Begnadigung


  • IUDICIUM IMPERATORIS


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS



    BEGNADIGUNG



    Im Hochverratsprozess


    Das Imperium Romanum gegen


    Lucius Cornelius Scipio


    hat das Iudicium Imperatoris durch:


    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius


    durch Prüfung gemäß "Erste Anhörung", basierend auf dem Codex Iuridicialis für Recht erkannt:



    Der des Hochverrates angeklagte


    Lucius Cornelius Scipio


    wird vor folgenden Anklagepunkten begnadigt:


    PARS TERTIA - STRAFGESETZTEIL
    SUBPARS PRIMA - Hochverrat
    § 1 Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat


    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt


    1. den Bestand des Römischen Reiches zu beeinträchtigen oder
    2. die auf der Grundlage des Kaisertums basierende Ordnung zu ändern,


    wird mit Hinrichtung oder mit Verbannung bestraft.


    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten, denn nur dort kann Hochverrat festgestellt und geahndet werden.



    Begnadigung erfolgt gemäß:


    PARS PRIMA - GRUNDSÄTZLICHES
    § 1.1 Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus


    Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht angeklagte und verurteilte Bürger des Imperium Romanum zu begnadigen. Dies hat zur Folge, dass entweder ein Verfahren ersatzlos in konkretem Fall eingestellt wird oder ein bereits rechtsgültiges Urteil wieder aufgehoben wird. Somit erlöschen alle ergangenen Strafen.


    Eine Begnadigung kann nachträglich nur wieder zurückgenommen werden, wenn bewiesenermaßen falsche Grundlagen zu selbiger Entscheidung führten.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE


    Der des Hochverrats angeklagte Lucius Cornelius Scipio war dies seit PRIDIE NON MAI MMDCCLVI A.U.C (06. Mai 2756/2003) wegen der Rebellion gegen Kaiser Marcus Ulpius Traianus und Separation Britannias vom Reichskörper. In den folgenden Wirren der republikanischen Revolution konnte kein ordentlicher Prozess durchgeführt werden und nun wird der Angeklagte aus verschiedenen Gründen begnadigt. Zum einen ist er nicht mehr innerhalb des Imperium Romanum auffindbar, zum anderen ist die Straftat unter besonderen Bedingungen geschehen und die Leistungen der Person von früheren Ämtern und Rängen soll ebenfalls Einfluss haben, somit ist der Angeklagte begnadigt und voll rehabilitiert.



    ROMA, MMDCCLVII A.U.C


  • Zitat

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Pax Romana soll herrschen auf dieser so arg gebeutelten Welt.....!


    So soll es sein, ja. :)

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