Beiträge von Gaius Octavius Victor

    Leicht zuckte Victor bei dem Einwurf des Salinators mit den Schultern. "Soviele Gegenden gibt es da gar nicht mehr, zumindeszt nicht Gegenden die soweit bewohnt sind, dass sich ihre Erschließung lohnt."


    Die nächsten beiden Fragen fasste der Octavier in der Beantwortung gleich zusammen. "Nein, ich habe in der Gegend keinen Besitz, wobei es jedoch verlockend ist... ich fand es bei einer Besichtigung sehr malerisch dort, vor allem um Buca herum. Nunja, tatsächlich gab es Anfragen der Beamten von Buca und Bovianum Vetus, die wohl von den ansässigen Händlern darauf angesprochen wurden. Und fünf oder sechs Senatskollegen haben mich auch angesprochen, weil sie Sommersitze in der Ecke haben."


    Kurz zeigte Victor auf einen Punkt etwas westlich von Larinum, um die Lage von Bovianum dem Stadtpräfekten zu zeigen, dann redete er auch gleich weiter, weil seine eben gegebene Antwort auch mit den nächsten Fragen des Salinator zusammenhing.


    "Dies sind auch die Privatpersonen, die ich meinte. Senatoren und Ritter und andere reiche Bürger, die ihre Landsitze vor allem in der Gegend um Buca haben. Was die genaue Beteiligung der Städte angeht, muss ich noch mit dem curator rei publicae und den betroffenen Städten die genaue Finanzsituation klären. Ich hab zwar schon mit beiden Parteien gesprochen, aber nur ob sie derzeit überhaupt in der Lage wären solche Kosten zu schultern. Sind sie... Die Kosten für den Staat sollten so direkt ein Drittel bis zur Hälfte betragen, wobei es dann natürlich noch ein paar sekundäre Finanzierungsmöglichkeiten gibt, zum Beispiel Meilensteine an Privatleute zu verkaufen, etc. Unternehmen habe ich noch nicht im Blick. Vermutlich die gleichen, die von meinem Offiicium in den umliegenden Gebieten mit der Instandhaltung der bestehenden Straßen beauftragt werden. Sonst natürlich alle die bei einer Ausschreibung ein gutes Angebot machen, wie immer. Das wäre jetzt dann ja der nächste Schritt so der Kaiser und du keine Einwände gegen dieses Projekt haben." Was Victor nicht hoffte, schließlich hatte er jetzt schon viel Arbeit in diese Planungen gesteckt bzw. stecken lassen, aber es ging ja trotzdem nicht gerade um Haselnüsse aus der Portokasse.

    Zitat

    Original von Potitus Vescularius Salinator
    Potitus überflog das Gutachten nur, gründlich würde er es später lesen. Die Zusammenfassung war kurz und informativ. "Damit sollte die Angelegenheit wohl vom Tisch sein." Die erste Bewährungsprobe als Klient hatte der Octavier jedenfalls bestanden.


    Die Karte sah sich Salinator gründlicher an. Das war wesentlich aussagekräftiger als die Beschreibungen neulich. "Wie hast Du den Bedarf für die Straße ermittelt? Wie bist Du auf den Gedanken gekommen, sie zu bauen? Hast Du auch schon einen Überblick über die zu erwartenden Kosten?"


    Nun, wenn der Stadtpräfekt die Angelegenheit mit dem Gutachten für erledigt betrachtete, dann sollte das Victor nur recht sein. So nickte er bei den Worten des Vesculariers nur verbindlich und dann ging es ja auch schon mit dem nächsten Thema weiter.


