:

    Ich weiß, daß wir jetzt den Thread ziemlich zweckentfremden, ist mir persönlich aber wurscht...:D


    Ich in meiner Eitelkeit gekränkt? Wieso das? Weil ich will, daß die Studenten des Cursus Iuris den Stoff kapieren wollen und nicht nur so husch-husch die Antworten zu den Fragen hinkleschen? Genau das will ich, lieber Falco, und ich maße mich an, schon im Vorhinein zu behaupten, daß nicht einmal die Hälfte der Studenten meinen Curs beim ersten Mal bestehen werden, ich eigentlich sogar beim Konzipieren des Curses von einer Durchfallsquote von 80% ausging! Warum denn das? Will ich Euch das Leben schwer machen? Nein! Ich will, daß die Absolventen meines Curses nicht nur lernen, sondern auch kapieren, wovon ich im Cursus Iuris spreche. Wenn ich nur einen Wischi-waschi-Curs hinschmeiß, nutzt uns das im Gerichtssaal gar nix, da haben wir den gleichen Schmarrn beieinand wie vorher.


    Sim-Off:

    Allerdings muß ich zugeben, daß da ein gewisser sadistischer Zug in mir wohnt...:D


    Weiters möchte ich dich drauf hinweisen, daß nur Senatoren das Amt des Prätors ausüben können. Ich möchte aber auch keinesfalls, daß der einzelne glaubt, nur durch einfaches Absolvieren des Cursus Honorum könne er Senator werden. Ich möchte durch die Pause zwischen Aedil/Volkstribun und Prätur den anderen, nicht minderen Zweigen, eine Chance geben, Leute zu bekommen, engagierte Leute. Schlußendlich: Ich will, daß der Einzelne unter Beweis stellt, daß er würdig ist für den Stand des Senators. Kann er das, indem er nur Quästur und Aedil/VT absolviert und sonst nirgends? Nein! Nur: so in der jetzigen Form wird man das nicht so leicht einsehen, mit der Pause allerdings denke ich das schon.


    Außerdem: Durch die Pause kann er auch das Standesgeld zusammenbringen, die er für die Erhebung benötigt.


    Ich finde, daß das genügend Gründe sind, eine Pause einzuschalten. Ein Bienniat halte ich weiterhin nicht für durchführbar.

  • Nachdem ich meine Antwort auf den Einwurf von Senator Hungaricus formuliert hatte, setzte ich mich wieder, in Erwartung einer Antwort. Dem neben mir sitzenden Felix flüsterte ich gerade ins Ohr "Da ich ohnehin beabsichtigte in den nächsten Tagen mit einer Rede vor das Volk zu treten, ist das eine gute Gelegenheit um das Volk sogleich über das heute von mir eingelegte Veto zu unterrichten.", da war auch schon der nächste Redner zu hören, Senator Geminus. Als dieser geendet hatte erhob ich mich, um jetzt ihm zu antworten.



    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    So sehen wir uns das doch einmal an. Das Interesse des Volkes? Ich zitiere Euch ....


    "machen meines Erachtens nur dann einen Sinn"


    .... Eures Erachtens? Seid ihr in persona das Römische Volk?


    "Nein, Senator Geminus. Ich bin nicht das Volk in persona, genauso wenig wie ihr es seid. Jedoch bin ich der vom Volke gewählt Tribunus Plebis und spreche hier im Auftrage des Volkes.


    Die Diskussionen zu dem vorliegenden Entwurf ergab zahlreiche Einwände und zeigte auf, das eine Pause nur zwischen dem Aedilat/Tribunat und der Praetur nicht notwendig ist. Warum dieser Diskussionsverlauf sich dann nicht im Abstimmungsverhalten manifestierte, darüber ist es müßig zu spekulieren. Jedoch sah ich es als meine Pflicht als Volkstribun an, mein Veto gegen dieses Decret in der vorliegenden Form einzulegen. Mein Veto ist begründet. Gern wiederhole ich diese Begründung für euch noch einmal, so wie ich es bereits für Senator Hungaricus tat.


    Dieses Änderung des Codex Universalis in der hier vorgeschlagenen Form ist sowohl nicht erforderlich als auch ungerecht. Nicht erforderlich deshalb, weil es keiner vorgeschriebenen Pause ausschließlich zwischen diesen beiden Stufen des Cursus Honorum bedarf. Die triftigen Argumente dagegen – von wohlgemerkt mehreren Senatoren vorgebracht – die könnt ihr hier im Sitzungsprotokoll nachlesen. Ungerecht deshalb, weil es entweder keine Pausen im Cursus Honorum geben sollte oder Pausen zwischen allen Stufen des Cursus Honorum. Nur so ist eine Gleichbehandlung aller Ämter und aller Bürger, welche den Weg des Cursus Honorum beschreiten, gewährleistet.



