ZitatOriginal von Faustus Octavius Macer
Ohne zu zögern sprach Macer weiter und versuchte kruz die juristische Lage zu beschreiben. Nun, man kann mit §11 Codex Iuridicialis anzweifeln, ob die Adoption des Decimus Serapio von ihm hätte durchgeführt werden. Und laut dem Codex Universalis Lex Germanica Servitium §2 darf ein Freigelassener nicht zu einem römischen Bürger adoptiert oder ernannt werden.
"Nun diese Tatsachen sind mir bekannt. Wie die Aufhebung des Bürgerrechts des Freigelassenen zeigt, habe ich mich selbst schon mit den Angelgegnheiten meiner Vorgänger beschäftigt. Aber was willst du mit deiner Klage nun erreichen? Willst du nun die Adoption des Decimus Serapio anfechten, um auch sie aufheben zu lassen, oder Decimus Livianus wegen irgendeinem Fehlverhalten bei diesen Adoptionen anklagen? In letzterem Fall musst du mir auch die gesetzliche Grundlage dafür nennen. Also ob du ihn etwa wegen Bestechlichkeit oder Rechtsbeugung oder Hochverrat oder was auch immer belangen willst. Außerdem möchte ich dich darauf hinweisen, dass bei Klagerhebung die Prozessgebühr von 500 Sesterzen fällig wird."