    Einen Moment überlegte der Octavier, wie er die Frage des Salinator beantworten sollte, dann fing er an zu reden: "Der Bedarf ergibt sich durch mehrere Gründe. Zum Einen ist trotz aller Straßen die wir in Italia haben der ausgewählte Bereich noch nicht per Straße an Rom gebunden. Dann ist Buca ein in seiner Gegend einmalig gut gelegerner Hafen, also für den Handel nicht zu verachten. Zudem liegen einige Städte und Villen von reichen Römern an der geplanten Straße, die alle zur Bezahlung des Neubaus herangezogen werden können, was die Kosten senken würde." Kurz pausierte der curator viarum, dann machte er sich auch schon daran die zweite Frage zu beantworten. "Wie ich auf den GEdanken gekommen bin? Nun, meine Aufgabe ist es doch für die Straßen in Italia zu sorgen und den Verkehr zu verbessern. Diese Aufgabe erfülle ich mit dem Neubau. Nachdem die letzten Winter zwar hart aber dank der guten Wartung auch gnädig mit den bestehenden Straßen waren, hat mein officium jetzt auch die Kapazitäten für die PLanung eines solchen Unterfangens, also war der Gedanke an eine neue Straße ja auch naheliegend." Bei der Frage nach den Kosten musste Victor nicht lange nachdenken. Die Summe war zwar nicht atemberaubend gewaltig, aber natürlich trotzdem sehr groß und sehr wichtig. "Also eine finale Summe kann ich dir noch nicht nennen. Bis jetzt sind ja außer grundlegenden Konsultierungen anderer Behörden und der betroffenen Städte auch noch keine Verhandlungen mit den zur Durchführung zu beauftragenden Unternehmen getroffen, sodass deren Preise noch nicht feststehen. Auch einige weitere Details zur Kostenübernahme durch Privatpersonen und ähnliches müssen noch näher abgeklärt werden... aber vermutlich interessieren dich diese Details wohl nicht. Also wir reden bei einer Strecke von ungefähr 123 milia passuum mit Kosten von ca. 70.000 bis 80.000 Sz pro Meile von einer Gesamtsumme von 8.610.000 bis 9.840.000 Sesterzen*. Davon muss wie gesagt der Staat direkt nur einen Teil übernehmen." An dieser Stelle hielt Victor dann inne, zum Einen weil er die Fragen des praefectus urbi beantwortet hatte und zum Anderen um die Zahlen erstmal sacken zu lassen.


    Sim-Off:

    Grundlage: 1 milia passus via appia = 100.000Sz (im 2. Jh. n. Chr.)

    Ein Bote aus dercasa octavia traf ein gab eine Wachstafel und eine Schriftrolle ab.


    Ad
    Marcus Decimus Mattiacus
    Casa Decima Mercator


    Decimus Mattiacus S.


    Anbei die versprochene Abschrift des Gutachtens für den Kaiser bzw. seinen Stellvertreter. Dass es eigentlich verschwendete Tinte ist, darüber hatten wir ja schon gesprochen. Ich wünsche dir jedenfalls viel... mir fällt kein passendes Wort dafür ein... beim Lesen.


    Vale bene,
    G. Octavius Victor
    curator viarum


    Gutachten zum Urteil im Fall IUD PUB VII/DCCCLX - Faustus Octavius Macer vs. Marcus Decimus Livianus


    Sachlage: Im vorliegenden Fall wurde der Beklagte Decimus Livianus von dem Gericht unter Vorsitz des Iudex Prior Annaeus Modestus der zweifachen Rechtsbeugung nach §112 Codex Iuridicalis für schuldig befunden und zur Zahlung von jeweils 1000 Sz. verurteilt.


    Ergebnis: Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass die Klage und das Urteil gegen den Beklagten Decimus Livianus vollumfänglich statthaft ist und den Gesetzen des Imperium Romanum in ihrer derzeitigen Fassung entspricht.


    Begründung: Der Beklagte Decimus Livianus bringt zuvorderst in seinem Widerspruch gegen das ergangene Urteil vor, dass die Anklage wegen Verjährung nach §60 Cod Iur nicht zu einer Verurteilung führen durfte. Dieser Einwand ist prinzipiell gerechtfertigt. Jedoch wurde dieser Einwand nicht zum notwendigen Zeitpunkt vom Advocatus des Beklagten vorgebracht, nämlich als der Iudex Prior sowohl den Kläger als auch den Beklagten aufforderte Anträge zu stellen. Dieses Recht nahm der Advocatus des Beklagten durchaus war, brachte jedoch keinen Antrag in Bezug auf die Verjährung oder die im Weiteren noch zu behandelnde mögliche Immunität des Beklagten vor!


