Beiträge von Faustus Domitius Massula

    Belustigt schaute ich Marsus an: "Du machst dir Sorgen um die Maloche, die auf dich zukommt? Kannst du gleich wieder vergessen. Schau, ich bin der Princeps Praetorii einer Provinz, die es gar nicht gibt. Und du bist der Procurator Civitatium derselben Geisterprovinz. Wir können also nach Hause gehen und ein Bier trinken".


    Ich legte meine Hände flach auf den Tisch und hob sie dann wieder hoch: "Siehst du was, Witjon? Nö. Ich spreche von der Lex Provincialis Germaniae Superioris. Es gibt keine, wie du siehst. Du wirst mir jetzt vorhalten, dass wir uns wegen der Lex Provincialis, Sermo, du und ich, richtig rumgestritten haben, damals. War aber eine Luftnummer. In der Lex Provincialis steht bloß, Artikel I, dass die Einrichtung einer Provinz durch eine separate Lex Provincialis beschlossen wird. Und das ist schlicht vergessen worden. Die Provinz Germania Superior ist gar nicht erst eingerichtet worden. Wir können also wirklich ein Bier trinken gehen".


    Draußen ging ein mittelschwerer Schneeschauer nieder. "Keine Angst, deswegen bricht jetzt nichts zusammen, wir tun einfach so, als ob wir das nicht wüssten und pfeifen uns eins, so wie ich das auch schon die ganze Zeit getan hab. Das macht uns jetzt auch null Arbeit, das muss sowieso der neue Kaiser machen, oder?"

    Ich kratzte mich hinterm Ohr und nahm auch erst mal einen Schluck. "Nä, et sin imme noch nit jenuch, odde, wenn de dat jenau wisse wills: die sin all fort. Övve ich saach dir dat jetz lieve op Ladäng: Wir haben ne Menge ausgebildet und die Civitates haben gierig zugegriffen. Außer Mogontiacum. Dort meinen einige Leute immer noch, sie könnten auf die Agrimensoren der Legio zurückgreifen. Aber erstens ist die Legio weg und zweitens, wenn sie wieder da ist, wird sie sich darin gefallen, der Civitas eins zu husten. Ich hör das schon: ... öch, öch, öch".


    Ich ließ mein Hüsteln in ein Kichern übergehen: "Den Göttern sei Dank, gibt es ja immer noch was zum Lachen. Ich freu mich schon wie ein Hund auf den Tag, an dem die Steuern erhoben werden. Dann wird der Quaestor in Mogontiacum heiße Sauböhnchen schwitzen, wenn er merkt, dass er keine Katasterkarten hat". Dann schlug ich mir die Hand auf die Stirn. "Ach, Kuhscheiße, wir haben ja jetzt einen Procurator Civitatium, dessen Pflicht es ist, mir genau diesen Spaß zu verderben".

    Ja, da war er und ganz war er auch noch. Immerhin etwas. Und er machte den Eindruck, als sei er mit seiner Norne komplett im Reinen. Er schien auch nach Arbeit zu geiern.


    "Wat häste dann füe dat Dingens jezaal? Isch mösch ens wette, dat de Jung do drin disch afjezock hätt. Obdes jlövs ode nit, isch han minge Rischte füe ummesuns jekräht, weil isch den Jung do drin esu lang mit Hü un Hott jequäl han, bisse mit alle Viere am Abwinke wor".


    Ich rieb mir das Kinn und schob ihm einen Becher hin."Trink erz emol jet. Un jetz willste jet donn, nä? Loss misch ens lure ... Nä, wat Jutes hammer definativ nit. Do is noch de Lex Prowincilis. De Driss dabei is dat et die imme noch nit jibb. Un dann hammer noch dat Dingen mit de Akrominsore. Die Choos fliesch övens noch in irjenden Eck eröm un is am Flenne. Un isch brösch noch en Scriba, över mir han keen Knöpp mi in de Kass. Hes du en Idee, wie mer Knöpp in de Kass kräje künnte?"

    Ich grinste breit: "Beschissen, wie immer. Aber du siehst, dass meine Lachmuskeln noch nicht mumifiziert sind wie ehedem bei Fabius Vibulanus, der sein Dienstleben lang Posca getrunken hatte".


