Beiträge von Aelia Adria

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    Original von Sinona Matinia
    Ist Curio auch geperrt? Was passiert da? Oder bin ich die einzige Täterin...


    Ich dachte eigentlich die Sperre sei wegen der Sim-Off-Beleidung verhängt worden!?

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    Original von Marius Aurelius Iustus
    Wird, wenn der Kurs bestanden wird, dies im Schülerverzeichnis mit aufgeführt? :)
    Wenn ja, möchte ich, falls möglich, ebenfalls noch an diesem Kurs teilnehmen


    Es wird im Schülerverzeichnis vermerkt.
    Aber das sollte nicht die Motivation für eine Teilnahme sein ;)

    Ich denke Curio meint die Sache nicht ganz so, wie er hier geschrieben hat. Die Gespräche in Casae oder sonstwo sind sim-on immer nur für die anwesenden Personen zu wissen. Es besteht dann halt die Möglichkeit, dass eine dieser Personen etwas davon weitererzählt hat und so das Wissen hinausgelangt. Aber dazu braucht man eben eine beteiligte Person.


    Wenn jemand "übles denkt" und so wirklich nicht die Möglichkeit besteht, sich zu wehren, sollte das wirklich von der Spielleitung sim-off geahndet werden.

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    Original von Marcus Didius Falco
    Nur eine Bitte: Keine Terminüberschneidung mit dem Cursus "Sublimis Scientia Religionis I". Zwei Kurse schaffe ich (und bestimmt auch andere) zeitlich einfach nicht. Der Latein-Kurs läuft ja auch noch. ;)


    Wir werden darauf Rücksicht nehmen :)

    Hungaricus muss noch ein Kommentar zum Gesetz schreiben (wird aber noch ein paar Wochen dauern) und dann wird er an der Schola einen Kurs abhalten. Der wird wohl so sein, dass eine Prüfung laufend abgelegt werden kann.


    Wenn ein Pflichtanwalt festgelegt werden soll, sollte das doch am besten auch gleich im aktuellen Cod Iur festgehalten werden.


    Ich bin aber eher für die Variante, Zahlung an Staatskasse, der Praetor hat die meiste Arbeit mit den Klagen. Vielleicht bürgert es sich ja ohnehin ein, dass Anwälte für ihre Leistungen ein Honorar bekommen, je nachdem wie gut sie sind.

    Um für Ämter höher als Quaestor (insbesondere VT/Aedil) kandidieren zu können muss man einen höheren Kurs - zum Beispiel diesen - an der Schola Atheniensis bestanden haben.



    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    CURSUS MUNERIBUS, LUDIS ALEISQUE



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM V ID IAN DCCCLV A.U.C. (9.1.2005/102 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    ANTE DIEM XIV KAL FEB DCCCLV A.U.C. (19.1.2005/102 n.Chr.)



    DER RECTOR SCHOLAE







    Auszug aus der Lex Schola:
    § 3 Cursus Continuus
    (1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
    (5) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.


    Wer die Gebühr bereits bezahlt hat, ist im Schülerverzeichnnis einzusehen.


    Sim-Off:

    Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
    In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten, Fragen bitte anderswo!

    Und es fehlt wieder ein Tatbestand, nämlich:


    § 115 Mißbrauch der Amtsgewalt
    Ein Beamter oder Amtsträger des Cursus Honorum, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Imperiums, einer Provinz, einer Regio, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit ..... (beliebige Strafe vom Impi einzusetzen) zu bestrafen.

    Ich würde nicht eindeutig sagen, dass es legal war. Für mich ist es noch immer eine Auslegung des Gesetzes, das wahrscheinlich die meisten anderen nicht so ausgelegt hätten. Daher bitte ich weiterhin darum, dass etwas genauer geregelt wird, was erlaubt ist, was nicht.


    Leider mein Fehler, dass ich angenommen habe, das Gericht wäre für die Klärung bei Zweifeln zuständig.


    Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn nun einmal geklärt wird, wie das Gesetz ausgelegt werden soll, und wenn der Consul dafür zuständig ist, dann bitte tue er dies.


    Und diese Selbstanklage bei Gericht finde ich doch seeehr eigenartig.

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    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Zu Messalinas Verhalten: Es ist laut geltender Lex Mercati legal soweit ich nachgelesen habe. Wie das Gesetz gemeint war ist eine Sache, wie es niedergeschrieben wurde eine andere. Ein Fall für die Lex Mercati II also, würde ich meinen...


    Ich konnte nirgendwo im Gesetz irgendetwas finden, was Bedingungen für Konzessionen beinhaltet.
    Man kann aber nicht immer, wenn es eine Gesetzeslücke gibt, die einfach offen lassen und sagen, beim nächsten Gesetz wird es verbessert, besonders im Hinblick darauf, dass einige Gesetze recht lange bis zur Umsetzung brauchen.


    Besonders nun, da dieser Zweifelsfall auch vors Gericht gebracht wurde, erhoffe ich doch, dass das Gericht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen und dabei vor allem Berücksichtigt, was der Gedanke des Gesetzes war. Gilt nicht auch bei uns das Verbot des "non liquet"?

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Ich habe bei Gericht um die Klärung der Rechtmässigkeit gebeten. Bis dahin habe ich die erhaltene Konzession ruhen lassen gegen die die plebejische Aedilin bislang auch kein Veto eingelegt hat.


    Ich hätte mein Veto einlegen können, mir schien aber eine Klärung der Gründe und Grundlagen zunächst sinnvoller. Nachdem nun die Entscheidung bei Gericht liegt, wird es keines Vetos bedürfen.

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    Unlass gefälligst Deine sexistischen Anspielungen!


    Sim-Off:

    Ich finde nichts sexistisches in seiner Aussage. Bedenklicher finde ich aber die Bedeutung des Namens deines Weins. Wer weiß schon einfach so was es bedeutet oder schlägt gleich in einem Wörterbuch nach?