ANTE DIEM XIII KAL MAI DCCCLXVI A.U.C. (19.4.2016/113 n.Chr.)
____________________________________________________________Rede über die Öffnung der curulischen Aedilität
erneut auch für alle Senatoren plebeischen Standes
in der Curia Iulia
Patres Conscripti!
Wir schreiben das Jahr 387 ab urbe condita - und damit das Jahr, in welchem die Lex Licinia Sextia der beiden langjährigen Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus den großen Ständekonflikt in Roma beendet. Man verständigt sich darauf, dass fortan stets einer der beiden Consuln auch plebeischen Standes sein darf, woraufhin bereits im folgenden Jahr erwähnter Lucius Sextius Lateranus tatsächlich zum ersten plebeischen Consul unserer Geschichte gewählt wird. Doch es sind nicht nur die plebeischen Consuln, welche seither und bis heute ein fester Bestandteil Romas sind. Auch die curulische Aedilität hatte in diesem Zusammenhang - anders als die ältere plebeische - ihre Geburtsstunde und begleitet uns seither. Und ich beziehe mich auf den wohlbekannten Historiker Livius, wenn ich sage, dass die curulische Aedilität geschaffen wurde, auch den Patriziern die Ausübung der Aedilität zu ermöglichen, weshalb in der Folge - damals wie heute - die plebeische Aedilität den Plebeiern vorbehalten war, während - damals wie heute - für die curulische Aedilität eine patrizische Abstammung eine Voraussetzung zur Wahl bildete.
Doch ich beziehe mich auf den gleichen Livius, wenn ich euch erzähle und in Erinnerung rufe, dass sich schon ein Jahr nach dieser 'Geburt' der curulischen Aedilität neuerlich die Volkstribunen beschwerten über diese dem Geiste des Ständeausgleichs widerstreitende Wahlvoraussetzung, sodass man dereinst festlegte und verfügte, dass zwar die altehrwürdige plebeische Aedilität weiterhin stets und bis heute nur von Plebeiern auszufüllen ist, indes die curulische Aedilität im jährlichen Wechsel - in varronisch geraden Jahren von Plebeiern, in varronisch ungeraden von Patriziern - ausgeübt werde. Über viele Jahrhunderte hat sich dieser Zyklus, dieser jährliche Wechsel, bewährt, bevor er sich - zugegeben - irgendwann im Sande verlief. Doch ebendies hieß dennoch nie, dass die curulische Aedilität dem patrizischen Stand vorbehalten geblieben wären. So war das Jahr 663 ab urbe condita zwar ein ungerades; dennoch amtierte - und hier beziehe ich mich auf den berühmten Tullius Cicero - in jenem Jahr der Plebeier Marcus Claudius Marcellus als curulischer Aedil. Dazu möchte ich selbstredend auch den Praetorier Germanicus Avarus und vor allem natürlich meinen geschätzten Patron, den Consular Vinicius Hungaricus, nicht vergessen. Denn auch diese beiden bekannten Größen unseres Senats bekleideten noch einst als Plebeier die curulische Aedilität - und das ganz im Sinne einer über viele Jahrhunderte bewährten Tradition, die es sowohl den Patriziern als auch den Plebeiern erlaubt, für die curulische Aedilität zu kandidieren und die curulische Aedilität auszufüllen.
Entsprechend also bin ich davon überzeugt, dass es nur richtig ist, und hoffe, dass ihr mich mit euren Stimmen darin unterstützt, die curulische Aedilität neuerlich und gemäß altbewährter Traditionen auch für die Plebeier zu öffnen. Denn letztlich diese eine Frage steht heute hier in diesem Raum: Leben wir noch im Jahre 387 oder ist auch dieser Senat, der sich heute hier versammelt hat, ein Senat des Jahres 866?!
Ich möchte also zur Diskussion stellen, den ersten Absatz des Paragraphen 53 des Codex Universalis wie folgt anzupassen und zu verändern.
§ 53 Aedilis
1) Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Angehörigen einer Gens des Ordo Plebeius zugänglich. Für den Aediles Curules muss man einer Gens des Ordo Patricius entstammen.
in: Das Amt des Aedilis Plebis ist nur römischen Bürgern plebejischen Standes zugänglich. Das Amt des Aedilis Curulis hingegen steht sowohl römischen Bürgern plebejischen als auch patrizischen Standes offen.
-
Danke.