    Ich blickte ihn durchdringend an. Oder das, was ich für durchdringend hielt. Dann schüttelte ich den Kopf. "Dä Witjon is jetz Procurator! Dat hältste im Kopp nit us. Över du bes noch janz".

    http://imageshack.us/a/img9/6633/hic3105.jpg M. Gorgonius Augurinus ...
    betrachtete seine Fingerspitzen als ob er dort die Ursache für die tölpelhafte Antwort des Anklägers finden könnte. Dann hob er den Blick. "Werte Iudices, es macht mich immer traurig, wenn ich Juristen begegne, die ihre Gesetzestexte nicht mit der gebotenen Andacht lesen".


    "Betrachten wir also hier den § 104 CI. Dort ist von der 'Bildung krimineller Gruppen' die Rede. Wie man leicht an § 104(1) CI erkennen kann, liegt die Intention des 104 auf gut organisierten Gruppen, im genannten Absatz gar auf bewaffneten Gruppen. Gemeint sind offensichtlich Gruppen, die staatsfeindliche Ziele haben können oder auch Gruppen von Piraten und Räubern, die, wie gesagt, gut organisiert sind und dauerhaft operieren und damit sogar auch das Gemeinwohl gefährden können. Das Gesetz stellt hier nicht die Taten, sondern die Bildung oder Gründung einer solchen Gruppe unter Strafe".


    "Das kann man überhaupt nicht vergleichen mit einer lose organisierten Diebesbande, die sich zum Zweck eines oder gegebenfalls auch mehrerer Diebstähle zusammen gefunden hat. Im Unterschied zu § 104 verwendet der § 86(2) deshalb nicht ohne Grund auch den Begriff Bande. Hier wird die Tat unter Strafe gestellt und wenn sie gemeinschaftlich begangen wird, wirkt dies strafverschärfend. Damit regelt der § 86(2) diesen Tatbestand abschließend, weshalb sich eine zusätzliche Anwendung von § 104(2) verbietet, vor allem schon deshalb, weil mit § 48 auch die Frage einer Mittäterschaft erschöpfend geregelt ist".


    Mit der Miene eines Menschen, den man in seinem Mittagschlaf gestört hat, blickte Gorgonius hinüber zu dem Ankläger. "Der § 104 scheidet also aus und damit auch jede Forderung nach einer Todesstrafe, ganz gleich, ob das in der Anklageschrift steht oder nicht".


    "Ich fasse also zusammen: Das hohe Iudicium möge den Tätern Philonicus, Silus, Paulinus und Scipio auf §86(2) erkennen, mit einer Höchststrafe von 1200 Sesterzen Geldstrafe oder sechs Monaten Haft. Ich bitte dabei aber die Rolle von Philonicus als Inspirator in der Abstufung der Strafzumessung zu würdigen, ebenso wie die Tatsache, dass die Beteiligung am eigentlichen Diebstahl bei den Tätern Paulinus und Scipio nicht erwiesen ist".


    "Das hohe Iudicium möge bei dem Täter Germar, genannt Hermipus auf § 86(2) in Verbindung mit § 48(2) erkennen, zusätzlich auf § 108(2), letzterer mit einer Höchststrafe von 800 Sesterzen Geldstrafe oder drei Monaten Haft, wobei § 86 den Ausschlag geben sollte".


    "Das hohe Iudicium möge bei dem Täter S. Vipstanus Saloninus auf § 115 erkennen, mit einer Höchststrafe von 1000 Sesterzen Geldstrafe oder vier Monaten Haft. Auf § 113 kann aus den Gründen, die ich schon genannt habe, nicht erkannt werden".


    Mit einer wegwerfenden Handbewegung fuhr er fort: "Auf die von großem Pathos getragenen Argumente, mit der der Ankläger auf die Tränendrüsen der verehrten Iudices zu drücken versuchte, um das Strafmaß anzuheben, will ich hier nicht eingehen, da sie bei der gegebenen Rechtslage ohnedies keine Wirksamkeit mehr entfalten können".


    Er setzte sich.

    Zitat

    Marsus; Was hat sich in der Regia getan? Gibt es neue Regeln oder Gewohnheiten ...


    Calvus ...
    kratzte sich am Kopf. "Hmm, weißt du, so schleichende Änderungen kriegt man eigentlich nicht mit. Aber seit der echte Legatus nicht mehr hier ist, ist einiges an Mehrarbeit auf uns niedergeregnet, obwohl Modestus uns manchmal ziemlich rumgescheucht hat. Aber das kriegt jetzt hauptsächlich Massula ab. Er fängt dann immer an, mit galligen Scherzen Dampf abzulassen. Den Statilius mag er nicht, garantiert, und er wartet auf den Tag, an dem der Krieg zu Ende ist".


