Beiträge von Iullus Quintilius Sermo

    LEX MUNICIPALIS OSTIENSIS



    Im Namen des Volkes von Ostia! Die Götter seien unsere Zeugen, dass der Civitas Ostia diese Lex gegeben sei, welche vom Ordo Decurionum beschlossen wurde und von den Organen der Stadtverwaltung umzusetzen ist.



    Praeambel
    Im Rahmen des Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex Municipalis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex Municipalis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserliche Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Ostia sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des ostiensischen Hafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Municipalis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §1 - Ordo Decurionum
    (1) Wer Decurio Ostiensis wird, bestimmt sich nach Absatz V Lex Octavia et Aelia. Hiernach hat jener, der einen Sitz im Ordo Decurionum Ostiensis anstrebt, ein Honorarium in Höhe von M Sesterzen an die Stadtkasse zu zahlen.
    (2) Des weiteren muss er eine Amtszeit als Magistratus Ostiensis abgeleistet haben.
    (3) Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Dem Ordo Decurionum kommt die Organisation der öffentlichen Spiele zu, sofern notwendig.
    (5) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt oder Enthebung durch kaiserliche Verfügung.


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia Municipalis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.


    §3 - Magistrate
    (1) Die städtischen Magistrate setzen sich zusammen aus einem Quaestor und zwei Aedilen. Sie können niedere Beamte zu ihrer Unterstützung einstellen.
    (2) Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Einnahme sämtlicher Gebühren, die auf die Einfuhr von Waren auf dem Schiffsweg erhoben werden.
    (3) Der Aedilis Operum Publicorum erhält die Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen und Verwaltungseinrichtungen und Häfen und deren Verkehr mit Einhaltung der Stadtverordnungen.
    (4) Der Aedilis Mercatuum hat die Aufsicht über und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr mit Einhaltung der Marktordnung und über Speicher und Magazine mit der Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr und Getreideverteilung. Er ist insbesondere den Weisungen des Procurator Annonae hinsichtlich der römischen Getreideversorgung unterworfen.
    (5) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht eine bestimmte Anzahl Liktoren zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Liktoren.
    (6) Quaestoren und Aedilen steht außerdem das Recht zu, die Vigiles Ostiensis zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen hinzuzurufen.



    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Curator Rei Publicae nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.



    Im Namen der Bürger Ostias
    IVLLVS QVINTILIVS SERMO
    DUUMVIR - OSTIA


    [Blockierte Grafik: http://www.romanempire.net/rom…mages/PolCht/curia_in.jpg]


    Sitzung des Ordo Decurionum an den ID SEP DCCCLX A.U.C.


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    Sermo hatte als Duumvir mit Freuden seine erste Sitzung einberufen. Heute wollte er seinen Gesetzesentwurf für eine Lex Municipalis Ostiensis in das Gremium einbringen, was er auch gleich als ersten wichtigen Tagesordnungspunkt verkündete.
    "Meine Herren Decuriones. Ich präsentiere euch die Lex Municipalis Ostiensis. Von mir persönlich ausgearbeitet erbitte ich eure Meinungen und Kritiken zu diesem Schriftstück." Er ließ Wachstafeln mit der Abschrift der Lex herumgehen und gab den Stadträten Zeit, sich mit dem Vorschlag vertraut zu machen.
    Wenig später meldete sich bereits Cantilius Varenus. "Duumvir, dein Vorschlag gefällt mir. Lediglich eine Frage habe ich: Sollten wir nicht auch festschreiben, welche Umstände den Austritt aus dem Ordo Decurionum zur Folge haben?"
    Das hatte Sermo wahrhaft vergessen, deshalb antwortete er direkt dazu. "Recht hast du, Cantilius. Meldungen dazu?" Eine kurze Diskussion folgte, woraufhin ein Einschub beschlossen wurde. Später erfolgte die Abstimmung über den Gesetzesvorschlag, der beinahe einstimmig angenommen wurde.
    "Scriba, veröffentliche folgende Gesetzesänderung umgehend."


