Beiträge von Aelia Adria

    Zitat

    Original von König von Tylus


    Von mir aus schon, allerdings habe ich dazu nur gaaaaanz wenig zu sagen. Chefin der Schola ist soweit ich weiss Adria Vinicia. Frag sie ;)


    Natürlich! Am besten wäre, wenn du dann aber die bisherigen Übungen nachmachst.

    Endlich ist der Wahlkampf vorbei!
    Ich hab einige Amphoren Falerner mitgebracht von einem neuen Lieferanten, der gekostet werden muss. Komm mein Lieber, nutzen wir doch gleich die Gelegenheit um uns endlich mal einen schönen gemütlichen Abend zu machen.


    Und wenn wir uns durchgekostet haben, dann können wir beide ja wieder mal uns in unsere Schlafgemächer verziehen [SIZE=7]und unanständiche Sachen machen[/SIZE]...

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Jeder, der diesen Kurs positiv absolviert, ist dann befugt, als Anwalt seine Mandanten zu verteidigen oder anzuklagen bzw. als Staatsanwalt den Staat bei Prozessen zu vertreten.


    Das muss aber nicht in die Lex Schola rein.


    Mit der Strafgebühr könnte ich auch leben. Vielleicht 100 Sz, das Acta-Konto würde sich freuen.


    Wenn auch noch ein bisschen über § 9 Dissertation diskutiert wird, würd ich mich freuen :)

    Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Quaestors muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursi, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.




    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES VIII



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM VII KAL DEC DCCCLIV A.U.C. (25.11.2004/101 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    NON DEC DCCCLIV A.U.C. (5.12.2004/101 n.Chr.)



    BEMERKUNG:


    TEILE DES GESETZES ZUR SCHOLA ATHENIENSIS SIND NICHT MEHR GÜLTIG!
    ES GELTEN DIE FOLGEND BEKANNTGEMACHTEN REGELN.



    DER RECTOR SCHOLAE






    HIER EINE ZUSAMMENFASSUNG ALLER WICHTIGEN ÄNDERUNGEN:


    - DIE TEILNAHME AN DIESEM CURSUS IST AUCH NACH ABLAUF DER ANMELDUNGSFRIST MÖGLICH!
    - JEDER BÜRGER UNABHÄNGIG VON SEINEM RANG DARF AM CURSUS TEILNEHMEN
    - WER DEN CURSUS BESTEHT (>60% RICHTIG) ERHÄLT DAS AKTIVE WAHLRECHT FÜR ZUKÜNFTIGE MAGISTRATSWAHLEN UND DAS PASSIVE WAHLRECHT FÜR EIN QUAESTORENAMT
    - BESTEHEN MIT AUSZEICHNUNG (>90% RICHTIG) WIRD VERLEIHUNG EINER PHALERA BELOHNT
    - ES IST KEINE ANREISE UND KEIN AUSSETZEN IN ANDEREN TÄTIGKEITEN FÜR DEN BESUCH DES CURSUS VONNÖTEN
    - WEITERHIN GILT DER AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGES



    Sim-Off:

    Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
    In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten, Fragen bitte anderswo!
    Jeder muss sich persönlich anmelden!

    Eine Alternative:
    Ein Vorschlag von Messalina zu den religiösen Kursen könnte eventuell auch auf den CRV übertragen werden:
    Wenn jemand bei einem Kurs einfach nicht abgibt, muss er bei der nächsten Teilnahme am gleichen Kurs eine Gebühr dafür bezahlen.

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Es gibt sicherlich genug Möglichkeiten Fragen zu stellen, die müssen sich nicht wiederholen.


    Meiner Meinung nach haben wir in den bisherigen Prüfugnen schon viele sehr interessante Fragen gestellt, die für das Leben hier nützlich sind, und ich möchte diese Fragen nicht nur einmal verwenden, sondern auch dass andere etwas davon haben, spricht sich damit beschäftigen.


