Hiermit eröffne ich die Hauptverhandlung: für folgenden Fall:
Flavia Messalina Oryxa
erhebt Anfechtungsklage gegen das vom Aedilis Plebeii, Gaius Octavius Victor, verhängte Edikt vom PRIDIE KAL MAR DCCCLV A.U.C. (28.2.2005/102 n.Chr.)
Vertretung der Klägerin: Marcus Decimus Mattiacus
Die Verhandlung wird vor dem Iudicium Minor geführt.
Iudex Prior: Adria Germanica, Prätor Urbanus
Iudex: Publius Matinius Agrippa, Prätor Peregrinus
Edikt des Aedilis Plebeii, Gaius Octavius Victor:
EDICTI AEDILIS PLEBEII GOV/II
Gegen Flavia Messalina Oryxa wird wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Nahrungsmitteln nach §4(3) der Lex Mercati eine Strafe von 3408,99 Sz verhängt (§7).
Aedilis Plebeii
§ 25 Klagearten
(2) Durch Anfechtungsklage kann die Aufhebung eines Urteils aller drei Instanzen oder einer sonstigen staatlichen oder nichtstaatlichen Anordnung oder Maßnahme, sei es durch Exercitus Romanus, Beamtenapparat, Magistrate oder Privatpersonen begehrt werden. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, in seinen Rechten verletzt worden zu sein.