    LEX MUNICIPALIS OSTIENSIS



    Im Namen des Volkes von Ostia! Die Götter seien unsere Zeugen, dass der Civitas Ostia diese Lex gegeben sei, welche vom Ordo Decurionum beschlossen wurde und von den Organen der Stadtverwaltung umzusetzen ist.



    Praeambel
    Im Rahmen des Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex Municipalis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex Municipalis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserliche Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Ostia sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des ostiensischen Hafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Municipalis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §1 - Ordo Decurionum
    (1) Wer Decurio Ostiensis wird, bestimmt sich nach Absatz V Lex Octavia et Aelia. Hiernach hat jener, der einen Sitz im Ordo Decurionum Ostiensis anstrebt, ein Honorarium in Höhe von M Sesterzen an die Stadtkasse zu zahlen.
    (2) Des weiteren muss er eine Amtszeit als Magistratus Ostiensis abgeleistet haben.
    (3) Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Dem Ordo Decurionum kommt die Organisation der öffentlichen Spiele zu, sofern notwendig.
    (5) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt oder Enthebung durch kaiserliche Verfügung.


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia Municipalis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.


    §3 - Magistrate
    (1) Die städtischen Magistrate setzen sich zusammen aus einem Quaestor und zwei Aedilen. Sie können niedere Beamte zu ihrer Unterstützung einstellen.
    (2) Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Einnahme sämtlicher Gebühren, die auf die Einfuhr von Waren auf dem Schiffsweg erhoben werden.
    (3) Der Aedilis Operum Publicorum erhält die Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen und Verwaltungseinrichtungen und Häfen und deren Verkehr mit Einhaltung der Stadtverordnungen.
    (4) Der Aedilis Mercatuum hat die Aufsicht über und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr mit Einhaltung der Marktordnung und über Speicher und Magazine mit der Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr und Getreideverteilung. Er ist insbesondere den Weisungen des Procurator Annonae hinsichtlich der römischen Getreideversorgung unterworfen.
    (5) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht eine bestimmte Anzahl Liktoren zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Liktoren.
    (6) Quaestoren und Aedilen steht außerdem das Recht zu, die Vigiles Ostiensis zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen hinzuzurufen.



    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Curator Rei Publicae nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.

    Der nächste Tag barg einiges an Arbeit für Sermo. Erneut bewältigte er allerlei lästigen Schreibkram in der Curia, diskutierte wild mit seinem Amtskollegen über Firlefanz wie Steuererlasse oder eine verkürzung der Sperrstunde - die für Sermo beiderlei gar nicht in Frage kamen. Im späten Nachmittag hatte er dann endlich den Weg in seine Wohnung gefunden. Und sie unmittelbar für nicht standesgemäß befunden. Ein Duumvir müsste eigentlich in einem geräumigeren, aussagekräftigeren Umfeld wohnen. Unmöglich derzeit für Sermo, dessen beinahe komplette Ersparnisse für den Beitritt in den Ordo Decurionum draufgegangen waren. Verfluchte Hacke! Leicht säuerlich setzte er sich an den tags zuvor ausgearbeiteten Gesetzesentwurf, um ihn zu überfliegen. Ihm fielen da einige Punkte auf, die plötzlich gar nicht mehr so sinnig scheinen wollten. Genervt seufzend machte er sich daran Änderungen vorzunehmen, stets begleitet vom erfrischenden Wein. Am Ende kam folgendes Schriftstück zustande.



    LEX MUNICIPALIS OSTIENSIS



    Im Namen des Volkes von Ostia! Die Götter seien unsere Zeugen, dass der Civitas Ostia diese Lex gegeben sei, welche vom Ordo Decurionum beschlossen wurde und von den Organen der Stadtverwaltung umzusetzen ist.



    Praeambel
    Im Rahmen des Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex Municipalis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex Municipalis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserliche Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Ostia sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des ostiensischen Hafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Municipalis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §1 - Ordo Decurionum
    (1) Wer Decurio Ostiensis wird, bestimmt sich nach Absatz V Lex Octavia et Aelia. Hiernach hat jener, der einen Sitz im Ordo Decurionum Ostiensis anstrebt, ein Honorarium in Höhe von M Sesterzen an die Stadtkasse zu zahlen.
    (2) Des weiteren muss er eine Amtszeit als Magistratus Ostiensis abgeleistet haben.
    (3) Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Dem Ordo Decurionum kommt die Organisation der öffentlichen Spiele zu, sofern notwendig.


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia Municipalis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.


    §3 - Magistrate
    (1) Die städtischen Magistrate setzen sich zusammen aus einem Quaestor und zwei Aedilen. Sie können niedere Beamte zu ihrer Unterstützung einstellen.
    (2) Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Einnahme sämtlicher Gebühren, die auf die Einfuhr von Waren auf dem Schiffsweg erhoben werden. Hierzu untersteht ihm der Aedilis Portuum.
    (3) Der Aedilis Operum Publicorum erhält die Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen und Verwaltungseinrichtungen und Häfen und deren Verkehr mit Einhaltung der Stadtverordnungen.
    (4) Der Aedilis Mercatuum hat die Aufsicht über und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr mit Einhaltung der Marktordnung und über Speicher und Magazine mit der Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr und Getreideverteilung. Er ist insbesondere den Weisungen des Procurator Annonae hinsichtlich der römischen Getreideversorgung unterworfen.
    (5) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht eine bestimmte Anzahl Liktoren zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Liktoren.
    (6) Quaestoren und Aedilen steht außerdem das Recht zu, die Vigiles Ostiensis zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen hinzuzurufen.



    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Curator Rei Publicae nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.

    Es war der Morgen nach Caelyns unglücklichem Einzug in die Casa Quintilia. Sermo war bei Sonnenaufgang aufgestanden und hatte allein gefrühstückt. Jetzt saß er, in seine Toga gewandet und bereit zum Aufbruch gen Tagewerk, im Officium und wartete auf Caelyn, die Diomedes zu ihm herschicken würde wie angewiesen.
    Er war noch immer etwas verstimmt, was ihn jedoch nicht von logischem Denken abhielt. Klare Worte würde er haben, die keine Widerrede zulassen würden. Den Mund würde er ihr nicht verbieten, sollte sie Nörgeln wollen - bis zu einem gewissen Grad - doch er hatte nicht vor irgendwelche Änderungen in seinen Plänen vorzunehmen. Sie war seine rechtmäßig erworbene Sklavin und das würde auch noch lange so bleiben. Über alles andere wollte er nicht nachdenken. Sermo hatte genügend Probleme und Hürden zu überwinden, da musste er sich nicht auch noch großartig mit einer widerspenstigen Sklavin herumschlagen. Wieso auch? Wenn sie mehr Ärger als nutzen brachte, würde er sie letzten Endes einfach an ein Lupanar verschachern oder ähnliche profitable Wege finden, sie zu entsorgen. Ein Glück für sie, dass er zumindest davon absah, ihr kurzerhand den Hals umzudrehen, denn dafür war sie ihm eindeutig zu schade. Immerhin war sie ganz hübsch und gewiss auch zu irgendwas nutze, wenn schon ihre Ausdrucksweise nicht immer sonderlich gepflegt war. Verwunderlich eigentlich für eine Sklavin aus aurelischem Hause. Er hätte sich da mehr erwartet.
    Letztendlich klopfte Diomedes an und wurde hereinbefohlen, wobei er daraufhin mit einem Nicken gleich wieder entlassen wurde. Caelyn hingegen sollte bleiben. Es gab einiges zu besprechen. Hoffentlich hatte die Mütze Schlaf sie etwas beruhigt und die Zeit zum Nachdenken geholfen, Logik in ihre Hirn zu bringen.