    Das derzeitige Gesetz sieht keine explizite Prüfung der Klage durch das Gericht vor, sondern nur eine Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes, die eindeutig gegeben war. Nach §26 Cod Iur hätte das Gericht von einer Verfolgung der Klage absehen können, dies lag aber alleinig im Ermessen des zuständigen Gerichtes.


    Zu dem Einwand der Immunität gilt prinzipiell dasselbe, wie oben beschrieben. Auch hier hätte der Beklagte oder sein Advocatus durch Antrag ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen können, tat dies aber nicht. Die Immunität von Trägern eines Imperium ist nicht explizit teil der Gesetze, sodass hierbei wieder das Ermessen des Gerichtes entscheidend war.


    Zu den Fällen: Fall A betrifft die Adoption eines Freigelassenen durch einen römischen Bürger durchgeführt durch den Beklagten. Die Verteidigung bringt hier vor, dass der verletzte §2 lex germania servitium nur bei der Freilassung eines Sklaven anzuwenden ist. Demzufolge sei die Adoption und die damit verbundene Verleihung des Bürgerrechtes rechtens, da sie zeitlich nach der Freilassung des Libertus erfolgte. Dazu sagt der erste Satz des §2 lex germania servitium: „Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden.“ Das Gesetz sieht hier eindeutig keine zeitliche oder anderweitige Einschränkung vor. Strikt wird hier gesagt, dass ein Libertus kein römischer Bürger ist und er es auch nicht werden kann.


    Fall B betrifft die Adoption des Decimus Serapio durch den Beklagten wobei die Adoption durch den Beklagten selbst durchgeführt wurde. Verurteilt wurde der Beklagte hierbei gemäß §112 Cod Iur da das Gericht eine Verletzung des §11 Cod Iur „Ausschluss als Richter“ als erwiesen ansah. Die Verteidigung bringt hier vor, dass das Strafrecht vor befangenen Richtern geschützt werden solle, die Adoption jedoch Zivilrecht und damit die Anwendung von §11 Cod Iur eine verbotene Analogie sei. Ein Verbot dieses Schlusses und damit eine Verurteilung nach §112 Cod Iur steht jedoch nicht explizit im Gesetzestext, sodass die Interpretation alleine im Verantwortungsbereich des zuständigen Gerichtes lag. Die Anklage bat bei der Verhandlung das Gericht ausdrücklich um eine Prüfung auf Verletzung des §11 Cod Iur und da diese den Buchstaben des Gesetzes entsprechend positiv verlief ist eine Verurteilung des Angeklagten nur rechtens.


    In einigen Punkten ist das Gesetz bei der vorliegenden Verurteilung nicht eindeutig und zwingend gewesen, jedoch folgt und bestätigt dieses Gutachten die Entscheidungen des Gerichtes, in dessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Interpretation der Gesetze bei der Fällung des Urteiles fiel, vollumfänglich.



    Gez.


    G. Octavius Victor
    Curator Viarum


    Zitat

    Original von Potitus Vescularius Salinator
    Potitus hatte sich gerade über ein kleines Päuschen gefreut, als die Tür sich schon wieder öffnete. Der Octavier war überaus pünktlich, leider. "Salve, Octavius! Nimm Platz! Mir ist es genehm", was für eine Ausdrucksweise, "dass Du beides bringst. Noch genehmer wäre mir aber eine kurze Zusammenfassung." Mit ausgestreckter Hand forderte Salinator die Unterlagen ein. Zumindest die Karte wollte er sich direkt angucken.


    Den angebotenen Platz nahm Victor an, nicht ohne jedoch zuvor eine zusammengerollte Schriftrolle und eine gefaltete Karte hervorzuholen. Die Schriftrolle legte er als erstes direkt in die ausgestreckte Hand des Stadtpräfekten.


