Durus erhob sich prompt. Er hatte seine Hausaufgaben gemacht. So warf er wie immer einen letzten Blick auf seine Notiz-Tabula, korrigierte kurz noch einmal den Sitz seiner Toga und trat in die Mitte des Gerichtssaals, von wo aus seine deutlich vernehmbare Stimme erschallte.
"Quirites, Römer, verehrter Iudex, Tribun,
Wie bekannt, geht es am heutigen Tage um die Anfechtung des Edictum des Praefectus Urbi Octavius Victor. Hierbei wird meinem Mandanten, dem ehrenwerten Tribunus Laticlavius und Senator Quintus Tiberius Vitamalacus, der zur Zeit für die Sicherheit Roms gemeinsam mit unserem geliebten Imperator im Felde steht, eine Geldstrafe von 2845 Sesterzen und drei Assen verhängt. Und dies aufgrund der Tatsache, dass er im Besitz eines Lignarius, also eines Sägewerks, ist, was ihm laut Edikt jedoch durch den Paragraphen III, Absatz 5 der Lex Mercatus verboten sei.
Dieser Absatz verbietet Patriziern und Senatoren den Besitz von nicht-landwirtschaftlichen Gütern, beziehungsweise Betrieben, die deren Produkte direkt weiterverarbeiten.
Mein Mandant und ich sind allerdings der Meinung, dass es sich bei einem Sägewerk um einen einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Somit muss heute die Frage entschieden werden, ob es sich bei einem Sägewerk um einen nach dem Gesetz gestatteten Betrieb handelt oder nicht.
Zuerst möchte ich hierzu auf die Intention des Gesetzes eingehen, um dieses besser verständlich zu machen. Bekanntlich wurde es mit dem Ziele der Rückbesinnung auf die Mores Maiorum verabschiedet.
Seit Beginn dieser Stadt bestand das Volk der Quiriten aus Bauern, die durch ihre harte Arbeit der Natur ihren Lebensunterhalt abtrotzten. Ihre Arbeit bildete das Fundament, auf dem wir heute unser großartiges Imperium begründet haben. Nicht zuletzt Cincinnatus, jener Diktator glorreicherer Tage, galt und gilt als leuchtendes Beispiel des Staatsmannes, der einerseits mit dem Pflug, andererseits der Waffe in der Hand für sein Vaterland arbeitet. In diesem Geiste sollte das Gesetz also die einflussreichen Schichten, die ja ein beispielhaftes Vorbild für alle Römer sein sollen, an die glorreiche Zeit erinnern.
Nun gibt es seit jener Zeit, in der unsere Vaterstadt gegründet wurde, nur einen Weg, der Natur Acker- und Weideland abzutrotzen, nämlich durch die Rodung der Wälder. Die Kultiviertheit des italischen Bodens ist strahlendes Zeugnis der Arbeitsamkeit unserer Vorväter. Betrachten wir im Vergleich dazu Hispania, müssen wir feststellen, dass die Landschaft dort weitaus weniger kultiviert ist und daher eben jener Rodung bedarf, durch die unsere Väter uns die bequeme italische Landwirtschaft ermöglichten."
Nach dieser etwas längeren Einleitung machte Durus eine kleine Pause und sah ins Auditorium, wo er auch Valens entdeckte. Er zwinkerte ihm kaum merklich zu, dann fuhr er fort.
"Das Sägewerk meines Mandanten befindet sich in dieser kultivierungsbedürftigen Provinz, wo er ständig seine Weinberge erweitert, mit denen er nach alter Väter Sitte wirtschaftet.
Nun fragt sich, ob ein Sägewerk neben dieser ideellen Übereinstimmung mit dem Gesetz auch eine faktische aufweist. Wie wir aus dem Kommentar meines Kollegen Caecilius Metellus wissen, handelt es sich bei Landwirtschaft um die 'zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche'. Zum präzisen Vergleich werde ich diese Definition nun zerlegen und die einzelnen Punkte auf die Holzwirtschaft anwenden:
Als Ziel der Holzwirtschaft meines Mandanten darf die Gewinnung von Anbauflächen für seine Weinwirtschaft, aber auch die von Brenn- und Bauholz betrachtet werden.
Von 'Erzeugung' kann dahingehend gesprochen werden, dass Weinberge insbesondere in Hispania nicht einfach natürlich vorkommen, sondern durch aufwändige Rodung der Natur abgetrotzt werden müssen. Ebenso findet sich Brenn- und Bauholz nicht einfach im Wald, vielmehr muss es geschlagen, zerkleinert und getrocknet werden, um es nutzbar zu machen.
Vom Holz als pflanzlichen Produkt muss ich kaum sprechen, ebenso von der bewirtschafteten Fläche, dem Wald.
Hier jedoch ergibt sich das Problem, vor dem wir stehen: Kann auch der Weinberg als pflanzliches Produkt gesehen werden? Vielmehr ist es doch der Grundstock der Landwirtschaft, ist also eindeutig eben dieser zuzuordnen.
Nun könnte man argumentieren, dass Holz kein landwirtschaftliches Produkt ist, da es ja von selbst aus dem Boden schießt.
Bei Betrachtung der Arbeitsvorgänge der Holzwirtschaft wird jedoch deutlich, dass das Brenn- und Feuerholz ein Nebenprodukt der Weinwirtschaft meines Mandanten sind. Da der caecilische Kommentar leider nicht auf die Bedeutung von Nebenprodukten eingegangen ist, muss der Praetor wohl durch dieses beispielhafte Urteil eine Regel aufstellen.
Dennoch möchte ich kurz auf die generelle Handhabe bei Nebenprodukten in der Viehwirtschaft hinweisen. Dort werden ebenfalls tierische Erzeugnisse, die nicht steuerbar erzeugt werden, von den Farmbesitzern verkauft - auch von Senatoren und Patriziern.
Als Beispiel möchte ich Eier anführen. Sie fallen als Nebenprodukt der Hühnerzucht an, da der Bauer sie nicht bewusst erzeugen kann. Sie entstehen selbstständig, wie auch die Bäume auf dem potentiellen Ackerland des Landwirtes entstehen. Dennoch ist ihr Verkauf legal.
Folglich sind mein Mandant und ich der Meinung, dass im Weinbau-Sektor nicht anders vorgegangen werden kann und darf."
fragte er schließlich nach seinem langen Vortrag und sah hinauf zum Praetor, dann ins Publikum und schließlich zu Avitus.
/edit: Tiberius, nicht Octavius 