    Ihr Götter! Wie viel Selbstbeherrschung muss ein Mensch haben? Wie viel Kontrolle muss er über sich besitzen? Wie groß muss sein Wille sein, gegen seine Triebe zu handeln? Wie groß die Durchsetzungskraft gegen Emotionen? Zorn war es, den Sermo hier zu bezwingen versuchte. Unbändiger Zorn über ein Fiasko, das er in all seiner Berechnung nicht hatte erahnen können. Das er hätte erahnen müssen. Verflucht, was hatte er sich nur gedacht? Diese verdammte Keltin war weit hartnäckiger als erwartet. Sermo ballte für einen Moment die freie Hand so stark zur Faust, dass die Knöchel weiß hervortraten. Seine Zähne knirschten bedrohlich und aus seinem Blick sprach pure Gewalt.
    Die Wut war blitzschnell gekommen. Für einen sekundenbruchteil war sie da, hatte ihn voll im Griff. Er wollte sie schlagen. Er wollte seine Faust heben und auf ihre hübsche Visage eindreschen. Einmal, zweimal, dreimal, viele Male. Er wollte sie an den Haaren vom Boden hochziehen, wenn sie einmal dalag und ihr Gesicht ins Wasser des Impluviums drücken, bis sie vor Luftmangel zu zittern anfing.


    Doch emotionales Handeln war der Feind jedes Menschen, der einmal ernsthaft etwas erreichen wollte. Emotionales Handeln bewies Schwäche. Bewies, dass man mehr seinen Trieben gehorchte, als seinem Verstand. Aber warum Verstand benutzen, wenn Triebe doch so schön waren? Eine Stimme meldete sich leise in seinem Kopf, schwoll zu einem penetranten Chor an. Er solle sie zu Boden werfen, das ginge doch ganz einfach. Stark genug war Sermo allemal. Er könnte Caelyn einfach auf eine der Klinen im Tablinum zerren. Er könnte sich an ihr vergehen, könnte seine Wut direkt an ihr abreagieren. Er könnte sie schlagen, sie als Objekt seiner Begierde benutzen und sie damit gleichzeitig aufs abscheulichste demütigen. Sie würde Schmerzen leiden, er würde lachen und seine Rache kosten. Seine Rache für das letzte Aufbäumen einer Keltin. Einer jungen Frau, die einen unbeschreiblichen Freiheitsdrang hatte. Er würde ein Leben zerstören, endgültig ihren Geist schädigen abseits der vielen Demütigungen, die sie vermutlich sowieso schon in ihrem Sklavendasein erfahren haben musste. Und dann würde er sie von ihrem Leid erlösen, sie erwürgen, ertränken, erschlagen. Um ihr Gewimmer nicht ertragen zu müssen. Um ihren entsetzten Blick nicht ansehen zu müssen. Er würde es tun.


    Wenn er ohne Verstand handelte. Doch Sermo war kein Mörder. Er war auch kein Vergewaltiger. Das hatte er bisher zumindest nicht nötig gehabt. Sermo sah ein, dass er keinen Nutzen aus einer schnellen Rache ziehen konnte.


