machst du mir dann in Italia so einen Thread, unter Wichtig?
Beiträge von Cicero Octavius Anton
-
-
-
-
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIERHEBE ICH DEN
PEREGRINUS
Aulus Quintilius BabulusMIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM XII KAL DEC DCCCLIV A.U.C.
(20.11.2004/101 n.Chr.)ZUM
CIVISHIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT
CICERO OCTAVIUS ANTON IM NAMEN DES
KAISERS VON ROM -
Konto für
Aulus Quintilius Babulus
Titus Cornelius Flavianus Domitianus
Manius Matinius FuscusEingerichtet!
-
Sonntag :D, die haben jetzt plötzlich den Start für die Vexpo auf den 21.11. festgelegt, ohne Ankündigung, na ja, müssen ja nicht vom ersten Tag an dabei sein!
-
Ich wünsche viel Erfolg!
-
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIERTEILE ICH DEM BETRIEB
TONSTRINA DIDIAE GORDIANAEMIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM XIII KAL DEC DCCCLIV A.U.C.
(19.11.2004/101 n.Chr.)DIE GENEHMIGUNG
ZUM
GETRÄNKE AUSSCHANK
- DCCCLIV AB URBE CONDITA -
http://www.imperium-romanum.in…talia-proconsul-anton.gif -
Ich habe keine Einwende
-
Einfach den Text als PN, die Bilder hier als Anhang posten, das umsetzen macht wer anders
-
-
-
-
Sim-Off: na klar, denn in Foren dort geht das Leben weiter, noch nie in einer anderen MN gewesen??
-
-
ich Religion ? hmm ja hmm nein, alles außer das, ich werde auf jeden Fall die Titelseite machen und den Spielhintergrund.
Also Messi ich würde dich oder Antentis bitten, doch eine HP Seite über die Religion anzufertigen!
Also insgesamt, soll es je Thema eine HP Seite geben, ruhig mit etwas Bildern!
-
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIERHEBE ICH DEN
PEREGRINUS
Manius Matinius FuscusMIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM XIV KAL DEC DCCCLIV A.U.C.
(18.11.2004/101 n.Chr.)ZUM
CIVISHIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT
CICERO OCTAVIUS ANTON IM NAMEN DES
KAISERS VON ROM -
so jetzt noch das Ok, des Pater Familias und du kannst loslegen!
-
"Decius setz dich zu uns, das ist Maximus, er will wie du einer meiner Töchter entführen!"
Anton lächelte und wies ihm mit der Hand einen Platz zu!
-
Werte Senatoren,
Iunia und ich haben ein Gesetz zur Regelung des Glückspieles ausgearbeitet, ich bitte um Zustimmung des Senates!
Lex de sponsionibus et aleis
§1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
§1.1 Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
§1.2 Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.§2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
§2.1 Im römischen Reich sind private Wetten und Glücksspiele, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer um erhebliche Summen bereichern unter Strafe verboten. Private Wetten und Glückspiele auf die dieses Kriterium nicht zutrifft sind dagegen erlaubt.
§2.2. Kommerziell
Im römischen Reich, sind jeglichen kommerziellen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.§2.2.1. Ausnahme
Von der Regelung in Paragraph 2.2 sind die Geschäft ausgenommen, die über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizens kann auch durch den Senat vergeben werden), denn sie gestattet das kommerzielle ausrichten von Wetten und Glückspielen.§3 Strafen
§3.1. Strafen für den Verstoß gegen §2.1.
Ein vergehen gegen den §2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1000 Seterzen bestraft, ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 3 Wochen verhängt werden!§3.2. Strafen für den Verstoß gegen §2.2
Ein vergehen gegen den §2.2. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Seterzen bestraft, zusätzlich kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden!