Beiträge von Marcus Matinius Metellus

    "Ja, das mag sein! Doch liegt diese Entscheidung beim Kaiser. Doch denke ich kann ich in Germanien eher Erfahrungen sammeln, als bei der Legio I!"


    Metellus schaute zum Eingang des Weinkellers.


    "Ach sie an, wer uns da besuchen kommt! Hallo Secycius!"

    "Guten Morgen, Prafectus! Ich habe zwei Anliegen! Zum einem geht es um den Aushang der Stadt Tarraco! Vermehrt ist mir aufgefallen, dass die Angestelten des Cursus Publicus dort Werbung aus anderen Provinzen ausgehangen haben und die Ankündigungen der Stadt Tarraco, bzw. der Provinz Hispania dort untergingen. Daher habe ich eine Anordnung erlassen, dass Werbung dort nichts zu suchen hat. Für Werbung und Stellenanzeigen aus dem Imperium gibt es einen Aushang auf dem Forum! Bitte weise deine Untergebenen darauf hin, dass sie dort die Werbung anbringen können!"


    Metellus räusperte sich.


    "Dann habe ich hier zwei Briefe für dich!"



    An: Princeps Senatus Marcus Venicius Hungaricus/Provincia Italia/Roma/Casa Vinicia
    Von: Marcus Matinius Metellus/Provincia Hispania/Regio Tarraconensis/Tarraco/Casa Matinia



    Bericht aus der Provincia Hispania


    1. Bericht aus der Curia Provincialis


    Der von Rom gesandte Procurator wurde herzlichst in Tarraco und in der Curia empfangen und besitzt Beisitzerstatus in der Curia, für den sich alle Mitglieder ausgesprochen haben.
    In der Curia herrscht eine rege Diskussion über die Einrichtung von Vigiles in den Städten. Vor allem bei den Befugnissen des Regionarius und die der Duumviri ging die Meinung stark auseinander.


    Der Duumvir Marcus Matinius Metellus hat den Vorschlag gemacht, in Hispania einen Tempel für den Kaiserkult zu errichten und ein provinziales Priesteramt hierfür einzurichten, welches von einem Mitglied des Ordo Decurionum besetzt werden soll. Der Vorschlasg wurde durch die Mehrheit der Curia angenommen. Nun findet eine Spendensammlung unter der Leitung von Marcus Matinius Metellus in Hispania statt.
    Die Curia berät nun abschließend über die Überarbeitung der Lex Provincialis. Der entsprechende Vorschlag liegt diesem Bericht für den Senat bei.


    Die Curia Provincialis hat die neuen Beamten gewählt und kam dabei zu folgendem Ergebnis:


    Comes: Gaius Didius Sevycius
    Magister Scriniorum: Lucius Didius Crassus
    Duumvir Tarraco: Marcus Matinius Metellus
    Duumvir Carthago Nova: Marcus Matinius Gratianus
    Magistratus Carthago Nova: Flavia Calpurnia


    Als Magistrati für Tarraco wurden Apius Redivivus Romanus und Tertius Atius Iunianus gewählt, beide haben ihr Standesgeld noch nicht überwiesen und können so noch nicht ernannt werden.


    Die Curia berät über die Stellen im Sicherheitsbereich der Provinz und berät über eine öffentliche Ausschreibung und eine Prämienzahlung um diesen unterbesetzten Bereich zu besetzen.


    2. Berichte aus Tarraco


    Der Magistrat Publius Decimus Flaccus ist verstorben. Seine Stelle blieb bis zur Wahl unbesetzt. Decimus Flaccus hatte sich um die Marktaufsicht gekümert und arbeitete zusätzlich für den Regionarius. Das Projekt des gemeinsamen Marktes von Tarraco und Carthago Nova verzögert sich durch diesen Verlust.
    Die vom Duumvir bestellten Sklaven aus den Minen von Baetica sind in Tarraco angekommen. Sie sollen beim Bau des Capitols helfen. Als Standort wurde das Provinzial-Forum gewählt, ein Augur muss noch den genauen Standort bestimmen. Der Duumvir selbst agiert als Architekt.
    Das Projekt eine Vigiles für die Stadt entstehen zu lassen, verzögert sich aufgrund der Diskussion in der Curia Provincialis.


