Beiträge von Publius Matinius Agrippa

    Ein Bote des Statthalters näherte sich dem Kastell ...


    An den Praefectus Cohortis
    Emerita, Regio Lustitania


    Salve Praefectus,


    Der Comes der Regio Baetica Decimus Pompeius Strabo und der Magister Scrinorium Appius Helvetius Sulla wurden beide ihrer Ämter enthoben, sie haben sich gegen den Augustus verschworen, proben von der Stadt Corduba aus den Aufstand und haben sich vom Imperium losgesagt. Ich denke, ich muss dir nicht lange erklären, was zu tun ist, Corduba ist von den Aufständischen zurückzuerobern, die Bürger sollen beruhigt werden und die Rädelsführen müssen unter allen Umständen lebending gefasst werden, damit Ihnen in Rom der Prozess gemacht werden kann.


    Gez.


    Publius Matinius Agrippa
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    [/brief]

    FESTSETZUNG DES TERMINS DER


    WAHLEN ZU DEN STADTVERWALTUNGEN VON TARRACO UND CARTHAGO NOVA SOWIE DER REGIO HISPANIA TARRACONENSIS



    Der Wahltermin wird festgesetzt auf:


    ANTE DIEM XVI KAL IAN DCCCLVII A.U.C. (17.12.2006/103 n.Chr.)
    et
    ANTE DIEM XV KAL IAN DCCCLVII A.U.C. (18.12.2006/103 n.Chr.)


    Kandidaten können ihre Kandidatur bis spätestens am PRIDIE ID DEC DCCCLVI A.U.C. (12.12.2006/103 n.Chr.) auf dem Forum der Stadt Tarraco erklären.


    Es gilt die Lex Provincialis


    Publius Matinius Agrippa
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    [/quote]

    Ich habe vor einige Anpassungen zu machen, in Zukunft soll u. a. nicht mehr die Curie die verschieden Ämter besetzen, die sollen wieder direkt durch Volkswahl besetz werden.



    Ordo Decurionum Provinciae Hispania


    Pars Prima - Allgemeines


    §1 Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.

    §2 Mitgliedschaft

    (1) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
    a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
    b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt


    (2) Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    (3).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.


    (4) Der Pontifex Hispania ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum


    (5) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    §3 Ämter und Laufbahn


    (1) Die Reihefolge der Ämter ist wie folgt : Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes


    (2) Eine Kandidatur ist möglich für:
    a.) das dasselbe Amt
    b.) das nächst höhere Amt
    c.) jedes bereits innegehabte Amt


    (3) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.


    (4) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.


    (5) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    a.) Die Höhe des Amtes
    b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt


    Pars Secunda - Curia Provincialis


    §4 Zusammensetzung


    (1) Die Mitgliedern des Ordo Decurionum stellen die stimmberechtigten Mitglieder der Curia.


    (2) Beisitzer sind der Regionarius, die Kommandeure der in der Provinz stationierten Einheiten des Exercitus Romanus und der Statthalter


    (3) Der Statthalter hat das Vetorecht .


    §5 Befugnisse und Gesetzgebung


    (1) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger.


    (2) Der Statthalterl hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.


    (3) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen


    (4) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben .


    (5) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.


    Pars Tertia - Curia municipii


    §6 Curia municipii


    (1) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.


    (2) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.


    (3) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate in der Stadt unterliegt dem Duumvir.


    (4) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.


    Vorgeschlagen von: Marcus Matinius Metellus
    Beschlossen durch die Curia Provincialis: ANTE DIEM XVII KAL IAN DCCCLVI A.U.C. (16.12.2005/102 n.Chr.)



    edit: Strukturierung angepasst

    Verehrte Curie,


    ich plane für den 17./18. Dez. Neuwahlen für die Stadt- und Regioverwaltung, die alten Sitte wonach die Ämter durch die Curie besetzt wird, wird abgeschaft, die Entscheidung wird wieder durchs Volks gefällt! Das Gesetz Ordo Decurionum wird aufgehoben!

    Der Proconsul erhob sich, er hatte auf den Weg zurück nach Spanien bereits vom einten oder anderen Ereigniss gehört, ein aufgewühlter Agrippa ergriff das Wort.


    "Ich habe von den Ereignissen gehört und ich verutreile diesen Aufstand, es ist eine reine Barbarei, ich Publius Matinius Agrippa, Statthalter dieser Provinz, Consular und ehemaliger Censor bin ich ein treuer Diener des Augustus Iulianus! Die abtrünnigen Beamten werden ihrer Ämter enthoben und sobald sie gefasst werden, werden sie in Ketten nach Rom geführt, wo ihnen der Prozess gemacht werden wird."


    "Ist die Ala in Emerita bereits von den Ereignissen in Corduba informiert? Gab es da bereits Briefkontakte?"