Beiträge von Aelia Adria


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ZEICHNE ICH MIT


    EINER PHALERA


    ZUM BESTEHEN MIT AUSZEICHNUNG DES


    CURSUS PERUTILIS SCIENTIA RELIGIONIS


    AUS:



    DIDIA LILIANA
    MARCUS DIDIUS FALCO
    PUBLIUS MATINIUS AGRIPPA
    GAIUS FLAVIUS CATUS



    DER RECTOR SCHOLAE



    ANTE DIEM VI KAL NOV DCCCLIV A.U.C.

    WICHTIG!


    Damit die Korrekturarbeiten nicht unnötigerweise astronomische Zeiten in Anspruch nehmen, werden exzessive Langantworten nicht angenommen.


    Das bedeutet: Die Antworten müssen in zwei PN passen. Mehr wird nicht angenommen!


    Alles was ich wissen will passt ohne Probleme in diese zwei Antwortseiten und es wirkt hoffentlich präventiv gegen leidenschaftliche Sicherheitshalber-Alles-Rein-Kopierer. ;)

    Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus


    Spenden-Partei-Gesetz:


    § 2 (1) Factiones dienen jedoch nicht als Händler, somit ist es ihr nicht gestattet Rohstoffe von Mitgliedern zu erstehen, um sie dann an andere Factiomitglieder weiter zu verkaufen, oder zu schenken. Dies ist als Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.


    Aber die Factios können den Mitgliedern Gelder zur Unterstützung überlassen. Wozu dann das Verbot der Weitergabe von Rohstoffen?


    Zitat


    (2) Aus Spenden übrig gebliebene Waren sind Parteiintern zu verbrauchen und dürfen, so sie zur Herstellung von Waren möglich sind, nicht unter den Mitgliedern der Factio verschenkt werden. Auch dies trifft die Wettbewerbsfähigkeit.


    Also soll die Factio Waren nur an die verteilen, die sie nur verbrauchen und nicht weiterverarbeiten können? Das finde ich ungerecht und die Mengen werden wohl auch nicht übermäßig groß sein, sodass sich ein Nachteil für andere Anbieter ergeben würde.


    Zitat


    (3a) Eingezahlte Spenden müssen zwei Wochen auf dem Parteikonto verbleiben, bevor sie als Hilfe gezahlt werden dürfen.


    Der Sinn besteht darin, das Factiokonten nicht als Schwarzgeldkonten missbraucht werden. Kann aber noch nachverhandelt werden, evtl. über Steuervergünstigungen.


    Schwarzgeldkonten und Steuervergünstigungen? Verstehe ich nicht ganz.
    Ich sehe im Moment noch keinen Sinn in dieser Regelung.



    Zitat


    Ergänzung Lex Mercati:


    § 7 Der Transfer zwischen Bürgern des Reiches mit Waren und Geldern, ist nach den Bestimmungen des Lex Mercati zu regeln. Somit ist es ihnen gestattet Waren privat zu handeln, jedoch nur nach den Richtlinien des Marktgesetzes. Somit entfällt der Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen.


    Bestimmungen der Lex Mercati? Ich dachte dieser Paragraph soll Bestandteil der Lex Mercati sein.
    Und wie sieht ein Scheintransfer von Waren zu überteuerten Preisen aus? Du meinst das ist eine verdeckte Schenkung?


    Zitat


    (3) Höhere Geldüberweisungen sind von Privatpersonen zu versteuern, so sie den Weg einer Schenkung gehen oder als Betriebshilfe gezahlt werden. Ein Überweisungsgrund ist in jedem Fall richtig anzugeben.


    Sim-Off:

    Haben sich nicht die Leute der Wisim2 schon mit diesem Problem beschäftgt?


    Zitat


    § 8 -Gebührenverordnung Betriebsverwaltung-


    Ich wäre eigentlich dafür, alles wie bisher kostenlos zu lassen.


    Zitat


    Strafgesetz Verstöße Lex Mercati:


    Soll das ein eigenes Gesetz werden?
    Die Bestrafung braucht ja einfach nur Teil der Lex Mercati sein.