    Die Gens Decima des neu ernannten Legatus Augusti pro Praetore verlässt ihren Stammsitz in Tarraco und zieht nach Germanie. Der Verlust wird durch eine neue Gens kompensiert, die sich in Hispania zusammengefunden hat: die Gens Rediviva, aus welcher der Pontifex von Hispania stammt.


    Der Regionarius Flavius Prudentius Balbus verlässt Hispania und kehrt nach Germanien zur Legio zurück.


    Für die Stadt Tarraco gibt es nun eine Lex Tarraconis, die vor allem das Bauwesen in und um der Stadt regelt.


    3. Berichte aus Carthago Nova


    In Carthago Nova ist es in letzter Zeit recht ruhig geworden und es liegen keine besonderen Vorkommnisse vor. Carthago Nova bemüht sich mit der Stadt Tarraco zusammen, gemeinsame Markttage einzurichten.


    Für den Proconsul von Hispania


    -Publius Matinius Agrippa-


    http://www.imperium-romanum.in…igs/provhis-proconsul.png


    Marcus Matinius Metellus



    Anlage


    Lex Provincialis Hispania


    Pars Prima - Allgemeines


    §1 Verwaltungsform


    (1) Die senatorische Provinz Hispania wird durch einen Proconsul verwaltet.
    (2) Änderungen diesbezüglich können jeder Zeit durch den Kaiser veranalasst werden.


    § 2 Decretum Provinciale


    (1) Ein Decretum Provinciale ist eine auf dem Gebiet der betreffenden Provinz gültige Bestimmung.
    (2) Hierbei gibt es zwei Unterscheidungen: Mandata Provincialia und Leges Provinciales.
    (3) Decreta Provincialia können imperiumsweite Bestimmungen an die Provinz anpassen, diese Decreta dürfen jenen Bestimmungen jedoch nicht entgegenstehen.
    (4) Decreta Provincialia können sowohl von der Curia Provincialis als auch vom Statthalter erlassen und jederzeit aufgehoben werden.
    (5) Ein Decretum Provinciale kann in jedem Fall und jederzeit durch den Imperator Caesar Augustus außer Kraft gesetzt werden.
    (6) Im Falle einer senatorisch verwalteten Provinz kann ein Decretum Provinciale jederzeit durch den Senat außer Kraft gesetzt werden.
    (7) Decreta Provincialia müssen durch Aushang in der Regia Proconsulis veröffentlicht werden. Ihre Gültigkeit beginnt ab dem Zeitpunkt des Aushangs.


    Pars Secunda – Ämter in der Provinz Hispania


    §1 Proconsul


    (1) Der Proconsul der Provinz wird durch den Senat ernannt und für jeweils 2 Monate ernannt.
    (2) Es ist dem Senat jederzeit gestattet, den Proconsul der Provinz Hispania abzusetzen.
    (3) Der Proconsul has Recht Amtshandlungen jedes Beamten in der Regio- und Stadtverwaltung zu unterbinden und jedem Beamten Weisungen zu erteilen. Dies gilt nicht für Beamte des Cursus Honorum.
    (4) Der Statthalter kann zu jeder Zeit Beamte der Regio- und Stadtverwaltung ernennen oder aus ihrem Amt entlassen. Dies muss öffentlich geschehen. Dies gilt nicht für Beamte des Cursus Honorum.
    (5) Er kann für gewählte Ämter jederzeit Neuwahlen anordnen. Dies gilt nicht für Beamte des Cursus Honorum.
    (6) Der Proconsul hat keine militärische Weisungsbefugnis.
    (7) Der Proconsul übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus.
    (8) Zur Ausübung dieser Tätigkeit kann er Regionarii ernennen.
    (9) Bei einem Rechtsstreit unter Bürgern der Provinz kann der Proconsul die erste Anhörung vornehmen. Hiefür tagt das Gericht in der Regia Proconsulis.


