IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
- Decretum Imperatoris -
Mit sofortiger Wirkung wird der Codex Militaris wie folgt neu gefasst:
Der Aufbau und die Mitglieder des Exercitus Romanus
Das Exercitus Romanus besteht aus den Legionen, den Auxiliartruppen, der Flotte, den Cohortes Praetoriae und den Cohortes Urbanae und untersteht dem Imperator Caesar Augustus als dessen Oberbefehlshaber.
Offiziere und Kommandeure einer Einheit des Exercitus Romanus, die allein vom Imperator Caesar Augustus ernannt werden, sind der Legatus Legionis, der Praefectus Classis, Praefectus Alae, der Praefectus Cohortis, Tribunus Cohortis sowie der Praefectus Praetorio für die Cohortes Praetoriae und der Praefectus Urbi für die Cohortes Urbanae.
Offiziere und Mitglieder des Kommandostabs einer Einheit des Exercitus Romanus, die allein vom Imperator Caesar Augustus ernannt werden, sind die Tribunen der Legionen, der Classis, der Cohortes Praetoriae und der Cohortes Urbanae.
Offiziere einer Einheit des Exercitus Romanus, deren Ernennung durch ihre Kommandeure vom Imperator Caesar Augustus zu bestätigen ist und die in den Kommandostab einer Einheit berufen werden können, sind der Praefectus Castrorum, der Princeps Praetorii, der Nauarchus, der Centurio, der Decurio und der Tierarchus.
Unteroffizier des Exercitus Romanus ist, wer von einem Kommandeur dazu ernannt wurde, anderen Mitgliedern des Exercitus Romanus Befehle zu erteilen. Alle anderen Mitglied des Exercitus Romanus sind einfache Soldaten. Sklaven, Freigelassene und Knechte aller Mitglieder des Exercitus Romanus sind selber nicht Mitglieder des Exercitus Romanus.
Die Berufung zum Dienst und die Entlassung
Wer sich freiwillig zum Dienst im Exercitus Romanus meldet, der wird einer Musterung, einer Grundausbildung und einer Probatio unterzogen, um seine Tauglichkeit zu beweisen. Zum Dienst im Exercitus Romanus wird nur berufen, wer frei, gesund und unverheiratet ist, keine Straftaten begangen und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat. Zum Dienst in die Legionenen, die Cohortes Urbanae und die Cohortes Praetoriae wird zudem nur berufen, wer römischer Bürger ist. Römische Bürger verpflichten sich auf 20 Jahre im Exercitus Romanus, alle anderen auf 25 Jahre Dienst. Der Imperator Caesar Augustus kann Personen seiner Wahl für einen Zeitraum seiner Wahl zum Dienst im Exercitus Romanus berufen.
Ein Mitglied des Exercitus Romanus wird ehrenhaft aus dem Dienst entlassen, wenn seine Dienstzeit endet, wenn eine schwere Erkrankung die Ausübung des Dienstes verhindert, oder auf besondere Anordnung des Imperator Caesar Augustus. Wer sich als römischer Bürger freiwillig zum Dienst auf 20 Jahre verpflichtet hat, der erhält ein Entlassungsgeld in Höhe des fünfzehnfachen letzten Soldes, maximal jedoch 12000 Sesterzen für Prätorianer und 7500 Sesterzen für alle anderen. Wer nicht römischer Bürger, aber frei geboren ist und sich freiwillig auf 25 Jahre Dienst verpflichtet hat, der erhält das römische Bürgerrecht für sich und seine Kinder sowie das Recht, eine freie Frau ohne Bürgerrecht zu heiraten.
Ein Mitglied des Exercitus Romanus wird unehrenhaft aus dem Dienst entlassen, wenn es seine Pflichten grob verletzt. Mit der Entlassung verliert es alle Ansprüche an eine Versorgung.
Die Worte des Eides
» IURANT AUTEM MILITES OMNIA SE STRENUE FACTUROS QUAE PRAECEPERIT IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS, NUMQUAM DESERTUROS MILITIAM NEC MORTEM RECUSATUROS PRO ROMANA REPUBLICA.
Es schwören aber die Milites, dass sie alles entschlossen ausführen werden, was der Imperator Caesar Augustus befehlen wird, dass sie niemals den Dienst verlassen werden und den Tod für den römischen Staat nicht scheuen werden. «
Die Pflichten alle Mitglieder des Exercitus Romanus
Alle Mitglieder des Exercitus Romanus werden auf den Namen des Imperator Caesar Augustus vereidigt und sind ihm zu unbedingter Treue verpflichtet. Sie haben Befehlen ihrer Vorgesetzten zu gehorchen, immer und überall das Reich und den Imperator Caesar Augustus tapfer gegen jedweden Feind zu verteidigen und durch ihr gesamtes Verhalten für den Erhalt des Reiches und das ehrenhafte Ansehen, die Kampfkraft und die Disziplin des Exercitus Romanus einzutreten.
