Poststelle der Kaiserlichen Kanzlei - Post für die Administratio des Palatium Augusti

  • Zitat

    Original von Cnaeus Fabius Torquatus


    Ein Kontaktmann der Equites singulares nahm die beiden Schreiben beiseite. Diese wichtigen Depeschen würden natürlich nicht vom gewöhnlichen Postdienst, sondern von Kurieren der Garde überbracht werden. Der erste von den beiden hatte es nicht weit, der zweite würde länger unterwegs sein.

  • Ad
    Legatus Augusti Pro Praetore
    Q. Marius Turbo
    Dacia



    Salve Legatus,


    im Namen des Kaisers bitte ich dich um einen neuen Statusbericht deiner Einheiten. Insbesondere wünscht der Imperator Aufklärung darüber, inwieweit der Kampf gegen Cornelius Palma fortgeschritten ist.



    Im Auftrag der kaiserlichen Kanzlei
    Cnaeus Fabius Torquatus

    ´
    - Primicerius ab epistulis -


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    ROMA - ANTE DIEM IV KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (28.9.2012/109 n.Chr.)



  • An die
    Duumvire von Arretium


    Curia Arretium
    Arretium
    Provincia Italia



    Salve,
    hiermit informiere ich die Stadt Arretium über die Entscheidung der Kaiserlichen Kanzlei bezüglich des festgesetzten Spions. Nach Prüfung der in ihrem Schreiben erwähnten Hintergründe, habe ich entschieden das der Mann zur weiteren Befragung hier nach Rom zu bringen ist. Die dazu abgestellten Kräfte der Stadt Arretium werden natürlich hier von uns für ihre Dienste entlohnt.
    Die kaiserliche Kanzlei erwartet das der Festgehaltene so schnell wie möglich überstellt wird.




    Im Auftrag der kaiserlichen Kanzlei


    Gaius Pompeius Imperiosus
    ~~Procurator a Libellis der Admistratio Imperatoris~~


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  • Consular
    Marcus Vinicius Hungaricus

    Sala Colonia
    Provincia Mauretania



    A. AGERIUS M VINICIO HUNGARICO S.D.


    Salve Senator, hiermit informiere ich Dich im Namen des Imperator Caesar Appius Cornelius Palma Augustus, dass Deine unrechtmäßige Verbannung durch den Usurpator Vescularius Salinator aufgehoben wurde. Damit erhältst Du sämtliche Rechte als Bürger und Consular zurück und bist zur Rückkehr nach Rom berechtigt.


    Im Auftrag der Kaiserlichen Kanzlei


    Aulus Agerius
    ~~Primicerius a libellis der Admistratio Imperatoris~~




  • Praefectus Aegypti
    Decimus Annaeus Varus

    Regia Praefecti
    Alexandreia, Provincia Alexandria et Aegyptus



    T. Decimus Varenus Primicerius a Rationibus
    Praefecto Decimo Annaeo Varo s.d.



    Salve Präfekt,


    die kaiserliche Finanzabteilung erbittet um Auskunft. Zum einen, wann mit den ersten Getreidelieferungen nach Italia zu rechnen sind. Zum anderen, welche Geldflüsse nach Rom zu erwarten sind. Dein Dioketes soll uns berichten.


    Vale.


    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a Rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~




  • Duumvir
    Marcus Iulius Dives

    Curia Ostiensis
    Ostia, Italia




    Aulus Agerius Primicerius a libellis
    M. Iulio Diviti s.d.



    Salve Duumvir Iulius,


    da dem Imperator Caesar Appius Cornelius Palma Augustus die derzeitige Situation innerhalb der Kanzlei zu Plänänderungen zwingt, die nicht vorhergesehen waren, teile ich dir mit, dass die angesetzte Audienz bis auf Weiteres verschoben ist.


    Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Imperator Caesar Appius Cornelius Palma Augustus weiß um Ostia als wirtschaftliche wichtige Stütze des Imperiums und welche Leistungen sie unter deiner Führung in den letzten Jahren vollbracht hat. Er spricht dir seine Anerkennung aus und wünscht dir für die anstehende Wahl viel Erfolg.



    Im Auftrag


    Aulus Agerius
    ~~ Primicerius a libellis - Admistrationis Imperatoris ~~




    Sim-Off:

    Mit dem Cursus Publicus abgesprochen!


