ZitatAlles anzeigenOriginal von Quintus Caecilius Metellus Creticus
"Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens möchte ich die Parteien auf Folgendes aufmerksam mach und hinweisen."
Auszug:
§ 22 Gerichtsverfahren
Zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreites können die Beteiligten von ihrem Recht als Römischer Bürger gebrauch machen und den Imperator anrufen und der Fall wird ihm dann nach Prüfung direkt unterstellt. (Iudicium III.)
"Da es einen Wechsel im Vorsitz des Praetors gegeben hat könnte man zum jetzigen Zeitpunkt oder nachträglich Befangenheit unterstellen.
Das Gericht will hiermit eine eventuelle Anfechtung des Urteils im Nachhinein unabhängig des Ausgangs der Verhandlung ausschließen.
Will eine der Parteien von diesem Recht gebrauch machen?"
Nein.
Pater, hoffentlich bist du nicht zu streng zu mir, um deine Unparteilichkeit zu demonstrieren.
ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
"Ich finde der Angeklagte könnte dem Prozess mehr Aufmerksamkeit widmen"
Die Partei des Klägers hat tagelang nichts von sich hören lassen.
ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
"wenn er keine Interesse an einer Fortsetzung hat, unser Angebot in Höhe von 1500 Sz besteht weiterhin!"
1500 Sesterzen als Schmerzensgeld für mich? Habe ich euer Angebot richtig verstanden?