ZEICHNE ICH MIT EINER PHALERA ZUM BESTEHEN MIT AUSZEICHNUNG DES CURSUS PERUTILIS SCIENTIA RELIGIONIS AUS: DER RECTOR SCHOLAE ANTE DIEM VI KAL NOV DCCCLIV A.U.C.
IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
UND
DES KAISERS VON ROM
DIDIA LILIANA
MARCUS DIDIUS FALCO
PUBLIUS MATINIUS AGRIPPA
GAIUS FLAVIUS CATUS
Beiträge von Aelia Adria
-
-
WICHTIG!
Damit die Korrekturarbeiten nicht unnötigerweise astronomische Zeiten in Anspruch nehmen, werden exzessive Langantworten nicht angenommen.
Das bedeutet: Die Antworten müssen in zwei PN passen. Mehr wird nicht angenommen!
Alles was ich wissen will passt ohne Probleme in diese zwei Antwortseiten und es wirkt hoffentlich präventiv gegen leidenschaftliche Sicherheitshalber-Alles-Rein-Kopierer.
-
Ein Blick in die Schulordnung kann einige Fragen beantworten.
Noch ein kleiner Hinweis: eine Wahlperiode entspricht zwei Monaten. Alles klar? -
Zur Kenntnis genommen und hoffend darauf, dass bis dorthin etwas Ordentliches geschafft werden kann.
-
Bin auch dafür: Acta und Gerichtshalle.
-
Zitat
Original von Medicus Germanicus Avarus
Spenden-Partei-Gesetz:
§ 2 (1) Factiones dienen jedoch nicht als Händler, somit ist es ihr nicht gestattet Rohstoffe von Mitgliedern zu erstehen, um sie dann an andere Factiomitglieder weiter zu verkaufen, oder zu schenken. Dies ist als Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.
Aber die Factios können den Mitgliedern Gelder zur Unterstützung überlassen. Wozu dann das Verbot der Weitergabe von Rohstoffen?
Zitat
(2) Aus Spenden übrig gebliebene Waren sind Parteiintern zu verbrauchen und dürfen, so sie zur Herstellung von Waren möglich sind, nicht unter den Mitgliedern der Factio verschenkt werden. Auch dies trifft die Wettbewerbsfähigkeit.
Also soll die Factio Waren nur an die verteilen, die sie nur verbrauchen und nicht weiterverarbeiten können? Das finde ich ungerecht und die Mengen werden wohl auch nicht übermäßig groß sein, sodass sich ein Nachteil für andere Anbieter ergeben würde.Zitat
(3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.Der Sinn besteht darin, das Factiokonten nicht als Schwarzgeldkonten missbraucht werden. Kann aber noch nachverhandelt werden, evtl. über Steuervergünstigungen.
Schwarzgeldkonten und Steuervergünstigungen? Verstehe ich nicht ganz.
Ich sehe im Moment noch keinen Sinn in dieser Regelung.Zitat
Ergänzung Lex Mercati:§ 7 Der Transfer zwischen Bürgern des Reiches mit Waren und Geldern, ist nach den Bestimmungen des Lex Mercati zu regeln. Somit ist es ihnen gestattet Waren privat zu handeln, jedoch nur nach den Richtlinien des Marktgesetzes. Somit entfällt der Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen.
Bestimmungen der Lex Mercati? Ich dachte dieser Paragraph soll Bestandteil der Lex Mercati sein.
Und wie sieht ein Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen aus? Du meinst das ist eine verdeckte Schenkung?Zitat
(3) Höhere Geldüberweisungen sind von Privatpersonen zu versteuern, so sie den Weg einer Schenkung gehen oder als Betriebshilfe gezahlt werden. Ein Überweisungsgrund ist in jedem Fall richtig anzugeben.Sim-Off: Haben sich nicht die Leute der Wisim2 schon mit diesem Problem beschäftgt?
Zitat
§ 8 -Gebührenverordnung Betriebsverwaltung-
Ich wäre eigentlich dafür, alles wie bisher kostenlos zu lassen.Zitat
Strafgesetz Verstöße Lex Mercati:
Soll das ein eigenes Gesetz werden?
Die Bestrafung braucht ja einfach nur Teil der Lex Mercati sein.Zitat
Factiones:§ 2 (1) Die geahntete Partei muß beim ersten Verstoß mit einer Strafe von festgeschriebenen 500 Sz. ausgehen, diese ist vom Factiokonto zu begleichen, .... Beim Verstoß drei muß mit einer Strafe von 5000 Sz. gerechnet werden ...