  • Princeps Praetorii
    F. Domitius Massula

    Regia Legati Augusti pro Praetore
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior




    Aulus Agerius Primicerius a libellis
    F. Domitio Massulae s.d.




    im Namen des Imperators Caesar Appius Cornelius Palma Augustus möchten wir dir mitteilen, dass deine Glückwunsche vom Augustus mit Wohlwollen entgegengenommen wurden. Deine Befürchtung seitens seines Unwillens gegenüber die Provinz Germania Superior unbegründet ist. Er weiß um die Wichtigkeit deiner Provinz als Bollwerk gegen die Feinde aus dem Norden.


    Daher wird die Legio II Germanica in Kürze zu ihrem Heimatstandort abkommandiert. Andere Legionen und Hilfseinheiten haben bereits Rom verlassen. Die Legio II Germanica wird jedoch mit einem neuen Legatus Legionis ankommen. Senator H. Claudius Menecrates wurde mit Ehren ausgezeichnet und sein Kommando erfolgreich beendet. Er wird nach eigenen Angaben in Rom verweilen und sich dem Senat widmen.


    Des Weiteren haben Senator S. Aurelius Lupus und Senator T. Duccius Vala ihre Tribunate erfolgreich und mit Ehren beendet. Beide werden nach aktueller Erkenntnis in Rom verweilen. Senator T. Duccius Vala steht derzeit als Kandidat für das Amt als Aedilis Plebis fest.


    Der Imperator Caesar Appius Cornelius Palma Augustus wird zeitnah einen neuen Legatus Augusti pro Praetore ernennen.



    Im Auftrag


    Aulus Agerius
    ~~ Primicerius a libellis - Admistrationis Imperatoris ~~





    Princeps Praetorii
    F. Domitius Massula

    Regia Legati Augusti pro Praetore
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior




    T. Decimus Varenus Primicerius a rationibus
    F. Domitio Massulae s.d.



    Salve Domitius,


    die kaiserliche Finanzabteilung bittet dich nun um einen Finanzbericht. Der Bericht soll Folgendes enthalten:


    Nennung des jeweiligen Kassenbestands der Provincia Germania, der Stadt Mogontiacum, der Stadt Confluentes, alle weiteren größeren Städte und der Regio Germania Superior.


    Sim-Off:

    1210 Provincia Germania
    1218 Mogontiacum
    1228 Confluentes
    1250 Regio Germania Superior


    Wir erwarten deinen Bericht!


    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~




  • Princeps Praetorii
    F. Domitius Massula

    Regia Legati Augusti pro Praetore
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior




    T. Decimus Varenus Primicerius a rationibus
    F. Domitio Massulae s.d.


    Wie von dir erwähnt gibt es Differenzen zwischen der eigentlichen
    Auslegung der Provinzordnung und der verwirrenden Bezeichnung der (Alt-)Konten.


    Daher wird die alte Kontobezeichnung "Regio Germania Superior" wie folgt "Provincia Germania Superior" umbenannt. Dieses Konto soll als einziges Provinzkonto existieren. Das Konto mit der Bezeichnung "Provincia Germania" wird eingefroren. Das eventuell vorhandene Kapital soll auf das Konto "Provincia Germania Superior" transfiert werden. Wenn dies geschehen ist, bitte ich um die Nennung des Kontostandes.


    Bzgl. der Provinzreform werde ich den Procurator a cognitionibus informieren lassen. Weiteres wirst du, wenn er es für nötig hält, von seiner Seite aus erfahren.


    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~




  • Ad
    Iullius Quintilius Sermo
    Tribunus Angusticlavius
    Legio XXII - Nikopolis
    Provincia Alexandria et Aegyptus



    Salve Tribunus Quintilius


    die letzten Monate haben so manches faule Glied innerhalb des Exercitus Romanus entlarvt, das nun durch loyale und kompetente Männer ersetzt werden muss.
    Darunter hat die Grenzsicherung die absolut höchste Priorität, deswegen wirst du, Iullius Quintilius Sermo in den Rang eines Praefectus Alae erhoben und wirst das Kommando der Ala II Numidia in Confluentes, Provincia Germania übernehmen. Siehe dies als deinen direkten Marschbefehl an.
    Die entsprechenden Urkunden liegen diesem Schreiben bei.


    Weiterhin soll der momentane Praefectus Alae Marcus Sabidius Collatinus, nach deiner Ankunft und der Übergabe der Ala II Numidia nach Roma zurückgeschickt werden. Dann wirst du die gesamte Ala II in die noch leer stehende Castra südlich Mogontiacums verlegen und von dort der Legio Secunda bei der Grenzsicherung helfen.


    Der Kaiser erwartet regelmäßige Berichte über die Lage vor Ort und den Zustand der Einheit, sowohl von der Legio II, sowie der Ala II.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE UND VERSETZE ICH
    IULLIUS QUINTILIUS SERMO


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XIII KAL NOV DCCCLXIII A.U.C. (20.10.2013/110 n.Chr.).