    Gutachten zum Urteil im Fall IUD PUB VII/DCCCLX - Faustus Octavius Macer vs. Marcus Decimus Livianus


    Sachlage: Im vorliegenden Fall wurde der Beklagte Decimus Livianus von dem Gericht unter Vorsitz des Iudex Prior Annaeus Modestus der zweifachen Rechtsbeugung nach §112 Codex Iuridicalis für schuldig befunden und zur Zahlung von jeweils 1000 Sz. verurteilt.


    Ergebnis: Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass die Klage und das Urteil gegen den Beklagten Decimus Livianus vollumfänglich statthaft ist und den Gesetzen des Imperium Romanum in ihrer derzeitigen Fassung entspricht.


    Begründung: Der Beklagte Decimus Livianus bringt zuvorderst in seinem Widerspruch gegen das ergangene Urteil vor, dass die Anklage wegen Verjährung nach §60 Cod Iur nicht zu einer Verurteilung führen durfte. Dieser Einwand ist prinzipiell gerechtfertigt. Jedoch wurde dieser Einwand nicht zum notwendigen Zeitpunkt vom Advocatus des Beklagten vorgebracht, nämlich als der Iudex Prior sowohl den Kläger als auch den Beklagten aufforderte Anträge zu stellen. Dieses Recht nahm der Advocatus des Beklagten durchaus war, brachte jedoch keinen Antrag in Bezug auf die Verjährung oder die im Weiteren noch zu behandelnde mögliche Immunität des Beklagten vor!


    Das derzeitige Gesetz sieht keine explizite Prüfung der Klage durch das Gericht vor, sondern nur eine Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes, die eindeutig gegeben war. Nach §26 Cod Iur hätte das Gericht von einer Verfolgung der Klage absehen können, dies lag aber alleinig im Ermessen des zuständigen Gerichtes.


    Zu dem Einwand der Immunität gilt prinzipiell dasselbe, wie oben beschrieben. Auch hier hätte der Beklagte oder sein Advocatus durch Antrag ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen können, tat dies aber nicht. Die Immunität von Trägern eines Imperium ist nicht explizit teil der Gesetze, sodass hierbei wieder das Ermessen des Gerichtes entscheidend war.


    Zu den Fällen: Fall A betrifft die Adoption eines Freigelassenen durch einen römischen Bürger durchgeführt durch den Beklagten. Die Verteidigung bringt hier vor, dass der verletzte §2 lex germania servitium nur bei der Freilassung eines Sklaven anzuwenden ist. Demzufolge sei die Adoption und die damit verbundene Verleihung des Bürgerrechtes rechtens, da sie zeitlich nach der Freilassung des Libertus erfolgte. Dazu sagt der erste Satz des §2 lex germania servitium: „Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden.“ Das Gesetz sieht hier eindeutig keine zeitliche oder anderweitige Einschränkung vor. Strikt wird hier gesagt, dass ein Libertus kein römischer Bürger ist und er es auch nicht werden kann.


    Fall B betrifft die Adoption des Decimus Serapio durch den Beklagten wobei die Adoption durch den Beklagten selbst durchgeführt wurde. Verurteilt wurde der Beklagte hierbei gemäß §112 Cod Iur da das Gericht eine Verletzung des §11 Cod Iur „Ausschluss als Richter“ als erwiesen ansah. Die Verteidigung bringt hier vor, dass das Strafrecht vor befangenen Richtern geschützt werden solle, die Adoption jedoch Zivilrecht und damit die Anwendung von §11 Cod Iur eine verbotene Analogie sei. Ein Verbot dieses Schlusses und damit eine Verurteilung nach §112 Cod Iur steht jedoch nicht explizit im Gesetzestext, sodass die Interpretation alleine im Verantwortungsbereich des zuständigen Gerichtes lag. Die Anklage bat bei der Verhandlung das Gericht ausdrücklich um eine Prüfung auf Verletzung des §11 Cod Iur und da diese den Buchstaben des Gesetzes entsprechend positiv verlief ist eine Verurteilung des Angeklagten nur rechtens.