    Zitat


    Factiones:


    § 2 (1) Die geahntete Partei muß beim ersten Verstoß mit einer Strafe von festgeschriebenen 500 Sz. ausgehen, diese ist vom Factiokonto zu begleichen, .... Beim Verstoß drei muß mit einer Strafe von 5000 Sz. gerechnet werden ...


    Sollte nicht auch bei Factios die Strafe prozentuell vom Vermögen berechnet werden? Man kann nicht bestreiten, dass für die verschiedenen Factios 500 Sz eine unterschiedlich große Belastung darstellen.


    Zitat


    Die Strafe wird aus mindestens vier Wochen Kontobewegung rechnerisch ermittelt.


    Du meinst damit aus dem Mittel der Kontostände der letzten vier Wochen?


    Zitat


    Antikartellgesetz:(evtl. erst mit Wisi 2)


    § 2 Gentes ist es zudem nicht erlaubt mit anderen Gentes Produktionsabsprachen zur Aufteilung des Marktes zu treffen. Ihnen wird zwar genehmigt so genannte "Genossenschaften" zu gründen, um einen stabilen Preis nach dem Lex Mercati am Markt zu gewährleisten, doch sind Absprachen zur Produktion entgegen dem Gesetz.


    Absprachen zur Produktion wären deiner Meinung nach was?
    Zu wenig wird wohl nicht produziert werden, wenn zu viel produziert wird, ist es deren Problem.

    Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Adria Vinicia dixit:
    Im Moment werden Gesetze im Forum Publicum als Decretum Senatus bekanntgemacht. Da dort aber einiges los ist, versumpfen diese und werden nicht mehr wirklich beachtet.
    Kein unberechtigter Einwand, ja.


    Wäre die Gerichtshalle nicht ein besserer Ort für die Veröffentlichung?
    Entweder das oder man ruft es vom Rostrum.


    Und besonders im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen im Volk wäre es gut, das auch bald umzusetzen.

    Avarus: Danke :)


    Parcus: Fragen werden gleich zugeschickt


    Sinona: Du hast den CRV bereits bestanden, eine nochmalige Teilnahme bringt dir nichts.


    An alle: Falls es Fragen gibt, bitte direkt an mich wenden und nicht wieder eine öffentliche Diskussion beginnen.

    Ich denke, wenn in der Acta oder sonst wo etwas aus dem Senat veröffentlicht werden soll, dann sollte das nicht ein persönliches Kommentar eines Senators sein sondern einen sachlichen offiziellen Charakter haben.


    Was in den Factios geredet wird, ist natürlich persönlicher, aber hat es dort auch wirklich etwas zu suchen?

    Die Fragebögen wurden soeben versendet.


    Die Abgabe der Lösungen hat bis spätestens 2.11. an mich zu erfolgen.
    Bis dahin ist es auch noch möglich, sich für eine Teilnahme anzumelden.


    Ist es jemandem nicht möglich, rechtzeitig abzugeben, so bitte ich darum, sich hier abzumelden, da sonst der Kurs als "nicht bestanden" beurteilt wird.


    Ich wünsche viel Spaß beim Ausarbeiten der Fragen! :)

    Bitte beachten:

    Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    PS: Das Geschriebene spiegelt meine Meinung wieder. Die anderen Dozenten dürfen sich natürlich gerne die Arbeit machen, wenn sie die Freizeit haben und auch die Ausdauer...


    Man beachte bitte die "offizielle Aussage" der Schola zu diesem Thema weiter oben von mir! ;)


    Je mehr Schüler pro Kurs sind, desto eher würde sich eine Vorlesung rentieren. Ausschlaggebend ist aber die Umsetzbarkeit, also vor allem wie sich das Thema damit vereinbaren lässt. Es wird in Zukunft Vorlesungen hier geben, nur Geduld ;)

    Die Schola hat sich schon Gedanken dazu gemacht.
    Das Ausfindigmachen der Antworten so wie es derzeit geschieht ist nicht allzuschwer, jedem möglich und es soll vor allem dazu anregen, nicht einfach nur die Antworten rauszufinden, sondern sich so auch eigenständig Wissen anzueignen.
    Beim CRV ist es jedenfalls so, dass die derzeitige Weise wohl am sinnvollsten ist: Vorträge dazu sind etwas schwierig zu gestalten, da es ein breites Wissensgebiet abdecken soll und die Antworten nicht darauf einfach herauszufinden sein sollte.