Sollte nicht auch bei Factios die Strafe prozentuell vom Vermögen berechnet werden? Man kann nicht bestreiten, dass für die verschiedenen Factios 500 Sz eine unterschiedlich große Belastung darstellen.Zitat
Die Strafe wird aus mindestens vier Wochen Kontobewegung rechnerisch ermittelt.
Du meinst damit aus dem Mittel der Kontostände der letzten vier Wochen?Zitat
Antikartellgesetz:(evtl. erst mit Wisi 2)§ 2 Gentes ist es zudem nicht erlaubt mit anderen Gentes Produktionsabsprachen zur Aufteilung des Marktes zu treffen. Ihnen wird zwar genehmigt so genannte "Genossenschaften" zu gründen, um einen stabilen Preis nach dem Lex Mercati am Markt zu gewährleisten, doch sind Absprachen zur Produktion entgegen dem Gesetz.
Absprachen zur Produktion wären deiner Meinung nach was?
Zu wenig wird wohl nicht produziert werden, wenn zu viel produziert wird, ist es deren Problem. -
Zitat
Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
Adria Vinicia dixit:
Im Moment werden Gesetze im Forum Publicum als Decretum Senatus bekanntgemacht. Da dort aber einiges los ist, versumpfen diese und werden nicht mehr wirklich beachtet.
Kein unberechtigter Einwand, ja.Wäre die Gerichtshalle nicht ein besserer Ort für die Veröffentlichung?
Entweder das oder man ruft es vom Rostrum.Und besonders im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen im Volk wäre es gut, das auch bald umzusetzen.
-
Avarus: Danke
Parcus: Fragen werden gleich zugeschickt
Sinona: Du hast den CRV bereits bestanden, eine nochmalige Teilnahme bringt dir nichts.
An alle: Falls es Fragen gibt, bitte direkt an mich wenden und nicht wieder eine öffentliche Diskussion beginnen.
-
Ich denke, wenn in der Acta oder sonst wo etwas aus dem Senat veröffentlicht werden soll, dann sollte das nicht ein persönliches Kommentar eines Senators sein sondern einen sachlichen offiziellen Charakter haben.
Was in den Factios geredet wird, ist natürlich persönlicher, aber hat es dort auch wirklich etwas zu suchen?
-
Die Fragebögen wurden soeben versendet.
Die Abgabe der Lösungen hat bis spätestens 2.11. an mich zu erfolgen.
Bis dahin ist es auch noch möglich, sich für eine Teilnahme anzumelden.Ist es jemandem nicht möglich, rechtzeitig abzugeben, so bitte ich darum, sich hier abzumelden, da sonst der Kurs als "nicht bestanden" beurteilt wird.
Ich wünsche viel Spaß beim Ausarbeiten der Fragen!
-
Also das System, nach dem hier die Fragen verschickt werden, versteh ich nicht wirklich
Nichtangemeldete bekommen sie zugesandt? Wozu aktualisiere ich dann im Schülerverzeichnis die Teilnahmeliste? -
Es gibt übrigens so Gerüchte, dass an der Schola mal ein Latein-Kurs von einem Experten abgehalten werden wird
-
Sophus: ich vergess schon nicht auf dich
-
Bitte beachten:
ZitatOriginal von Medicus Germanicus Avarus
PS: Das Geschriebene spiegelt meine Meinung wieder. Die anderen Dozenten dürfen sich natürlich gerne die Arbeit machen, wenn sie die Freizeit haben und auch die Ausdauer...Man beachte bitte die "offizielle Aussage" der Schola zu diesem Thema weiter oben von mir!
Je mehr Schüler pro Kurs sind, desto eher würde sich eine Vorlesung rentieren. Ausschlaggebend ist aber die Umsetzbarkeit, also vor allem wie sich das Thema damit vereinbaren lässt. Es wird in Zukunft Vorlesungen hier geben, nur Geduld
-
Die Schola hat sich schon Gedanken dazu gemacht.
Das Ausfindigmachen der Antworten so wie es derzeit geschieht ist nicht allzuschwer, jedem möglich und es soll vor allem dazu anregen, nicht einfach nur die Antworten rauszufinden, sondern sich so auch eigenständig Wissen anzueignen.