    §2 Procurator


    (1) Ein Procurator unterstützt den Statthalter bei der Finanzverwaltung innerhalb einer Provinz. Er kann als Finanzprocurator entweder mit der allgemeinen Steuererhebung betraut oder als kaiserlicher Procurator für die Verwaltung des kaiserlichen Vermögens in der Provinz zuständig sein. Der Rang muss nicht besetzt sein.
    (2) Er untersteht dem Statthalter, kann aber auch direkte Anweisungen vom kaiserlichen Hof (nur kaiserliche Provinzen) oder vom Senat (nur senatorische Provinzen) erhalten. Der Statthalter ist in Belangen etwaiger Anweisungen aus Rom nicht weisungsbefugt.
    (3) Der Finanzprocurator wird im Falle einer senatorischen Provinz vom Senat, im Falle einer kaiserlichen Provinz vom Imperator Caesar Augustus ernannt. Der kaiserliche Procurator wird in jedem Fall ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus ernannt.


    §3 Iuridiculus


    (1) Ein Iuridiculus unterstützt den Statthalter bei den juristischen Aufgaben innerhalb einer Provinz. Der Rang muss nicht zwangsläufig besetzt sein und kann auch nur zeitlich befristet zugeteilt werden.
    (2) Ein Iuridiculus ist Vorgesetzter der Regionarii der untergeordneten Regionen.
    (3) Der Iuridiculus wird im Falle einer senatorischen Provinz vom Senat, im Falle einer kaiserlichen Provinz vom Imperator Caesar Augustus ernannt.


    § 4 Comes


    (1) Der Comes ist der höchste zivile Verwalter eines Bezirks und direkt dem Statthalter unterstellt.
    (2) Dem Comes stehen die Magistri Scriniorum als Assistenten zur Verfügung.


    § 5 Magister Scriniorum


    (1) Ein Magister Scriniorum ist ein Beamter eines Bezirks und Assistent des Comes. Dieser teilt ihm seinen Aufgabenbereich zu.


    § 6 Regionarius


    (1) Der Regionarius ist für die Sicherheit und Ordnung seines Bezirkes verantwortlich.
    (2) Um dieser Funktion nachzukommen sind nur Offiziere des Exercitus Romanus für diese Position zugelassen.


    § 7 Centurio Statorum


    (1) Der Centurio Statorum ist für den Justizvollzugsdienst seines Bezirks zuständig. Ihm unterstehen Gefängnisse und er ist zuständig für die Vollstreckung von Haftbefehlen.
    (2) Sein Vorgesetzter ist der Regionarius.
    (3) Um dieser Funktion nachzukommen sind nur Soldaten des Exercitus Romanus für diese Position zugelassen.


    § 8 Duumvir


    (1) Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    (2) Die Duumviri sind zuständig für die Belange der Stadt, Schlichter bei Streitigkeiten, finanziellen und religiösen Angelegenheiten.
    (3) Der Statthalter legt fest, wieviele Duumviri eine Stadt benötigt, maximal dürfen es zwei sein.
    (4) Den Duumviri stehen die Magistrati als Assistenten zur Verfügung.


    § 9 Magistratus


    (1) Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumviri.
    (2) Er hat die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt, wie etwa die Bauaufsicht oder die Marktaufsicht.
    (3) Der Statthalter legt fest, wieviele Magistrati eine Stadt benötigt, maximal dürfen es vier sein.



    Pars Tertia - Ordo Decurionum


    §1 Allgemeines


    (1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.


    §2 Mitgliedschaft


    (1) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
    a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
    b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt.
    (2) Unfrei geborenen oder Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwährt.
    (3) Der Pontifex der Provinz Hispania ist nach Hinterlegung des Standesgeldes bei der Provinzkasse ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum.
    (4) Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied in einem anderen Ordo Decurionum ist.
    (5) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in den Theatern und Arenen zu zuweisen.


    §3 Ämter und Laufbahn in den Verwaltungen der Städte, Regionen und der Provinz


    (1) Die Reihenfolge der Ämter ist wie folgt:Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes. Die Amtszeit beträgt 2 Monate.
    (2) Eine Kandidatur ist möglich für:
    a.) das dasselbe Amt
    b.) das nächst höhere Amt
    c.) jedes bereits innegehabte Amt
    3.2.1) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.
    3.2.2) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.
    (3) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    a.) Die Höhe des Amtes
    b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt.


    Pars Quarta – Curia Provincialis


    §1 Allgemeines


    (1) Die Curia Provincialis ist neben dem Statthalter das zweite Organ derGesetzgebung in den Provinzen.
    (2) Die Curia Provincialis unterstützt den Statthalter bei seiner Arbeit.


