Beiträge von Aelia Adria

    § 9 Formalien zum Iudex
    (4) Zum Iudex nominiert werden [darf nur, wer] dürfen nur Bürger, die den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden [hat] haben.


    § 15 Formalien zum Advocatus Imperialis
    (4) Zum Advocatus Imperialis nominiert werden [darf nur, wer] dürfen nur Bürger, die den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden [hat] haben.


    § 17 Formalien zum Advocatus
    (2) Zu Advocati können die im Imperium Romanum zugelassenen Advocati gewählt werden. Zugelassener Advocatus ist [man] ein Bürger mit Bestehen des Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis und wenn man zeitgleich nicht zum Advocatus Imperialis nominiert ist.


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM


    ERNENNE ICH


    LUCIUS DECIMUS MARTINUS


    ZUM
    PRAECEPTOR


    AN DER SCHOLA ATHENIENSIS




    DER RECTOR SCHOLAE

    ANTE DIEM V KAL NOV DCCCLV A.U.C. (28.10.2005/102 n.Chr.)

    "Das sieht man dir auch an. Die Ehe scheint dir gut zu tun.
    Ich hoffe es bleibt auch so."

    Sie drückte ihm einen sanften Kuss auf den Mund und es ging ihr gleich besser.
    "Ich werde zumindest mein möglichstes dafür tun."

    "Wunderbar."
    Quarto hatte heute eindeutig einen guten Tag und sie wollte ihm seine Ansprache an die Sklaven nicht verderben und machte keine Anstalten, ihnen die Furcht vor so einer "Heimsuchung" zu nehmen.
    "In den nächsten Tagen wird auch meine eigene Sklavin zu uns stoßen. Ich erwarte von euch, dass ihr sie gut in eure Mitte aufnehmt. "


    Sie drehte sich zu ihrem Mann und setzte gleich ein viel freundlicheres Gesicht auf.
    "Wie war deine Nacht? Erholt von den Strapazen der Hochzeitsnacht?"

    Noch immer versuchte Adria ihre Muskeln mit Schulterrollen und anderen komisch aussehenden Bewegungen zu lockern und folgte dabei den Geräuschen zum Atrium.
    "Guten Morgen euch allen!
    Guten Morgen, mein Ehemann!"

    Die erste Nacht in ihrem neuen Heim, dem neuen Bett war vorbei und das Aufwachen war gar nicht so schön, wie sie es sich eigentlich erhofft hatte.
    Beim Versuch sich zu genüsslich zu strecken, schossen Schmerzen in ihre Muskeln, erst jetzt wurde ihr bewusst, an welchen eigenartigen Stellen man eigentlich welche besaß.
    Und dann auch noch der Kopf.....aua.


    Sie schwor sich, das sollte die letze Hochzeit gewesen sein, bei der sie selbst die Braut ist und versuchte zu rekapitulieren, was auf der Feier oder danach geschehen war und solche Schmerzen verursachte.
    Der Wein, natürlich, der war zum Teil Schuld. Und danach?
    Es muss gewesen sein, nachdem sie und Quarto hier ankamen. Genau, das wars.
    Sein Versuch sie über die Schwelle zu suchen, bei dem sie sich vor Angst fallen gelassen zu werden krampfhaft um seinen Hals schlang und sich bei jedem seiner Schritte schon näher am Boden sah und sich noch fester hielt.


    Ein schönes Bad, das war es, was sie jetzt unbedingt brauchte.

    Alles muss er genau wissen......grmml


    "Vor allem damit so selten wie möglich der Vertretungsfall eintritt und jemand, der eigentlich nicht will, aber laut Rangfolge dazu verpflichtet wird, diese Aufgabe übernehmen muss, obwohl jemand anderer dies gerne tun würde, und der Senat darunter leiden müsste. Vor allem weil die Rangfolge voraussichtlich oft den gleichen Vertreter bestimmen und verpflichten würde."

    Zitat

    Original von Marcus Decimus Livianus
    Das hat er sich illegalerweise selbst gebastelt! ;)


    Das Siegel von Ostia wurde nicht illegalerweise gebastelt, nur halt nicht von offizieller Seite sondern von den Leuten selbst. Und ist doch schön geworden. :)

    "Mir fällt gerade noch etwas ein.
    Ich denke es wäre mit dieser Änderung aus mehreren Gründen sinnvoll,


    § 38 Ämterlaufbahn
    (3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.


    "für das Amt des Consuls auszunehmen."

    Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Da sich diese Änderung des Standes m. E. nur auf den CRV bezieht, sind Nichtbürger zu den weiteren Cursen zu gelassen?


