Die Rechtsprechung in Rom

  • Die Rechtsprechung in Rom


    Die Rechtsprechung wird in zwei Bereiche unterteilt. Auf der einen Seite der zivilrechtliche Bereich, in dem Konflikte zwischen zwei privaten Streitparteien geregelt werden, auf der anderen Seite der strafrechtliche Bereich, in dem Konflikte zwischen einer privaten Streitpartei und der Öffentlichkeit behandelt werden.



    Der Zivilprozess


    Um im antiken Rom einen Prozess in Gang zu setzen, musste man zusammen mit dem Prozessgegner eine Klagformel (legis actio) verfassen und mündlich vor einem Prätor vorbringen. Damit beantragte man ein Verfahren.
    In diesem Verfahren (in iure) entschied der Prätor, ob in der Sache ein Prozess von Nöten war. War dies der Fall wurde aus einer Richterliste ein Geschworener (iudex) gewählt. Meistens war dieser Geschworene Senator oder Ritter.
    Der Gewählte entschied dann unter Anwendung des geltenden Rechts, ob der Beklagte schuldig oder unschuldig war (apud iudicem). Bei unzureichender oder uneindeutiger Beweislage wurde der Beklagte freigesprochen.
    War ein Prozessteilnehmer mit dem Urteil unzufrieden, konnte er kein Berufungsverfahren einleiten.



    Der Strafprozess


    Das Altertum kannte weder Staatsanwalt noch Untersuchungsrichter. Deshalb musste ein Zeuge des Verbrechens gefunden werden, der dann als privater Ankläger im Auftrag der Allgemeinheit die Anklage beim Prätor anmeldete (delatio nominis).
    Wie beim Zivilprozess untersuchte ein Prätor die Zulässigkeit der Anklage. Außerdem bestimmte er „durch eine göttliche Eingebung geleitet“ (divinatio) aus der Gruppe der Zeugen den Ankläger.
    Nach Annahme der Anklage wurde der Beschuldigte als „Angeklagter“ (reus) zum Verhör geladen (in ius vocare).
    Entweder der Prätor stellte während des Verhörs die Schuld bzw. die Unschuld des Angeklagten fest oder er setzte einen Termin vor einem öffentlichen Gericht (iudicium publicum), das mit Geschworenen besetzt war, fest.



    Das Verfahren


    An dem vom Prätor bestimmten Termin trafen sich Ankläger, Angeklagter, Prätor, ein Geschworenenrat (quaestio) und eine Menge interessierter Zuschauer (corona). Der Prätor nahm auf einem erhöhten Stuhl (sella curulis), auf einer erhöhten Bühne (tribunal) Platz. Er hatte von dort den Vorsitz über das Richterkollegium.
    Der Ankläger eröffnete das Verfahren durch sein Plädoyer (accusatio). Der Angeklagte hatte die Möglichkeit zur direkten Antwort (defensio). Der Angriffs- und der Verteidigungsrede folgten die Beweisaufnahme, die Zeugenvernehmung und das Verlesen relevanter Urkunden.
    Gleich im Anschluss wurde in einer Abstimmung unter den vereidigten Richtern die Schuldfrage geklärt.



    Das Abstimmungsverfahren


    Jeder Richter erhielt eine Holztafel, die beidseitig mit Wachs beschichtet war. Auf einer Seite war der Buchstabe A(bsolvo)“ (dt.: Ich entlasse) eingetieft, auf der anderen Seite der Buchstabe C(ondemno)“ (dt.: Ich verurteile) . Der Richter löschte nun einen oder - bei Enthaltung - beide Buchstaben auf seiner Tafel. Nach Auszählung der Stimmen verkündete der Prätor das Urteil.



    Das Recht der Prozessteilnehmer


    Jeder römische Bürger konnte mit Hinweis auf sein Bürgerrecht (civitas) Verhöre in Verbindung mit Folter abwenden. Das galt für jeden Bürger (civis), später auch in den Außenbezirken des Reiches. Berühmtestes Beispiel mag der Apostel Paulus sein, der, wie in Apostelgeschichte 25,9 ff. geschildert, sein Bürgerrecht wahrnimmt. In der Kaiserzeit war der Kaiser der Verteidiger des Rechts, der „Wahrer des Rechts des römischen Volkes“ (protector iuris populi Romani), wie ihn die Römer nannten.



    Nachwirkungen


    Unsere moderne Zivilisation hat weite Teile des römischen Rechts übernommen und verbreitet es über die gesamte Erde. So finden in den USA immer noch Geschworenenprozesse statt. Auch das „Tribunal“ ist noch ein Begriff in der Judikative. Ebenso entstammt das Wort „Judikative“ selbst der lateinischen Sprache.
    Auch das Rechtsverständnis der alten Römer ist uns nicht fremd. So sind Recht und Gerechtigkeit für uns immer noch die Ausgewogenheit zweier Seiten, die in Form der bekannten „Iustitia“ verbildlicht wurde.