    §2 Zusammensetzung


    (1) Die Curia Provincialis setzt sich aus stimmberechtigten Vollmitgliedern und Beisitzern zusammen.
    (2) Die Mitglieder des Ordo Decurionum sind die stimmberechtigten Vollmitglieder der Curia Provincialis.
    (3) Der Statthalter ist Mitglied der Curia ohne Stimmrecht, außer bei der Wahl des Princeps Curia. Ferner erhält er ein Vetorecht gegenüber allen Entscheidungen der Curia Provincialis.
    (4) Der Iuridiculus oder, falls unbesetzt, die Regioanrii der Provinz erhalten Beisitzerstatus.
    (5) Der Statthalter kann jeder Zeit weitere Beisitzer ernennen oder entlassen.


    §3 Gesetzgebung


    (1) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen.
    (2) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben.
    (3) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.


    §4 Princeps Curiae


    (1) Der Princeps Curiae ist der Vorsitzende der Curia Provincialis und sorgt für Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin.
    (3) Er initiiert und beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis.
    (4) Der Princeps Curiae wird durch den Vicarius Principis Curiae bei angekündigter oder unangekündigter Abwesenheit vertreten. Dieser wird wie der Princeps Curiae gewählt.
    (5) Der Princeps Curiae darf nicht gleichzeitig das Amt des Princeps Senatus ausüben, ist sonst in seiner beruflichen Tätigkeit jedoch nicht eingeschränkt.
    (6) Der Princeps Curiae wird aus den Abgeordneten der Curia Provincialis alle 2 Monate neu gewählt.
    (7) Das Amt des Princeps Curiae darf mehrmals bekleidet werden, auch die Wiederwahl ist möglich.
    (8) Stimmberechtigt sind alle Vollmitglieder sowie der Statthalter.
    (9) Die Wahl des Princeps Curiae findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt.
    (10) Bei Stimmengleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt.Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet der Statthalter.
    (11) Die offizielle Ernennung des Princeps Curiae erfolgt durch den Statthalter.


    § 5 Geschäftsordnung


    (1) Die Curia Provincialis ist berechtigt, die für die Ausgestaltung ihrer Arbeit erforderliche Geschäftsordnung unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Lex selbst zu erlassen.
    (2) Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.


    Pars Quinta – Curia municipii


    (1) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.
    (2) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.
    (3) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate der Stadt unterliegt dem Duumvir.
    (4) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.


    Pars Sexta- Wahlbestimmungen


    §1 Wahlrecht


    (1) Wahlberechtigt sind ausschließlich römische Bürger.
    (2) Die Wahlen der Bezirks- und der Stadtämter können öffentlich aber auch innerhalb der Curia durchgeführt werden. Hierüber bestimmt die Curia im Einverständnis mit dem Statthalter der Provinz (Veto).
    (3) Bei Wahlen zu Ämtern der Bezirksverwaltung haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger des Bezirks einschließlich der dort stationierten Soldaten aktives Wahlrecht.
    (4) Bei Wahlen zu Ämtern der Stadtverwaltung haben sämtliche im Tabularium erfassten Bürger der betreffenden Stadt aktives Wahlrecht. In Städten stationierte Soldaten sind von den Wahlen ausgeschlossen.
    (5) Das passive Wahlrecht kann nur unter Beachtung Pars Tertia §3 in Anspruch genommen werden. Ferner ist das Standesgeld vor der Wahl zu hinterlegen, falls man noch kein Mitglied des Ordo Decurionum ist.


    §2 Wahlleiter


    (1) Werden die Wahlen öffentlich durchgeführt, übernimmt der Comes die Wahlleitung für Ämter der Stadtverwaltung in seiner Region. Bei Wahlen der Bezirksverwaltung wählt der Statthalter einen Wahlleiter.
    (2) Werden die Wahlen in der Curia Provincialis durchgeführt, übernimmt der Princeps Curiae die Wahlleitung.
    (3) Zur Wahl des Princeps Curiae übernimmt der Statthalter selbst die Wahlleitung. Ferner kann er selbst die Wahlleitung bei allen Wahlen für sich beanspruchen.