    Bis jetzt haben wir eine Fragensammlung mit Umfang 62 Fragen, die sich in 7 Kursen angesammelt haben. Wir haben recht gute Erfahrungen damit gemacht, Fragen von früher zu verwenden, soll heißen die richtigen Antworten scheinen noch nicht im Umlauf zu sein und viele antworten auch falsch. Vor allem deswegen finde ich die bisherige Vorgehensweise noch immer gut.


    Nur sehe ich es nicht gerne, wenn sich jemand drei Mal für den Kurs anmeldet, ihm jedesmal die Fragen zugesendet werden und er meldet sich danach nicht einmal ab.
    Ich würde vorschlagen Abmeldungen zu den CRV zu akzeptieren, wenn also jemand merkt, er hat nicht genug Zeit dafür, wird er als Teilnehmer gestrichen als hätte er nicht teilgenommen. Nur wenn sich jemand nicht abmeldet und auch nicht abgibt, wird er quasi "zur Strafe" auch als "nicht bestanden" vermerkt. So wären die 3 Antritte meiner Meinung nach vertretbar.

    Wird darüber noch diskutiert oder wurde der Vorschlag auf Änderung schon abgelehnt?


    Etwas anderes: es gibt für die Wahl der Magistrate noch immer keine Regelung was bei Stimmengleichheit geschieht. Für den Princeps Senatus und den Princeps Curiae gibt es solche, nur sind die hier nicht anwendbar.


    Falls schon einmal darüber hier diskutiert wurde, verzeiht mir dass ich es nicht gefunden habe.
    Bei Gleichstand zwischen zwei Kandidaten wenn es mehrere Kandidaten gibt, ist eine Stichwahl möglicht.
    Wenn es aber nur zwei Kandidaten zur Auswahl gibt? Eine erste Möglichkeit wäre vielleicht die Wahl dann noch um ein paar Tage zu verlängern und wenn es danach keine eindeutige Entscheidung gibt, das Los entscheiden lassen.

    Nachdem du anklingen hast lassen, die Kurse vom CD neu zu strukturieren, habe ich es wirklich nur sehr allgemein ins Gesetz aufgenommen. Ich denke allzu genau muss es nicht beschrieben werden, macht alles bei Änderungen nur komplizierter und solche Sachen können in der Schola ausgehängt werden.


    Die 90 % für Auszeichnung stimmten für diese Kurse auch (12*90%=10,8, also mindestens 10,8 Punkte, in Praxis sind das 11). Eine gerade Zahl sieht einfach besser aus.
    Für das Bestehen wirklich eine höhere Grenze ansetzen? Deine Prüfungen sind ja nicht wirklich einfach ;)

    Hm, ist alles so gut oder uninteressant?


    Vor allem Meinungen zu diesen zwei Punkten interessieren mich:


    Für jeden Kurs sind 3 Anläufe zugelassen. Wenn auch die 3. Prüfung scheitert, steht der entsprechende Cursus dem Schüler nicht mehr zur Verfügung.


    Wichtig ob es so gemacht werden soll vor allem wegen dem Wahlrecht.


    Im Moment ist es so, dass es einigen Leuten scheinbar egal ist, wenn sie ein paar Mal nicht bestehen. Die haben schon eine schöne Sammlung von Fragen zuhause und das ist nicht unbedingt erwünscht, nachdem sich die Fragen wiederholen.



    § 9 Dissertation


    (1) Eine Dissertation kann in der Form an der Schola gemacht werden, als ein vollständiger Kurs zu einem ausgewählten Thema erstellt (Fragen und Antworten) und abgehalten wird.
    (2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel „Magister“ mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
    (3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.


    Eine Idee der früheren Schulleitung.
    Es bringt vielleicht gute Ideen für CC-Kurse. So wäre auch besser festgelegt, unter welchen Umständen ein jeder an der Schola einen Kurs abhalten kann (dann könnte man auch vielleicht festlegen, dass zwei CC absolviert werden müssen, bevor eine Dissertation gemacht werden kann.)
    Ich denke einige hätten Interesse daran, einmal selbst einen Kurs zu machen.
    Ist der Titel "Magister" dafür gerechtfertigt?

