Beiträge von Manius Tiberius Durus

    Durus lächelte jovial, als Septima ihren zukünftigen Ehemann begrüßte und dieser freundlich erwiderte. Natürlich freute er sich - auch Durus wäre wohl glücklich gewesen, solch eine Schönheit ehelichen zu dürfen (obwohl er sich natürlich auch nicht beklagen konnte!).


    Und weil die beiden sich so gut zu verstehen schienen (zumindest nach Durus' Ansicht), beschloss der Consul sie auch allein zu lassen - immerhin war ja Celsus als Anstandsherr dabei!


    "Entschuldigt mich - ich habe noch wichtige Aufgaben, wie ihr wisst!"


    Er wandte sich um, besann sich dann jedoch kurz und trat an Celsus heran, der sich sicher über all das wunderte. Der Bräutigam beugte sich zum Ohr seines zukünftigen Sohnes herab und flüsterte dann


    "Ich habe Aurelius Ursus Septima als Gattin in Aussicht gestellt - pass doch bitte auf, dass sie sich zumindest so lange zurückhalten, bis sie verheiratet sind!"


    Er zwinkerte ihm zu und eilte dann zurück zur Hauptklinengruppe, an der noch immer seine Frau wartete. Inzwischen hatten die Sklaven bereits begonnen, die Platten abzuräumen und somit anzudeuten, dass das Mahl beendet war. Ein Weingelage würde vorerst aufgeschoben werden - erst in der Villa Tiberia würde es erfolgen.


    "Liebste Aurelia - darf ich dich nun heimführen in mein Haus - oder warte!"


    meinte Durus gut gelaunt und bot ihr den Arm an, den er jedoch sofort wieder zurückzog: Er musste sie ja rauben, nicht einfach geleiten! Doch wer würde wohl die Mutter repräsentieren, der man sie entreißen sollte? Soweit Durus wusste, war ihre leibliche Mutter nicht mehr am Leben - wer würde es wohl sein? Zweifelsohne würde die Person jedoch rasch herantreten!


    Fragend blickte er zu Corvinus, der diese Angelegenheit sicherlich innerhalb seiner Familie geklärt hatte.

    "Dann die kürzere Version!"


    meinte Durus - immerhin machte es keinen Unterschied, denn eigentlicih war eine Adoption so akzeptiert, dass niemand großen Wert darauf legte, auf diesen Umstand hinzuweisen. Und vielleicht war es auch praktischer...


    Auch auf das Verzicht des Erstgeborenenrechts wurde selbstverständlich verzichtet - ein Vertrag war allerdings strenggenommen kaum notwendig: Durus konnte in seinem Testament ohnehin verfahren, wie er wollte. Doch immerhin war er nun darauf vorbereitet.


    Dann jedoch entglitten dem jungen Celsus die Züge, was Misstrauen in dem alten Tiberier weckte - was hatte das denn zu bedeuten? War Celsus einer jener überzeugten Junggesellen, die niemals heiraten wollten? War seine eigene Lage nicht Argument genug für die Wichtigkeit einer frühen Ehe? Er musste jetzt schon Kinder adoptieren um seine Nachfolge zu regeln!


    "Mein lieber Aulus: Die Ehe ist wunderbar, das kann ich dir versichern!"


    Er lächelte zu Laevina hinüber, obwohl es in diesem Augenblick wohl gelogen war - die kurze Auseinandersetzung hatte den Tiberier doch etwas aufgeregt.


    "Abgesehen davon ist es vorteilhaft, wenn du die Tochter eines einflussreichen Senators ehelichst, denn damit knüpfen wir wieder Bande, die für unsere Familie und besonders für deine Karriere von Nutzen sein können! Ich selbst muss zugeben, dass meine Ehe eigentlich viel zu spät kam, das ist dir doch klar?"


    Im Grunde waren die Gedankengänge des alten Tiberius ohnehin keine Frage gewesen - Celsus würde heiraten, sobald eine geeignete Gattin gefunden war - daran gab es keinen Zweifel.