    §3 Ablauf der Wahlen


    (1) Die Provinz betreffende Wahlen sollten nicht zeitgleich mit denen des Cursus Honorum stattfinden.
    (2) Die Wahlen zu den Ämtern der Stadtverwaltung und die der Bezirksverwaltung sollten zeitgleich stattfinden.
    (3) Der Wahltermin wird vom Wahlleiter in Absprache mit dem Comes und den Duumviri gemeinsam festgesetzt. Dies geschieht mindestens 2 Wochen vor der Wahl in Absprache mit dem Statthalter.
    (4) Kandidaturen zu einem Amt der Stadtverwaltung sind in der betreffenden Stadt, Kandidaturen zu einem Amt der Bezirksverwaltung in der Bezirkshauptstadt bekanntzugeben. Dies geschieht mindestens eine Woche vor der Wahl, andernfalls ist die Kandidatur als nicht gültig anzusehen (Sonderzulassung durch den Statthalter). Gleiche Frist gilt auch für die Hinterlegung des Standesgeldes.
    (5) Bei einer Wahl durch die Curia Provincialis ist die Kandidatur unter der selben Frist bei der Curia Provincialis einzureichen.
    (6) Die Wahl beginnt immer um 0:00 Uhr eines Sonntags, dauert mind. 2 Tage und endetet um 24:00 Uhr des letzten Wahltages.
    (7) Die Wahlleitung veröffentlicht das Ergebnis frühestmöglich und wahrheitsgemäß.
    (8) Der Stadthalter ernennt die gewählten Beamten, wenn er die Wahl für gültig befindet.




    An: Collegium Pontificium/Provincia Italia/Roma
    Von: Marcus Matinius Metellus/Provincia Hispania/Regio Tarraconensis/Tarraco/Casa Matinia


    Ich grüße den Pontifex Maximus und die ehrenwerten Flamen der Stadt Rom!


    Auf meinen Anreiz hin hat die Curia Provincialis der Provinz Hispania beschlossen, für das Heil des Kaisers einen Tempel für den Genius des Kaisers und der Göttin Roma in Tarraco zu errichten. Ferner soll eine Priesterstelle eingerichtet werden, welche von einem Mitglied des Ordo Decurionum, jeweils für ein Jahr [zwei Monate] gewählt, besetzt werden soll. Der dementsprechende Antrag, den ich der Curia Provincialis zur Abstimmung vorgelegt hatte, liegt diesem Schreiben bei. Ich möchte nun erfragen, ob das Collegium Pontificium in Rom etwas gegen diese Initiative aus Hispania eiunzuwenden hat, was eigentlich nicht der Fall sein dürfte. Selbst der Pontifex der Provinz ist von meinem Vorschlag überzeugt.


    Für Rom und den Kaiser


    Marcus Matinius Metellus


    http://www.imperiumromanum.net…s/sigs/hictar-duumvir.png



    Anlage


    Einrichtung eines Kaiserkultes für Hispania


    Zum Wohle des Kaisers möge in der Provincia Hispania folgende Regelung eines Kaiserkultes in Kraft treten:


    Ein Tempel für den Genius des Kaisers und der Göttin Roma soll am Forum provincialis in Tarraco errichtet werden um als zentrales Kaiserheiligtum in Hispania zu dienen.


    Der Tempelbau soll durch Spenden der Bevölkerung finanziert werden (20.000 Sz), welche am fertigen Tempel auf einer Tafel verewigt werden sollen.


    Es soll eine Priesterstelle im Rang eines Flamen divi Augustalis eingerichtet werden, mit einer Aufwandsentschädigung von 400 Sesterzen und einer Amtszeit von einem Jahr [2 Monate], gewählt durch den Ordo Decurionum. Ferner soll der Kandidat diesem Ordo entstammen und mindestens einmal das Amt eines Duumvirs innegehabt haben.


    Der Flamen hat für das Wohl des Kaisers und des Reiches zu beten und leitet die Bürger Hispanias ebenfalls zu diesem an. Er sorgt für die Einhaltung der Kaiserfeste und –opfer in der Provinz und leitet die Zeremonien.


    Der Flamen untersteht, wie alle anderen Priester Hispanias auch, der Aufsicht des Pontifex provincialis.


    "Beide Briefe sollen als Eilbrief nach Rom gehen! Du kannst die Briefe von der Karte der Provinzverwaltung abbuchen!"


    Sim-Off:

    Beim Posten der Briefe ist es wichtig, die Smilies im Beitrag zu deaktivieren! ;)

    "Nun gut! Das wäre dann alles!"