    ALS
    PRAEFECTUS ALAE
    ZUR
    ALA II NUMIDIA





    Ad
    Praefectus Aegypti
    Quintus Minidius Geminus
    Regia Praefecti
    Provincia Alexandria et Aegyptus



    Salve Praefectus Minidius


    der Kaiser überträgt dir hiermit kommissarisch das Kommando der Classis Augusta Alexandrinam, bis ein qualifizierter Nachfolger für den ehemaligen Praefectus Classis gefunden wurde, denn die Sicherung regelmäßiger Getreidelieferung hat absolut höchste Priorität.
    Weiterhin erwartet der Kaiser regemäßige Berichte über den Zustand der Einheit, sowie einen baldigen Bericht über die Lage und den Zustand der gesamten Provinz.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~




  • Ad
    Iullius Quintilius Sermo
    Praefectus Alae
    Ala II Numidia - Confluentes
    Provincia Germania Superior



    Salve Praefectus Quintilius


    zuvorderst darf ich Dir gratulieren, denn der ehrwürdige
    Imperator Caesar Appius Cornelius Palma Augustus, ehrt dich mit der Verleihung einer Hasta Pura für deine besonderen Dienste als
    Tribunus Angusticlavius in der Legio XXII Deiotariana.


    Anliegend findest du das entsprechende Dokument, dass dies bestätigt.
    Die Hasta Pura als solches wird Dir von einer Ehrengarde der Prätorianer überreicht werden.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    WIRD DER EHEMALIGE TRIBUNUS ANGUSTICLAVIUS - LEGIO DEIOTARIANA
    IULLUS QUINTILIUS SERMO


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VIII ID NOV DCCCLXIII A.U.C. (6.11.2013/110 n.Chr.)


    MIT EINER
    HASTA PURA



    FÜR SEINE HERVORRAGENDEN DIENSTE
    IN DER XXII. LEGION

    AUSGEZEICHNET.




  • Ad
    Princeps Praetorii
    Faustus Domitius Massula
    Regia Legati Augusti pro Praetore
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior



    Salve Princeps Praetorii,


    es ist gut zu hören, dass es die Legio Secunda, unter der Führung ihres neuen Legatus Legionis Manius Arennius Cavarinus, wohlbehalten in ihr Legionslager zurückgekehrt ist, damit sollte der Grenzschutz wieder gesichert sein. Doch wird zu ihrer Verstärkung und zur Erhöhung der Zusammenarbeit die Ala II Numidia aus Confluentes, unter ihrem neuen Praefectus Iullus Quintilius Sermo, nach Mogontiacum verlegt werden.


    Über die Entsendung eines neuen Legatus Augusti Pro Praetore wird noch entschieden werden, und du wirst zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt.


    Im Auftrag des Procurator Ab Epistulis


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~



  • Wie so häufig dieser Tage
    kam Postumius Rufus mit der Trage-
    tasche in der rechten Hand
    fragte, was hier müsst' versandt,
    steckte dann die Schreiben ein
    in sein Tragetäschelein
    und brachte alles, ganz wie immer,
    zur Sergia ins Arbeitszimmer....

  • Zweimal Germania


    Ad
    Praefectus Alae
    Iullius Quintilius Sermo
    Ala II Numidia, Confluentes
    Provincia Germania Superior



    Salve Praefectus Quintilius,


    seit deiner Einsetzung in das Amt des Praefectus Alae der Ala II Numidia ist bereits einige Zeit vergangen, weshalb du dir sicherlich bereits ein Bild deiner neuen Einheit machen konntest.
    Da der Bürgerkrieg auch an dieser Ala wohl nicht spurlos vorbeigegangen ist, möchte ich Dich bitten mir einen aktuellen Stärkebericht deiner Einheit zu schicken. Rekrutierungen, um mögliche Lücken wieder zu schließen, sollten momentan oberste Priorität genießen.


    Im Auftrag der kaiserlichen Kanzlei


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~





    Ad
    Legatus Legionis
    Manius Arennius Cavarinus
    Legio II Germanica, Mogontiacum
    Provincia Germania Superior



    Salve Legatus Arennius,


    seit deiner Rückkehr zum Stammsitz der Legio Secunda ist bereits einige Zeit vergangen.
    Da der Bürgerkrieg auch an dieser Legion stark genagt hatte, möchte ich Dich bitten mir einen aktuellen Stärkebericht deiner Einheit zu schicken. Rekrutierungen, um mögliche Lücken wieder zu schließen, sollten momentan oberste Priorität genießen.