Wer sich freiwillig zum Dienst meldet und berufen wird, ist verpflichtet, sich nur mit Genehmigung seines Vorgesetzten aus dem Lager seiner Einheit zu entfernen, sich täglich im Umgang mit seinen Waffen zu üben, seine Ausrüstung instand zu halten, seiner Gesundheit keinen vorsätzlichen oder fahrlässigen Schaden zuzufügen, Kameradschaft zu pflegen und nicht zu heiraten.
Die Offiziere sind verpflichtet, die Soldaten innerhalb des Lagers zu halten, sie zum Exerzieren nach draußen zu führen, die Schlüssel der Tore in Gewahrsam zu halten, von Zeit zu Zeit einen Rundgang zu machen, um die Wachposten zu kontrollieren, der Kornausteilung an die Soldaten beizuwohnen, sich von der Art der Nahrung zu überzeugen, Betrügereien der Verpflegungstruppe zu verhindern, Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Vollmachten zu bestrafen, sich häufig im Hauptquartier sehen zu lassen, Beschwerden der Soldaten anzuhören und das Valetudinarium zu inspizieren.
Die Bestrafung von Pflichtversetzungen obliegt den Offizieren der jeweiligen Einheit, im Fall von Offizieren ausschließlich dem Imperator Caesar Augustus. Die Verhängung der Todesstrafe ist nur durch den Imperator Caesar Augustus möglich. Die Anordnung von verminderter Versorgung, Haft, unehrenhafter Entlassung sowie die Degradierung von Unteroffizieren ist nur durch den Kommandeur der jeweiligen Einheit möglich.
Die Versorgung der Mitglieder des Exercitus Romanus
Alle Mitglieder des Exercitus Romanus erhalten für ihren Dienst einen Sold. Ferner erhalten sie Getreide, andere Nahrungsmittel und Wasser von ihrer Einheit. Verletzte und erkrankte Mitglieder des Exercitus Romanus erhalten medizinische Versorgung durch die Ärzte ihrer Einheit. Gegen Soldabzug bis zur Begleichung der Schuld erhalten sie Waffen, Kleidung und sonstige Ausrüstung von ihrer Einheit.
Das Kriegsrecht
Unter Kriegsrecht wird nicht bestraft, wer bewaffnete Feinde des Reiches oder deren aktive Helfer festnimmt, schädigt oder tötet. Es wird für namentlich benannte Provinzen durch den Imperator Caesar Augustus ausgerufen und gilt für alle auf dem Gebiet dieser Provinzen befindlichen Mitglieder des Exercitus Romanus. Bei akuter Gefahr für das Imperium Romanum kann es auch von einem Statthalter ausgerufen werden. Handelt dieser oder jedweder andere Vorgesetzter unter Hinweis auf das Kriegsrecht im Inneren oder Äußeren, so muss der Imperator Caesar Augustus in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus das Kriegsrecht nachträglich bestätigen oder ablehnen. Für die Cohortes Praetoriae und die Cohortes Urbanae gilt das Kriegsrecht permanent. Bei den Cohortes Urbanae ist dies auf die Stadt Rom und das italische Umland im Ausmaß von 100 Meilen um die Stadt beschränkt.
Anhang des Codex Militaris:
PARS PRIMA - Die Vigiles in Rom und anderen Städten
Die Vigiles und alle anderen Arten von Milizen, Feuerwehren und Stadtwachen sind nicht Teil des Exercitus Romanus, sie sind jedoch in Centurien zu organisieren und die Bewerber einer Tauglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Ernennung der Centurionen erfolgt außerhalb Roms durch die Duumviri.
In Rom werden sieben Cohorten Vigiles zu je sieben Centurien aufgestellt, denen ein Offiziersstab vorgesetzt ist. Jener besteht aus Tribunen, Subpraefecten und dem Praefectus Vigilum, wird vom Imperator Caesar Augustus ernannt und ist Offizieren des Exercitus Romanus gleichgestellt. Die Vigiles der Stadt Rom sind für das Löschen von Bränden, den vorbeugenden Brandschutz, die Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, die Aufklärung und Verfolgung von Brandstiftungen und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten sowie die Ergreifung flüchtiger Sklaven verantwortlich. Eine Vexillatio der Cohortes Vigiles ist in Ostia stationiert und untersteht dem Befehl des Praefectus Vigilum von Rom. Diese Vexillatio ist für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in Ostia, für die Brandbekämpfung, für den Schutz der dortigen Hafenanlagen und Getreidelager sowie für die Aufklärung von Straftaten in Ostia verantwortlich.
- DCCCLVII AB URBE CONDITA -