Beiträge von Gaius Scribonius Curio

    Das ist eine wundervolle Erklärung dafür, weshalb ich dich, Antiope, nie so exzessiv bestrafen wollte, wie du es vielleicht gerne gehabt hättest :P.
    Auch ist es eine gute Erklärung dafür, dass ich in meiner Casa Scribonia keine Familienmitglieder haben wollte, die an meinen fiktiven Sklavinnen "Kunstwerke" mit Messern vollbringen wollten.


    Ich finde das einen sehr grossen Fortschritt für das IR :dafuer:!

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus

    Sim-Off:

    Curio, es wär bedeutend einfacher, wenn du einfach nur einmal das postest und dann die Änderungen dazueditierst.


    Sag mir, Volkstribun, welche Sonderfälle sollten dies sein?


    Also du meist nebst der Möglichkeit den PP abzusetzen?


    ;)


    Aber Spass beiseite. Wer weiss, wie der Senat in Zukunft bestückt sein wird. Wer garantiert dafür, dass er nicht eines Tages sehr selbstsüchtig nur für die eigenen Taschen sorgen will?
    Das wäre besonders dann brenzlig, wenn z.B. in Zeiten von Krieg oder weltweiter Dürre die Lebensmittel knapp werden und das Volk beginnt Hab und Gut für eine Hand voll Getreide zu verkaufen. Wenn in solch Situationen der Senat aus Habgier und aus Sorge um die Füllung der eigenen Taschen nicht auf die Bedürfnisse des Volkes eingeht und nicht mit allen Mitteln (vor allem auch Finanziellen) Getreide auch aus enfernteren Ländern und zu teureren Preisen herschaffen will, so kann in solch einem Sonderfall das Volk selbst zu den nötigen Mitteln greifen und die Finanzen mobilisieren und Unruhen wird entgegengewirkt.


    Dies ein Sonderfall...

    Zitat

    Original von Scribonia Helena
    So, I think Amorosa can also be a sister of Scribonia Hestia, but I don't know if Hestia would like to...she is absent for couple of days, so we can't get her answer...maybe Amorosa can be a daughter of Magnus too? ;)


    Man müsste Magnus fragen, aber ich denke er wird nichts dagegen haben, nein im Gegenteil, vielleicht würde er mit einer Tochter wieder etwas aktiver ;).


    Und wenn dann Amorosa noch immer wechseln würde (zur Schwester der Hestia), könnte man das noch immer deichseln.

    Zitat

    Original von Scribonia Cerelia
    Aha und wenn du der Familienboss bist; Familienbosse vergessen niemals die Familienmitglieder! :P :D Punkt. Ich bin fertig. ^^


    Vergessen hab ich dich ganz und gar nicht. Du bist ständig in meinen Hintergedanken und du wirst deine Zwecke machtpolitisch sicherlich vielleicht schon bald erfüllen ;).
    Doch damit hast du dir noch lange nicht das Recht erschlichen bei familiären Sachen mitzubestimmen.


    (Ach ich liebe es meine Macho-Seiten auszuleben :D.)


    Und abgesehen davon, hör auf deine grössere Schwester Helena. Sie ist ein braves, intelligentes und folgsames Mädchen. Ihr sollst du nacheifern und weiter kräftig Weben-Üben ;).



    Und, was DICH Hungi betrifft:


    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Just let me guide you both home tonight ;), because your poor pater familias has so much things to do :D


    Kannst du das getrost vergessen. Da müssten schon eher alle deine Praetorianer mich festhalten, ehe ich dies zuliesse ;). Bei DEM Image, das du mittlerweile hast, dürfte das ja nicht weiter wundern :D.

    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    "Viel Freude dem, der das umsetzen muss. § 7.1 wäre bedeutend einfacher."


    Dies soll mir so auch recht sein. Vom Inhalt her ändert sich ja nichts.



    1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 7.1.


    § 7.1 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator Caesar Augustus sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.

