- Officium

  • "Ich danke dir für die Glückwünsche. Es ist mir eine grosse Ehre in diese edle Reihe aufgenommen worden zu sein ;).


    Nun zu meinem Anliegen:


    Ich komme in einer sehr unangenehmen Sache. Du hast ja vernommen, dass ich nicht zur Wahl des Tribunus Plebis zugelassen wurde.
    Doch die Begrünundung ist meines Erachtens nicht wert in die Cloaca Maxima hinabgelassen zu werden."


    Curio war bei den letzten Worten etwas laut geworden. Wieder übermannte ihn die Wut der erlittenen Ungerechtigket. Er entschuldigte sich und fuhr in gemässigterem Wortlaut fort.


    "Jedenfalls bin ich davon überzeugt, dass unser Consul Falco wider besseren Wissens handelte. Er lernte seine Iuristerei bei Hungaricus, so sollte man meinen, dass er die Gesetze auch beherrsche. Er handelte also wider besseren Wissens, denn wie sonst sollte ich mir erklären, dass er"


    § 37, Absatz (4) cod uni
    § 38, Absatz (3) cod uni


    "derart falsch für seine Begründung zu Rate gezogen hat? Interessant ist auch, dass er sich nur auf § 38, Absatz (3) cod uni, nicht aber auf § 37, Absatz (4) cod uni berief, in dem es noch deutlicher heisst: “Man kann zu allen Ämtern wiedergewählt werden, es sei denn man hatte es gerade erst inne.“ Ich wiederhole: “gerade erst inne“. Er hat also verzweifelt nach einem Weg gesucht, wie er meine Kandidatur aus der Welt schaffen konnte, damit seine Verwandte und sein Factio-Mitglied Didia Sinona ohne Konkurrenten in die Wahlen gehen konnte.


    Ich bin deshalb überzeugt, dass sich Consul Falco § 112, Absatz (1) und (2)
    schuldig gemacht hat und bitte dich diesen Sachverhalt zu prüfen. Solltest du zur Meinung gelangen, dass die Beweiskraft stark genug ist, könnte man Absatz (2) auch tatsächlich ausführen und den Imperator aufsuchen."



    § 37 Umgang
    (1) Äußerlich kann man die Magistrate mit Imperium an den Lictores mit Rutenbündeln erkennen die ihnen stets folgen. Den kurulischen Amtsträgern steht zudem der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta (mit Purpurstreifen) zu. Die nichtkurulischen Beamten tragen die gewöhnliche Toga. Sie haben nicht das Recht auf ein Subsellium (niedriger Stuhl ohne Rückenlehne).
    (2) Die Römer haben ihren Magistraten mit Respekt und Ehrfurcht zu begegnen. Trifft man sie in den Straßen, so macht man Platz, steigt vom Pferd und grüßt ehrerbietig. Wenn der Amtsinhaber sitzt, so stehen alle anderen Bürger auf.
    (3) Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man römischer Vollbürger sein und nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein, was die Censoren einstimmig festzustellen können.
    (4) Man unterscheidet zu wählende und zu ernennende Ämter. Man kann zu allen Ämtern wiedergewählt werden, es sei denn man hatte es gerade erst inne. Ernennbare Ämter können auch aufeinanderfolgend eingenommen werden.


    § 38 Ämterlaufbahn
    (1) Der Cursus Honorum bezeichnet die Reihenfolge der Magistratsämter, die anderen Ämter unterliegen ihm nicht.
    (2) Den Beginn bildet die Quaestur. Danach kann der Ex-Quaestor zum Aedilis kandidieren oder zum Tribunus Plebis, darauf folgt die Praetur. Ein ehemaliger Praetor kann zum Consul kandidieren. Und nur ein Ex-Consul kann Censor werden.
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.
    (4) Schema des Cursus Honorum: Quaestur - Tribunus Plebis/Aedilität - Praetur - Consulat - Censur
    (5) Zwischen der Beendigung der Amtszeit als Tribunus Plebis oder Aedil und dem Antreten zur Praetur ist eine Pause von einer Amtsperiode notwendig.


    § 112 Rechtsbeugung
    (1) Ein Iudex, Praetor oder ein anderer Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft.
    (2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit des Iudicium Imperialis. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    "Doch die Begrünundung ist meines Erachtens nicht wert in die Cloaca Maxima hinabgelassen zu werden." Curio war bei den letzten Worten etwas laut geworden.


    "Begrünung? Hast Du das auch gehört, Victor? Streiten sie jetzt über Gartenbau?"

