"Ich persönlich denke," - meldete Witjon sich nun wieder zu Wort - "dass wir die eine Diskussion erst einmal beenden sollten, bevor wir die nächste beginnen.
Was hier in diesem Moment besprochen werden sollte, ist der von Laetilius eingebrachte Antrag. Darüber wurde abgestimmt, womit die Diskussion über die Sache selbst erledigt ist. Da sich der Antrag direkt auf die Durchführung der Wahlen bezieht, ist es wohl die Aufgabe der Stadtverwaltung, im Engeren der Duumvirn, das Ergebnis der Abstimmung umzusetzen."
Witjon wechselte einen vielsagenden Blick mit seinem Amtskollegen und erklärte dann weiter: "Patulcius und ich werden uns der Sache deshalb annehmen und unter Berücksichtigung der bisher vorgebrachten Lösungsvorschläge den besten Weg finden, um die nächsten Wahlen abhalten zu können."
Er warf einen Blick in die Runde, um die Reaktion von den Gesichtern der Anwesenden abzulesen.
"Sofern niemand besonders schwerwiegende Einwände hiergegen hat, möchte ich diesen Tagesordnungspunkt als solchen als abgeschlossen betrachten."
Schließlich stellte Witjon eine Frage in den Raum, die ihm schon die ganze Zeit auf der Zunge brannte: "Nun haben wir ja aber offensichtlich doch noch einigen Diskussionsbedarf hinsichtlich der Grundlagen unserer Gesetzgebung. Laetilius, was du gesagt hast, erscheint mir zwar grundsätzlich als nur sinnvoll und praktisch. Allerdings hätte ich das gerne auch juristisch untermauert gewusst. Die Lex Provincialis spricht klare Worte in dieser Hinsicht."
Witjon hatte sich während der Diskussion zuvor von einem Sklaven eine Abschrift der Lex Provincialis reichen lassen, die er nun vor sich hielt.
"Ich zitiere Pars Tertia, Sätze drei und vier:
'Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma. Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.'
Ich bitte hierbei auf folgende Kleinigkeit zu achten. Das Gesetz spricht von einer Lex Municipalis. Mogontiacum hat aber einen solchen Rechtsstatus nicht inne. Ich bin daher der Meinung, dass - was ich bedauerlicherweise erst vor wenigen Augenblicken selbst festgestellt habe - das Gesetz über die Verabschiedung der Lex Civitatis keine konkrete Regelung getroffen hat, weshalb grundsätzlich der Ordo Decurionum zur Gesetzgebung befugt sein muss."
Damit musste eigentlich zunächst klar sein, dass dieses Problem vom Gesetz selbst gelöst war, auch wenn Witjon vermutete, dass bei der Ausarbeitung der Lex Provincialis einfach geschlampt worden war.
"Letzten Endes merke ich außerdem an, Domitius, dass die Diskussion um eine Lex Municipalis sich hier am Falschen Fleck befindet. Bitte bringe deine Argumente dort ein, wo sie auch zur Sache gehen. Ein Antrag auf Abstimmung darüber, ob überhaupt eine Neufassung der Lex Civitatis gefasst werden soll, hat sich mit der Feststellung aus Pars Tertia der Lex Provincialis meiner Meinung nach ebenfalls erledigt, da wir ja nun doch ungehindert Gesetzgebung bezüglich der Lex Civitatis betreiben können."