    Deshalb führte er auch keinen seiner blitzschnellen Gedankengänge aus. Vielmehr ließ er Caelyn los und atmete tief durch. Er hatte aus Reflex die Augen geschlossen, als ihre Spucke seine Haut traf, doch jetzt öffnete er sie und blickte die Sklavin an. Er rang um Fassung, was ihm letztendlich gelang. Ein fulminantes Räuspern folgte, dann hatte Sermo sich wieder beinahe vollständig im Griff.
    "Du gehst jetzt besser ins Servitricium." sagte er möglichst ruhig, doch seine Stimme zitterte noch ein wenig. Er musste sich erneut räuspern. Sein Hals war trocken geworden und seine Hände waren feucht vor Schweiß. Ihm war warm, vermutlich glühten seine Wangen, rot vor Ärger. "Wir reden wieder, wenn du dich beruhigt hast." Er versuchte weiterhin seine Atmung zu beruhigen, als Diomedes vorsichtig ins Atrium spähte. Er hatte das Gekeife selbstverständlich mitbekommen, denn das Gehör schärfte sich, je länger man in einer beinahe unbewohnte Casa lebte. "Diomedes, ins Servitricium mit ihr!" befahl er gebieterisch. Der Sklave nickte nur untertänig und ging ein paar Schritte auf die Keltin zu, um sie mit einer Geste zum Folgen aufzufordern. Sermo verharrte mit verschränkten Armen und warf Caelyn einen Blick zu, der gemischte Gefühle ausdrückte. Er war zornig, enttäuscht, genervt und müde in einem und versuchte jedwede Regung möglichst zu unterdrücken.

    "Das war nicht ganz das, was ich meinte," widersprach Sermo seinem Patron freundlich. "Ich meinte lediglich, dass ich nur so lange in Ostia bleiben möchte wie es nötig ist, bis ich die Erhebung in den Ordo Equester bezwecken kann." Während sie sich unterhalten hatten, waren nun langsam einige weitere Klienten eingetroffen, die bereits im Atrium herumlungerten und plauderten. Sermo sah sich nur flüchtig nach ihnen um und entschied, dass noch ein Moment des zwanglosen Gesprächs mit seinem Patron drin wäre. "Wenn ich dann Ritter bin, lasse ich mich nur allzu gern schicken oder rufen." Er grinste schelmisch. "Und wenn die Bezahlung stimmt, tue ich das umso lieber."

    Eintausend. Nun gut. Er nickte nur, zückte jedoch seine Börse, aus der er ein paar Münzen abzählte. "Hier ist eine kleine Anzahlung, den Rest lasse ich dir nachher zukommen." In der Hand des Duumvirs fanden sich zwölf Denare und zwei Sesterzen wieder. "Lasse die Ernennungsurkunde doch schonmal vorbereiten, ich werde in Kürze wieder herkommen," erklärte er noch, bevor er sich zügig auf den Weg nach Hause machte, wo sich eine Truhe mit seinen restlichen Ersparnissen befand, die er zu diesem Zweck zu plündern gedachte.


    Sim-Off:

    1000 Sz sind aufs Konto der Stadtkasse eingegangen.

    Sermo hörte sich alles genau an. Und mit jedem Wort wurde ihm mulmiger. Er schalt sich innerlich einen Narren. Wie hatte er nur so blind sein können, dieses wichtige Detail zu übersehen? Unglaublich! Und so wollte er noch einmal hoch hinaus? Wenn er schon wegen Lappalien am Duumvirat scheiterte, würde er niemals Ritter werden!
    "Wie viel?" presste er schließlich hervor, seinen Ärger zu unterdrücken versuchend.

    An diesem Morgen erschien Sermo mit einem unbehaglichen Gefühl in der Magengegend. Er war vorgeladen worden mit der Bemerkung, 'dass etwas mit seiner Wahl nicht korrekt' sei. Was hatte er übersehen? Erfüllte er eine Voraussetzung nicht? Oder waren die Stimmen falsch ausgezählt worden? Hatte gar jemand Anzeige gegen ihn erstattet, wegen....nun, weshlab überhaupt? Er konnte sich nicht erinnern, dass jemand sich an ihm rächen könnte und deshalb beispielsweise einen geglückten Bestechungsversuch anzeigte.
    "Salve Minicius," grüßte er den Duumvir, als er hereingeführt wurde. "Kommen wir bitte gleich zur Sache. Was gibt es für Probleme?" Er rückte sofort mit der Sprache heraus, nachdem der Scriba das Officium wieder verlassen hatte. Ausnahmsweise konnte man seine Anspannung erkennen, wo er sich ansonsten stoisch unantastbar gab.

