Aufgrund eines Beitrages der Acta Diurna vom ANTE DIEM LI DCCCLV A.U.C. (15.6.2005/102 n.Chr.) erhebe ich Klage gegen diese Zeitung.
Es war ihr nicht möglich meine geforderte Entschuldigung für die Zeilen des Redakteurs Sulla in der aktuellen Ausgabe vom ANTE DIEM LI DCCCLV A.U.C. (29.6.2005/102 n.Chr.) abzudrucken. Damit tritt die Klage in Kraft.
Das Schriftstück lag dem Schreiben bei:
http://www.ostheim21.de/udo/Imperium/PergamentAD.JPG
Damit ergeht eine Klage auf § 84 durch meine Person.