    "Aber leiten wir vorerst die Adrogatio in die Wege. Traditionell findet sie vor den Comitia Curiata statt, doch diesen Luxus können wir uns wohl schwerlich leisten: Der Pontifex Maximus ist außerhalb Roms und ich kann ihn kaum vertreten, wenn ich beteiligt bin. Bleibt also nur diese moderne Methode vor dem Praetor."


    Nachdenklich legte der Tiberier die Stirn in Falten.

    Ein wenig nervös erdachte Durus sich rasch einen Text für das Decretum Senatus. Dann trat er vor und mit ein wenig Schweiß auf der Stirn begann er zu verkünden:


    "Es soll abgestimmt werden über die Legitimierung der Wahlen zum Cursus Honorum ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.).


    Der Text des Decretum Senatus soll folgendermaßen lauten:


    Der Senat erklärt die Wahlen zum Cursus Honorum ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.) aufgrund der besonderen Umstände bei der Festlegung des Wahltermins ausnahmsweise für gültig, obwohl die Bestimmungen von § 40, Codex Universalis nicht eingehalten werden konnten.


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diesen Antrag, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Lucius Annaeus Florus
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus



    16 von 20 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 31.1.,
    oder vorher, wenn die erforderliche Mehrheit aller anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben hat.


    Der Coup war riskant, doch hoffte Durus, dass der Senat ihn diesmal bei seiner Entscheidung stützte. Sicherheitshalber gab er als erster eine Pro-Stimme ab:


    :dafuer:

    Natürlich hatte Durus immer Zeit für einen Consularen! Jeder Römer hatte wohl Zeit dafür! Der Grund für den Besuch war allerdings überraschend - die Provinzverwaltung! Der Consul hatte nie verstanden, warum sie auf so umständliche Weise geordnet hatte zur Regierungszeit des göttlichen Iulianus - oder war es Traianus gewesen?


    "Die Provinzverwaltung gehört tatsächlich reformiert, das stimmt. Wie lauten deine Vorschläge?"


    meinte er daher und wandte sich an den jungen Juristen - seltsam, Durus hatte das Gefühl, dass er ihn vor langer Zeit getroffen hatte - dennoch wirkte er nicht sonderlich alt (vielleicht war das Leben in der Provinz aber auch nicht so faltenbringend wie die Arbeit in der stadtrömischcen Politik!).

    "Ja, ja - allerdings konnte ich natürlich nicht anwesend sein!"


    Als Consul musste er ja die Zeremonien auf dem Albanus Mons leiten. Doch selbstverständlich war er unterrichtet worden!


    Noch ein wenig aß Durus weiter, dann stellte er fest, dass die Sklaven bereits Leuchter entzünden mussten - es wurde langsam spät. So streckte der Bräutigam sich ein wenig und meinte dann:


    "Ich denke, wir sollten Vorbereitungen für den Brautzug treffen - ich habe noch kurz etwas zu erledigen!"


    Damit erhob er sich von seiner Kline und schlich sich geradezu an den Frauentisch an, an dem sich die Damen gerade angeregt unterhielten. Als er hinter Septima stand, legte er seine Hand auf ihre Schulter.


    "Septima, könntest du kurz mitkommen? Ich möchte dich jemandem vorstellen!"


    Dann zog er sie auch schon mit sich, ehe sie sich wehren konnte. Das Ziel war klar: Aurelius Ursus, der ein typisch männliches Thema mit Celsus diskutierte: Politik (zumindest kam das bei Durus an). Gemeinsam mit seiner Nichte positionierte er sich genau vor den beiden und wandte sich dann an Ursus.


    "Aurelius, ich möchte dich jemandem vorstellen. Das hier ist Tiberia Septima, meine liebreizende Nichte."


    Er griff mit der Hand an den Rücken des Mädchens und schob sie ein wenig vor, womit er andeuten sollte, dass sie etwas sagen sollte. Normalerweise hätte er all das wohl etwas eleganter geregelt, doch auch der Consul hatte dem Wein bereits gut zugesprochen.

    Durus seufzte, als ausgerechnet Decimus Livianus, gegen den er bisher von einer Anklage abgesehen hatte, erneut zu Wort meldete. Beim letzten Mal hätte es wohl noch schlichtes Interesse sein können, doch diesmal - diesmal schien es ganz offensichtlich gegen seine Person gerichtet zu sein. Und Durus reagierte sehr aggressiv auf Angriffe auf seine Person.