    In einigen Punkten ist das Gesetz bei der vorliegenden Verurteilung nicht eindeutig und zwingend gewesen, jedoch folgt und bestätigt dieses Gutachten die Entscheidungen des Gerichtes, in dessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Interpretation der Gesetze bei der Fällung des Urteiles fiel, vollumfänglich.



    Gez.


    G. Octavius Victor
    Curator Viarum





    "Nun, eine Zusammenfassung zu dem Gutachten kannst du sofort haben, praefectus urbi: Es bestätigt das Urteil vollumfänglich und stellt fest, dass das Urteil rechtmäßig im Ermessen des Gerichtes lag. Das war doch so gewünscht?" Nunja, da hatte der Vescularier ja eigentlich auch nicht viel Spielraum für Interpretationen gelassen. "Vermutlich sollte es kein begnadeteter Iurist wie Vinicius Hungaricus in die Finger bekommen... aber naja, ich denke es erfüllt seinen Zweck." War ja schließlich auch nicht darum gegangen ein unabhängiges, ergebnisoffenes Gutachten zu verfassen.


    "Wenn ich dir jetzt kurz zwei Karten zeigen darf, die den Verlauf der Straße verdeutlichen." Dann faltete Victor die erste Karte auf und breitete sie vor Salinator auf dessen Schreibtisch aus. Der Kartenmaler seines officiums hatte das Ding auf relativ weichem Leder gemalt und für die Übersicht einfach ein bekanntes Werk kopiert.



    "Hier ist jetzt nur die neu zu bauende Straße eingezeichnet. Sie würde dann bei Sulmo über eine kurze Verbindung an die via tiburtina valeria angeschlossen werden." Danach faltete der curator viarum noch eine zweite Karte auf, die näher ins Detail ging und bei der der Kartenmaler nach Victors Anweisungen Wert darauf gelegt hatte, dass es ein dreijähriger Knirps verstehen konnte. Allerdings sah sie jetzt auch aus, als wäre sie von einem Dreijährigen gemalt worden und der Octavier fragte sich ein wenig, warum er sie dann erst am Vortag bekommen hatte, obwohl er den Auftrag schon vor Ewigkeiten rausgegeben hatte. Nunja, ein Detail das den Stadtpräfekten bestimmt nicht interessierte.



    Mit einem Finger deutete Victor auf die eingezeichneten Hügel und größeren Hügel. "Wie du sehen kannst, praefectus, haben meine Leute schon soweit möglich eine Route ausgearbeitet wo die Straße lang verlaufen kann. Es ist ein Kmpromiss zwischen Geradlinigkeit und den Kosten, die das Gelände beim direkten Durchstoßen verursachen würde. Es ist natürlich nur ein grober Plan, die letztendlichen Vermessungen müssen beim Bau dann durchgeführt werden." Während er erzählte, hatte der Octavier mit dem Finger den Straßenverlauf nachgezeichnet, jetzt nahm er ihn weg und lehnte sich wieder auf seinem Sitzplatz zurück. "Hast du noch Fragen dazu, praefectus?"

    Zitat

    Original von Potitus Vescularius Salinator
    Kaum war einer draußen, stand schon wieder der nächste da. Stellte sich nicht vor, unhöflicher Stoffel. Aber zum Glück wusste der Scriba, mit wem er es zu tun hatte. "Salve, Senator Octavius. Ja, Du kannst rein. Er hat jetzt Zeit für Dich."


    Sonderlich viele Gründe gab es ja auch nicht, warum ein Senator einen scriba begrüßen sollte, zumal wenn er diesen nicht kannte und auch schon einen Termin hatte, also erstmal keinen mehr brauchte. Immerhin warf er ihm noch ein "Danke." zu, dann verschwand Victor im officium des Stadtpräfekten.