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    "Hat Geminus Dich schon gefragt ob Du als Leumundszeuge für mich bereit stehst?" wandte ich das Wort an Victor


    Innerlich begann Victor zu kochen, als er noch länger als nötig im Officium des Senators Geminus sitzen musste. Im Norden brannte Germanien nieder und er wurde nach einer Sache gefragt, von der er nichts wusste. dann trat auch noch Messalina ein.


    "Salve Praetorin! Ich hoffe die Götter waren euch gewogen in der letzten Zeit. Und ihr habt mich als Zeuge genannt? Sehr schön..."


    Ein freundliches Lächeln blieb dem TA glücklicherweise im Halse stecken, es wäre sonst zu einer Grimasse geworden.


    "Ja er hat gefragt und ich hab nein gesagt. Ich war ja nichtmal zugegen als was auch immer passiert sein soll. Der Quaestor erzählte nur etwas verqueres von irgendwelchen Spinnen.


    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    "Begrünung? Hast Du das auch gehört, Victor? Streiten sie jetzt über Gartenbau?"


    "Was soll ich gehört haben, Praetorin? Hört ihr Stimmen? Vielleicht wollen uns die Götter durch euch etwas mitteilen..."


    Sim-Off:

    Geminus und Curio sind "nebenan" und ein Gespräch unter vier Augen wirst du kaum hören können... also ICH geh nicht weiter auf diesen RPG-Fehler ein.

  • Mit den Fingerspitzen begann Victor auf der Stuhllehne zu trommeln. Die Warterei machte ihn schier wahnsinnig... und die Unsinnigkeit seiner Anwesenheit noch verrückt dazu.

  • Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor


    Salve Praetorin! Ich hoffe die Götter waren euch gewogen in der letzten Zeit. Und ihr habt mich als Zeuge genannt? Sehr schön...


    Ja er hat gefragt und ich hab nein gesagt. Ich war ja nichtmal zugegen als was auch immer passiert sein soll.


    "Es geht mir auch gar nicht darum das Du den Sachverhalt bezeugst. Ich fragte Dich ob Du als Leumundszeuge für mich bereit stehst."

  • "Ah, dann hab ich euch eben nicht richtig zugehört... zum Glück sonst hätt ich meine Achtung vor eurem Amt und eurer Person sehr viel früher verloren!"


    Wutenbrannt war Victor aufgesprungen und starrte sie wütend an.


    "In Germanien stehen die Legionen im Kampf gegen die Barbaren, jeder mann wird dort gebraucht, und ihr nennt mich nur aus Angstumeure Leumund als Zeugen? Das... Das zeugt von einer Verantwortungslosigkeit und einem Egoismus sondergleichen , den man bei einer ehemaligen Legatin und Praetorin nicht erwarten hätte dürfen. Und damit ihres wisst, nein ich stehe euch nicht zur Verfügung. Bei Iuppiter welch ein..."


    Den Rest schuckte der TA hinunter sonst hätte er sich beinahe zu einien richtigen Beleidigungen hinreissen lassen.

  • Tiberius Prudentius geleitete Curio in das Officium des Quaestor Sacri Palatii. Es war wahrlich nicht lange her, seitdem er sich das letzte mal hier aufgehalten hatte, aber hier war er nun.


    Geduldig wartete er, ehe man ihn empfangen würde.

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    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Quaestor Geminus! Braucht ihr mich noch in Rom? Ich kann weder den Sachverhalt bezeugen, noch habe ich die Zeit bzw. bin ich willig für Flavia Messalina Oryxa als Leumundszeuge auszusagen.."

  • Ein Grinsen huschte über das Gesicht des Curio.


    "Nicht, dass mir diese edle Hallen nicht gefallen würden, aber bisher trug ich mich noch nicht eingehender mit dem Gedanken einer häuslichen Einrichtung. Ausser es sei dein Wunsch, dann werd ich mich natürlich beeilen jenem zu entsprechen ;)."
    Nun, aber wieder ernster.


    "Jedoch treibt mich ein ernstes Thema hierher und ich bitte dich ein Weiteres mal um ein Gespräch unter 4 Augen."

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  • "Oh, ich besetze hier keine offenen Stellen, außer die der weiteren Advocati Imperialis und da muss ich bald einen finden.


    Noch ernster als letztes Mal? Letztes Mal ging es darum den Consul zu entmachten, worum dann diesmal? Wundert mich nciht, das wird dafür ins ....... Hinterzimmer ..... müssen."



