IUDICIUM IMPERATORIS
IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
UND DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS
BEGNADIGUNG
Im Hochverratsprozess
Das Imperium Romanum gegen
Lucius Cornelius Scipio
hat das Iudicium Imperatoris durch:
Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
durch Prüfung gemäß "Erste Anhörung", basierend auf dem Codex Iuridicialis für Recht erkannt:
Der des Hochverrates angeklagte
Lucius Cornelius Scipio
wird vor folgenden Anklagepunkten begnadigt:
PARS TERTIA - STRAFGESETZTEIL
SUBPARS PRIMA - Hochverrat
§ 1 Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand des Römischen Reiches zu beeinträchtigen oder
2. die auf der Grundlage des Kaisertums basierende Ordnung zu ändern,
wird mit Hinrichtung oder mit Verbannung bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten, denn nur dort kann Hochverrat festgestellt und geahndet werden.
Begnadigung erfolgt gemäß:
PARS PRIMA - GRUNDSÄTZLICHES
§ 1.1 Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus
Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht angeklagte und verurteilte Bürger des Imperium Romanum zu begnadigen. Dies hat zur Folge, dass entweder ein Verfahren ersatzlos in konkretem Fall eingestellt wird oder ein bereits rechtsgültiges Urteil wieder aufgehoben wird. Somit erlöschen alle ergangenen Strafen.
Eine Begnadigung kann nachträglich nur wieder zurückgenommen werden, wenn bewiesenermaßen falsche Grundlagen zu selbiger Entscheidung führten.
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Der des Hochverrats angeklagte Lucius Cornelius Scipio war dies seit PRIDIE NON MAI MMDCCLVI A.U.C (06. Mai 2756/2003) wegen der Rebellion gegen Kaiser Marcus Ulpius Traianus und Separation Britannias vom Reichskörper. In den folgenden Wirren der republikanischen Revolution konnte kein ordentlicher Prozess durchgeführt werden und nun wird der Angeklagte aus verschiedenen Gründen begnadigt. Zum einen ist er nicht mehr innerhalb des Imperium Romanum auffindbar, zum anderen ist die Straftat unter besonderen Bedingungen geschehen und die Leistungen der Person von früheren Ämtern und Rängen soll ebenfalls Einfluss haben, somit ist der Angeklagte begnadigt und voll rehabilitiert.
ROMA, MMDCCLVII A.U.C