    Im Auftrag der kaiserlichen Kanzlei


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~




    Der dritte Brief ging nach Mantua, zu einem wohlbekannten Namen.



    Ad
    Praefectus Castrorum
    Marcus Iulius Licinus
    Legio I Traiana
    Mantua, Italia



    Salve Praefectus Iulius,


    da der Bürgerkrieg auch an dieser Legion nicht spurlos vorbeigegangen ist, möchte ich Dich bitten mir einen aktuellen Stärkebericht der Legio I zu schicken. Rekrutierungen, um mögliche Lücken wieder zu schließen, sollten momentan oberste Priorität genießen.


    Im Auftrag der kaiserlichen Kanzlei


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~



  • Einmal Germania (ein Brief mit langer Anlage)



    Ad
    Legatus Augusti pro Praetore
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Mogontiacum
    Provincia Germania Superior



    Salve Legatus Vinicius Hungaricus!


    Unser Imperator Appius Cornelius Palma Augustus hat in einem Akt der Güte und Weisheit dem an ihn herangetragenen Wunsch von Vertretern der Civitas Mogontiacum entsprochen, jener Siedlung die auch dein Statthaltersitz ist, die Rechte eines Municipiums zu verleihen. Die von den Vertretern der Stadt erarbeitete und von der Administratio Imperatoris überarbeitete und genehmigte Lex Municipii wird dir beiliegend zu diesem Brief zugesandt. Unser Imperator Appius Cornelius Palma Augustus unterstützt das Ansinnen der Vertreter der Stadt, die Erhebung Mogontiacums zum Municipium mit einem Fest an den Kalenden des Martius zu begehen.


    ~~Administratio Imperatoris~~




    Lex Municipii Cornelii Mogontiacensis


    I. De Civitate
    Das Municipium Cornelium Mogontiacensis besteht aus der Gemeinschaft ihrer Municipes. Municeps ist, wer in die Bürgerliste von Mogontiacum eingeschrieben ist und die Voraussetzungen erfüllt, die per Decretum Decurionum geregelt werden. Er hat dann auch das Recht zur Wahl ihrer Magistrate sowie zum Vollzug aller weiteren Rechtshandlungen gemäß dieser Lex.
    Zum Territorium des Municipium Cornelium Mogontiacensis zählen alle Vici, Viculi und Villae, die in die Regesta Territorii eingetragen sind.


    II. De Pontificibus
    Pontifices des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind diejenigen, die durch einfache Mehrheit von den Decuriones aus diesen gewählt werden. Sie haben das Recht, bei den Spielen und öffentlichen Opfern die Toga Praetexta zu tragen. Sie haben die Aufsicht über den Cultus des Municipium und und stehen den Decuriones und Magistrati mit Rat zur Seite. Sie und ihre Kinder sind vom Kriegsdienst und allen Munera freigestellt.


    III. De Duumviris iure dicundo
    Duumviri iure dicundo des Municipium Cornelium Mogontiacensis sind diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles dazu gewählt werden und mindestens XXXII Jahre alt sind. Die Dauer ihrer Amtszeit beläuft sich auf ein Jahr. Sie haben während ihrer Amtszeit das Recht, die Toga Praetexta zu tragen, sowie eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse in ihrem Officium zu unterhalten. Sie sollen spätestens drei Tage nach ihrem Amtsantritt vor den versammelten Decuriones die Feiertage des kommenden Jahres verkünden. Des Weiteren üben sie die Gerichtsbarkeit über die Municipes aus, leiten die Contiones der Decuriones, führen die Aufsicht über die Stadtkasse, weisen den Magistrati ihre Aufgaben zu, prüfen ihre Arbeit und entscheiden über Vergabe öffentlicher Aufträge und Verpachtungen. Darüber hinaus leiten sie sämtliche Wahlen und Abstimmungen der Municipes oder Decuriones. Für ihre Beschlüsse haften sie mit ihrem Vermögen und zum Antritt ihres Amtes haben sie ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse zu legen, das sie am Ende ihrer Amtszeit zurückerhalten, wenn sie ihr Amt rechtschaffen ausgeführt haben.


    IIII. De Quaestore
    Derjenige, der durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles zum Quaestor gewählt wird und mindestens XXVII Jahre alt ist, wird für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Quaestor des Municipium Cornelium Mogontiacensis. Er hat während seiner Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu unterhalten. Er hat das Recht und die Macht, die Stadtkasse nach dem Willen der Duumviri zu verwalten, Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft aufzuschreiben, die Steuern des Municipium einzuziehen und pünktlich an die Procuratores abzuführen. Für seine Beschlüsse haftet er mit seinem Vermögen und zum Antritt seines Amtes soll er ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse legen, das er am Ende seiner Amtszeit zurückerhält, wenn er sein Amt rechtschaffen ausgeführt hat.


