Salve
Es wirt viele der Classis ,der Legionen und der schiffsbesatzüngen bekant vorkommen.
Wer hat wärend der fahrt und entschiffüng das sagen ?
Bis jetst gab die anwesendheid von Schiffs officieren ,officieren der Classis und die der Legion oft gründ zu streitereien über die jeweiligen befehlsgewalt ausübungen.
Nun dies problem hat zu schwere fehler und lähmung der effectieve schlagkraft geführt in der vergangenheit.
Diesses durcheinander soll dan auch beendet werden.
Festgehalten wirt das.
1)
Das einladen der Schiffe, die fahrt der schiffe und das ausladen unter commando der SCHIFFS officieren (Classis oder Civil)fählt.
Der kapitän tut dies oder ernent ein Lade meister (ein der steuermänner)
Alle auf den schiff anwesenden haben dan dessen befehl ohne wiederrede und unverzüglich folge zu leisten ungeacht ihren rang oder status.
1a)Die Nautischer gewalt (kurz, geschwindigkeit, segeltechnick) liegt ALLEIN beim Kapitän des Schiffes oder dessen stelverträter.
2)
Landüngen auf oder abnemen von trüppen von ein feindlicher küste.
Diesser action unterstäht NUR officieren der Classis.
So lange die landüng dauert und kein gesicherte landüngspermiter geformt ist bleibt der befehlsgewalt bei der höchste officier der Classis auf dem land.
Erst wenn die landüng complet ausgeführt ist und ein sichere landungszone geschaffen ist geht der commando auf die Legions officieren über da die action jetst als landkrieg gilt.
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