ZitatOriginal von Sinona Matinia
Ist Curio auch geperrt? Was passiert da? Oder bin ich die einzige Täterin...
Ich dachte eigentlich die Sperre sei wegen der Sim-Off-Beleidung verhängt worden!?
ZitatOriginal von Sinona Matinia
Ist Curio auch geperrt? Was passiert da? Oder bin ich die einzige Täterin...
Ich dachte eigentlich die Sperre sei wegen der Sim-Off-Beleidung verhängt worden!?
Auch von mir!
Auf dass das neue noch besser wird
Ich denke der Aufwand des Gerichts ist bei allen Taten etwa gleich, deswegen würde ich gleiche Kosten für alle vorschlagen.
ZitatOriginal von Marius Aurelius Iustus
Wird, wenn der Kurs bestanden wird, dies im Schülerverzeichnis mit aufgeführt?
Wenn ja, möchte ich, falls möglich, ebenfalls noch an diesem Kurs teilnehmen
Es wird im Schülerverzeichnis vermerkt.
Aber das sollte nicht die Motivation für eine Teilnahme sein
Ich denke Curio meint die Sache nicht ganz so, wie er hier geschrieben hat. Die Gespräche in Casae oder sonstwo sind sim-on immer nur für die anwesenden Personen zu wissen. Es besteht dann halt die Möglichkeit, dass eine dieser Personen etwas davon weitererzählt hat und so das Wissen hinausgelangt. Aber dazu braucht man eben eine beteiligte Person.
Wenn jemand "übles denkt" und so wirklich nicht die Möglichkeit besteht, sich zu wehren, sollte das wirklich von der Spielleitung sim-off geahndet werden.
ZitatOriginal von Marcus Didius Falco
Nur eine Bitte: Keine Terminüberschneidung mit dem Cursus "Sublimis Scientia Religionis I". Zwei Kurse schaffe ich (und bestimmt auch andere) zeitlich einfach nicht. Der Latein-Kurs läuft ja auch noch.
Wir werden darauf Rücksicht nehmen
Hungaricus muss noch ein Kommentar zum Gesetz schreiben (wird aber noch ein paar Wochen dauern) und dann wird er an der Schola einen Kurs abhalten. Der wird wohl so sein, dass eine Prüfung laufend abgelegt werden kann.
Wenn ein Pflichtanwalt festgelegt werden soll, sollte das doch am besten auch gleich im aktuellen Cod Iur festgehalten werden.
Ich bin aber eher für die Variante, Zahlung an Staatskasse, der Praetor hat die meiste Arbeit mit den Klagen. Vielleicht bürgert es sich ja ohnehin ein, dass Anwälte für ihre Leistungen ein Honorar bekommen, je nachdem wie gut sie sind.
Gerne! Fragen wurden verschickt!
Um für Ämter höher als Quaestor (insbesondere VT/Aedil) kandidieren zu können muss man einen höheren Kurs - zum Beispiel diesen - an der Schola Atheniensis bestanden haben.
AN DER
SCHOLA ATHENIENSIS
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
CURSUS MUNERIBUS, LUDIS ALEISQUE
BEGINN DES KURSES:
ANTE DIEM V ID IAN DCCCLV A.U.C. (9.1.2005/102 n.Chr.)
ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:
ANTE DIEM XIV KAL FEB DCCCLV A.U.C. (19.1.2005/102 n.Chr.)
DER RECTOR SCHOLAE
Auszug aus der Lex Schola:
§ 3 Cursus Continuus
(1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
(3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
(5) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.
Wer die Gebühr bereits bezahlt hat, ist im Schülerverzeichnnis einzusehen.
Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten, Fragen bitte anderswo!
Es wundert mich wirklich, dass irgendwelche Leute bei einem Gespräch von Curio an Impi mithören und unbedingt mitreden müssen.
Schlussendlich hattest du wegen der Diskussionen darum keinen Vorteil, doch bringt die Vergabe von Erlaubnissen an sich selbst prinzipiell nicht Vorteile?