    V. De Aedilibus
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der Decuriones zu Aediles gewählt werden und mindestens XXV Jahre alt sind, werden für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Aediles des Municipium Cornelium Mogontiacensis. Sie wahren die öffentliche Ordnung. Dazu haben sie während ihrer Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu beschäftigen. Sie haben das Recht und die Vollmacht, die Getreideversorgung des Municipium, die Märkte, die öffentlichen Bauwerke und Tempel, die Thermen und Häfen, die Bordelle, Garküchen und Brunnen zu beaufsichtigen und öffentliche Spiele abzuhalten. Die Aedile haben Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Vergehen gegen das Municipium und dessen Eigentum aufzuklären und die Täter der Gerichtsbarkeit der Duumvirn zu überantworten.Die Aufgaben der Aedile werden von den Duumvirn zu Beginn ihrer Amtszeit konkretisiert und zugeteilt.


    VI. De Magistris Vici
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes dieses Vicus zu Magistri Vici gewählt werden, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus. Sie haben für die Dauer ihrer Amtszeit das Recht bei den Contiones der Decuriones teilzunehmen, abzustimmen, das Wort zu ergreifen und genießen alle Rechte, die die Decuriones haben, für die Dauer ihres Amtes.Sie haben das Recht und die Pflicht, für ihren Vicus den Lares Vicani zu opfern und in ihrem Vicus nach dem Willen der Duumviri und Aediles für die Durchsetzung der Decreta Decurionum zu sorgen.


    VII. De iure iurando Magistratum
    Die Duumviri, Aediles und Quaestores sollen spätestens fünf Tage nach ihrer Wahl auf dem Forum einen Eid schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie stets entsprechend dieser Lex und den Decreta der Decuriones des Municipium Cornelium Mogontiacensis handeln und gegen jeden vorgehen, der dieser Lex und den Decreta der Decuriones zuwiderhandelt. Jeder Magistrat ist verpflichtet für jede Amtshandlung, die er tätigt, ohne diesen Eid geschworen zu haben, eine Strafzahlung von je 2000 Sesterzen in die Stadtkasse zu zahlen.


    VIII. De Iuribus Magistratum
    Jeder amtierende Duumvir hat das Recht, die Beschlüsse und Handlungen seines Collega oder der Quaestores und Aediles für unwirksam zu erklären. Ebenso hat jeder Aedil das Recht, die Beschlüsse seines Collega innerhalb einer Frist von drei Tagen für unwirksam zu erklären. Jeder Aedil, Quaestor oder Duumvir, der sein Amt rechtschaffen ausgeführt hat, erhält nach dem Ende seiner Amtszeit das römische Bürgerrecht für sich und seine ehelichen Kinder verliehen, soweit er dieses nicht bereits besitzt. Für die Dauer ihrer Amtszeit sind außerdem alle Duumviri iure dicundo, Quaestores und Aediles von allen Munera und dem Kriegsdienst befreit.


    VIIII. De Comitiis habendis
    Die Duumviri müssen für Wahlen jährlich alle Municipes durch öffentliche Bekanntmachung mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstag zu den Comitia laden. Unter dem Vorsitz eines Duumvir stimmen die Municipes dann nach Vici getrennt ab und wählen zwei Duumviri, zwei Aediles und einen Quaestor. Am zweiten Tag beenden die Duumviri die Abstimmung und ernennen diejenigen zu Duumviri, Aediles und Quaestores, welche die meisten Stimmen, mindestens jedoch die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten haben. Das Ergebnis der Wahlen geben sie am folgenden Tag öffentlich bekannt.