    Bei Fortgeschrittenen-Kurse wird es auch Themen geben, zu denen Vorlesungen abgehalten werden und danach dazu eine Prüfung abzulegen ist. Eben je nachdem wie sich die Themen für eine Vorlesung eignen, wird eine solche abgehalten oder nicht.

    Sim-Off:

    +++ WICHTIG +++


    Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Quaestors muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursi, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.


    Mindestränge: Proletarius/Victimarius/Legionarius/Manipulus/Miles/Vigilus.



    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES VII



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM X KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (23.10.2004/101 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    ANTE DIEM IV NON NOV DCCCLIV A.U.C. (2.11.2004/101 n.Chr.)



    BEMERKUNG:


    TEILE DES GESETZES ZUR SCHOLA ATHENIENSIS SIND NICHT MEHR GÜLTIG!
    ES GELTEN DIE FOLGEND BEKANNTGEMACHTEN REGELN.



    DER RECTOR SCHOLAE






    HIER EINE ZUSAMMENFASSUNG ALLER WICHTIGEN NEUERUNGEN:


    - DIE TEILNAHME AN DIESEM CURSUS IST AUCH NACH ABLAUF DER ANMELDUNGSFRIST MÖGLICH!
    - JEDER BÜRGER/PRIESTER/SOLDAT AB RANG PROLETARIUS/LEGIONARIUS DARF AM CURSUS TEILNEHMEN
    - WER DEN CURSUS BESTEHT (>60% RICHTIG) ERHÄLT DAS AKTIVE WAHLRECHT FÜR ZUKÜNFTIGE MAGISTRATSWAHLEN UND DAS PASSIVE WAHLRECHT FÜR EIN QUAESTORENAMT
    - ZIVILISTEN WERDEN BEI BESTEHEN MEIST ZUSÄTZLICH UM EINEN RANG BEFÖRDERT (MAX. BIS MAGISTRATUS UND NACH GUTDÜNKEN DES REKTORS)
    - BESTEHEN MIT AUSZEICHNUNG (>90% RICHTIG) WIRD VERLEIHUNG EINER PHALERA BELOHNT
    - ES IST KEINE ANREISE UND KEIN AUSSETZEN IN ANDEREN TÄTIGKEITEN FÜR DEN BESUCH DES CURSUS VONNÖTEN
    - WEITERHIN GILT DER AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGES


    Sim-Off:

    Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
    In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten, Fragen bitte anderswo!


    Und bitte: Jeder muss sich persönlich anmelden!

    "Unglaublich, nicht wahr? Er weilt wieder unter uns.
    Es ist eine wohl eine lange Geschichte, die er uns irgendwann erzählen wird. Aber nun müssen wir weiter, sein Schiff nach Hispania ...
    "


    Sim-Off:

    Er ist nach Hispania abgereist :)


    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    PERUTILIS SCIENTIA RELIGIONIS I



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM XVII KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (16.10.2004/101 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    ANTE DIEM VII KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (26.10.2004/101 n.Chr.)



    BEMERKUNGEN:


    Der Cursus wird vom Cultus Deorum veranstalten. Er ist notwendige aber nicht hinreichende Bedingung zum Erreichen eines CD-Ranges höher Popa. Auch Zivilisten und Militärs können den Cursus besuchen.



    DEN KURS HÄLT


    DAMIATRIX FLAVIA MESSALINA ORYXA



    DER RECTOR SCHOLAE





    Sim-Off:

    Die Anmeldungen erfolgen hier im Board, alles weitere per PN!
    In diesem Thread sind nur Formalitäten (Anmeldungen, Verkündungen, ..) zu posten!
    Eine Anmeldung ist bis zum Ende des Kurses möglich.
    Jeder muss sich persönlich anmelden!