    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Nur § 8 gibt es schon."[/B]


    Es war mehr so gedacht, dass der jetziger Artikel 8 dann die Bezeichung 9 bekommt und die Nachfolgenden rücken auch alle mit einer Zahl nach oben.

    Imperator Caesar Augustus




    1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 8.


    § 8 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator Caesar Augustus sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.


    1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 8.


    § 8 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.

    Zitat

    Original von Scribonia Cerelia
    Ich will keinen Honigkuchen, ich esse das nicht weil ich fit bleiben muss. :P :D Und auch wenn ich die Jüngste bin, darfst du mich trotzdem nicht vergessen! :P ...ok, Es ist keine öffentliche Sache, die zu diskutiern ist. Wir werden zuhause darüber sprechen! ^^ ;)


    Also wegen mir musst du nicht fit bleiben? Wegen mir, kannst du auch gerne den ganzen Tag im Garten sitzen und die schönsten Muster stricken, wie es sich für eine junge, hübsche, begehrenswerte Junge Dame ziemt ;).


    Und was willst du zu Hause besprechen? Das klingt ja fast so, als wolltest DU MICH über's Knie legen und dabei wird es doch umgekehrt herhauskommen, so bin ja noch immer ICH der Herr im Hause, junge Dame :P.

    *lol*..nun meine süsse Kleine.
    Du bist nunmal das jüngste Küken in der Familie und du wirst verstehen, wenn wir "Erwachsene" besser wissen, was gut für dich ist, als du das weisst ;).
    Komm, sei wieder lieb, bekommst dann dafür auch einen Honigkuchen ;).

    Die Woche ist vorbei und ich werde das Anliegen sogleich dem Princeps Senatus, Adria, übergeben, auf dass sie den Senat über die Änderung abstimmen lasse.


    Ich denke, es ist nun klar geworden, dass diese Wiedereinrichtung des Mos Maiorum, welches über Jahrunderte hinweg fester Bestandteil unserer Kultur war, genausowenig ein Rückschritt, wie es auch keine "republikanische Revolute" ist. Es wird niemand in seinen Rechten beschnitten, es wird kein Chaos kreiert.


    Der Sinn der Volksversammlung ist schlicht und einfach JENEN ein Stückchen Kuchen der Entscheidungsgewalt in die Hand zu legen, die bisher nur sehr minim auf die Politik Einfluss nehmen konnten. Die Unmündigkeit, in die das Volkes schon so lange geführt werden sollte, soll hinweggeschmolzen werden und Brot und Spiele allein sollen nicht weiter Gelegenheit zur Abstumpfung der Geister haben.


    Diese 3 Gesetzgebungensmöglichkeiten (durch den Kaiser, den Senat und durch das Volk) würden das politische Geschehen beflügeln und unser Gesellschaftsbild weiter verschönern. Aber viel wichtiger als das, ist die Honorierung der Plebejer als politische und produktive Macht; ein Zeichen echten Fortschritts unseres Imperiums.


    Antrag der Änderungen/Zusätze (in blau):



    1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 8.


    § 8 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.


    /edit: format

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Soviel Glück hat Curio gar nicht verdient! :D


    Das Glück gehört den Tüchtigen, nicht wahr :)?


    Hallo Amorosa!


    Ich freue mich sehr, dass du dich für die Gens Scribonia entschieden hast. Mit dir hätten wir also bereits 6 aktive Frauen (zählt man die beiden lieblichen bis bissigen Sklavinnen dazu) in der Familia. Ich als einziger Mann (neben einem männlichen Sklaven, Malachias, den du sicher noch kennenlernen wirst ;) ), hab da etwas dran zu beissen, aber ich freue mich sehr.


    Da du also Helena's Cousine sein willst, könntest du zum Beispiel auch die Schwester von Scribonia Hestia sein, die meine Nichte und Helena's Cuousine ist.


    Was meinen Helena, Hestia und Amorosa dazu ;)?