    X. De Decurionibus
    Diejenigen, die als Municipes durch die Mehrheit der Decuriones auf Vorschlag eines Duumvir zu Decuriones gewählt werden, sind von da an rechtmäßige Decuriones des Municipium Cornelium Mogontiacensis mit allen Rechten und Pflichten. Jedes Jahr hat jeder von ihnen ein Honorarium von 200 Sesterzen an die Stadtkasse zu entrichten. Der Verlust des Ordo Decurionum bestimmt sich nach der in einer Contio unter Vorsitz eines Duumvir bestimmten Geschäftsordnung.Weiterhin haben sie das Recht, durch Abstimmung über die Kooptation von Patronen des Municipium, öffentliche Baumaßnahmen, die Verwendung der städtischen Gelder und die Bestellung städtischer Angestellter, in einer Contio unter Vorsitz eines Duumvir abzustimmen. Sie erlassen gemäß dieser Lex und zum Wohle des Municipium Cornelium Mogontiacensis durch Abstimmung in einer Contio unter Vorsitz eines Duumvir Decreta, die für alle Municipes und Incolae des Municipium Gültigkeit besitzen, laut auf dem Forum verkündet und im Tabularium des Municipium archiviert werden. Darüber hinaus prüfen sie am Ende jedes Jahres die Tätigkeit der Magistrati, insbesondere die Aufzeichnungen der Quaestores zur Stadtkasse und stellen durch Mehrheitsbeschluss die Rechtschaffenheit ihrer Amtsführung in einer Contio fest.Die Decuriones, ihre Ehefrauen und ehelichen Kinder haben darüber hinaus das Recht, bei den Spielen die vordersten Reihen zu besetzen und die städtischen Thermen kostenlos zu nutzen.


    XI. De Legatis mittendis
    Wenn es notwendig ist, Gesandte zu entsenden, so haben die Decuriones unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum die Entsendung einer Gesandtschaft, ihre Aufgaben und die zur Verfügung gestellten Mittel in einer Contio zu beschließen. Der Duumvir hat nach diesem Beschluss Decuriones als Legati auszuwählen nach freiwilliger Meldung oder durch Los, jedoch nicht solche, die den Decuriones durch ihr Amt oder anderes noch in irgendeiner Weise Rechenschaft schuldig oder älter als sechzig Jahre sind. Die erwählten Legati haben dann unverzüglich aufzubrechen und nach dem Decretum der Decuriones ihre Gesandtschaft zu erfüllen. Die Decuriones können unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum auch bestimmen, ob den Legati ein Wegegeld aus der Stadtkasse zugesprochen werden soll.


    XII. De Pecunia Commune
    Die Duumviri verwalten die Stadtkasse nach dem Budget ihrer Amtsvorgänger. Sie dürfen daraus keine Geldspenden an einzelne Bewohner der Stadt verteilen. Sie haben das Recht, die Ausgaben für einen Bereich zu erhöhen, wenn die Mehrheit der Decuriones in einer Contio dem zugestimmt hat und einen Eid geschworen hat, dass dies zum Wohl der Stadt geschieht. Ausgenommen davon sind Ausgaben für öffentliche Feierlichkeiten, an denen die Municipes teilnehmen, die Löhne der Apparitores, Ausgaben für Gesandtschaften, Reparaturen öffentlicher Gebäude und Tempel, die Verpflegung der Servi Publici, für religiöse Handlungen der Magistrate im Namen des Municipium und solche für die Erfüllung der Amtspflichten der Magistrate. Diese zu erhöhen ist den Duumviri auch ohne das Schwören eines Eides und die Abstimmung der Decuriones erlaubt. Diejenigen, die mit der Verwaltung der Stadtkasse oder öffentlicher Betriebe betraut sind, haben nach dem Ende ihrer Aufgabe innerhalb von dreißig Tagen den Decuriones eine Abrechnung vorzulegen. Die Decuriones betrauen drei Männer aus ihrer Mitte mit der Überprüfung dieser Abrechnung. Sollten die Prüfer Fehler zum Schaden des Municipium Cornelium Mogontiacensis feststellen, so hat derjenige, der diesen Fehler verantwortet, die doppelte Summe seines Fehlers an die Stadtkasse zu zahlen. Jeder hat das Recht, Missbräuche der Stadtkasse anzuzeigen. Über den Angeklagten richten dann die Decuriones in einer Contio.


    XIII. De Locationibus
    Die Duumviri haben das Recht, öffentliche Pachten zu vergeben. Diese Verpachtungen haben sie jedoch öffentlich bekannt zu machen und im Tabularium des Municipium Cornelium Mogontiacensis zu archivieren. Ihnen ist es nicht erlaubt, öffentliche Verpachtungen an Magistrati des Municipium Cornelium Mogontiacensis, deren Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, oder Enkel zu vergeben.


    XIIII. De Apparitoribus
    Diejenigen Scribae, die mit der Führung der Bücher der Stadtkasse und Archive betraut sind und durch die Mehrheit der Decuriones bestätigt wurden, sind den Duumviri unterstellt. Und sie haben vor Beginn ihrer Amtstätigkeit einen Eid zu schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie die Bücher nach bestem Wissen und Gewissen führen werden und nicht wissentlich oder böswillig Fehler in den Büchern begehen. Auch bestimmen die Decuriones, wie hoch der Lohn jedes Apparitor sein soll, den die Duumviri dann auszahlen. Ebenso bestimmen die Decuriones über die Aufgaben der Servi Publici.