Beim CRV ist es jedenfalls so, dass die derzeitige Weise wohl am sinnvollsten ist: Vorträge dazu sind etwas schwierig zu gestalten, da es ein breites Wissensgebiet abdecken soll und die Antworten nicht darauf einfach herauszufinden sein sollte.Bei Fortgeschrittenen-Kurse wird es auch Themen geben, zu denen Vorlesungen abgehalten werden und danach dazu eine Prüfung abzulegen ist. Eben je nachdem wie sich die Themen für eine Vorlesung eignen, wird eine solche abgehalten oder nicht.
-
Sim-Off: +++ WICHTIG +++
Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Quaestors muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursi, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.
Mindestränge: Proletarius/Victimarius/Legionarius/Manipulus/Miles/Vigilus.
AN DERSCHOLA ATHENIENSIS
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
RES VULGARES VII
BEGINN DES KURSES:
ANTE DIEM X KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (23.10.2004/101 n.Chr.)
ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:
ANTE DIEM IV NON NOV DCCCLIV A.U.C. (2.11.2004/101 n.Chr.)
BEMERKUNG:
TEILE DES GESETZES ZUR SCHOLA ATHENIENSIS SIND NICHT MEHR GÜLTIG!
ES GELTEN DIE FOLGEND BEKANNTGEMACHTEN REGELN.DER RECTOR SCHOLAE
HIER EINE ZUSAMMENFASSUNG ALLER WICHTIGEN NEUERUNGEN:
- DIE TEILNAHME AN DIESEM CURSUS IST AUCH NACH ABLAUF DER ANMELDUNGSFRIST MÖGLICH!
- JEDER BÜRGER/PRIESTER/SOLDAT AB RANG PROLETARIUS/LEGIONARIUS DARF AM CURSUS TEILNEHMEN
- WER DEN CURSUS BESTEHT (>60% RICHTIG) ERHÄLT DAS AKTIVE WAHLRECHT FÜR ZUKÜNFTIGE MAGISTRATSWAHLEN UND DAS PASSIVE WAHLRECHT FÜR EIN QUAESTORENAMT
- ZIVILISTEN WERDEN BEI BESTEHEN MEIST ZUSÄTZLICH UM EINEN RANG BEFÖRDERT (MAX. BIS MAGISTRATUS UND NACH GUTDÜNKEN DES REKTORS)
- BESTEHEN MIT AUSZEICHNUNG (>90% RICHTIG) WIRD VERLEIHUNG EINER PHALERA BELOHNT
- ES IST KEINE ANREISE UND KEIN AUSSETZEN IN ANDEREN TÄTIGKEITEN FÜR DEN BESUCH DES CURSUS VONNÖTEN
- WEITERHIN GILT DER AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGESSim-Off: Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten, Fragen bitte anderswo!Und bitte: Jeder muss sich persönlich anmelden!
-
"Unglaublich, nicht wahr? Er weilt wieder unter uns.
Es ist eine wohl eine lange Geschichte, die er uns irgendwann erzählen wird. Aber nun müssen wir weiter, sein Schiff nach Hispania ...
"Sim-Off: Er ist nach Hispania abgereist
-
"Ein Hoch auf das Brautpaar!"
Was für eine wunderschöne Braut! Und beide strahlen vor Glück!
Sie drückt sich in diesem romantischen Moment fest an Hungaricus und stößt einen Seufzer aus. -
Bereits angemeldet haben sich:
Gaius Flavius Catus
Gaius Octavius Victor
Gaius Quintilius Taurinius
Iulia Ulpia Drusilla
Lucius Tiberius Vibullius
Marcus Germanicus Patientiam
Marcus Quintilius Drusus -
AN DERSCHOLA ATHENIENSIS
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
PERUTILIS SCIENTIA RELIGIONIS I
BEGINN DES KURSES:
ANTE DIEM XVII KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (16.10.2004/101 n.Chr.)
ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:
ANTE DIEM VII KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (26.10.2004/101 n.Chr.)
BEMERKUNGEN:
Der Cursus wird vom Cultus Deorum veranstalten. Er ist notwendige aber nicht hinreichende Bedingung zum Erreichen eines CD-Ranges höher Popa. Auch Zivilisten und Militärs können den Cursus besuchen.
DEN KURS HÄLT
DAMIATRIX FLAVIA MESSALINA ORYXA
DER RECTOR SCHOLAE
Sim-Off: Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten!
Eine Anmeldung ist bis zum Ende des Kurses möglich.
Jeder muss sich persönlich anmelden!