    "Salve, praefectus urbi!" Zur Begrüßung hob der Octavier eine Hand und trat dann näher. "Ich komme, um dir das von dir geforderte Gutachten zu überbringen und die Karte, die du über mein Straßenbauprojekt haben wolltest. So es dir genehm ist?"

    Mal wieder wünschte sich Victor, wie wohl soviele Besucher hier am Tor, eine weniger für Berührungen empfindliche Kleidung, als eine Toga, aber da an der Prozedur der Durchsuchung nach Waffen nichts zu ändern war, ließ er sie natürlich klaglos über sich ergehen und richtete hinterher halt wieder die Falten.


    "Danke. Ich finde den Weg zur Not auch alleine. Vale, Miles."


    War ja nicht so, als ob Victor nicht jahrelang Tag ein, Tag aus bei den Cohortes rein und raus marschiert wäre.

    Gerade als Victor am Morgen sein Officium hatte verlassen wollen, war noch ein Eilbote mit der Beschwerde einer Stadt über Straßenschäden eingegangen. Und der Bote wollte auch noch unbedingt sofort eine Antwort.


    Jetzt hatte sich Victor etwas beeilen müssen, um überhaupt noch rechtzeitig zu dem Termin mit dem Stadtpräfekten erscheinen zu können. Trotzdem kam er nicht gerade abgehetzt am Tor an und grüßte die Wachhabenden.


    "Salvete, Milites! Der praefectus urbi erwartet mich."

    Als Mattziacus seinen Becher hob, griff Victor auch nochmal nach dem seinen, musste aber bei den kurz darauf folgenden Worten des Decimers schmuzeln.


    "Eine ohne Zank und Streit würden vermutlich einige einfache Leute dazu sagen." Nichtsdestotrotz hob Victor seinen Wein und prostete Mattiacus zu.

    Der übliche Postsklave des Octavius Victor gab nach nicht allzu langer Zeit mal wieder ein Schreiben in der Castra Praetoria ab.


    Ad
    Potitus Vescularius Salinator
    Praefectus Urbi
    Castra Praetoria


    Praefecti Urbi S.


    Der Senator Octavius Victor ersucht den praefectus urbi um einen Termin in den nächsten Tagen. Sofern ein solcher gefunden werden kann, wird um Nachricht an die casa octavia gebeten.


    Vale,


    i.A. des curator viarum G. Octavius Victor

    Das Mattiacus nichts zu der Beziehung zwischen Livianus und Modestus sagen konnte, war zwar schade, aber wenn der Decimer dazu keine Informationen hatte, war das auch nicht wirklich tragisch. Deshalb unterließ es Victor auch weiter bei diesem Thema sein Gegenüber zu drängen und nickte nur verständnisvoll.


    Für einen kleinen Schluck Wein hob der Octavier daraufhin seinen Becher und wollte gerade daraus trinken, als Mattaicus seine wortgewandte Eingebung hatte. Mit ein wenig Mühe aber doch Erfolgreich schaffte es Victor nicht in seinen Becher zu husten und auch keine Miene zu verziehen. Bei näherer Überlegung hatte der Decimer ja auch durchaus recht... wenn Victor diese Tatsache auch mit weniger blumigen Worten aus seinem Mund erwartet hätte.


    "Nun... natürlich lasse ich dir eine Kopie zukommen. Das ist ja auf jeden Fall selbstverständlich!"

    "Oh, damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin durchaus dafür, dass alle Senatoren anwesend zu sein haben bei den Sitzungen." Da Victor sein Leben als Senator eh in Rom verbrachte und verbracht hatte (mit Ausnahme einiger Zeit bei der Legion), würde ihn die von Macer vorgebrachet Regel auch nicht sonderlich einschränken. "Nichtsdestotrotz würde man ja immer wissen, wo sich ein Senator gerade ungefähr aufhält: In Rom, der nächsten Umgebung davon oder eben dort wohin sich der Senator abgemeldet hat. Das ist es, was ich damit meinte, dass man sich überwacht vorkommen könnte."