    XV. De Muneribus
    Alle Municipes und Incolae des Municipium Cornelium Mogontiacensis haben die Pflicht, nach Decretum Decurionum Abgaben für das Wohl des Municipium zu leisten und bei öffentlichen Bauarbeiten bis zu fünf Tage im Jahr mit ihrem Vieh auf der Baustelle zu arbeiten. Ebenso können sie durch die Magistrate zur Unterbringung von Soldaten und kaiserlichen Beamten und zum Unterhalt der Straßen, an denen sie Güter besitzen, herangezogen werden.


    XVI. De Iuris Dictione Municipale
    Die Duumviri iure dicundo haben das Recht und die Macht nach den Rechtssätzen des Legatus Augusti pro Praetore Germaniae Superioris oder der Leges des römischen Volkes Recht zu sprechen. Sie können Gerichte einsetzen und Urteile fällen, wie es nach diesen Bestimmungen gestattet ist.


    XVII. De Iure Municipum
    Alle Municipes und Incolae des Municipium Cornelium Mogontiacensis sollen gemäß diesem Gesetz handeln und sich davor hüten, es wissentlich oder mit böser Absicht zu brechen. Jeder, der wider dieses Gesetz handelt, kann zu einer Strafzahlung von bis zu 5000 Sesterzen an die Stadtkasse verurteilt werden. Im Übrigen gelten die Leges des römischen Volkes für die Municipes und Incolae des Municipium.Die Duumviri sollen dafür sorgen, dass dieses Gesetz in Bronze gegossen und öffentlich auf dem Forum so ausgestellt wird, dass jedermann es lesen kann.


    ex Decreto Decurionum Civitatis Mogontiaciensis


    Spurius Turius Simplex - Duumvir Mogontiaci


  • Princeps Praetorii
    F. Domitius Massula

    Regia Legati Augusti pro Praetore
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior




    T. Decimus Varenus Primicerius a rationibus
    F. Domitio Massulae s.d.


    Hiermit teilt dir die kaiserliche Finanzabteilung mit, dass aus Rom 15.000 Sesterzen für die Provinzkasse zu erwarten sind. Die Mittel stehen zur freien Verfügung, jedoch sind die Mittel durch den Legatus Augusti pro Praetore Vinicius anzuweisen. Des Weiteren erwarten wir Bericht wie die Mittel verwendet werden.


    Die Sesterzen werden durch den Cursus Publicus übergeben.


    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~




  • Praefectus Aegypti
    Quintus Minidius Geminus

    Regia Praefecti
    Alexandria, Provincia Alexandria et Aegyptus



    T. Decimus Varenus Primicerius a Rationibus
    Praefecto Q. Minidio Gemino s.d.



    Die kaiserliche Finanzabteilung teilt dir mit, dass dein Anliegen unsere Zustimmung findet. Die Steuerzahlungen an Rom werden für drei Monate ausgesetzt und für neun Monate gestundet. Zinsen werden für die Stundung nicht angesetzt. Jedoch sollen die ausgesetzten Steuerzahlungen vorrangig für den Bau von neuen Getreideschiffe verwendet werden.


    Wir werden uns mit dem Praefectus Annonae in Verbindung setzen, um gleichzeitig Schiffe in Italia bauen zu lassen.



    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a Rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~



  • Nachdem die kaiserlich angeordnete Nachfrage bei der Abteilung des a Rationibus, sich ja geradezu im Handumdrehen erledigt hatte, konnte Crassus auch seinen Brief an den ägyptischen Präfekten abschicken. Die Prüfung des Sachverhalts zum Thema der Einbürgerung brachte auch keinerlei Hinweise hervor, die ihn dazu veranlassten, davon Abstand zu nehmen, weshalb auch dies genehmigt wurde. Eine entsprechende Urkunde wurde selbstverständlich sogleich dazu gelegt.



    Ad
    Praefectus Aegypti
    Quintus Minidius Geminus
    Regia Praefecti
    Provincia Alexandria et Aegyptus



    Salve Praefectus Minidius


    der Kaiser dankt Dir für deinen Bericht und im besonderen für die Löwen, welche sich hervorragend für Tierhetzen im Amphitheatrum Flavium eignen werden.


    Die Classis Misenum, sowie die Classis Ravenna werden zeitgleich mit diesem Brief beordert Dir soviele Transportschiffe zu schicken, wie es ihnen möglich ist, um zumindest kurzfristig Abhilfe schaffen zu können.


