Zitat
Original von Publius Matinius Agrippa
Bei diesen Wahlen steht nicht der Consul im Mittelpunkt, sondern die Kandidaten zum einten wäre dies mein Freund und Weggefährte Gaius Scribonius Curio, zum anderen die ehemalige Quaestorix Principis Didia Sinona. Das Rad der Zeit hat sich mittlerweile gedreht und aus zwei Kandidaten wurde ein einziger. Dies sind nicht die einzigen Gedanken die mir durch den Kopf gegangen sind. Didia Sinona stammen aus der selben Familie und damit auch aus der selben Factio. Könnte diese verwandtschaftliche Beziehung irgendwie die Objektivität von unserem Consul beeinflusst haben? Nein, glaube ich nicht, für Falco stand in erster Linie das Wohl Rom in Vordergrund und er würde niemals einen geeigneten Kandidaten ablehnen, damit er dadurch einem Familienmitglied einen Vorteil verschaffen könnte, nein, dass würde er nie tun! Er hat völlig gerecht und objektiv gehandelt und ganz sicher nicht, weil er eine gewisse Antipathie gegenüber dem Kandidaten Curio hegt! Nein, er hat einzig und alleine das Wohl Rom im Sinne und hat auch nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, wäre Sinona in Curios Lage und Curio in Sinonas Lage hätte er genau gleich gehandelt, davon bin ich völlig überzeugt!
"Genauso ist es. Und wäre Sinona in Curios Lage und Curio in Sinonas Lage gewesen, dann wäre mir die Entscheidung sogar wesentlich einfacher gefallen. Weil dann meine Motive nicht so hinterfragt werden würden, wie dies jetzt anscheinend der Fall zu sein scheint. Jedoch muß ein echter Römer so handeln, wie es ihm sein Gewissen gebietet und wenn er etwas für Recht erkannt hat, dann muß er auch dazu stehen. Auch auf die Gefahr persönlicher Nachteile oder Anfeindungen hin.
Die Entscheidung Curios Kandidatur für ungültig zu erklären entspringt meiner Überzeugung den 38 38(3) so ausgelegt zu haben, wie es dem Willen des Gesetzgebers entsprache. Daher konnte ich die Kandidatur eines Bewerbers nicht zulassen, welcher meiner festen Überzeugung nach die Vorraussetzungen für die Kandidatur zum Tribunus Plebis nicht erfüllt.
Meiner Auffassung nach muß man die Formulierung des §38(3) CodUni
"...doch nie in direkter Folge das gleiche."
so auslegen, dass eine Amtsausübung Volkstribun - Volkstribun eben nicht zulässig ist, egal ob nun mit zeitlicher Pause dazwischen oder nicht, sondern nur eine Amtsausübung Volkstribun - eine andere Magistratur - Volkstribun.
Das Du, mein lieber Freund Agrippa, den Codex möglicherweise anders ausgelegt hättest, gestehe ich Dir gern zu. Jedoch scheint mir die Meinung auch unter den Consularen und damit ehemaligen Wahlleitern in dieser Frage sehr gespalten zu sein. Die Äußerungen von Senator Lucidus zur diesmaligen Kandidatur von Curio deute ich jedenfalls so, dass er zum Beispiel eher meiner Meinung zu sein scheint.
Übrigens vertrete ich diese Auffassung nicht erst seit der Kandidatur Curios, sondern schon länger. Bei der Volkstribunenwahl vor 2 Wochen zum Beispiel fragte ich einige Wahlkämpfer anderer Parteien, warum sie denn nicht selbst kandidiert haben, anstatt sich über 2 Kandidaten aus einer Factio zu beklagen. Dies fragte ich jedoch NICHT den Wahlkämpfer Curio! Warum fragte ich ihn dies nicht? Weil ich schon damals der festen Überzeugung war, dass er nicht berechtigt war zu kandidieren, ohne vorher ein anderes Amt im Cursus Honorum ausgeübt zu haben.
Als Consul und Wahlleiter habe ich nach gründlicher Prüfung der Sachlage, des Gesetzestextes und nach bestem Wissen und Gewissen entschieden. Das bitte ich zu respektieren."