    Sim-Off:

    ;)

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    "Dann sicher nicht. Wenn ihr diese Sache nicht kennt, dann könntet ihr ja nicht einmal als Zeuge auftreten. Ich danke euch jedenfalls für euer kommen. Vale, Tribunus."


    Victor nickte Geminus kurz zu und verabschiedete sich mit einem kurzen "Vale!", dann warf er Messalina noch einen vernichtenden Blick zu und verschwand zur Tür hinaus.

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Noch ernster als letztes Mal? Letztes Mal ging es darum den Consul zu entmachten, worum dann diesmal?


    "In der Tat ist es nicht minder ernster als das letzte mal. Du wirst vielleicht gehört haben, dass ich letzthin auf der Rostra sprach. Mitten in der Diskussion tauchte Praetorin Messalina auf, drohte mich wegen Volksverhetzung anzuklagen und liess mich von ihren Lictoren wider meines Willens abführen. Nicht, dass jetzt jene mich unter Hausarrest gesetzt hätte; nein: sie liess mich in den Carcer der Praetorianer sperren. Mich, Senator und rechtschaffenen Einwohner unseres Imperiums gesperrt zu Vergewaltigern und gemeinen Betrügern. Und was geschah derweil vor den Gebäuden der Praetorianern? Der Volkszorn erhob sich und hässliche Parolen fielen.
    Zum Glück konnte Hungaricus mich allzu bald aus meiner unsäglichen Lage befreien.


    Messalina hat einmal mehr ihre Kompetenzen überschritten und dem Cursus Honorum Schande gebracht. Sie war weder befugt mich abführen zu lassen, noch war überhaupt irgendein Grund auszumachen, weshalb ich abgeführt hätte müssen.


    Ich bin also überzeugt, dass sie sich


    § 112 Cod Iur
    und
    § 79 Cod Iur


    schuldig gemacht hat. Ähnlich wie schon bei Falco würde ich dich wieder auf § 112 Cod Iur Absatz (2) aufmerksam machen wollen. Und bitte dich mögliche weitere Schritte zu prüfen.


    Das Mass ist voll. Sie beschmutzt unser Mos Maiorum und missachtet Gesetze. Mir wurde einmal mehr Unrecht angetan und dies einmal mehr im Namen eines Magistraten des Cursus Honorum."


    § 112 Rechtsbeugung
    (1) Ein Iudex, Praetor oder ein anderer Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft.
    (2) Begeht ein Magistrat des Cursus Honorum eine Rechtsbeugung, so ist die Verhandlung in der Zuständigkeit des Iudicium Imperialis. Durchgeführt werden kann diese nur nach Niederlegung des Amtes oder wenn der Imperator Caesar Augustus die Beweislast als hinreichend schlüssig einstuft und eine vorzeitige Amtsenthebung anordnet.


    § 79 Freiheitsentziehung
    (1) Wer einen anderen widerrechtlich gefangen hält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe von 2 bis 3 Monaten zu bestrafen.
    (2) Wer diese länger als eine Woche oder auf qualvolle Weise aufrechterhält, ist mit Freiheitsstrafe von 6 bis 8 Monaten zu bestrafen.

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  • "Ich will dich nicht bremsen, aber es existiert im Codex folgender Paragraph ...


    § 29 Untersuchungshaft
    (1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
    (2) Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Iudex Prior angeordnet.
    (3) ...
    (4) ...


    ... nun, sie plädierte auf Volksverhetzung, das ist meines Wissens ein Verbrechen, ergo ist das iudicium Maior zustädig, dessen Iudex Prior Senatorin Messalina ist. Ein Volksverhetzer im Senatorenstand, so es denn so war, also Untersuchungshaft aus Fluchtgefahr ist nicht unbegründet. Bekomme ich von ihr einen schriftlichen Haftbefehl mit guter Begründung, ich wüsste nicht, ob man ihr wirklich rechtswidriges Verhalten beweisen könnte."

  • "Doch ich selbst sehe keinen Grund, dass sie annehmen konnte, dass ich das Volk aufhetzen würde. Ich sehe es eher so, dass ihr persönlich nicht passte, was ich sagte und sie mich deshalb von der Rostra weghaben wollte. Dafür spricht ja auch, dass sie im Senat einige Themen als "geheim" einstufen wollte, wie du es ja auch genau weisst.


    Was wäre also in diesem Falle? Müssten man diesen nicht prüfen? Und hat sie in ihrer Begründung ihres schriftlichen Haftbefehles tatsächlich stichhaltige Gründe aufgeführt?"

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