Zunächst schien es noch alles in Ordnung - bis Vinicius Hungaricus, ein politisches Schwergewicht sich meldete und ihn mitsamt seiner Ideen sprichwörtlich in den Boden stampfte. Kurz danach kamen natürlich die Aasgeier, die sich über seine dahingeschiedene Idee hermachen wollten. Immerhin, einige Denkanstöße und gute Ansätze hatte der Aurelier vorgebracht und ganz ohne Plan stand er nicht hier. Im Gegenteil, er war sich bewusst und sicher, dass er einige Dinge noch durchsetzen konnte, wenn sie nur etwas überarbeitet wurden und an die Geschmäcker der Senatorenschaft angepasst. Erst einmal schön die Ruhe bewahren...
"Ich danke Euch für Eure Meinungen, werte Senatoren. Zunächst möchte ich auf Senator Vinicius eingehen", kam er wieder zu Wort, "Du sagtest zu den Gesetzen im ersten Paragraph, dass es ohnehin schon verboten wäre, gesundheitsschädliche Ware in dem Umlauf zu bringen. Dies ist zum Teil richtig, doch genauer betrachtet bezieht sich dieses Gesetz ausschließlich auf Getränke und Speisen, nicht jedoch auf andere Alltagswaren. Wenn wir das Gesetz genau auslegen, verbietet es einem Händler nicht, mir einen schlechten Pferdesattel zu verkaufen. Gehen wir einfach von diesem trivialen Beispiel aus: Nehmen wir an, ich versuche aufzusitzen, der Bauchriemen des Sattels reißt und ich stürze mitsamt Sattel, verletzte mich dabei. Ich könnte mich auf Paragraph zwei berufen, doch dieser legt nicht genau das Strafmaß fest - er kann mir den Sattel auch in der Absicht angedreht haben, einfach zu verkaufen, selbst wenn die Ware schlecht ist! Nun bin ich verletzt, und was nun? Absatz zwei, Paragraph 1 und die anderen Absätze entstanden gewissermaßen aus der Überlegung heraus, wie ich meine Vorschläge passend integrieren könnte. Ich habe mich dafür entschieden, andere Waren von Lebensmitteln zu differenzieren, wäre jedoch auch mit einer Alternative glücklich, den ersten und einzigen Absatz anzupassen, so dass dieser sich nicht nur auf Essen und Trinken bezieht.
Zu Absatz drei im Paragraph eins hast Du meinen Gedanken richtig aufgefasst, Vinicius. Ich wollte darauf hinaus, dass der Verkäufer auf gewisse Unregelmäßigkeiten hinzuweisen hat. Für mich äußert sich ein Mangel darin, dass ein Produkt Fehler oder negative Eigenschaften aufweist, die ein anderes Produkt selber Machart nicht hat. Dies sollte jemand beim Kauf oder vorher kundtun, ansonsten würde der Verkäufer garantieren, dass der verkaufte Gegenstand keinen Mangel hätte, wie ich ihn vorher beschrieben habe.
Deine Bedenken zu Absatz vier kann ich nachvollziehen. Es wäre in der Tat schwierig nachzuweisen - gewissermaßen stoßen wir hier auf eine Sackgasse, wenn der Kauf ohne Beisein von Zeugen stattfand. Doch wie Senator Flavius erwähnte, wird es im Zweifelsfall eine Aufgabe der Gerichte sein, die Wahrheit zu finden. Doch werde ich mir deine Bedenken zu Herzen nehmen und diesen Absatz anpassen oder ganz streichen, wenn ich dazu keine befriedigendere Lösung sowohl für Käufer als auch Verkäufer finden kann.
Dann wäre da Paragraph 3.1."
Er machte eine kurze Pause, sich zu sammeln. Musst selbst einsehen, dass genau diese Idee wohl schwierig in die Tat umzusetzen war, wohl eher ein Schlag für die Wirtschaft denn ein Segen.
"Hier gebe ich mich den Bedenken geschlagen, die vor allem Senator Flavius geäußert hat. Ich denke, ein schriftlicher Vertrag wäre wohl doch keine gute Idee, dennoch empfinde ich eine andere, klare Regelung zur Betriebsübernahme als sinnvoll, da dies in der Lex Mercatus anderweitig nicht so genau geregelt ist. Eure restlichen Ausführungen in Sachen Betriebe lasse ich so stehen. Die Vorschläge von Senator Flavius bin ich ebenfalls bereit zu berücksichtigen und in eine überarbeitete Fassung aufzunehmen."