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Original von Secundus Flavius Felix
"Das Umland der Stadt Rom gehört genauso wie Wüste im Osten Syriens zur Provinz, genau das wollte ich damit sagen. Und da es in Syrien keine Cohortes Urbanae gibt soll die Lex Provincialis diese in keinster Weise beinhalten. Der explizite Ausschluss von Rom in vielen Paragraphen dient nur dazu die, Allmacht, über die die Statthalter in den anderen Provinzen verfügen, von der Urbs Aeterna fernzuhalten. "
Aha, Das Umland von Rom, das übrigens auch nur in der Gegend von Rom gibt und nicht in Syrien gibt, ist also unter der Kontrolle des Statthalters! Desselben, der als einziger die Polizeifunktion in der Provinz innehat (jaja Praetorianer generell und Vigiles in Ostia im Speziellen ausgenommen). Denn in der Lex ist ja nur er bzw. seine dafür eingesetzten Stellvertreter mit der Ausübung derselben beauftragt! Wie allerding die Macht des Statthallters von der Provinz auf Rom durch Annahme meines Vorschlages hin ausgedehnt werden würde, ist mir schleierhaft.
Zitat
Original von Secundus Flavius Felix
"Ausschließliche Polizeigewalt über den 100-Meilen-Radius will ich dir nicht gewähren. Mein Regionarius und dessen Centuriones Statorum verfügen bereits über Stützpunkte und Ortskenntnis in besagtem Gebiet - glaubst du das Volk würde es begrüßen wenn das bewährte Sicherheitssystem aufgelassen wird und sie nach Roma reisen müssen um ihre Anliegen vorzubringen?
Und gesetzt der Fall, man würde den CU und Vigiles die alleinige Polizeigewalt über besagtes Gebiet geben: Weißt du *genau* wo es endet? Was ist in der neuen Grauzone, die sich dann dort ergibt? Willst du dann den Wirkungsbereich der CU auf die ganze Regio ausdehnen? Nein, das funktioniert so nicht.
Die Stadteinheiten sollen in Rom für Sicherheit sorgen - man weiß dann zumindest wo das Gebiet anfängt und wo es auffordert. Und dass Unbekannte ungestraft Leute mitten auf den Mercati kreuzigen zeigt wie überfordert die CU schon damit sind.
Um Verbrecher aufs Land zu verfolgen ist die von Senator Lucidus vorgeschlagene Änderung für die CU mehr als ausreichend.
Und wenn ich mich richtig entsinne..."
Jetzt seht ihr mich mehr als verwirrt. Einerseits stimmt ihr dem Vorschlag von Senator Lucidus zu, andereseits lehnt ihr ihn aber ab, wenn ich ihm auch zustimme? Vielleicht habt ihr mich aber auch einfach falsch verstanden. Ich stimmte diesem Vorschlag als Ergänzung meines geänderten Vorschlages
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§ 6 Polizei
(1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom. Im italischen Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt üben sowohl der Statthalter, als auch die Stadtrömischen Einheiten diese Funktion aus.
zu, weil dadurch die Weisungsbefugnis deutlich geklärt wäre. Weisungsbefugnis bei überlappenden Ermittlungen etc. Ich habe nie davon gesprochen, das Umalnd gänzlich unter die Kontrolle der Stadtrömsichen Einehiten zu stellen!