    "Ein jährlicher Finanzbericht ist meiner Ansicht nach durchaus begrüßenswert."


    Irgendwie fand Victor dann das Argument des neuesten Flaviers gegen eine Reduzierung der zur Abberufung nötigen Mehrheit etwas unüberlegt, weshalb er erbenfalls seine Stimme erhob.


    "Die Acta Diurna ist ein staatliches Mitteilungsblatt und deshalb sollte der Auctor überhaupt keine Unabhängigkeit vom Staat, vertreten durch den Senat hier, haben. Wenn sechzig von hundert Senatoren der Meinung sind, dass ein Auctor nicht länger tragbar ist, so ist dies auch keine "Gruppe", wie du das so schön nanntest Flavius Piso, sondern die Mehrheit. Ich sehe nicht so ganz ein, warum diese Mehrheit zwar dann die Acta Diurna per decretum senatus abschaffen kann, aber nicht den Auctor soll absetzen können. Also ich halte den Vorschlag von Iulius Centho für vernünftig."

    Ein wenig liefen die Ohrläppchen von Victor schon rot an, bei der Zurechtweisung oder vielmehr Belehrung durch den Consul. Er zuckte dann aber innerlich mit den Schultern. Wo der gewaltige Unterscheid zwischen der VErehrung vergöttlcihter Kaiser und der von Göttern sein sollte, schien ihm nicht so ganz klar. Hatte es doch bedies keine direkten Auswirkungen auf die physische Welt.


    Dann dachte der Octavier aber erstmal einen Moment über den Vorschlag nach, den Macer hinsichtlich einer Geschäftsordnung im Senat gemacht hatte. "Nun, ich glaube beschlossen werden würde eine solche Regel auf jeden Fall. Es scheint ja sehr im Sinne eines funktionierenden Senates zu sein und ich glaube von daher wäre es vielleicht auch ziemlich unpopulär beim Volk dagegen zu sein. Ich finde nur..." Kurz machte Victor eine Pause und legte einen Happen zu Essen ab, den er sich genommen hatte. "Es hat einen gewissen Beigeschmack. So als sollten alle Senatoren zu jeder Zeit überwachbar sein."

    "Nun denn, wir sehen uns sicherlich. Vale bene, Neffe!" Ein paar Münzen kramte Victor noch hervor und warf sie als Bezahlung auf den Tisch, bevor er sich erhob. Kurz grüßte er noch mit einer Hand Macer, dann machte er sich auf den Weg nach draußen.

    Der Wirt hatte den Wein gebracht und Mattiacus hatte begonnen sich richtig in Fahrt zu nehmen, sodass Victor ziemlich schnell schreiben musste, wenn er den Ausführungen des Decimers folgen wollte. Er nahm sich vor beim nächsten Mal, wenn er Erkundigungen einzog, einen Schreibsklaven mitzubringen und nicht mehr alles selber erledigen zu wollen.


    Als Mattiacus dann geendet hatte schrieb Victor noch eine ganze Weile weiter, weil er nicht annähernd mehr mitgekommen war und doch nichts von dem Gesagten vergessen wollte. Als er endlich den stilus zur Seite legen konnte, griff auch der Octavier erstmal nach einem Becher Wein und trank einen kleinen Schluck.


    "Ich danke dir, Decimus Mattiacus. Sowohl für deine... ausführliche Darlegung deiner Sichtweise, als auch für deine Antwort auf meine Frage. Ich denke damit lässt sich einiges in dem Gutachten anfangen." Kurz lachte Victor trocken auf. "Hm, vielleicht sollte ich darüber nicht so froh sein... das macht es nur noch schwerer eine Bestätigung des ergangenen Urteils zu rechtfertigen. Wenn das nicht zu neugierig klingt: Wie kommt es eigentlich, dass äh..." Kurz musste Victor überlegen wer der iudex prior in dem Fall gewesen war. "... Annaeus Modestus die Höchststrafe gegen Livianus verhängt hat? War das etwas persönlcihes?"