    Straßenlärm drang durch die halb geschlossenen Fensterläden herein. Ein schwacher Luftzug brachte Frische in die muffelige Kammer. Ein Griffel kratzte über die Wachsbeschichtung einer Tabula. Mittlerweile hatte Sermo bereits drei Wachstafeln vollgeschrieben, etliche Sätze durchgestrichen, abgeschabt, neu verfasst, oder umgestellt. Bei den Götter, so einen Gesetzesvorschlag anzufertigen war gar nicht so leicht! Er war mit einem unglaublichen Kater aufgewacht heute morgen und hatte sich so elend gefühlt, dass er beinahe in seinen Morgentopf gebölkt hätte. Den halben Tag hatte er damit zugebracht einen magenberuhigenden Kräutersud zu schlürfen und seine Gedanken kreisen zu lassen. Einige Tage zuvor hatte er sich eine Abschrift der neuen Lex Provincialis anfertigen lassen. Dann hatte er im Zuge der Wahl - und seines Wahlsieges - die Lex zunächst verdrängt.


    Es hatte ein zünftiges Fest gegeben, das mit einer unglaublichen Menge Wein getränkt worden war. Herrje, er hatte noch nie so viele Würdenträger auf einem Haufen liegen sehen. Völlig betrunken, durchgängig Zoten reißend und Sklavinnen begrabschend hatten sie auf ihren Clinen gelegen, während Wein und Naschereien herangebracht wurden. Sermo hatte es an diesem Abend mit zwei Frauen getan. Die erste hatte er sich einfach im halbnüchternen Zustand genommen, als sie - die ebenfalls angetrunken gewesen war - sich im Atrium etwas abseits des Getümmels an ihn herangeschmissen hatte. Wenig später war er jedoch wieder zurück in die Suffgesellschaft geschlendert und hatte sich noch mehr Wein in den Schlund gekippt. Ein verhängnisvoller Fehler, wie er später hatte feststellen müssen. Er war nämlich letztendlich mit einer der anrüchigsten älteren Damen der ostiensischen Gesellschaft im Zimmer verschwunden. Orchia Decula war eine Säuferin, die das gewaltige Vermögen ihres Mannes versoff, verspielte und auf etlichen anderen zahlreichen Wegen verprasste. Ihr Gatte duldelte das alles, denn er verdiente reichlich und vergnügte sich dabei genau wie seine Frau mit irgendwelchen fremden Frauen oder den Edelhuren der Stadt. Der Unglücksrabe Sermo war der Orchia nun in die Fänge gegangen und hatte ihr im Vollsuff nicht mehr wiederstehen können. Wie gut, dass er sich nach dem Beischlaf noch dazu entschieden hatte, den Heimweg anzutreten. Und noch besser, dass er sich nur noch bruchstückhaft an diese Nacht zu erinnern vermochte, sonst wäre im wohl augenblicklich die Schamesröte ins Gesicht gestiegen. Wenn er wenigstens eine zweite junge Frau abgeschleppt hätte, aber mit einer alternden, verzweifelten Ehefrau zu verbleiben war einfach nur peinlich.


    Ein Kribbeln in der Nase riss Sermo aus seinen Erinnerungen. Er musste Nießen, das spürte er. Uaaaah und es würde ein Riesennießer werden, dem gewaltigen Kribbeln in seiner Nase nach zu urteilen!
    "HAAATSCHUUUUAAAH!" Der Nasenausbruch polterte und wurde nur knapp von Sermos Händen aufgehalten, die er nach kurzem Naserümpfen an seiner Kleidung abwischte. Ein Glück, dass er heute nur seine Unterkleider Trug. Hier in seiner bescheidenen Wohnung empfing er keine Besucher - abgesehen von Huren und Verwandtschaft.
    Ein Kopfschütteln rüttelte seinen Verstand wieder zurecht, sodass er sich auf die Unterlagen vor seiner Nase konzentrieren konnte. Sermo war dabei, eine Lex Municipalis für Ostia vorzubereiten. Bona dea, welch eine Arbeit!


