"Ich danke dir für deine Wortmeldung, Consular Purgitius. Prinzipiell ist mir nicht nur daran gelegen meinen Vorschlag durchzusetzen. Ich möchte vornehmlich die provinzielle Rechtsprechung auf die auf ein geordnetes Fundament zu stellen. Daher bin ich auch bereit, dies auch durch eine Veränderung der bestehenden Instanzen zu tun."
"Ich möchte allerdings zwei Dinge anmerken. Wenn wir in den Provinzen auch Iudices zulassen wollen, die nicht aus den Reihen des Senats stammen, dann sollten wir uns dabei zumindest auf die Decurionen und Equites der Provinz beschränken. Dabei handelt es sich um die würdigsten Männer der Provinz, die sich bereits vor ihrer Gemeinschaft bewiesen haben. So können wir sichergehen, dass die möglichen Iudices auch qualifiziert und integer sind." schlug Modestus vor. Man hatte den Senatoren die Rechtsprechung übertragen, weil diese sich als Vigintiviri und Quaetoren bewiesen hatten. Weil der Senat und der Kaiser ihnen zumindest einmal das Vertrauen ausgesprochen hatte. Für die Decurionen und Equites in den Provinzen galten zumindest ähnliche Bedienungen. Wer Decurio seiner Stadt werden wollte, musste oft dort einige öffentliche Ämter bekleidet haben und vom Stadtrat akzeptiert werden. Und wer Eques war, der bekleidete vermutlich hohe Ämter in Militär oder Verwaltung und war zumindest vom Kaiser in sein Amt und Stanmd erhoben worden, was nicht ohne Bedacht geschah.
"Was die Verlegung von Fällen nach Rom angeht, so möchte ich auf das Problem hinweisen, dass ich bereits bei Quaestorius Aurelius in der vorangegangenen Diskussion erwähnt hatte. Ein reicher Großbauer aus den Provinzen könnte einen einfachen Kleinbauern in Rom anklagen. Allein die Anreise nach Rom wäre für den Kleinbauern ruinös. Auch würde seine Lebensgrundlage unter seiner langen Abwesenheit leiden. Hinzu kommt, dass der Kläger auswählen kann, wer als zuständiger Gerichtsherr über den Fall entscheidet. Beides halte ich für ungerecht gegenüber dem Angeklagten, der ja ebenso ein römischer Bürger ist. Die Waagschalen der Iustitia müssen ausgewogen bleiben und wir dürfen weder Kläger noch Beklagten bevorzugen. Wenn wir die Praxis erlauben wollen, dann muss sie streng reglementiert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dass die Statthalter dies von Fall zu Fall genehmigen, ist eine mögliche Lösung. Wir dürfen dabei auch nicht aus den Augen verlieren, dass der Appell eines Bürgers an den Imperator Caesar Augustus bereits ausreichen kann, damit der Fall vor einem römischen Gericht verhandelt wird."