"Ich wurde von der Amata Prior Sinona Matinia mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Der Vestalin hat es nach einem unglaublich infamen Akt von Verleumdung die Sprache verschlagen.
Somit bin ich gekommen um Anklage gegen Gaius Scribonius Curio wegen Verstosses gegen §57 des Codex Iuridicalis zu erheben."
Antistes hielt einen Auszug aus dem Codex Iuridicalis hoch und reichte ihn dem Scriba.
§ 57 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
"Gaius Scribonius Curio suchte ANTE DIEM IV KAL IAN DCCCLV A.U.C. (29.12.2004/101 n.Chr.) den Pontifex Maximus auf, der darüber die Virgo Maxima Aquilia Flavia Agrippina informierte. Der genauer Wortlaut des infamen Anschlags gegen die Würde und Reputation meiner Mandantin liegt uns inzwischen vor."
Antistes gab das Protokoll des genauen Wortlauts des infamen Anschlags gegen die Würde und Reputation seiner Mandantin dem Scriba.
Zitat
Original von Gaius Scribonius Curio
Wieder trete ich vor dich und wieder ist es keine angenehme Sache, die ich vorbringen muss. Doch es muss sein, auch wenn es gegen ein Mitglied meiner eigenen politischen Richtung geht. Aber ich kann nicht anders, mein Gewissen treibt mich.
Erst kürzlich kam mir zu Ohren, dass es in der Casa Decima zu ungebührlichen Aktivitäten kam. Betreffend der Vestalin Matinia Sinona. Es ward viel Alkohol getrunken und wohl viel nackes Fleisch gezeigt. Weiter verweise ich auf gewisse zur Schau getragene Nippel in der ehrenhaften Casa Decima.
Sim-Off:
Sorry, alles Gedanken, das dürftest Du eigentlich alles nicht wissen, aber btw, so viel musste ich in einem Thread, der SimOn gemeint war noch nie ändern.
Als wäre dies nicht genug, kam mir eine sehr alte Äusserung ins Gedächtnis, deren Sinn sich mir erst jetzt langsam zu erschliessen beginnt.
Als die da wäre:
NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde, spricht sie davon, dass die Karriere nun inzwischen verunmöglicht ist. Was anderes, als der Verlust der Jungfräulichkeit, könnte sie zu diesem Schluss geführt haben? Ich bitte also den Pontifex Maximus und somit den Pater Familias aller Vestalinnen Untersuchungen bezüglich des Umstandes ihrer nun sehr fraglich gewordenen Jungfräulichkeit anzustellen. Weiter wird eine Beurteilung des Verhalten der Sinona im Hause der Gens Decima erbeten, mit der Prüfung, ob Sinona ihre Würdigkeit als Vestalin nicht verwirkt hat.
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"Diese Aussage, die, wie wir alle Wissen, ernsthafteste Konsequenzen für die Amata Prior Sinona Matinia mit sich bringen könnte [plusterauf]ist zusammengereimt, erstunken und erlogen.[/plusterauf]"
"Sie basiert nicht nur auf Hörensagen, Sklaventratsch und bösen Gedanken, es ist auch eine glatte Beleidigung für die Intelligenz und Weisheit unseres geliebten Imperators, lügt ihm sein eigener Quaestor Sacrii Palatii hier doch in unverschämtester Weise ins Gesicht."
Ein Raunen ging durch den Saal das durch Antistes bösen Blick beruhigt wurde.
"NACHDEM sagt er, in der wahnsinnigen Hoffnung seine Worte würden nicht überprüft werden"
"Doch was meint er? Nach was? Nach dem Urteil des Collegium Pontificium! Dem Urteil vom ANTE DIEM XI KAL NOV DCCCLIV A.U.C. (22.10.2004/101 n.Chr.)."
Und was ist nach diesem Urteil laut Aussage des Gaius Scribonius Curio geschehen?"
"Die Gerichtsaussage meiner Mandatin vom PRIDIE ID OCT DCCCLIV A.U.C. (14.10.2004/101 n.Chr.)!"
"Hier wurden Tatsachen verdreht, Lügen gedeichselt und Sklaven angewiesen. Warum wissen wir nicht. Wissen nicht warum Gaius Scribonius Curio meine Mandantin verächtlich macht, können nicht sagen warum er den Imperator anlügt, wo er ihn doch beraten soll."
"Doch fordern können wir: Wir fordern das hohe Gericht auf dem Gaius Scribonius Curio einen Monat lang Zeit zu geben über den Unterschied von 'Recht und Unrecht', 'Wahrheit und Lüge' und 'Nachdem und Davor' nachzudenken. Wir legen dem Gericht nahe ihm dafür Platz im mamertinischen Gefängnis zur Verfügung zu stellen."
"Wir behalten uns eine Erweiterung der Klage auf versuchten Mord bzw. Totschlag ausdrücklich vor, da dem Gaius Scribonius Curio die Auswirkungen seiner Tat in vollem Umfang klar sein mussten, war er doch selbst Mitverfasser des Gesetzes welches die Auswirkungen regelt."
Antistes legte eine Kopie des Collegium Pontificale auf den Tisch.
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
IUDICATIO
Das Collegium Pontificale vertreten durch:
Pontifex Maximus, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes
Flamen Traianalis, Sextus Helvetius Vindex
hat, basierend auf dem Codex Religiosus für Recht erkannt:
Hochzeit und Verlobung von Sinona Matinia mit Quintus Caecilius Metellus Creticus werden nichtig gesprochen.
Gründe:
ad Hochzeit: Auch wenn man anerkennt, dass durch konkludentes Handeln die Eheform "Confarreatio" gewählt worden sei, so waren als Zeugen nur Ahnenmasken anwesend. Diese werden nicht als Zeugen im Sinne des Gesetzes gewertet, so ist die Hochzeit nichtig zu sprechen.
ad Verlobung: Eine öffentliche Verkündung einer Verlobung liegt nicht vor, ist aber auch gesetzlich nicht gefordert. Beide Beteiligte widersprechen sich im Erkennen einer Verlobung und unabhängige Zeugen eines solchen Versprechens gibt es nicht. Ein geltend gemachter Verlobungsring wurde nachweislich erst nach der "Hochzeitszeremonie" übergeben und kann nicht als Beweis gewertet werden.
Das Collegium erkennt es als nötig an das Hochzeitsgesetz zu verbessern und Unstimmigkeiten darin abzustellen. Der Pontifex Maximus beauftragt hiemit den Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes.
- DCCCLIV AB URBE CONDITA -
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