Der Volkstribun trat auf die Rostra wandte sich an die Anwesenden.
"Quirites, höret mich an!
Wie vor einiger Zeit angekündigt will ich den Begriff "Volksversammlung" § 55 (1), wie er im Gesetz über die Rechte/Pflichten des Volkstribunes vorkommt, näher definieren.
Ziel ist es das Mos Maiorum dahingehend wiederaufzurichten, dass die Plebejer in der Volksversammlung ( Comitia Plebis Tributa) unter Führung des Volkstribunen ihr gewichtiges Wort in der Politik wieder einsetzen dürfen.
Die Änderungen und Zusätze zu den bestehenden Gesetzen habe ich ausgearbeitet und bitte nun alle (also auch Senatoren und Patrizier) hier mitzudiskutieren, auf dass man die Änderungen optimieren kann oder dass man kritische Diskussionen haben kann. Dieser Prozess soll eine Woche in Anspruch nehmen, ehe ich den Princeps Senatus bitte im Senat über diese Änderungen abstimmen zu lassen.
Ferner sollen die Änderungen (so sie denn durch den Senat angenommen werden) erst NACH meiner Amtszeit als Volkstribun in Kraft treten.
Insgesamt sind 3 Änderungen/Zusätze (jeweils in blau hervorghoben) vorzunehmen:
1. Änderung:
Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:
von § 55 Tribunus Plebis
(1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
Quelle
soll in diese Formulierung umgeändert werden:
§ 55 Tribunus Plebis
(1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.
2. Änderung:
Diese Änderung betrifft den Cedex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:
So lautet die Passage im Moment:
§ 2 Gesetzgebungsverfahren
(1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
(2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).
Quelle
Hier strebe ich eine Änderung in folgenden Wortlauf an:
§ 2 Gesetzgebungsverfahren
(1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
(2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).
3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 8.
§ 8 Das Plebiszit
Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren SIMOFF siehe zu diesm Punk simo-off-Kommentar am Ende dieses posts SIMON. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden."
Historisch wäre es ja so, dass nur Nicht-Patrizier an der Volksversammlung teilnehmen dürften. Aber da hier (wie auch damals) immer mehr nicht-patrizier Senatoren werden (wurden) ist es sinniger, wenn auch Senatoren von der Volksversammlung ausgeschlossen würden. Über diesen Punkt können wir noch gerne diskutieren.