    Glücklichweise sprangen ihm Purgitius Macer und Aelius Quarto, die beiden wohl angesehensten Senatoren zur Zeit, bei. Und so konnte der Tiberier eine Weile überlegen, ehe er sich zu einem Frieden suchenden Gesichtsausdruck zwang und erklärte:


    "Ich schlage vor, dass Ihr alle darüber entscheiden solltet, ob wir diese Wahl als gültig betrachten. Ich habe bereits die Gründe für meine Festsetzung des Termins dargelegt und die Wahl für gültig erklärt. Doch da es offenbar noch immer kritische Stimmen gibt, sollte das Plenum entscheiden, zumal ich nicht möchte, dass der Amtsantritt der neuen Magistrate unnötig herausgezögert wird und damit zu meinem Vorteil mein Imperium verlängern.


    Wäre dieser Vorschlag akzeptabel?"


    Durus blickte in die Reihen - natürlich ging er davon aus, dass er diese Abstimmung sehr wahrscheinlich gewinnen würde. Und zwar war dieser Fall von den Gesetzen nicht so vorgesehen - jedoch auch nicht untersagt - die genannten Richtlinien waren nun einmal Leges Imperfectae!


    "Im Übrigen halte ich es auch für absurd, den Kandidaten ihre Plätze nur zu verwehren, um ihren Wünschen nicht zu entsprechen. Dennoch kannst du selbstverständlich einen Gegenvorschlag für eine Verteilung vorbringen, Germanicus!"


    In Durus' Augen saß Avarus tatsächlich nur im Senat, um seine eigenen Anträge zu sabotieren!

    "Wegen des Kommentars."


    erklärte Durus, da Avianus offenbar anderes vermutete. Dann erst ging er auf die erste Bemerkung ein:


    "Ich halte den Cursus Iuris bei jedem Senatoren für sinnvoll, daher würde ich es dir empfehlen. Allerdings ist es selbstverständlich deine Entscheidung. Allerdings würde ich es dir schon sehr nahelegen, erst deine Studien im Recht prüfen zu lassen, ehe du dich an einen Kommentar wagst."


    DECRETUM SENATUS


    Der Senat von Rom hat beschlossen den
    CODEX IURIDICIALIS
    wie folgt zu ändern:


    Neugefasst wird:
    § 52 Geldstrafe
    (1) Eine Geldstrafe beträgt mindestens 5 und höchstens 5.000 Sesterzen.
    (2) Die Geldstrafe ist in Römischen Sesterzen (Sz.) an das Imperium Romanum zu entrichten.
    (3) Bei Nichtleistung der Geldstrafe kann diese eingezogen werden.


    § 53 Opus Publicum
    (1) Als Opus Publicum hat der Verurteilte für einen befristeten Zeitraum eine vom Gericht zugewiesene, der Schwere seiner Tat angemessene körperliche Arbeit zu verrichten, die dem Gemeinwohl nützlich ist. Nach Bedarf ist diese Strafe in der Stadt zu verbüßen, in der der Tatort liegt.
    (2) Der Verurteilte ist von der Gemeinde, in der er das Opus Publicum ableistet, zu verpflegen.
    (3) Kommt der Verurteilte seinen vorgeschriebenen Aufgaben nicht nach, ist der Verurteilte anzuketten. Zusätzlich können ihm in diesem Fall von der Stadt, in der er das Opus Publicum ableistet, schwerere Arbeiten zugeteilt werden.
    (4) Übersteigt die Schuld einen Betrag von 600 Sz., so kann der Delinquent zu deren Begleichung als Sklave verkauft werden, jedoch frühstens drei Wochen nach Urteilsverkündung.
    (5) An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt das Opus Publicum, für das die zuständige Stadt täglich 2 Sesterzen an den Empfänger der Geldstrafe zu entrichten hat. Der Delinquent ist so lange zu Opera Publica heranzuziehen, bis die Stadt die Schuld abgegolten hat.
    (6) Für eine Verurteilung zu Opus Publicum kann mit Ausnahme des Falles nach Absatz (5) ersatzweise eine Relegatio gleicher Dauer angeordnet werden."
    (7) Eine Freiheitsstrafe wird in Opus Publicum umgewandelt.