    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Ich schlage vor, dass ihr obige Volksversammlung einberuft und das Volk einfach einmal fragt, ob es so denkt wie ihr und versucht die Eingangsfrage wenigstens etwas wertneutral zu formulieren. Ich würde sogar bis zum Ende dieser Versammlung waren, bevor ich dem Kaiser antrage, das Veto aufzuheben. "


    "Legt ihr jetzt fest, Senator Geminus, wann der Volkstribun die Volksversammlung einzuberufen hat? Dies wäre mir neu.


    So sage ich euch zwei Dinge.


    Erstens: Für das Aussprechen seines Vetos bedarf der Tribunus Plebis nicht der vorherigen Einberufung einer Volksversammlung. Mein Veto ist begründet und es bleibt bestehen.


    Zweitens: Selbstverständlich werde ich das Volk von meinem heute eingelegten Veto unterrichten. Dies wäre durch mich ohnehin geschehen.



    Im übrigen erstaunt mich, wie leichtfertig ihr von der Kassierung eines unserer höchsten Rechtsgüter, dem Vetorecht des Volkstribunen, sprecht.


    Lange, viel zu lange nicht, wurde in dieser Halle von den Volkstribunen nicht von ihrem Ius Intercedendi Gebrauch gemacht. Heute nun geschah dies erstmals wieder, aus begründetem Anlaß.


    Kaum sind die Worte meines Vetos verklungen, da redet ihr schon davon dieses Veto aufheben zu lassen? Ist dies das Signal das ihr dem Volke Roms geben wollt, Senator? Das Signal, das ihr den vom Volke gewählten Tribunen und seine Rechte nicht anerkennt?


    Die Aufhebung des Vetos eines Volkstribunen ist ein außerordentlicher Akt, noch weit seltener als das Veto selbst. Haltet ihr eine solche Maßnahme für gerechtfertigt in diesem Falle? Ich nicht. Ich sage euch ehrlich, ich bin bestürzt über die Arroganz mit der ihr über die Rechte des Volkstribunen hinwegschreiten wollt. Geht in euch, Senator Geminus, sage ich euch. So wie ihr es zu mir sagtet.



    Da ich jedoch die Argumente anderer nicht leichtfertig in den Wind schlage, so wie es andere hier im Hause anscheinend zu tun beabsichtigen, bitte ich Senator Felix darum, die von mir beantragte Abstimmung über meinen Vorschlag zur Ergänzung des § 38 Ämterlaufbahn des Codex Universalis solange auszusetzen, bis ich in dieser Frage – Pausen zwischen allen Ämtern des Cursus Honorum oder gar keine Pausen wie bisher - das Volk nach seiner Meinung gefragt habe.


    So, Senator Geminus, kommt ihr dann doch noch in den Genuß zu erfahren, was das Volk denkt.



    Das von mir eingelegte Veto gegen die hier zur Debatte stehende Änderung bleibt jedoch bestehen und es steht von meiner Seite aus nicht zur Diskussion."

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    Die Diskussionen zu dem vorliegenden Entwurf ergab zahlreiche Einwände und zeigte auf, das eine Pause nur zwischen dem Aedilat/Tribunat und der Praetur nicht notwendig ist.


    Wenn ein Gesetz dir nicht notwendig scheint, aber auch nicht dem Interesse des Volkes stark widerspricht, und das sollte doch die Voraussetzung für das Einlegen eines Vetos des VT sein, sehe ich noch lange keinen Grund für ein Veto.


    Zitat

    Nicht erforderlich deshalb, weil es keiner vorgeschriebenen Pause ausschließlich zwischen diesen beiden Stufen des Cursus Honorum bedarf.


    Der Satz beisst sich in den Schwanz. ;)


    Zitat

    Die triftigen Argumente dagegen – von wohlgemerkt mehreren Senatoren vorgebracht – die könnt ihr hier im Sitzungsprotokoll nachlesen. Ungerecht deshalb, weil es entweder keine Pausen im Cursus Honorum geben sollte oder Pausen zwischen allen Stufen des Cursus Honorum. Nur so ist eine Gleichbehandlung aller Ämter und aller Bürger, welche den Weg des Cursus Honorum beschreiten, gewährleistet.


    Allzu triftige Argumente konnte ich nicht erkennen.
    Und sollten wirklich alle Ämter gleich behandelt werden? Es gibt große Unterschiede zwischen ihnen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!