    Bild der "Iustitia"

  • Man muss noch bei dem Strafverfahren dazusagen, dass zwischen den honestiones (den Rittern und Senatoren) und den humiliores (Plebejer und Proletarier) unterschieden wurde. Den honestiones wurde eine gewisse Frist eingeräumt sich vor der Todesstrafe durch Flucht und Exil zu entziehen.

  • Nun, in der späten Republik wurden für Straftaten sogenannte "Schwurgerichte" (quaestiones extraordinariae) in Einzelfällen vom Senat eingesetzt. Daneben traten gegen Ende des 2 Jhrd. v.chr die ständigen Schwurgerichte (quaestiones perpetuae). Nun wurden auch "öffentliche" Straftaten eingeführt wie Mord, Testaments- und Münzfälschung und andere Gewaltverbrechen. Den Honestiones gab man nach dem Urteil Gelegenheit zur Flucht.
    Die niederen Stände kamen vor das Polizeigericht der "Dreimänner" (tresviri capitales) und wurden falls verurteilt hingerichtet. In der Frühzeit geschah dies dadruch, das einer der Volkstribunen den Deliquenten von einem Felsen innerhalb der Stadt Rom warf. Später wurden die Deliquenten dann in die Arena geschickt.
    In der Kaiserzeit wurden die Schwurgerichte beibehalten, doch traten zusätzlich der Prätor urbanus und das kaiserliche Gericht als Gerichte hinzu.

  • Wenn ein Sklave beim Stehlen auf frischer Tat ertappt wird, kann er direkt getötet werden. In der Regel muss aber der Besitzer eine noxa zahlen, dass heisst Schadensersatz oder den Sklaven ausliefern.

  • Trotzdem danke!:)


    Und auch wenn das hier vielleicht nicht hingehört ... ich habe nichts dagegen, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Ich mag spannende und aktionreiche kleine Plots, aber auch Tiefgang. Wer also eine Idee hat, wen ich beklauen kann (oder bei wem ich ins Haus einsteigen kann) und wer mich dann anklagt etc, sagt mir Bescheid, per PM, auch wenn ich noch nicht herausgefunden habe, wie das funktioniert ... ?(


    :D



    P.S: U.a. interessiere ich mich seit langem für Kriminalistik und Kriminologie ;)

  • Sim-Off:

    Kleiner Tipp: Sprich solche Plots mit den Mitspielern ab, damit niemand eine böse Überraschung erleben muss. Dafür gibt es ja ICQ ;)


    Super, dass jemand mal etwas Kriminalität simmen will!! :dafuer:

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  • Find ich auch gut....
    Vielleicht gibt es ja dann auch so eine Art römischen Sherlock Holmes (oder vielleicht sogar eine Sherlockine :D)
    Da gibt es doch so eine Buchserie über eine Art römischen Detekti, komm im Augenblick aber nicht drauf.

  • Zitat

    Original von Marcus Iulius Subaquatus
    Da gibt es doch so eine Buchserie über eine Art römischen Detekti, komm im Augenblick aber nicht drauf.


    Da gibts mehrere :D
    Die Falco-Romane, die mit Decius Caecilius Metellus... ;)


    Typisch, ein Sklave der Didier wird kriminell...tststs ;)

  • Miros brachte doch auch schon etwas Kriminalität ins Spiel. ;)



    Trotzdem sehr interessant Gabriel! Die Thematik ist natürlich spannend! Ich werde dich also mal im Auge behalten. Wobei ich SimOn lieber einen großen Bogen um dich machen werde. ;)

  • Entschuldige, aber ich meinte Kleinkriminalität, nicht Piraterie oder Kidnapping ;)


    Deine Initiative auf diesem Gebiet würde ich nie leugnen!

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  • Textus Iuris Romani (schreiber Mr J.E.Spruit
    Latainisch_Niederländisch.
    Inhalt:
    Lex XII Tabularum
    Gai Institutiones
    z.b Maatschap eigen an Römische burger: "Den wenn der Pater Familias gestorben war, gab es früher zwischen die sui Heredes ein art gesetzlicher abstimmüng und naturlicher ges verbindüng die man ercto non cito nannte....mit unverteilre eigentummen
    Pauli Sententiae
    z.b
    Wenn ein vereinbahrüng der das zahlen von Rente betrift,so ist diesse nichtig : Den aus ein einselner vereinbahrüng zwischen Römischer Burger entsteht keine action...
    Ulpiani Epitome
    Gesetzen sint Perfeckt oder in-Perfeckt oder weniger dan Perfeckt.
    Ein Perfectes Gesetz das etwas vorfählt und erklährt das was im Streit mit den Gesetz ist geschähen nichtig...
    Codex Theodosianus
    Wohl bekant neme ich an...
    Institutiones
    Digesten
    Codex.


    Auch viel über verträgen ,geschäftsformen,verbintenissen..
    Auf wünsch übersetze ich das Holl in Deutsch sonst der lat orginal Text.



    /edit by Marcus Vinicius Hungaricus: von der Schola hierherverschoben weil Simoff. Ja, ich weiß, daß der Codex Iuridicialis in der jetzigen Form nicht historisch ist...

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