    Sim-Off:

    Ich wollte hier keine Gerüchte entstehen lassen.
    Ich meinte nur allgemein, dauernd angegriffen zu werden würde mich zumindest schon sehr nerven und den Spaß an dem ganzen verderben. Deswegen hoffe ich sehr, dass er gewinnt und gar nicht auf die Gedanken kommt, uns zu verlassen.


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ERNENNE ICH


    KÖNIG TIB. ANNIUS OTHO I von TYLUS


    ZUM


    PRAECEPTOR EXTERNUS



    DER RECTOR SCHOLAE


    ANTE DIEM VIII ID NOV DCCCLIV A.U.C. (6.11.2004/101 n.Chr.)

    Sim-Off:

    Die Tabelle mit den berechneten Ergebnissen:



    x ... Nachricht überbracht
    - ... Nachricht nicht überbracht


    Man verzeiht mir hoffentlich, dass ich einige mit hintere Ränge ausscheiden ließ :)

    Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton
    Jeder Bürger, der nicht will, dass ich weiter die Acta Diurna leite, weiter die Interessen Roms in Tylus vertrete, weiter für ein besseres Leben im Senat kämpfe, weiter die Provinz Italia verwalte, der muss nur mit Nein Stimmen!


    Doch jeder Bürger, der mich weiter in der Reihe der Schaffenden und der Verantwortlichen sehen möchte, der muss mit Ja stimmen, denn ich verknüpfe meine politische Zukunft mit dieser Wahl!


    Das Volk von Rom hat die Wahl, ob Ruhestand oder Einsatz und Kampf für Rom!
    Meine Entscheidung ist klar, wenn das Volk es will, so werde ich ihm und dem Kaiser dienen, bis an mein Lebensabend!“


    Ein dramatischer Entschluss, aber wer kann es ihm verdenken. Wenn man bei jedem Wort, das man in der Öffentlichkeit von sich gibt, immer wieder angegriffen wird, verliert man den Spaß daran, sich in seinen Ämtern für das Volk und auch eben diese Kritiker einzusetzen.


    Sim-Off:

    nicht nur sim-on


    Es wäre traurig ihn zu verlieren, die meisten wissen wirklich nicht zu schätzen was Rom an diesem Mann hat.

    Ein Versuch einer Neufassung der Lex Schola.
    Hier die bisherige Version zum Vergleich.


    Besonders § 9 ist diskussionswürdig, ob überhaupt notwendig oder nicht.


    Ich bitte um Meinungen und Verbesserungsvorschläge.





    LEX SCHOLA ATHENIENSIS


    PARS PRIMA - ALLGEMEINES


    § 1 Die Schola Atheniensis


    Der volle Name der Schule lautet: "Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis".
    Die Schule bietet zwei Dienste an: zum einen einen Grundkurs, der jedem Bürger des Imperium Romanum unentgeltlich Grundkenntnisse des Römischen Lebens vermittelt. Zum anderen werden für angehende Politiker und Interessierte weiterführende Kurse zu verschiedenen Themen angeboten.


    Sim-Off:

    Die Schola befindet sich im Territorium Universalis und erfordert keine Anreise in eine bestimmte Provinz.



    PARS SECUNDA - KURSE


    § 2 Arten von Kursen


    (1) Prinzipiell in regelmäßigen Abständen werden die Kurse laut §§ 3 bis 5 abgehalten, wobei für die Häufigkeit auch die Anzahl der Interessenten ausschlaggebend sein kann.
    (2) Des weiteren können unregelmäßig auch andere hier nicht angeführte Kurse angeboten werden.


    § 3 Res Vulgares:


    (1) Der Cursus Res Vulgares (kurz CRV) hat römisches Grundwissen zum Inhalt.
    (2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit teilzunehmen.
    (3) Die Teilnahme ist kostenlos.
    (4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.