    § 54 Relegatio und Exilium
    (1) Die Relegatio ist eine zeitige Verbannung. Das Mindestmaß der Relegatio beträgt 1 Jahr. Den Ort der Verbannung im Rahmen einer Relegatio bestimmt das Gericht, jedoch muss dieser außerhalb Italias liegen. In der Zeit seiner Relegatio darf der Verbannte weder für ein öffentliches Amt kandieren, noch kann er in ein solches gewählt werden.
    (2) Das Exilium ist eine lebenslängliche Verbannung an einen gerichtlich bestimmten Ort außerhalb Italias, verbunden mit dem unbefristeten Verlust aller römischen Bürgerrechte. Wer den gerichtlich bestimmten Ort verlässt, oder ohne vorhergehende Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus zurückkehrt, wird mit dem Tode bestraft.


    § 55 Todesstrafe
    (1) Die Todesstrafe kann nur in Fällen verhängt werden, in denen sie ausdrücklich gesetzlich zulässig ist.
    (2) Die Art der Vollstreckung bestimmt das Gericht. Es kann die Strafe auch in lebenslange Sklaverei in staatlichen Bergwerken oder Steinbrüchen umwandeln.
    (3) Angehörigen des Ordo Senatorius, Equites und Decuriones ist es gestattet, statt einer Todesstrafe das Exilium zu wählen. In diesem Fall fällt ihr gesamtes Vermögen der Staatskasse zu.



    gez.
    Manius Tiberius Durus



    ANTE DIEM VIII KAL FEB DCCCLX A.U.C.
    (25.1.2010/107 n.Chr.)




    DECRETUM SENATUS


    Der Senat von Rom hat beschlossen den
    CODEX IURIDICIALIS
    wie folgt zu ändern:


    Ersatzlos gestrichen wird:
    § 42.1 Antrag auf Berufung
    (1) Ein Antrag auf Berufung kann frühestens nach 2 Tagen nach Verkündung des Urteils gestellt werden.
    (2) Der Antrag geht an den Iudex Prior des Iudicium Imperialis als Berufungsgericht, der Berufungssteller muss dafür Sorge tragen, dass dieser den Antrag erhält.
    (3) Die einfache Verkündung der Beruf im Anschluss an das Urteil ist unzulässig.
    (4) Der Berufungsantrag muss enthalten
    1. Bezeichnung und Nummer des Verfahrens
    2. Namen der Streitparteien
    3. Namen der Richter
    4. Verhandelte Straftaten
    5. Urteilsbegründung des Gerichts
    6. Begründung der Berufung


    § 43 Prüfung der Berufung
    (1) Legt ein Betroffener gegen ein Urteil Berufung ein, so prüft der Iudex Prior des Iudicium Imperialis die Verhandlung und das Urteil der vorherigen Instanz.
    (2) Erkennt er gravierende Formfehler oder aber hat er begründete Bedenken an der Entscheidung, so kann er die Berufung zulassen.
    (3) Ist beides für ihn nicht erkennbar, so kann er die Berufung ablehnen und bestätigt somit das verkündete Urteil.
    (4) Es steht ihm weiterhin frei das Strafmaß zwischen Freiheits- und Geldstrafe angemessen umzuwandeln.


