Beiträge von Aelia Adria
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Ist wäre gerechter, wenn eine Abmeldung nach Beginn nicht mehr möglich ist, aber etwas streng.
§ 6 Prüfungen
(1) Die Prüfungsfragen werden den angemeldeten Kandidaten am Tag des Kursbeginns bzw. im Fall einer späteren Anmeldung mit Registrierung der Anmeldung zugeschickt. Der Kandidat hat bis zum angekündigten Kursende Zeit, seine Antworten an den Zuständigen zurückzuschicken.
(2) Nach Beginn eines Kurses ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
(3) Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird nach der Korrektur öffentlich ausgehängt.
(4) Allgemein gilt eine Prüfung als bestanden, falls 60 % der möglichen Punkte erreicht wurden, bei erreichten 90 % gilt die Prüfung als „mit Auszeichnung“ bestanden und der Kandidat erhält eine Phalera.
(5) Jedem Kandidaten kann auf Anfrage sein Prüfungsergebnis in Form einer Aufschlüsselung der Punktezahlen pro Frage zugeschickt werden.
(6) Die Prüfungsfragen und Antworten sind als streng vertraulich zu betrachten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandeln wird durch Aberkennen eines oder mehrerer der in der Schule absolvierten Prüfungen sowie eventuelle Ausschluss der Beteiligten aus der Schule geahndet. Der Rector behält sich das Recht vor, das Strafmaß selbst zu bestimmen sowie in seinen Entscheidungen in dieser Sache unanfechtbar zu sein.
(7) Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses ist man berechtigt den Titel „Candidatus Cursu Rei Vulgarium/Cursu Philosophiae/usw.“. tragen.
(8) Die Bewertung einer jeden Arbeit ist unanfechtbar. -
Zitat
Original von Medicus Germanicus Avarus
Nein, die Dissertation.Sicher
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Ich habe nun die Vorschläge in den folgenden Bereichen eingearbeitet:
§ 1 Die Schola Atheniensis
Der volle Name der Schule lautet: "Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis".
Sim-Off: Die Schola befindet sich im Territorium Universalis und erfordert keine Anreise in eine bestimmte Provinz.
Hier habe ich den Mittelteil gestrichen. Welche Art von Kursen gemacht wird, muss nicht unbedingt dort stehen.
§ 3 Res Vulgares:
(1) Der Cursus Res Vulgares (kurz CRV) hat römisches Grundwissen zum Inhalt.
(2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit teilzunehmen.
(3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.§ 4 Cursus Continuus:
(1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
(3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
(5) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.§ 5 Kurse des Cultus Deorum:
(1) Verschiedene Kurse mit dem Thema „Römische Religion“ werden von qualifizierten Mitgliedern des Cultus Deorum abgehalten.
(2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit an diesen Kursen teilzunehmen.
(3) Die erste Teilnahme an einem Kurs ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Für Mitglieder des Cultus Deorum ist das Bestehen dieser Kurse meist notwendige Bedingung für Beförderungen.
(5) Genaueres wird jeweils bei der Ankündigung des Kurses bekanntgegeben.§ 9 Dissertation
(1) An der Schola besteht die Möglichkeit Dissertationen zu erstellen. Das Thema ist frei wählbar, muss aber vor Beginn vom Rektor abgesegnet werden. Die Dissertation besteht aus einer Abhandlung zu einem Spezialbereich des Themas und aus einem kleinen Fragenkatalog (Fragen und Antworten) zum gewählten Thema der Dissertation.
(2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel „Magister“ mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
(3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.Dissertation: So hätte man nun einen Text, der für die Bibilothek verwendet werden kann, und Fragen, die eventuell für Prüfungen gesammelt werden können.
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Ein Praeceptor einen CRV nochmals machen?
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Bin auch der Meinung, der CRV braucht nur 1 x gemacht werden, und das wird auch jedem gesagt, der sich ein zweites Mal angemelden möchte.
Für Fortgeschrittenenkurse 3 Anläufe ist eigentlich schon großzügig, aber man kann es ruhig auch mitreinnehmen.
Die Idee von Macer ist aber eigentlich gar nicht so schlecht:
Als Dissertation muss nicht eine gesamte Prüfung zusammengestellt werden, sondern zu einem Thema ein (nicht allzu langer) Text und zusätzlich ein paar Fragen zum gleichen Themengebiet zusammengestellt werden. Also Thema Text und Thema Fragen ist gleich, aber der Inhalt ist verschieden.
Die Texte sind geeignet für die Bibliothek, die Fragen können gesammelt werden und dann vielleicht irgendwann für Prüfungen verwendet werden. -
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Bereits als angemeldet verzeichnet sind:
Caecilia Metella Sabina
Flavius Duccius Germanicus
Gaius Aemilius Sabellius
Gaius Plinius Secundus
Lucius Tiberius Vibullius
Marcus Germanicus Patientiam
Marcus Sergius Stephanus
Scribonia Hestia
Tiberius Decimus Proximus -
AN DERSCHOLA ATHENIENSIS
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
GRAVIS SCIENTIA RELIGIONIS III
BEGINN DES KURSES:
ANTE DIEM VII KAL DEC DCCCLIV A.U.C. (25.11.2004/101 n.Chr.)
ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:
NON DEC DCCCLIV A.U.C. (5.12.2004/101 n.Chr.)
BEMERKUNGEN:
Nach Rücksprache mit Imperator und Rector wird der Cultus Deorum diesen Cursus über religiöses Basiswissen veranstalten. Der Cursus ist notwendige aber nicht hinreichende Bedingung zum Erreichen eines CD-Ranges höher Victimarius. Auch Zivilisten und Militärs können den Cursus besuchen.
DEN KURS HÄLT
TIBERIA MESSALINA ORYXA
DER RECTOR SCHOLAE
Sim-Off: Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten!Jeder muss sich persönlich anmelden
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Zitat
Original von Publius Tiberius Maximus
Wo besteht denn der Unterschied zwischen gravis und perutilis?Der Schwierigkeitsgrad ist beim Perutilis höher, deswegen wird empfohlen, zunächst den Gravis zu absolvieren.
Für Angehörige des CD ist außerdem der Gravis Bedingung für Beförderungen zum Popa, der Perutilis für Beförderungen zum Sacrificulus.Der Kurs wurde übrigens soeben hier ausgeschrieben.
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Zitat
Original von Cicero Octavius Anton
§1.2 Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.
Kann man die Staatliche Wettbank, die ja Gegenpart ist, als Person bezeichnen?Zitat
§2.2. Kommerziell
Im römischen Reich, sind jeglichen kommerziellen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
Kommerziell: mit dem Ziel dauerhaft Gewinn zu machen
Bessere Bezeichnung wäre vielleicht gewerbsmäßig. Ist das eindeutiger?Ich würde §2.2 und 2.2.1 in einem formulieren, etwa: Der gewerbsmäßige Betrieb von Wetten und Glücksspielen ist nur mit kaiserlicher Lizenz erlaubt.
Und was ist der Sinn der Beschränkung auf unerhebliche Summen? Wetten auch über hohe Beträge sollten möglich sein, nur sollen die Wetten nicht in einem solchen Ausmaß betrieben werden, dass sie geeignet sind dem Lebensunterhalt dient, also gewerbsmäßig.
Sim-Off: ich glaub ich habe jetzt Reste aus meinem Wissen über unser Handelsgesetzbuch zusammengestückelt
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Beides durchgeführt.
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Wurde eingetragen.
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Na endlich geht er. Ein unangenehmeres Gespräch als dieses hatte ich schon lange nicht mehr.
Ob das Wiedersehn mit mir wirklich gut getan hat, bezweifle ich noch etwas. Aber ich sollte nicht von mir auf ihn schließen.
Vale!
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Wir werden dein Angebot annehmen und dir demnächst einen Besuch abstatten. Ich hoffe sie ist keine Baustelle mehr.
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Zitat
Original von Marcus Vinicius Hungaricus
Wenn tatsächlich dann an der Schola jemand wirkt, der sich mit der Materie WIRKLICH auskennt (sei es Literatur, Philosophie oder meinetwegen Jus/Jura), kann man auch eine schriftliche Dissertation einreichen.
Wenn jemand an der Schola wirkt der sich auskennt? Und davor wären keine Dissertationen möglich?
Ich bin bei weitem kein Experte auf allen Gebieten. Sollte das bei einem Dissertationsthema der Fall sein, und ich kenne jemanden, der darin bewandert ist, werde ich denjenigen zur Bewertung um Hilfe bitten.ZitatOriginal von Spurius Purgitius Macer
Dass die Dissertation daraus bestehen soll, dass man selber einen Kurs abhält, finde ich aber nicht so gut. Man würde dann ja quasi als Prüfung schon Anderen eine Prüfung abnehmen.
Man sollte erst einmal zeigen, dass man es kann, und wenn der Rector es gut findet, dann kann man auch Kurse halten. Der Rector könnte z.b. Dissertationsthemen vergeben, zu denen man dann einen Text schreiben (-> Schulbibliothek? smile ) und ein paar Fragen entwerfen muss.Aber eine Zusammenstellung einer Prüfung ist um einiges aufwendiger als nur einen Text zu einem Thema zu schreiben.
Wenn man es so macht, dass die Dissertation die Erstellung von einem Fragebogen mit Antworten ist, wird die Dissertation zunächst bewertet und wenn positiv bewertet wird, kann sie auch gleich verwendet werden.Zur Bibliothek: Beim Perutilis ist Teil der Aufgabe ein Verfassen eines Textes zu verschiedenen Themen. Könnten die dann nicht auch für die Bibliothek verwendet werden?
Diese Variante könnte auch bei Cursi Continui eingebaut werden, aber wie oben gesagt, für eine Dissertation würde ich mir mehr wünschen. -
Im Moment habe ich schon mit anderen Sachen genug zu tun.
Wenn ihr bei etwas wirklich Hilfe benötigt, könnt ihr ruhig zu mir kommen. Aber ich möchte nicht mehr als Mitglied hier gelten, besonders nachdem ich selbst bis jetzt nicht wirklich etwas geleistet habe. -
Dann möchte ich hiermit meine Entlassung aus der Provinzkurie beantragen und wünsche euch noch viel Spaß und produktive Stunden hier.
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Sagt, wird nicht alle zwei Monate die Curie neu zusammengestellt?
Sim-Off: zumindest lt. Spielregeln