    Sagte er zu dem Wirt. Sein Magen grummelte schopn vor Hunger.


    "Ich glaube du lässt mir dann keine andere Wahl, als dich zu füttern! Wann hast du das letzte Mal was gegessen, meine Liebe?"


    Irgendwie schien es ihr wieder etwas schlechter zu gehen. Metellus fragte sich nach dem Grund. Es musste wirklich hart für sie sein.


    Spendenaufruf für den Kaiserkult!


    Bürger Hispanias!


    Die Curia der Provinz hat entschlossen, dem Genius des Kaiser in Tarraco ein Heiligtum zu errichten, in dem für sein Heil und somit für das Heil des ganzen Imperiums, gebetet und geopfert werden kann.


    Für diesen Bau werden 20.000 Sesterzen benötigt!


    Es gibt doch keinen schöneren Treuebeweis gegenüber dem Kaiser, als sich an diesem Bau mit einer Spende zu beteiligen. Alle Spender werden am fertigen Tempel auf einer Marmorplatte verewigt!


    Zeigt dem Kaiser und dem Imperium eure Treue und spendet!



    Spenden sind einzuzahlen auf das Stadtkonto von Tarraco (1208) mit dem Stichwort 'Kaiserkult'.


    Gezeichnet


    Marcus Matinius Metellus


    http://www.imperium-romanum.in…s/sigs/hictar-duumvir.png





    Spendenaufruf für den Kaiserkult!


    Bürger Hispanias!


    Die Curia der Provinz hat entschlossen, dem Genius des Kaiser in Tarraco ein Heiligtum zu errichten, in dem für sein Heil und somit für das Heil des ganzen Imperiums, gebetet und geopfert werden kann.


    Für diesen Bau werden 20.000 Sesterzen benötigt!


    Es gibt doch keinen schöneren Treuebeweis gegenüber dem Kaiser, als sich an diesem Bau mit einer Spende zu beteiligen. Alle Spender werden am fertigen Tempel auf einer Marmorplatte verewigt!


    Zeigt dem Kaiser und dem Imperium eure Treue und spendet!



    Spenden sind einzuzahlen auf das Stadtkonto von Tarraco (1208) mit dem Stichwort 'Kaiserkult'.


    Gezeichnet


    Marcus Matinius Metellus


    http://www.imperium-romanum.in…s/sigs/hictar-duumvir.png




    "Nun, auch ich habe eines Tages vor, einen Posten im Militär anzunehmen, wenn auch nur im Rahmen des Cursus Honorum für ein Jahr. So war es doch schon immer Tradition, dass die Söhne von Senatoren einen solchen Posten einnehmen um Erfahrungen im Militärwesen zu erlangen. Ich will mich nicht abwenden von dieser alten Tradition! Ich bin gespannt, wo mich dann mein Weg hinführen wird..."

    "Nun, wo mein Antrag genehmigt wurde, werde ich alles nötige in die Wege leiten, damit der Bau bald beginnen kann. Ich werde ein Spendenfont einrichten! Wie verfahren wir mit dem Bauauftrag? Öffentlich ausschreiben? Wie ich schon sagte, würde ich ihn umsont vornehmen, aber ich will darüber nicht entscheiden, weil ich voreingenommen bin!"

    "Von Redivivus Romanus und Atius Iunianus ist immer noch kein Standesgeld auf das Stadtkonto überwiesen! Ich fürchte, solange können wir sie nicht ernennen!"


    Sim-Off:

    Atius hatte ich ja nur vorgeschlagen habe aber gebeten, dass jemand anderes ihn fragt ob er überhaupt möchte.

    Lex Tarraconis


    Pars Prima – Allgemeines


    §1 Geltungsbereich


    (1) Diese Lex gilt für alle Einwohner der Stadt Tarraco und den Landgütern und Ansiedlungen im Zuständigkeitsgebiet der Stadt.
    (2) Nach dieser Lex haben sich alle Beamten der Stadt Tarraco zu richten.
    (3) Ausgenommen von den dienstlichen Reglungen sind die Bezirksbeamten, die zwar ihr Officium in der Curia Tarraconis haben, rechtlich dieser aber nicht angehören.