    Neugefasst wird:
    § 42 Appellatio
    (1) Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an einen amtierenden Tribunus Plebis appelliert werden. Nach Prüfung kann dieser die Appellation abweisen, oder durch sein Veto eine Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben. Durch das Veto wird eine Neuverhandlung im darauf folgenden Amtsjahr erwirkt, sofern das zuständige Gericht nicht von einer Erhebung der öffentlichen Klage absieht.
    (2) Gegen ein ordentliches Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Senat appelliert werden, wenn der Angeklagte selbst Vollsenator ist. Die Appellation ist an einen der amtierenden Consuln zu richten. Nach Prüfung kann dieser die Appellation abweisen, oder die laufende Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben und eine Neuverhandlung in Form einer Anhörung im Senat unter seiner Leitung ansetzen. Das Senatsurteil erfolgt in Form eines Decretum Senatus.
    (3) Gegen jedes Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Imperator Caesar Augustus appelliert werden. Dieser kann die Appellation abweisen, oder die laufende Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben und neu verhandeln lassen. Die Form der Neuverhandlung erfolgt dabei nach den kaiserlichen Bestimmungen.
    (4) Eine Appellation kann ab Erhebung der öffentlichen Klage und bis drei Tagen nach Urteilsverkündigung eingebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Appellation mehr zulässig.



    gez.
    Manius Tiberius Durus



    ANTE DIEM VIII KAL FEB DCCCLX A.U.C.
    (25.1.2010/107 n.Chr.)


    Auch Durus verfolgte die Debatte eher widerwillig, doch war es seine Aufgabe als Consul, sich darum zu kümmern, dass sie zielgeleitet war.


    "Im Grunde sind doch alle Pläne fertig, nicht wahr? Wäre es nicht sinnvoll, einfach den Architekten vorzuladen und seine Pläne noch einmal vollständig darlegen zu lassen? Wir könnten ihm dann eine Frist setzen, innerhalb derer das Bauwerk zu vollenden ist und ihn anschließend noch einmal vorladen.


    Eine erneute Inquisitio nur zur Überwachung der Bauarbeiten halte ich für etwas übertrieben, muss ich sagen."


    wandte er daher ein, sich vor allem an Aelius Quarto, den großen Fürsprecher dieses Projektes, wendend.

    Die Debatte für diese Änderung war sehr schleppend verlaufen, daher war Durus froh, dass er sie nun endlich zur Abstimmung vorlegen konnte:


    "Es soll abgestimmt werden über folgenden Zusatz zur § 19, Codex Iuridicialis:


    (4) Wird ein Delikt gegen die Amtspflicht von einem durch den Senat gewählten oder eingesetzten Magistrat oder Promagistrat begangen, ist der Senat als Gericht sachlich zuständig. Ebenfalls können die Consuln Prozesse wegen Hochverrat, dem Zutrittsverbot für ausländische gesalbte Herrscher innerhalb des Pomeriums, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen und Landesverrat vor dem Senat verhandeln lassen."


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diesen Zusatz, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Lucius Annaeus Florus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 31.1.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.


    Auch bei dieser Abstimmung stimmte Durus dafür - so wenige Senatoren hatten sich gemeldet, dass er fürchtete, der Antrag könnte nicht durchgehen!


    :dafuer:

    Die Debatte über die Todesstrafe für Räuber und Mörder lag bereits längere Zeit zurück, war jedoch von einer anderen Abstimmung abhängig gemacht worden, sodass sie nun ohne weitere Diskussion erfolgte:


    "Es soll abgestimmt werden über folgende Änderung der §§ 73 und 92, Codex Iuridicialis:


    § 73 Mord
    Wer einen anderen ohne staatliche oder militärische Befugnis tötet, ist mit dem Tod zu bestrafen.


    § 92 Raub
    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit dem Tode zu bestrafen.""


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diese Änderung, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Lucius Annaeus Florus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 31.1.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.


    Diesmal gab Durus gleich zu Beginn seine Stimme ab - immerhin gab es noch Kritiker und er wollte zeigen, dass er selbst zumindest fest hinter seinem Antrag stand (für die, die es vergessen hatten):


    :dafuer:

    Auch diesmal folgte Germanicus Sedulus seinem Patron erstaunlicherweise. Und so waren auch hier die negativen Stimmen sehr überschaubar.


    "Der Antrag wurde angenommen. Die Abstimmung ist geschlossen."


    verkündete der Consul daher zufrieden.



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus
    angenommen.


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ------------------------------ Consul -----------------------------

    Erstaunt nahm Durus zur Kenntnis, dass ein Germanicus seinem Reformwerk zugestimmt hatte. Und so hatten nur sehr wenige Senatoren dagegen gestimmt, weshalb der Tiberier zufrieden verkündete:


    "Der Antrag wurde mit großer Mehrheit in seiner Fassung B angenommen. Die Abstimmung ist geschlossen."