    LEX MUNICIPALIS OSTIENSIS



    Im Namen des Volkes von Ostia! Die Götter seien unsere Zeugen, dass der Civitas Ostia diese Lex gegeben sei, welche vom Ordo Decurionum beschlossen wurde und von den Organen der Stadtverwaltung umzusetzen ist.



    Praeambel
    Im Rahmen des Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex Municipalis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex Municipalis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §1 - Territorium
    (1) Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserliche Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Ostia sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des ostiensischen Hafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Municipalis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §1 - Ordo Decurionum
    (1) Wer Decurio Ostiensis wird, bestimmt sich nach Absatz V Lex Octavia et Aelia. Hiernach hat jener, der einen Sitz im Ordo Decurionum Ostiensis anstrebt, ein Honorarium in Höhe von M Sesterzen an die Stadtkasse zu zahlen.
    (2) Des weiteren muss er eine Amtszeit als Magistratus Ostiensis abgeleistet haben.
    (3) Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Dem Ordo Decurionum kommt die Organisation der öffentlichen Spiele zu, sofern notwendig.


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia Municipalis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.


    §3 - Magistrate
    (1) Die städtischen Magistrate setzen sich zusammen aus einem Quaestor und vier Aedilen. Sie können Scribae zu ihrer Unterstützung einstellen.
    (2) Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Einnahme sämtlicher Gebühren, die auf die Einfuhr von Waren auf dem Schiffsweg erhoben werden. Hierzu untersteht ihm der Aedilis Portuum.
    (3) Der Aedilis Portuum erhält die Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in den Häfen und deren Verkehr mit Einhaltung der Hafenordnung und über Speicher und Magazine mit der Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr und Getreideverteilung. Er ist insbesondere den Weisungen des Procurator Annonae hinsichtlich der römischen Getreideversorgung unterworfen.
    (4) Der Aedilis Mercatuum hat die Aufsicht über und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr mit Einhaltung der Marktordnung. Verstöße sind gemäß Lex Mercatus zu ahnden.
    (5) Der Aedilis Templorum führt die Aufsicht über die Tempel.
    (6) Dem Aedilis Aedificiorum Publicorum kommt die Kontrolle der der Bäder, Bordelle, Garküchen und öffentlicher Brunnen zu.


    §4 - Weitere Rechte
    (1) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht eine bestimmte Anzahl Liktoren zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Liktoren.
    (2) Quaestoren und Aedilen steht außerdem das Recht zu, die Vigiles Ostiensis zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen hinzuzurufen.



    Pars Tertia - Wahlen


    §1 - Wahlrecht
    Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner Ostias mit Bürgerrecht inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in der Stadtverwaltung gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Curator Rei Publicae nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.
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    Am Ende war Sermo eingenickt. Er hatte einfach die Arme über der Wachstafel verschränkt und war in einen unruhigen Schlaf gefallen, der aber zumindest seinem Kater abhilfe schuf. Irgendwann am späten Abend schreckte er hoch, sah sich erstaunt um und runzelte ärgerlich die Stirn. Heute würde er mit dem Gesetz nicht mehr vorankommen. Wie gut, dass morgen auch noch ein Tag war. Jetzt noch etwas zu essen auftreiben und er konnte sich genüsslich ins Bett werfen...

    Zitat

    Original von Spurius Tiberius Dolabella
    Wäre es möglich ein Konto für die Societas Rei Equariae Italiana zu bekommen?


    Ich glaube das ist nicht möglich.


    Vermutlich beziehst du dich hierauf?