    Die Verleihung des Bürgerrechts wird selbstverständlich genehmigt und die Beförderung des Optio kann veranlasst werden.
    Die entsprechenden Urkunden liegen diesem Schreiben bei.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ENTLASSE ICH
    OPTIO GNAEUS CORIOLANUS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (18.3.2014/111 n.Chr.).


    AUS DEM DIENST DER
    CLASSIS AUGUSTA ALEXANDRINA




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    VERLEIHE ICH
    DEM PEREGRINUS
    Gnaeus Coriolanus


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (18.3.2014/111 n.Chr.)


    DAS
    Römische Bürgerrecht



    ER NENNE SICH FORTAN
    Gnaeus Marcius Coriolanus


    ALLE RECHTE EINES CIVIS SEIEN IHM GEWÄHRT UND ALLE PFLICHTEN AUFERLEGT




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH
    GNAEUS MARCIUS CORIOLANUS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXIV A.U.C. (18.3.2014/111 n.Chr.).


    ZUM
    CENTURIO CLASSICUS


    BEI DER
    CLASSIS AUGUSTA ALEXANDRINA




  • Ad
    Praefectus Classis
    Marcus Antonius Longus
    Principia - Classis Ravennas
    Ravenna, Italia



    Salve Praefectus Antonius,


    der Kaiser möchte, dass Du alle Transportschiffe, die du erübrigen kannst, unverzüglich nach Alexandria schickst, um die Nahrungsmittelversorgerung Romas tatkräftig zu unterstützen. Dies soll bloß eine temporäre Kampagne werden, daher wirst du deine Schiffe zeitnah wieder zurück erhalten.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~





    Ad
    Praefectus Classis
    Principia - Classis Misenensis
    Misenum, Italia



    Salve Praefectus Classis,


    der Kaiser möchte, dass Du alle Transportschiffe, die du erübrigen kannst, unverzüglich nach Alexandria schickst, um die Nahrungsmittelversorgerung Romas tatkräftig zu unterstützen. Dies soll bloß eine temporäre Kampagne werden, daher wirst du deine Schiffe zeitnah wieder zurück erhalten.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~





    Ad
    Subpraefectus Classis
    Principia - Classis Misenensis
    Misenum, Italia



    Salve Subpraefectus,


    die kaiserliche Finanzabteilung hat eine Diskrepanz entdeckt, die absolut inakzeptabel ist. Der Cursus Publicus besitzt bereits seit geraumer Zeit eine Forderung gegenüber der Classis Misenensis in Höhe von 3000 Sesterzen. Dieser Zustand ist nicht tolerierbar und muss unverzüglich behoben werden.


    Ich erwarte einen Bericht mit entsprechender Zahlungsanweisung bis spätestens PRIDIE KAL APR DCCCLXIV A.U.C.
    Sollte diese Frist tatenlos vorüberziehen, behält sich die kaiserliche Kanzlei weitere Schritte vor.


    Im Namen des Kaisers


    Tiberius Iulius Crassus
    ~~Primicerius ab epistulis - Administratio Imperatoris~~




  • Ad
    F. Domitius Massula
    Casa Domitia
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior



    Verehrter Domitius,


    wie ich deinem Brief entnehmen konnte, besteht nach wie vor dein Interesse an einer Tätigkeit im Palast. Ich versichere dir daher hiermit die Aufnahme in die kaiserliche Administratio und lade dich ein nach Rom zu kommen und mich im Palast aufzusuchen.


    Über deine genaue Verwendung, unter Berücksichtigung deiner Vorkenntnisse und deines Standes, werden wir uns dann persönlich unterhalten.


    Vale bene,


    LUCIUS IUNIUS SILANUS
    ~~Procurator a libellis - Administratio Imperatoris~~




  • Ad
    F. Domitius Massula
    Casa Domitia
    Mogontiacum, Provincia Germania Superior



    Verehrter Domitius,


    ich danke dir für deine rasche und vor allem positive Nachricht. Aus meiner Sicht ist es damit beschlossene Sache und deiner Aufnahme in die Dienste der kaiserlichen Administratio steht somit nichts mehr im Wege.


    Wenn du in Roma angekommen bist, so zeige dieses Schreiben am Palasttor vor. Man wird dich zu mir führen, wo wir alle weiteren Details bezüglich deiner Verwendung und wenn notwendig auch bezüglich deiner Unterbringung besprechen können.


    Vale bene,


    LUCIUS IUNIUS SILANUS
    ~~Procurator a libellis - Administratio Imperatoris~~



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