- Bekanntmachung -
Die wahlberechtigten Cives (alle Candidati Cursu Res Vulgarium) der Civitas Mogontiacum sind hiermit aufgerufen aus ihren Reihen zu bestimmen:
II - Duumviri: Vertreter der Stadt vor der Regionalverwaltung und dem Legaten der Provinz, Verwaltungsvorsitzende der Civitas, Vorsitzende des Ordo Decurionum und Ansprechpartner der Bürger.
Vorraussetzung: abgeleisteter Dienst als Magistratus, römisches Bürgerrecht vorangegangenes oder unmittelbares Engagement im Ordo Decurionum
I-IV - Magistrati: Vorarbeiter der Stadtverwaltung, Ansprechpartner der Bürger und zuständig für die Erledigung gewisser, von den Duumvirn aufgetragener Aufgaben.
Vorraussetzung: Lese- und Schreibfähigkeit. Römisches Bürgerrecht.
Alle Kandidaten haben ihre Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM VI ID OCT DCCCLVIII A.U.C. (10.10.2008/105 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM IV ID OCT DCCCLVIII A.U.C. (12.10.2008/105 n.Chr.) stattfinden.
Ab Bekanntgabe haben die Kandidaten genau 7 Tage Zeit für den Wahlkampf.
Die Wahlen werden am ANTE DIEM XIV KAL NOV DCCCLVIII A.U.C. (19.10.2008/105 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am ANTE DIEM XII KAL NOV DCCCLVIII A.U.C. (21.10.2008/105 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.
Die Miletes der Legio II Germanica sind nach §23 der Lex Provincialis von den Wahlen ausgeschlossen.