    Sie schaute ihn fragend an.
    "Manche sind vielleicht daran interssiert etwas zu lernen. Ein Beispiel sei der für Medizinisches zuständige Mann der Gladiatorenschule in Tarraco, ein gewisser Apollonius von Samothrake. Ich bekam eine Anfrage von ihm, ob er an einem Medizinkurs teilnehmen könnte. Was würde es uns bringen, ihn davon auszuschließen? Nichts. Und ihm noch weniger. Sogar ist die Schola immer interessiert an Personen, die vielleicht aktiv an der Schola Kurse abhalten würden, und eben das hat er ebenfalls angeboten. Wenn mir nun ein qualifizierter Mann zur Verfügung stehen würde, darf ich ihn an der Schola lehren lassen? Aber ihm nicht gewehren den Cursus Res Vulgares zu besuchen?


    Achja, zu deiner Frage. Der Stand wurde in meinem Vorschlag für den CRV geändert, ja. Für einen Cursus Continuus ist nur der CRV Voraussetzung und daher dort keine Änderung für Peregrini notwendig.


    Das mit dem Cursus Iuris, wenn es denn so gewünscht ist, soll er nur Bürgern vorbehalten sein. "

    "Schön langsam wird es doch zu kompliziert.
    Den Censor auch noch mit in die Wertung nehmen, halte ich für nicht notwendig.

    Sim-Off:

    Ebensowenig wie die Unterscheidung nach Patriziern und Plebejern. Und wer weiß wie lang es noch dauert, bis es mal einen patrizischen Consul gibt, also find ichs kompliziert und nicht notwendig


    Der vorschlag von Senator Felix der Änderung des dritten Kriteriums auf die bisherige Zeit im Senat findet meine Zustimmung. Wie gesagt, bitte es nicht zu kompliziert machen."

    "Dem Wunsch unseres Kaisers entsprechend habe ich mich bemüht eine passende Änderung des Codex Universalis zu formulieren:"


    ALT:
    § 57 Princeps Senatus
    (1) Der Princeps Senatus ist der Erste des Senates und somit dessen Vorsitzender. Er moderiert den Senat im Allgemeinen (Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin) und hat im Speziellen folgende Aufgaben:
    (2) Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses rechtsgültig ratifizieren (Siegel des Princeps Senatus).
    (3) Er kann Gesetzesvorschläge von Nicht-Senatoren und Beisitzern in deren Namen dem Senat vorstellen.
    (4) Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist. Des weiteren darf ein Princeps Senatus gleichzeitig neben diesem Amt kein weiteres Amt im Cursus Honorum ausüben.
    (5) Die Wahl findet offen per Handzeichen im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Vollsenator, somit sind die Beisitzer des Senates ausgeschlossen. Der Princeps Senatus wird zur normalen Wahlperiode nach einfacher Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Kandidat als abgelehnt.
    (6) Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste), sollte auch dieser verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator der Curie.
    Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.
    (7) Die Amtsdauer des Princeps Senatus beträgt 2 Monate.
    (8 ) Der Princeps Senatus wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.
    (9) Der Princeps Senatus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.



    NEU:
    (4) Princeps Senatus ist der amtierende Consul. Wurden zwei Consuln gewählt, so übernimmt derjenige von beiden dieses Amt, der früher Senator wurde.
    (5) Wurde kein Consul gewählt, so übernimmt die Aufgaben der Consular mit den meisten absolvierten Consulperioden. Falls mehrere Senatoren in Frage kommen, ist derjenige Princeps Senatus, dessen Consulzeit am längsten zurückliegt.
    (6) Auf die gleiche Art bestimmt sich bei Abwesenheit des Princeps Senatus seine Vertretung. Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.

    "Nachdem schon öfters Anfrage von Peregrini wegen einer Teilnahme an Kursen an der Schola eingegangen sind, möchte ich eine Änderung anregen, die es ihnen ermöglicht, wobei Römer weiterhin ihnen gegenüber im Vorteil sind."



    § 2 Res Vulgares
    (2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit teilzunehmen.
    (3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.



    § 2 Res Vulgares
    (2) Jeder unabhängig von seinem Stand hat die Möglichkeit teilzunehmen.
    (3) Für die Teilnahme ist auch bei mehrmaligem Antreten ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Für römische Bürger ist der erste Antritt kostenlos. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.


    § 3 Cursus Continuus
    (5) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.

    Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Quaestors muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursi, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.




    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES XIX



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM IV NON NOV DCCCLV A.U.C.
    (2.11.2005/102 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.
    (12.11.2005/102 n.Chr.)



    DER RECTOR SCHOLAE






    Sim-Off:

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    Jeder muss sich persönlich anmelden!