    Rectus ...
    beugte sich vor und grinste: "Weißt du, der Modestus hat ja die meisten hohen Tiere der Regia mitgenommen und das ging mit Schmackes von einem Abend auf den Morgen. Du kannst dir das Chaos vielleicht vorstellen. Da sind dann Dinge liegen geblieben und haben vor sich hin gemodert, bis man sie entdeckt hat und dann hatten wir hier immer einen titanischen Eierbärentanz. Und nicht bloß einen. Immerhin hat Massula es geschafft, dass der Eierbär jetzt nur noch höchstens drei Fuß hoch hüpft. Und daran kann man sich eigentlich schon gewöhnen".

    Calvus ...
    hob ruckartig den Kopf und sah Duccius Marsus vor sich. Was hatte der gesagt? Procurator Civitaium? Man glaubt es nicht. Tatsächlich, es war Marsus.


    "Oh, welch hoher und höchster Besuch! Der Procurator Civitatium persönlich! Unsere besten Glückwünsche, Duccius Marsus. Wie du siehst, sind wir noch immer die alte Mannschaft: ich, der Calvus, der dicke Rectus und der Schönschreiber Euphorbus. Ach so, der ist gar nicht da, weil er momentan mit einem Schnupfen ringt. Der vierte Mann, ehedem Valgiso ist ins nächste Officium umgezogen, wo er den Princeps Praetorii mimt. Was kann ich für dich tun, Procurator?"

    http://imageshack.us/a/img9/6633/hic3105.jpg M. Gorgonius Augurinus ...
    war Advocatus mit jeder Faser seiner Seele. Streng, manchmal fast unnahbar, glaubte er fest an die Gerechtigkeit. Nicht die gewonnenen Kriege seien es, die dem römischen Reich seine Majestät verliehen hätten, nein, diese Majestät sei ihm aus seinem Recht, dem Römischen Recht erwachsen. IUSTITIA EST CONSTANS ET PERPETUA VOLUNTAS IUS SUUM CUIQUE TRIBUENDI *) war sein Wahlspruch (diese Worte wird Ulpianus zwar erst ein paar Jahrhunderte später gesagt haben, aber es zeigt, wie groß der Weitblick des Augurinus war).


    Er trat vor.


    "Werte Iudices,mein Name ist Manius Gorgonius Augurinus. Mir ist die Aufgabe zugewachsen, den Angeklagten in diesem Fall Rechtsbeistand zu leisten. Obwohl ich jede Rechtsverletzung, wie auch diesen Fall von Diebstahl als eine Beschmutzung des Römischen Rechts betrachte, habe ich die Pflicht, dem Sieg der Gerechtigkeit auch für diese Beklagten zum Durchbruch zu verhelfen".


    Mit spitzen Fingern klaubte er sich eine Kopie der Anklageschrift vom Tisch.


    "Ich werde, eure Erlaubnis voraussetzend, werte Iudices, die Abfolge der Anklagepunkte in dem Schriftstück des verehrten Petronius Crispus streng einhalten".


    "Da ist zunächst der Punkt 'Diebstahl und Bildung krimineller Banden' nach den §§ 86(2) respektive 104(2) CI gegen die Peregrini Philonicus, Silus, Paulinus und Scipio. Die Mittäterschaft von Philonicus und Silo bei der Ausführung des Diebstahls ist durch das Geständnis von Germar erwiesen. Mitnichten aber die von Paulinus und Scipio. Wie wir aus dem Verhörprotokoll vom M. Magonidas wissen, hat Philonicus dem Germar diese Namen verschwiegen".


    "Paulinus und Scipio wurden vielmehr zusammen mit Philonicus und Silo von einem Kontrollposten unter Führung des Optio Cn. Munatius Verax an der Grenze zur Gallia Lugdunensis beim Transport des Diebesgutes festgenommen. Ich habe diese Angaben durch eigene Erkundigungen einholen müssen, da mir bisher kein offizieller Bericht über die Festnahme und die eventuell nachfolgenden Verhöre vorliegt. Ich verweise hierzu auf § 17(5) CI. Wenn in den Akten des Gerichts ebenfalls kein solcher Bericht vorhanden ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Mittäterschaft von Paulinus und Silanus bei dem Diebstahl als unbewiesen anzusehen ist".


