Als Durus aufgerufen wurde, räusperte er sich kurz und ging auf dem Weg nach vorn seine Punkte nocheinmal gedanklich durch. Dann wandte er sich zur Versammlung und begann:
"Patres conscripti!
Ich trete heute vor Euch mit einem Gesetzesentwurf zum Wahlrecht. Genaugenommen geht es um den Paragraphen 45, den ich für unangemessen halte:
Wie Ihr alle wisst, geht es in diesem Paragraphen um die Gültigkeit einer Wahl, sowie um die zu erreichenden Stimmen, um eine Wahl zu gewinnen. Beim Gesetzesstudium fiel mir auf, dass dieser bei unserem Wahlmodus zum einen eine unnötige Verkomplizierung der Sache ist, zum andern der Würde der Ämter nicht angemessen. Das Gesetz regelt, dass man für den Wahlsieg bei zwei zu bestimmenden Amtsträgern - beispielsweise den Consuln - ein Drittel der Stimmen auf sich vereinen muss. Dies bedeutet, dass er nicht einmal eine Senatsmehrheit hinter sich benötigt, um zum wichtigsten Amt der Res Publica aufzusteigen. Geht es um mehr als zwei Posten, werden die zu erreichenden Prozente immer geringer, sodass die zwanzig Vigintiviri theoretisch nur den einundzwanzigsten Teil benötigen. Dadurch wird die Wahl zwar eindeutig, aber die gewählten Magistrate haben wohl kaum eine echte Mehrheit hinter sich.
Da jeder von uns genau so viele Stimmen bei der Wahl hat, wie es zu bestimmende Amtsträger gibt, beantrage ich, den Paragraphen folgendermaßen zu ändern:
§ 45 Wahl und Gültigkeit
(1) gestrichen
(2) beantrage ich, ebenfalls zu streichen.
(3) Nur diejenigen Kandidaten sind für eine Ernennung zu berücksichtigen, welche mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen für ihr Amt erhalten.
(4) Erreichen weniger Kandidaten das geforderte Quorum als Amtsträger bestimmt werden sollen, so wird unter den bestplatzierten nicht gewählten Kandidaten eine Nachwahl* für die nicht besetzten Ämter durchgeführt. Gibt es gleichviele oder weniger Kandidaten als mögliche Amtsträger, entfällt diese Nachwahl und die Ämter bleiben unbesetzt.
(5) Die Kandidaten mit den meisten Stimmen, welche das in Absatz 3 erforderte Quorum erfüllen, sind gewählt.
(6) Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Erlangt in einer Stichwahl keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit, so ist kein Kandidat gewählt, das betreffende Amt bleibt unbesetzt."
Sim-Off:Damit wäre bei nur einem Kandidaten auf ein Amt die CH-Wahl sozusagen die Nachwahl: Wer weniger als 50% hat, der hat gegen seinen NSC-Mitkandidaten verloren.