Und es fehlt wieder ein Tatbestand, nämlich:
§ 115 Mißbrauch der Amtsgewalt
Ein Beamter oder Amtsträger des Cursus Honorum, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Imperiums, einer Provinz, einer Regio, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit ..... (beliebige Strafe vom Impi einzusetzen) zu bestrafen.
Ich bin ebenfalls für Abschaffung der Pflicht zu einem Zwischenbericht.
Ich würde nicht eindeutig sagen, dass es legal war. Für mich ist es noch immer eine Auslegung des Gesetzes, das wahrscheinlich die meisten anderen nicht so ausgelegt hätten. Daher bitte ich weiterhin darum, dass etwas genauer geregelt wird, was erlaubt ist, was nicht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Marcus Vinicius Hungaricus
Ich sage nochmals, als Kontrollinstanz bin ich für die Magistrate unter mir zuständig. Wenn es Probleme gibt, muß man an MICH herangehen.
Wenn also die beiden Damen Ädilen bitte das auch tun würden, könnten wir die Sache relativ rasch aus der Welt schaffen.
Wenn aber die Aedilis Curules lieber das Gericht damit befassen lassen will, soll mir das auch recht sein.
Also? Wie wollen wir das haben?
Leider mein Fehler, dass ich angenommen habe, das Gericht wäre für die Klärung bei Zweifeln zuständig.
Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn nun einmal geklärt wird, wie das Gesetz ausgelegt werden soll, und wenn der Consul dafür zuständig ist, dann bitte tue er dies.
Und diese Selbstanklage bei Gericht finde ich doch seeehr eigenartig.
Ich möchte nocheinmal die Pflicht zur Berichtslegung der Magistrate hochholen.
Die Diskussion darüber ging in ein anderes Thema über und wurde dann geschlossen. Wird der Codex dahingehend geändert, dass kein Zwischenbericht mehr vorgeschrieben ist oder bleibt es doch dabei?
ZitatOriginal von Publius Tiberius Lucidus
Zu Messalinas Verhalten: Es ist laut geltender Lex Mercati legal soweit ich nachgelesen habe. Wie das Gesetz gemeint war ist eine Sache, wie es niedergeschrieben wurde eine andere. Ein Fall für die Lex Mercati II also, würde ich meinen...
Ich konnte nirgendwo im Gesetz irgendetwas finden, was Bedingungen für Konzessionen beinhaltet.
Man kann aber nicht immer, wenn es eine Gesetzeslücke gibt, die einfach offen lassen und sagen, beim nächsten Gesetz wird es verbessert, besonders im Hinblick darauf, dass einige Gesetze recht lange bis zur Umsetzung brauchen.
Besonders nun, da dieser Zweifelsfall auch vors Gericht gebracht wurde, erhoffe ich doch, dass das Gericht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen und dabei vor allem Berücksichtigt, was der Gedanke des Gesetzes war. Gilt nicht auch bei uns das Verbot des "non liquet"?
ZitatOriginal von Flavia Messalina Oryxa
Ich habe bei Gericht um die Klärung der Rechtmässigkeit gebeten. Bis dahin habe ich die erhaltene Konzession ruhen lassen gegen die die plebejische Aedilin bislang auch kein Veto eingelegt hat.
Ich hätte mein Veto einlegen können, mir schien aber eine Klärung der Gründe und Grundlagen zunächst sinnvoller. Nachdem nun die Entscheidung bei Gericht liegt, wird es keines Vetos bedürfen.
ZitatOriginal von Flavia Messalina Oryxa
Unlass gefälligst Deine sexistischen Anspielungen!
Ich finde nichts sexistisches in seiner Aussage. Bedenklicher finde ich aber die Bedeutung des Namens deines Weins. Wer weiß schon einfach so was es bedeutet oder schlägt gleich in einem Wörterbuch nach?
Konzession = Betrieb in Wisim haben
Das soll ja der Sinn sein, dass nur mit Betrieb die Waren verkauft werden dürfen. Sonst könnt jeder daherkommen, sagen er will das und das verkaufen.