    "Ich komme jetzt zu dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Gruppe nach § 104(2) CI". Augurinus lächelte in sich hinein. "Diese Zuordnung ist zweifellos ein viel zu großer Stiefel für den hier zu behandelnden Fall. Ich würde wirklich nur dann auf den § 104 plädieren, wenn nachgewiesen wäre, dass die Beklagten eine Vereinigung gegründet hätten, die die dauerhafte Begehung von Verbrechen zum Vorsatz hätte und auch schon mehrere Verbrechen begangen hätte. Die Beweislage ist hier nicht nur dünn, sondern fehlt sogar gänzlich, sodass große Zweifel bestehen bleiben. Richtig ist im diesem Fall, dass § 86(2) angewandt werden muss. Das Kriterium für § 86(2) ist ja, dass der Diebstahl von einer Bande ausgeführt wurde und nicht von einem einzelnen. Ich appelliere an das Iudicium, sich hier den Grundsatz 'in dubio pro mitius' **) vor Augen zu halten, um auf dem sicheren Boden der Gerechtigkeit zu bleiben".


    Augurinus blickte kurz auf die Anklageschrift, verzog die Mundwinkel und legte den Papyrus wieder auf den Tisch. "Ich komme nun zu Germar, Sohn des Ratbod. Ihm wird der Diebstahl, die Bildung einer kriminellen Gruppe und Bestechung vorgeworfen. Zweifelsfrei hat er den Diebstahl nicht selber ausgeführt. Ich kann ihn aber nicht aus seiner Verantwortung entlassen, denn § 86(2) greift auch hier. Mein Sinn für Gerechtigkeit veranlasst mich, noch auf die §§ 48 und 49 CI hinzuweisen, ein Punkt, der in der Anklage versäumt wurde".


    "Meine Ausführungen zu § 104 gelten auch für Germar, sodass ich sie nicht zu wiederholen brauche. An dem weiteren Vorwurf der Bestechung nach § 108(2) ist nichts zu deuteln. Aber ich bitte das werte Iudicium darum, folgendes in Betracht zu ziehen: Wie die Anklage es formuliert hat, den Tätern wurde 'gegen ein lächerlich kleines Bestechungsgeld' das Tor zu ihrer Beute geöffnet. Dieses Tor zur Beute war eine simple Holztür. Es ist und bleibt mir ein Rätsel, wie die jetzt klagende Civitas mit der Absicherung ihres Geldes so bodenlos leichtsinnig umgehen konnte. Es war ja geradezu eine Einladung an die Beklagten, auf die Beute zuzugreifen. Wohlgemerkt, ich spreche nur von Leichtsinn, nicht von Fahrlässigkeit, denn dies müsste ja dann juristische Weiterungen nach sich ziehen".


    Nur eine Augenbraue ging in die Höhe, als Augurinus zu den Stadtvätern hinüberschaute. Als er zu nächsten Punkt kam, seufzte er.


    "Der einzige römische Bürger unter den Beklagten ist Servius Vipstanus Saloninus. Ihm wirft die Anklage Missbrauch der Amtsgewalt und Bestechlichkeit nach den §§ 113 und 115 CI vor. Ich habe einige Zweifel daran, ob hier wirklich ein Missbrauch der Amtsgewalt vorliegt. Sicher kann man jedes auch noch so kleine Vergehen eines Amtsträgers mit einem gewissen Maß an Spitzfindigkeit leicht dem Tatbestand von § 113 zuordnen. Ich erlaube mir, jetzt mit demselben Maß an Spitzfindigkeit festzustellen: ein Missbrauch der Amtsgewalt liegt nur dann vor, wenn ein Amtsträger sich gegenüber Dritten Rechte anmaßt, die er de facto nicht hat. Der § 115 ist folglich hier der einzig Zutreffende und reicht für eine angemessene Strafe auch vollkommen aus. Im Übrigen verweise ich auf meine vorigen Ausführungen zum Thema Leichtsinn".


    Wieder blickte Augurinus zu den Stadtvätern hinüber.


    "Die Anklage hat den Bürger Saloninus nicht des Diebstahls und der Bildung krimineller Gruppen bezichtigt. Sie betrachtet ihn, wie jeder andere vernünftige Mensch das auch tun würde, folgerichtig als nicht zugehörig zu dem Ganovenquintett. Er wurde nur als Türöffner benutzt. So weit, so gut, wenn die Anklage dann nicht in einer bemerkenswerten Rückwärtsvolte für alle Angeklagten die Todesstrafe fordern würde. Für alle?"


    Jetzt hob Augurinus beide Augenbrauen.