    Zusatz zum PRIDIE KAL MAI DCCCLV A.U.C. (30.4.2005/102 n.Chr.):


    5.3 Geheimhaltung und Veto
    Mein Vorschlag zum "Plebiszit" (Rechte des Volkes) ist Diskussionsthema bei vielen Menschen. Sei es öffentlich auf der Rostra, als auch im Senat. Doch kaum war die Absicht bekannt, dass ich in der Consideratio über die Diskussion im Senat berichten wolle, wurde die Diskussion unter "Geheimhaltung" gestellt. Fraglich ist, ob der Zusammenhang eher einem Zufall zu verdanken ist, oder ob dies eher nicht der Fall ist.


    Jedenfalls wurde dann eben jene Diskussion im Senat, bei der es um fundamentale Rechte des Volkes geht, als geheim eingestuft: Das Volk soll nicht wissen, wie der Senat über es denkt. Das Volk soll nicht wissen, wie der Senat mit dem Volk zu verfahren gedenkt.


    Ich habe sofort daraufhin mein wohlbegründetes Veto eingesetzt. Denn es kann nicht sein, dass nur Themen in der Consideratio besprochen werden, die durchwegs positiv für den Senat sind und die Themen, die den Senat ein bisschen kratzen, werden unter Geheimhaltung gestellt. Wo soll hier die freie Sicht des Volkstribuns sein? Dann kann gleich einen offiziellen Senatsschreiber engagieren, der die Informationen filtriert und nur "genehme" Informationen durchsickern lässt.


    Wieso will man verhindern, dass das Volk weiss, wie der Senat über das Volk denkt? Man sagt, die Diskussion im Senat könne sich nicht frei entfalten. Man überlege sich mal, was das bedeutet: Könnte dies nicht bedeuten, dass, wenn man sich frei äussern würde, dass man dann Angst vor Reaktionen des Volkes haben müsste. Was also planen sie? Wie also schätzen sie die Rechte und die Daseinsberechtigung des Volkes ein?


    Doch auch auch mein Veto blieb nicht ohne Reaktion:
    So machte sich der Princeps Senatus Adria zum Imperator auf (Audienz, um den Kaiser dazu zu bewegen das Veto wieder aufzuheben. Einen Gesichtsverlust will und kann man sich ja nicht einfahren lassen....



    Tribunus Plebis Gaius Scribonius Curio

    5.1 (ad 2.2 Pomerium)
    Nachdem die Diskussion eher abflachte, hat der Princesps Senatus (Adria) die Diskussion mit einer Zusammenfassung wiederaufgenommen.
    Für den König von Tylus scheint man nun einen praktikablen Kompromiss gefunden zu haben, allerdings bereitet der Punkt, dass "nicht gewählte Beamte" (also Promagistrate und Generäle) keinen Zutritt zum Imperium haben sollten, doch einige Probleme, da sie für die Senatsarbeit manchmal nicht entbehrlich sind. Dies liess die Senatoren dazu verleiten, dass man den Punkt einfach streicht.


    Das Ergebnis sind also v.a. zwei Punkte, die in den gültigen Gesetzen mit folgenden Titeln beschrieben sind:


    - Zutrittsverbot für ausländische gesalbte Herrscher innerhalb des Pomeriums


    und


    - Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums


    Eine Abstimmung wurde durchgeführt und die Veröffentlichung kann jeden Moment erfolgen.



    5.2 (ad 4.2 Tylus)
    Senator Decimus Lucidus machte sich auf die Suche nach einem würdigen Nachfolger für Anton als Gesandter für Tylus. Er wurde in seinem Verwandten Quintus Decimus Mercator fündig, der sich auch bereit erklärte die neue Herausforderung anzunehmen.
    Ohne weitere Verzögerungen wurde Quintus Decimus Mercator vom Imperator zum Legatus Augusti ernannt (siehe hier). Decimus Lucidus regte auch neu ein Gehalt für Decimus Mercator für das Amt an. Angemessen wäre es wohl.
    Möge Mercator die sehr guten Arbeiten des Anton ebenso gut weiterführen.



    Tribunus Plebis Gaius Scribonius Curio