Der Knackpunkt an der Sache ist folgender: Historischerweise gab es nicht nur eine Art des Bürgerrechtes, sondern mehrere. Hier im IR haben wir nur das Römische Bürgerrecht - und das impliziert, dass wir an den "Übergangsstellen" ein paar Dinge erfinden mussten. Im Fall der Freigelassenen: Alles etwas vereinfachen...
Für das IR gelten die Spielregeln und IR-Gesetze; das Wiki soll nur als (historisch korrekter) Leitfaden dienen.
/edit: Damit hast du dir deine Frage selbst beantwortet.
Zitat§ 2 Freilassung von Sklaven:
(...)
(4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.