    "Ich stelle fest, dass damit das werte Iudicium unzulässigerweise zu einem ungerechten Urteil aufgefordert wird. Man kann die Angeklagten nicht über einen Kamm scheren. Also: SUUM CUIQUE!"


    "Die Todesstrafe? Ich finde in der Anklageschrift keine tragfähige Begründung für eine solche Forderung und das Iudicium wird wohl auch keine finden. Oder vielleicht doch? Ja, sicher, die Anklage hat ja auf den schlimmen § 104 (2) plädiert! Mit der abenteuerlichen Begründung, dass die Angeklagten des Kaisers Geld gestohlen hätten. Ja, aber warum hat die Anklage bei einem solch gigantischen Vorwurf dann vergessen, auf § 104(3) CI zu plädieren? Der würde doch mühelos ein Todesurteil ermöglichen. Sie haben aber nicht und so ist dies auch nicht Gegenstand dieser Verhandlung."


    "Wertes Iudicium, zum Schluss bitte darum, bei der Urteilsfindung auf dem sicheren Boden der Gerechtigkeit zu bleiben".


    Er setzte sich.


    Sim-Off:

    *) Gerechtigkeit heißt, jedem sein Recht geben, immer und beharrlich
    **) im Zweifel für das Mildere

    Seit Tagen erlebte die Aula, in der es in den Zeiten des Bürgerkriegs etwas ruhiger zugegangen war, geschäftiges Treiben. Zuerst wurde die Halle gesäubert, dann brachten Sklaven Tische, Stühle und Bänke herein. Für die Richter wurden an einem langen Tisch Sessel aufgestellt. Wandteppiche mit den Insignien der Provinz Germania Superior wurden aufgehängt, nicht zuletzt auch, um den Nachhall in der großen Halle zu dämpfen und dem gesprochenen Wort zu mehr Verständlichkeit zu verhelfen. Pulte für die Schreiber wurden hereingebracht und aufgestellt. Der Scriba Calvus sorgte dafür, dass die Pulte an den Stellen zu stehen kamen, wo es den Schreibern möglich war, dem Prozess gut verfolgen zu können. Er achtete auch darauf, dass genung Tabulae und Griffel bereit lagen.


    Nachdem die letzten Tische gerückt, die letzten Papyri mit den Gesetzen des Imperiums in Regale eingeräumt, die Kohlebecken aufgestellt und die Wachen an den Türen eingeteilt waren, inspizierte ich den Saal. Alles war perfekt. Doch da, auf der Anklagebank war ein Besen liegen gelassen worden. Ich stellte ihn in eine Ecke.


    Der Prozess konnte beginnen.

    Ich rieb mir noch die Augen, als ich die Curia in der frühen Sunde dieser Sondersitzung betrat. Und ich rieb mir nochmal die Augen, als ich hörte, was Marsus da verkündete.


    "Endlich hören wir eine Nachricht über das, was in Italia geschieht. Und dann noch eine solch gute Nachricht. Werte Decuriones, Petronius Crispus hat vollkommen recht, ein Dankopfer muss dargebracht werden! Ein großes Dankopfer! Ich bin zwar etwas beschämt, dass eine solche Nachricht nicht zuerst in der Regia eingetroffen ist, sondern uns auf privaten Wegen erreicht hat, aber ich bin glücklich darüber, dass es eine so überaus gute Nachricht ist. Wie Petronius Crispus frage ich auch: Was ist mit dem Usurpator Vescularius Salinator?"

    Zitat

    Marsus: "Ich bin auf der Suche nach einer Beschäftigung. Einer Beschäftigung, die meines Status als Eques Imperii gerecht wird.


    Ei, das war ja auch ein unhaltbarer Zustand. Ein arbeitsloser Eques Imperii. Dem musste auf jeden Fall abgeholfen werden. Ich legte die Fingerspitzen zusammen und beugte mich vor. "Wie, hast du etwa Langeweile, Marsus?" Es ist schlimm mit mir, aber solche Bemerkungen kann ich mir nur bei drohender Lebensgefahr verkneifen.


    "Wir haben momentan einen Haufen vakante Posten für einen Eques. Aber weil der amtierende Legatus mir nicht erlaubt, sie an nachfragende Ritter zu verteilen, musst du dich wohl an ihn selbst wenden. Wenn du einverstanden bist, eile ich zu ihm und frag ihn, ob er Zeit für dich hat. Er ist im Augenblick zwar etwas knötterig, aber sehr wahrscheinlich wird er sich einen Duccius nicht entgehen lassen".