    § 4 Cursus Continuus:


    (1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.



    § 5 Kurse des Cultus Deorum:


    (1) Verschiedene Kurse mit dem Thema „Römische Religion“ werden von qualifizierten Mitgliedern des Cultus Deorum abgehalten.
    (2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit an diesen Kursen teilzunehmen.
    (3) Die Teilnahme ist kostenlos.
    (4) Für Mitglieder des Cultus Deorum ist das Bestehen dieser Kurse meist notwendige Bedingung für Beförderungen.
    (5) Genaueres wird jeweils bei der Ankündigung des Kurses bekanntgegeben.



    § 6 Prüfungen


    (1) Die Prüfungsfragen werden den angemeldeten Kandidaten am Tag des Kursbeginns bzw. im Fall einer späteren Anmeldung mit Registrierung der Anmeldung zugeschickt. Der Kandidat hat bis zum angekündigten Kursende Zeit, seine Antworten an den Zuständigen zurückzuschicken.
    (2) Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird nach der Korrektur öffentlich ausgehängt.
    (3) Die Prüfung gilt als bestanden, falls 60 % der möglichen Punkte erreicht wurden, bei erreichten 90 % gilt die Prüfung als „mit Auszeichnung“ bestanden und der Kandidat erhält eine Phalera.
    OPTIONAL: Für jeden Kurs sind 3 Anläufe zugelassen. Wenn auch die 3. Prüfung scheitert, steht der entsprechende Cursus dem Schüler nicht mehr zur Verfügung.
    (4) Jedem Kandidaten kann auf Anfrage sein Prüfungsergebnis in Form einer Aufschlüsselung der Punktezahlen pro Frage zugeschickt werden.
    (5) Die Prüfungsfragen und Antworten sind als streng vertraulich zu betrachten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandeln wird durch Aberkennen eines oder mehrerer der in der Schule absolvierten Prüfungen sowie eventuelle Ausschluss der Beteiligten aus der Schule geahndet. Der Rector behält sich das Recht vor, das Strafmaß selbst zu bestimmen sowie in seinen Entscheidungen in dieser Sache unanfechtbar zu sein.
    (6) Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses ist man berechtigt den Titel „Candidatus Cursu Rei Vulgarium/Cursu Philosophiae/usw.“. tragen.
    (7) Die Bewertung einer jeden Arbeit ist unanfechtbar.




    PARS QUARTA - ORGANISATION


    § 7 Titel


    Mit der Schola Atheniensis verbundene Titel sind:
    (1) Rector Scholae– Leiter der Schule
    (2) Praeceptor – Feste Angestellte, erstellen Prüfungen für CRV und bei Bedarf CC. Ein Magistertitel ist Voraussetzung für die Anstellung als Praeceptor an der Schola. Steht der Schola kein Magister zur Verfügung, kann der Rector auch Personen ohne Magistertitel zum Praeceptor ernennen.
    (3) Praeceptor Externus – Gastdozent
    (4) Magister – siehe § 9(2)



    § 8 Abhalten von Kursen


    (1) Alle in § 7 genannten Titel berechtigen dazu, im Auftrag des Rectors an der Schola Atheniensis Kurse abzuhalten.
    (2) Der Rector hat das Recht, vor Beginn Einsicht in die Prüfungsfragen zu nehmen und Änderungen daran vorzunehmen.
    (3) Ein Kurs kann in Form einer reinen Prüfung oder einer Vorlesung, die in den Räumlichkeiten der Schola abgehalten wird, mit anschließender Prüfung abgehalten werden. Die Art richtet sich vor allem nach dem Thema des Kurses.
    (4) Bei Erstellen und Abhalten eines Kurses kann vom Rector auch das Bestehen desselben angerechnet werden.
    (5) Die Entlohnung erfolgt unabhängig von der Art der Anstellung, abhängig vom Arbeitsumfang bei der Erstellung des Kurses.