    Zitat

    Original von Spurius Tiberius Dolabella
    Er seufzte, waren ihm doch klare Worte manchmal so gar nicht recht, aber bitte... wenn es sein musste


    "Eine Factio in deren Leitung ich eine gewisse Rolle spiele sucht für die körperliche Versorgung ihrer Wagenlenker und deren Belohnung für ausserordentliche Leistungen jemanden der ein Lupanar in ihrem Sinne betreut. Wir würden den Betrieb und einen gewissen Kapitalstock beisteuern. Sollte Personal angeschafft, also Sklavinnen gekauft werden müssen so werden wir darüber reden können. Was an freier Zeit bleibt kann zum eigenen Gewerbe genutzt werden, darf aber nicht im Namen und in den Räumen der Factio geschehen."


    Siehe Lex Communitatis:


    Zitat

    § 3 Vereinseigentum
    Ein Verein darf kein Gewerbe führen.

    Genauso wenig war Sermo ein sonderlich tüchtiger Briefeschreiber. Er nickte dennoch und machte sich eine gedankliche Notiz, die er vermutlich ohnehin bald vergessen würde. Dann hörte er sich Macers Meinung an, die er in einigen Sätzen darlegte. Kurz ließ er sich das Gesagte durch den Kopf gehen, ehe er antwortete. "Hm...ich denke ich werde zunächst in Ostia bleiben. Die nächsten Wahlen stehen bereits an und ich bin mir sicher, dass ich erneut erfolgreich sein kann. Ich habe bereits einige Kontakte geknüpft und war als Magistratus nicht gerade faul, wenn ich das mal von mir behaupten darf." Er grinste verschmitzt. "Und selbst wenn ich in Ostia irgendwann einen Punkt erreichen sollte, an dem ich nicht mehr vorankäme, so kann ich dann ja immer noch nach Rom zurückkehren, oder mein Glück sogar an ganz anderer Stelle versuchen. Italia ist groß, das Imperium gewaltig und die Möglichkeiten sind vielfältig." Er war ein bisschen ins Träumen geraten an dieser Stelle, doch schnell fand er sich in der Realität wieder. "Sobald mein Sprungbrett ausreichend mit Münzen ausgestattet ist, werde ich ebendiesen Absprung wagen. Das soll mein Ziel sein für die nächsten Monate."

    Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    Außer abkochen würde mich jetzt nichts einfallen [...]


    Was ich für seeehr unwahrscheinlich halte. Immerhin hat man erst im 18. Jahrhundert überhaupt Bakterien im Wasser entdeckt, wenn ich mich hier im Jahrhundert nicht irre. Erst viel später ist man dann überhaupt auf die Idee gekommen, Bakterien im Wasser durch kochen abzutöten.

    Verschmutztes Wasser wurde nicht gesäubert. :D
    Entweder du hattest (halbwegs) sauberes Wasser, oder du hast Posca getrunken (ein Essiggemisch, das den römischen Soldaten als Getränk diente). Wie wollte man damals dreckiges Wasser auch reinigen?


    Edit: Ich kann aufgrund meines geringen Wissens in dieser Hinsicht übrigens nicht dafür garantieren, dass es nicht doch irgendwelche Möglichkeiten gab. :D

    Danke. Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. :D
    Ich verstehe weder den Sinn des Vereins, noch kann ich seine Ziele richtig deuten. Geht es einzig und allein darum, die Kaiserfamilie und das Reich zu unterstützen? Oder hat das ganze auch einen Sinn und Nutzen für Reiter und Pferdezüchter? -.^
    Und wieso so ein großartiges Regulatorium? UND: Wird das bei der Mitgliederversammlung diskutiert, oder ist das endgültig? Und wo steht etwas über Anträge, Mehrheitsverhältnisse und Stimmberechtigung? :D



    Edit: Ich muss die Frage nach den Zielen des Vereins revidieren. Bei kurzem nachlesen in der Gründerversammlung ist dieser Punkt zumindest grob zu erlesen. :)
    Edit 2: Meine letzte Frage bezieht sich übrigens nicht auf Anträge zur Mitgliederaufnahme, sondern zb. auf Anträge zur Regulatoriumsänderung oder ähnlichem.