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus
    angenommen.


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ------------------------------ Consul -----------------------------

    | Stesichoros

    Zitat

    Original von Tiberius Caecilius Metellus
    Tiberius, gekleidet in eine feine Toga, an der Hand den Ritterring, stand neben dem ehemaligen Legatus Augusti und wartete, dass die Tür sich öffnen würde und sie das Anwesen des Consuls betreten konnten.


    Ziemlich erstaunt war Stesichoros, als diesmal die Tür öffnete und einen ausgewachsenen Consular vor dieser entdeckte - in Begleitung eines Ritters, der wahrscheinlich sein Klient war. Natürlich musste dieser vornehme Herr nicht auch nur ein Wort an einen unwürdigen Ianitor richten, sondern mit einer einladenden Geste wurde die Tür geöffnet und der Sklave erklärte


    "Tretet ein, edler Herr! Mein Herr wird euch sogleich im Atrium begrüßen!"


    Damit führte er die beiden edlen Herrn ins Haus, während er einen zufällig vorbeigehenden Sklaven anhielt, rasch den Hausherrn aufzutreiben.





    IANITOR – GENS TIBERIA

    Durus war äußerst überrascht, als der Bruder seines Patrons so unvermittelt vonr seiner Haustür auftauchte - sofort ließ er alles stehen und liegen und machte sich ins Atrium auf, wo man den beiden Besuchern bereits Wein anbot und sie bat, auf den Korbstühlen in einer Ecke Platz zu nehmen.


    Rasch eilte der Consul auf sie zu - noch immer angetan mit der Senatorentunica, die er noch von der vormittaglichen Senatssitzung trug.


    "Vinicius, was für eine Überraschung! Seid willkommen!"


    Freundlich schüttelte er die Hand des Consulars, dann ging er zu Metellus weiter. Zwar wusste er noch, dass er den Mann von den Gerichtshöfen her kannte, doch konnte er sich nicht erinnern, wie sein Name gewesen war...Caelius Modestus? Oder Caecilius, wie der ehemalige Praefectus Praetorio? Auf jeden Fall hatte er einen Kommentar zur Lex Mercatus verfasst...ah!


    "Auch du natürlich, Caecilius Metellus! Was führt Euch zu mir?"


    Sicherlich war es kein Freundschaftsbesuch!

    | Stesichoros


    Die Schmeichelei beeindruckte den Ianitor ebenfalls wenig. Die Taktik kannte er auch schon länger...


    "Mein Herr ist leider sehr beschäftigt, daher empfehle ich dir, morgen früh zur Salutatio zu erscheinen.."


    meinte er daher - vielleicht würde der junge Mann dies ja einsehen.





    IANITOR – GENS TIBERIA


    DECRETUM CONSULUM


    Ergebnis der Wahlen für die Magistrate der Stadt Rom.


    Die Consuln geben bekannt:
    Hiermit wird die Wahl ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.) für die Magistrate der Stadt Rom für gültig.


    Als die Consuln des neuen Jahres stehen fest Lucius Licinius Sura und Quintus Sosius Senecio.
    Als die Praetoren des neuen Jahres stehen fest [...].
    Als Aedilis Curulis des neuen Jahres steht fest Marcus Aurelius Corvinus.
    Als Aedilis Plebis des neuen Jahres steht fest [...].
    Als Tribunus Plebis des neuen Jahres steht fest [...].
    Als die Quaestoren des neuen Jahres stehen fest Manius Aurelius Orestes, [...].
    Als die Vigintiviri des neuen Jahres stehen fest Aulus Flavius Piso, Lucius Iulius Centho, [...].


    Der Antrittstag für die Magistrate des kommenden Jahres sind die
    Nonen des Februarius (5.2.2010/107 n.Chr.).


    Mögen die unsterblichen Götter den neuen Magistraten beistehen.



    gez.
    Manius Tiberius Durus et Marcus Vitorius Marcellus



    ANTE DIEM XI KAL FEB DCCCLX A.U.C.
    (22.1.2010/107 n.Chr.)