    § 9 Dissertation


    (1) Eine Dissertation kann in der Form an der Schola gemacht werden, als ein vollständiger Kurs zu einem ausgewählten Thema erstellt (Fragen und Antworten) und abgehalten wird.
    (2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel „Magister“ mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
    (3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.

    Der Stand vor der letzten Etappe:
    Helvetius Falco
    Macer
    Reverus
    Callidus
    Didius Falco
    Geta
    Maximus
    Hungaricus


    Wie geht es den Reitern?
    Maximus, der sich leicht verletzte, hat Glück mit seinem Ross, das energisch dagegen ankämpft, auf den letzten Platz zurückzufallen.
    Reverus, der sich bei seinen zwei Stürzen leicht verletzt hat, zeigt noch immer Kampfgeist, seinem Pferd scheinen die Stürze jedoch mehr zugesetzt zu haben. Kein Vergleich zu der Form, die es zu Beginn des Rennens an den Tag legte. Er fällt hinter Callidus und Didius Falco.


    Im Angesicht seiner immer schlechterwerdenden Position, versucht Reverus sich mit einer Abkürzung wieder besser zu positionieren, er sucht sich seinen Weg mitten durch den Wald. Maximusfolgt ihm auf diesen Weg.


    An der Spitze tut sich derweilen nicht viel, Helvetius Falco liegt noch immer voran, gefolgt von Macer.
    Doch was ist jetzt? Endlich bemerkt Macer, dass ihm die Nachricht abhanden gekommen ist. Geschwind kehrt er um und begibt sich auf die Suche danach. Aber keine Chance für ihn, sie zu finden. Zu weit zurück liegt die Stelle. Er realisiert, das Rennen ist für ihn aus und tut das Nächstbeste: Begibt sich in die nächste Taverne und macht sich einen gemütlichen restlichen Tag.


    Reverus scheint bei diesem Rennen vom Pech verfolgt zu werden: Die Wahl seiner Abkürzung war mehr als schlecht, hinterrücks taucht eine Bande aus dem Dunkel des Waldes auf, überfällt ihn und Maximus und raubt ihnen in der Hoffnung etwas Geld darin zu finden, ihre Taschen. Somit ist auch für die beiden das Rennen vorbei, sie reiten ohne ihre Nachrichten in Richtung Rom weiter.


    Im Rennen sind nun noch:
    Helvetius Falco
    Callidus
    Didius Falco
    Geta
    Hungaricus


    Und es ist nicht mehr weit bis zum Ziel. Nun packen alle ihre letzten Reserven aus und liefern sich aggressive Zweikämpfe:


    Hungaricus kann sich vor einer Schneise geschwind vor Geta drängen und kann so einen Platz gut machen.


    Helvetius Falco liegt bereits uneinholbar vor dem zweiten. Und hat gerade das Ziel als Sieger erreicht! Der Sieger steht fest. Es ist Helvetius Falco!


    Hinter ihm sind es Callidus und Didius Falco, die sich noch einen spannenden Schlusssprint liefern. Unerbitterlich treiben sie ihre Pferde in Richtung Ziel und es ist läuft Didius Falco vor Callidus ein. Als dritter bringt Hungaricus knapp vor Geta die Nachricht in einem Stück ins Ziel.


    Die Freude von Didius Falco über den zweiten Platz bleibt aus, gleich bemerkt er, die Nachricht fehlt, er muss den zweiten Platz an Callidus abgeben.



    Somit stehen die SIEGER fest:
    Ins Ziel kommen mit den unversehrten Nachrichten:

    1. Helvetius Falco
    2. Callidus
    3. Hungaricus
    4. Geta



    Mit einer tollen zweiten Bestzeit aber ohne Nachricht kommt Didius Falco ins Ziel.
    Ebenfalls ohne Nachricht:
    Reverus und Maximus


    Nicht ins Ziel gekommen sind Asprenas, Consultor (beide verletzt) und Macer (in Taverne verschollen).



    Gratulation an die Gewinner und Gute Besserung für die Verletzten!