Glabrio hatte sich bis jetzt im Hintergrund gehalten, antwortete aber jetzt ausführlichst:
"Werte Con-Sodales, verehrter Comes der Regio und Princeps der alten Curia!
Den Übergang von der alten zur neuen Curia Provincialis, hätten wir uns alle reibungsloser vorstellen können. Ich bedaure es sehr, dass dem nicht so wahr, dass in Mantua nicht alle kandidieren konnten, die kandidieren wollten, dass in Ostia der Wille der Bevölkerung nicht eindeutig war. Für letztere Unregelmäßigkeit wurde dank der Hilfe der Götter eine Lösung gefunden. Erstere aber diskutieren wir hier.
Was sind die Gegebenheiten, frage ich zuerst und möchte wiedergeben, was ich zu verstanden haben glaube:
[list=1]
[*]In Mantua wurde eine Wahl für drei Abgeordnete für die Provinzkurie ausgeschrieben.
[*]Voraussetzung für eine gültige Kandidatur waren das römische Bürgerrecht, das ist die materielle Grundlage der Kandidatur, und die Einhaltung der Frist, das ist die formelle Grundlage der Kandidatur.
[*]Alle vier möglichen Kandidaturen, über die wir hier sprechen, wurden von römischen Bürgern ausgesprochen(i.e. materia). Zwei entsprechend der Form (innerhalb der Frist), zwei nicht.
[*]Die Anzahl der Mitglieder der Kurie ist nicht nur reine Willkür, sondern soll einerseits die Repräsentation der civitates ermöglichen, wie auch die arbeitsfähigkeit der Curia, die unter zuwenigen, wie auch zuvielen Sodales leiden würde.
[/list=1]
Aus meinem dritten Punkt ergibt sich, gemäß des zweiten die Ungültigkeit der beiden nicht fristgerechten Kandidaturen durch einen Formfehler der Kandidaten. Es sind auch keine Anträge auf Dispens von der Form beim Comes eingegangen. Das heißt für mich: Der Comes hat vollkommen richtig und rechtswirksam gehandelt. Wir könnten hier aufhören zu diskutieren, doch, so denke ich, der vierte Punkt lässt uns weiterdenken. Zwei Möglichkeiten wurden schon aufgebracht:
Die erste, die uns als Curia auf jeden Fall freisteht: einen oder beide Kandidaten als Beisitzer zu berufen. Die zweite, den dritten Mantua zustehenden Sitz an einen der beiden, zum Beispiel durch Befragung der Götter, zu geben.
Der erste Weg ist einmal der formal korrektere, der zum anderen den Vorteil hätte, dass wir, die wir uns gerade hier versammeln mit der regulären Arbeit beginnen können. Der zweite lässt sich vielleicht auch von der Lex de administratione rechtfertigen, da diese in Bezug auf die Wahl der Vertreter in der Curia Provincialis nicht eindeutig ist, wir lesen, ich zitiere:
Jeder Stadt ist es gestattet, Vertreter zu benennen, die gemeinsam die Curia der Provinz bilden. Die Zahl der Vertreter ist von der Zahl der Einwohner der Stadt abhängig und ist vor jeder Wahl vom Kaiser zu erfragen.
Explizite steht hier nicht, dass alle Vertreter gewählt werden müssen, sondern nur dass eine Wahl angekündigt werden soll, wie ja auch in Misenum und eben in Mantua keine Wahl stattgefunden hat, also könnte man interpretieren, dass die Stadt Mantua - legitim vertreten durch den Duumvir - jemanden bestimmen kann. Den Weg über einen Auguren zu nehmen halte ich dabei nicht für den schlechtesten, aber das ist eine Sache die man auch der Stadt Mantua überlassen kann.
Ich fasse zusammen: Ich sehe zwei Optionen! Ich würde, nach einer kurzen Diskussion, gerne schnell zu einer Entscheidung kommen und würde sie daher als Alternativen bei einer Abstimmung sehen, die wir unter den ad hoc tempus rechtmäßig gewählten Sodales, zwei aus jeder vertretenen Civitas, durchführen.
Was denkt nun ihr, werte Con-Sodales und werter Comes?