    Pars Secunda – Curia Tarraconis


    §1 Zuständigkeiten


    (1) Die Zuständigkeiten der Beamten ist in der Curia für alle Bürger sichtbar auszuhängen.
    (2) Über die Verteilung der Zuständigkeiten entscheidet der Duumvir.
    (3) Die Überwachung von Ressorts (Markt- und Bauaufsicht etc.) darf nur einem Beamten ab Rang eines Magistraten anvertraut werden.
    (4) Die Scribae der Stadt Tarraco unterstützen die Magistrate und den Duumvir bei ihrer Arbeit. Bei nicht absehbaren personellen Engpässen kann der Duumvir einem oder mehreren Scribae kommissarisch ein Ressort anvertrauen.


    §2 Dienstweg


    (1) Um Missverständnisse und den Verdacht der Bevorzugung zu vermeiden ist bei allen belangen die Stadt Tarraco betreffend unbedingt der Dienstweg einzuhalten. Hiefür ist der Aushang der Zuständigkeiten in der Curia zu beachten.
    (2) Gegen die Entscheidung eines Beamten kann bei nächst höherer Instanz Einspruch eingelegt werden. Dieser muss spätestens eine Woche nach Bescheid schriftlich oder zu Protokoll der Curia erfolgen.
    (3) Bei allen Entscheidungen der städtischen Beamten verfügt der Duumvir über ein Vetorecht.
    (4) Die Beamten der Stadt haben den Duumvir regelmäßig über ihre Arbeit, Anfragen und Vorkommnisse zu berichten.


    Pars Tertia – Bau- und Geschäftswesen


    §1 Bauantrag


    (1) Vor jeder Bautätigkeit in und vor der Stadt Tarraco muss eine Erlaubnis des zuständigen Beamten eingeholt werden.
    (2) Der Bauantrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Bauherrn, Name des Architekten, Ort des Gebäudes, Zweck des Gebäudes, Fläche und Höhe des Gebäudes.
    (3) Für die Bearbeitung des Antrages erhebt die Verwaltung eine Gebühr,zu entnehmen der Gebührenordnung.


    §2 Bauordnung


    (1) Über die ordnungsgemäße Ausführung des Baus, gemäß den städtischen Bestimmungen wacht ein ausgewiesener Beamter, in der Regel im Rang eines Magistraten.
    (2) Betriebe mit hoher Brandgefahr sind aus brandschutztechnischen Gründen vor der Stadt anzusiedeln.
    (3) Betriebe mit hoher Geruchs- und Rauchbelästigung sind vor der Stadt in Richtung der Hauptwindrichtung anzusiedeln, so dass der Wind belästigende Gerüche und Rauch von der Stadt fort trägt.
    (4) Die maximale Anzahl an Stockwerken in der Stadt beträgt 3 Stockwerke. Über Ausnahmen entscheidet der Duumvir.
    (5) Gehwege und Eingänge sind von Unrat, Verkaufsgütern und anderen Gegenständen freizuhalten.


    §3 Gewerbeordnung


    (1) Vor der Eröffnung eines Ladenlokals oder Betriebes ist der Stadt eine Meldung zukommen zu lassen. Sofern das Gewerbe nicht in einem der Gebiete aus Absatz (2) liegen soll und nicht gegen §2 Bauordnung verstößt, ist keine Bestätigung der Stadtverwaltung von Nöten.
    (2) Läden und Betriebe in den Zonen um die Foren, den Tempeln und der Regia des Proconsuls benötigen die Erlaubnis des Duumvirs.
    (3) Der Antrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Besitzers, Name des Betriebes, Art des Betriebes, Größe des Betriebes, Arbeitszeiten im Betrieb.
    (4) Für die Erlaubnis gemäß Absatz (2) erhebt die Stadtverwaltung eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Geht der Gewerbeantrag gleichzeitig mit einem Bauantrag ein, so entfällt die Gebühr für den Bauantrag.
    (5) Marktstände auf dem Forum benötigen eine Anmeldung bei dem zuständigen Beamten der Stadtverwaltung. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.
    (6) Für einen Marktstand erhebt die Stadt Tarraco eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Ausgenommen hiervon sind Bürger der Stadt Tarraco. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.


    Pars Tertia – Von der Stadt vergebene Stellen


    §1 Allgemeines


    (1) Für bestimmte städtische Einrichtungen steht es der Stadt Tarraco frei, Arbeiter einzustellen.
    (2) Über die Konditionen und die Vergabe der Stellen entscheidet der Duumvir.


    Pars Quarta – Vigiles


    (folgt)




    Gebührenordnung der Stadt Tarraco


    Für folgende Tätigkeiten oder Verstöße sind Gebühren an die Stadtkasse von Tarraco (Konto 1208) zu entrichten:


    Bearbeitung eines Bauantrags (Pars Tertia, §1): 25 Sesterzen
    Ladenöffnung auf dem Forum (Pars Tertia, §3, (4)): 50 Sesterzen
    Marktstand auf dem Forum (Pars Tertia, §3, (6): 10 Sesterzen


    Anordnung der Stadt Tarraco


    Dieser Aushang dient für öffentliche Ankündigungen der Stadtverwaltung von Tarraco und den anderen Verwaltungsstellen der Provinz. Ferner auch Bürgern und Institutionen der Stadt Tarraco, welche eine öffentlich-ungewerbliche Veranstaltung ankündigen möchten.


    Werbung aller Art ist an diesem Aushang unerwünscht und wird entfernt. Der Mißbrauch dieses amtlichen Aushangs wird strafrechtlich verfolgt.


    Für Werbezwecke dient der Aushang auf dem Forum der Stadt!


    Gezeichnet


    Marcus Matinius Metellus


    http://www.imperium-romanum.in…s/sigs/hictar-duumvir.png


    Gloccus fand sich wie jede Woche am Marktplatz ein und bot die Waren der Gens Matinia an. Diese Woche schien sein Glückstag zu sein, bzw. für die Gens Matinia. Die Waren vom Landgut waren sehr begehrt und so schnell vergriffen, selbst den Überschuss an Trauben ist er losgeworden. Nur das Olivenöl wollte nicht so wirklich weggehen. Es ärgerte ihn, denn dies war doch das Beste, was er hier anzubieten hatte, es war so vielseitig. Außerdem würde er garantiert eine Prämie bekommen, wenn er die Waren so schnell loswerden würde. So legte er sich ins Zeug.


    "Bürger, kauft Olivenöl! Ohne Olivenöl steht der moderne römische Haushalt still!


    Füllt eure Lampen mit diesem feinen Olivenöl. Es qualmt nicht, wie andere billige Produkte und man kann ungestört lesen. Dazu verbreitet es noch einen angenehmen Geruch.


    Bratet eure Speisen mit diesem geschmacklich feinen Olivenöl und ferfeinert sie. So tut ihr zusätzlich noch etwas für eure Gesundheit!


    Reibt eure Haut mit diesem edlen Gut ein und spürt schon nach der ersten Anwendung, wie weich und geschmeidig eure Haut wird.


    Bürger, kauft Olivenöl! Kauft dieses feine und vielseitige Olivenöl!"

    Sim-Off:

    Dann wünsche ich dir viel Glück für deinen Umzug! :) Und wollen wir hoffen, dass dein Telefonanbieter das mit dem Anschluss auch hinbekommt! Man hat ja so von manches Missgeschick diesbezüglich gehört :D

    Im übrigen hat mich die Museumsleitung darüber informiert, dass es am Sonntagmorgen zu leichten Verkehrbehinderungen kommen kann, weil in Oerlinghausen der Hermannslauf stattfindet! Einige Strassen sollen für eine gewisse Zeit unpassierbar sein! ;)

    Hier angekommen, klopfte Metellus höflich an die Türe. Sollten seine Angestellten gerade in einem Würfelspiel vertieft sein, wollte er ihnen die Möglichkeit geben, alle Beweise zu beseitigen, nach kurzer Zeit trat er unaufgefordert ein. Er schaute zu Tacitus.


    "Das ist von nun an dein Arbeitsplatz. Nimm dir einen der freien Tische, wenn es auch nicht mehr viele sind. Und das hier sind deine neuen Kollegen, wenn einige von ihnen evt. dieses Officium verlassen um der Stadt als Magistrat zu dienen!"


    Er blickte in das Officium.


    "Leute, dass ist euer neuer Kollege Gaius Iulius Tacitus! Stellt euch ihm selber vor!"


    Dann wieder zu Tacitus.


    "Wenn du noch irgendwelche Fragen hast, weist du ja, wo du mich findest!"